Europäische Union

2013/81/EU: Beschluss der Kommission vom 13. Februar 2013 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von weißem Phosphor, auch elementarer oder gelber Phosphor genannt, mit Ursprung in der Republik Kasachstan

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Quellenkennung: 32013D0081. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er Union in Bezug auf den Gesamtmarkt im Bezugszeitraum aus: Tabelle 10 Investitionen und Kapitalrendite Index (2008 = 100) 2008 2009 2010 UZ Investitionen 100 98 79 69 Kapitalrendite auf dem Gesamtmarkt 100 20 19 15 Quelle: überprüfte Fragebogenangaben. (93) Die Tabelle veranschaulicht, dass der Wirtschaftszweig der Union seine Investitionen in die gleichartige Ware um 31 % drosselte. Dies stand im Zusammenhang mit den Downsizing-Maßnahmen des Wirtschaftszweigs. Investiert wurde hauptsächlich, um Regulierungsauflagen zu erfüllen und die Effizienz durch Verbesserung und Wartung der Produktionstechnik und der Verfahren zu erhöhen. (94) Die Kapitalrendite für weißen Phosphor durchlief von 2008 bis zum Ende des UZ ebenfalls eine negative Entwicklung. 5.1.9.   Schlussfolgerung zur Schädigung (95) Aus der Analyse der Lage des Wirtschaftszweigs der Union ergab sich bei allen wichtigen Schadensindikatoren ein deutlicher Abwärtstrend. Bei verhältnismäßig gleichbleibendem Verbrauch auf dem freien Markt ging die Gesamtproduktion im Bezugszeitraum um 25 % zurück. Gleichzeitig verlor der Wirtschaftszweig der Union einen Anteil von 20 % am Gesamtmarkt und von 63 % am freien Markt. Die Kapazitätsauslastung fiel um 25 %. (96) Im Bezugszeitraum schrumpfte die Gesamtverkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union um 17 %. Eine deutlichere Abwärtsentwicklung der Verkaufsmengen war am freien Markt zu beobachten (Rückgang von 64 % im Bezugszeitraum). (97) Mit den Verkaufsmengen des Wirtschaftszweigs der Union ging auch der Verkaufspreis zurück, nämlich um 17 %. Die Lage am Eigenbedarfsmarkt war vergleichbar; dort gingen die Preise im Bezugszeitraum um 22 % zurück. Die Einbußen bei den Verkaufsmengen und die rückläufigen Preise wirkten sich auf die Gewinnsituation aus und führten zu Verlusten. (98) Mehrere interessierte Parteien wandten ein, der Wirtschaftszweig der Union behaupte sich nach seiner Erholung vom Wirtschaftsabschwung im Jahr 2009 am Markt. Vor allem sei an der Entwicklung bestimmter Schadensindikatoren, namentlich den Mengen und Preisen der Verkäufe auf dem Unionsmarkt und der Ausfuhrverkäufe, der Warenkosten und der Investitionen, aber auch der Produktion und der Kapazitätsauslastung, keine bedeutende Schädigung abzulesen. Für diese Einwände lieferten die Untersuchungsergebnisse keine Bestätigung; vielmehr war auch nach 2009 eine deutliche Abwärtsentwicklung, vielleicht nicht bei allen, aber bei den Hauptschadensindikatoren zu verzeichnen. (99) Einige Parteien wandten ein, die Menge und der Marktanteil der Einfuhren aus dem betroffenen Land hätten im Bezugszeitraum tendenziell abgenommen; außerdem würde die Kapazität der kasachischen Phosphorindustrie zu hoch veranschlagt. Auch für diese Einwände lieferten die Untersuchungsergebnisse keine Bestätigung; es zeigte sich vielmehr, dass die Menge und der Marktanteil der Einfuhren aus Kasachstan kontinuierlich zulegten. Im Übrigen wurde die Produktionskapazität des ausführenden Herstellers in Kasachstan anhand der von diesem Unternehmen vorgelegten und von der Kommission überprüften Daten ermittelt. (100) Somit bestätigte die Untersuchung, dass die Verluste des Wirtschaftszweigs der Union wahrscheinlich zur endgültigen Einstellung jeder nennenswerten Produktion von weißem Phosphor in der Union führen würden, falls weiterhin gedumpte Einfuhren auf den Unionsmarkt gelangen. Die Ereignisse nach dem UZ, sprich die Konkurseröffnung und Abwicklung des Wirtschaftszweigs der Union, scheinen dies zu bestätigen. (101) Der dargelegte Sachverhalt ließ den Schluss zu, dass der Wirtschaftszweig der Union im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung bedeutend geschädigt wurde. E.   SCHADENSURSACHE 1.   VORBEMERKUNG (102) Nach Artikel 3 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung wurde geprüft, ob die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land verursacht wurde. Darüber hinaus prüfte die Kommission auch andere bekannte Faktoren, die den Wirtschaftszweig der Union geschädigt haben könnten, um sicherzustellen, dass eine etwaige durch diese anderen Faktoren verursachte Schädigung nicht den gedumpten Einfuhren angelastet wurde. 