Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, 2. ANHAENGE, ANHANG V LISTE ZU ARTIKEL 107 DER BEITRITTSAKTE, D. SONSTIGES

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Avis juridique important | 11972BN05/D DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, 2. ANHAENGE, ANHANG V LISTE ZU ARTIKEL 107 DER BEITRITTSAKTE, D. SONSTIGES Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0137 ++++ D . SONSTIGES VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2513/69 DES RATES VOM 9 . DEZEMBER 1969 ABL . NR . L 318/6 VOM 18 . DEZEMBER 1969 DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH KANN BIS ZUM ABLAUF DER GELTUNGSDAUER DER IN ARTIKEL 115 DER BEITRITTSAKTE VORGESEHENEN REGELUNG DIE MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR PAMPELMUSEN AUFRECHTERHALTEN, DIE ES AM 1 . JANUAR 1972 ANWANDTE .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.