2.   AUSWIRKUNGEN DER GEDUMPTEN EINFUHREN (103) Die Untersuchung ergab, dass die gedumpten Einfuhren aus Kasachstan im Bezugszeitraum drastisch anstiegen, so dass sich der Anteil dieser Einfuhren am freien Markt um 36 % erhöhte. Es war ein eindeutiger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Anstieg der gedumpten Einfuhren und dem Verlust von Marktanteilen durch den Wirtschaftszweig der Union erkennbar. Die Untersuchung zeigte des Weiteren, dass die Preise des Wirtschaftszweigs der Union durch die gedumpten Einfuhren fortlaufend unterboten wurden. Die Preise der gedumpten Einfuhren gingen im Bezugszeitraum um 19 % zurück, wodurch die Unterbietung zunahm. Aufgrund dieses Preisdrucks konnte der Wirtschaftszweig der Union seine Preise nicht erhöhen. Folglich konnte er die gestiegenen Kosten (siehe Tabelle 11) nicht auffangen. Zudem ging die Rentabilität der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union auf dem Unionsmarkt drastisch zurück. Tabelle 11 Produktionskosten (Wirtschaftszweig der Union) Index (2008 = 100) 2008 2009 2010 UZ Produktionskosten (EUR/t) 100 105 103 112 Quelle: überprüfte Fragebogenangaben. (104) Mehrere interessierte Parteien wandten ein, die Einfuhren aus Kasachstan würden lediglich die Verbrauchsentwicklung widerspiegeln und hätten somit keinen Einfluss auf die Marktsituation bei weißem Phosphor gehabt. Darauf ist zu erwidern, dass weder die Einfuhrzahlen noch die Verbrauchszahlen, die bei der Untersuchung ermittelt wurden, diesen Einwand bestätigten; vielmehr zeigten sie, dass die Einfuhren aus Kasachstan sogar anstiegen, obgleich der Verbrauch am freien Markt im Bezugszeitraum leicht rückläufig war; somit zeigten die Einfuhren im besagten Zeitraum einen gegenläufigen Trend. Dieser Anstieg der Einfuhren aus Kasachstan fiel zeitlich mit der Verschlechterung beim Wirtschaftszweig der Union zusammen. Der Einwand wurde deshalb zurückgewiesen. (105) Aus den dargelegten Gründen wird der Schluss gezogen, dass der Anstieg der gedumpten Einfuhren aus Kasachstan zu Preisen, welche die Preise des Wirtschaftszweigs der Union fortlaufend unterboten, entscheidend zur bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beitrug. 3.   AUSWIRKUNGEN ANDERER FAKTOREN 3.1.   Einfuhren aus anderen Drittländern (106) In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der Einfuhren aus anderen Drittländern dargestellt. Tabelle 12 Einfuhren aus anderen Drittländern und Marktanteile Index (2008 = 100) 2008 2009 2010 UZ Einfuhrmenge Volksrepublik China 100 58 118 89 Durchschnittspreis je Einheit Volksrepublik China 100 62 54 68 Einfuhrmenge Sozialistische Republik Vietnam 100 671 363 470 Durchschnittspreis je Einheit Sozialistische Republik Vietnam 100 92 73 74 Anteil der Einfuhren aus der Volksrepublik China am Gesamtmarkt 100 96 150 102 Anteil der Einfuhren aus der Sozialistischen Republik Vietnam am Gesamtmarkt 100 1 120 459 540 Quelle: Eurostat und Fragebogenangaben interessierter Parteien. (107) Der Markt für weißen Phosphor ist stark konzentriert, da es weltweit nur wenige Hersteller gibt. Die bei der Untersuchung zusammengetragenen Informationen zeigen, dass die Volksrepublik China der weltgrößte Hersteller von weißem Phosphor ist. Zu Beginn des Bezugszeitraums im Jahr 2008 führte die Volksrepublik China über den damals schon geltenden Ausfuhrzollsatz von 20 % hinaus einen weiteren Ausfuhrzollsatz von 100 % für weißen Phosphor ein. Aus diesem Grund brachen die Einfuhren aus der Volksrepublik China ein; die Einfuhrmengen verblieben über den gesamten Bezugszeitraum hinweg auf niedrigem Niveau, obwohl der Ausfuhrzollsatz im UZ auf 20 % reduziert wurde. (108) Die Einfuhrmenge aus der Sozialistische Republik Vietnam („Vietnam“) waren im Bezugszeitraum relativ gering. (109) Es sei angemerkt, dass die durchschnittlichen Preise je Einheit für die Einfuhren aus der Volksrepublik China und aus Vietnam in derselben Größenordnung liegen wie der durchschnittliche Preis je Einheit des Wirtschaftszweigs der Union. (110) Nach der Unterrichtung über die Feststellungen im Unterrichtungspapier machte eine interessierte Partei geltend, die Einfuhren von weißem Phosphor aus der Volksrepublik China seien für den Preisdruck auf dem Unionsmarkt verantwortlich. Die verfügbaren Daten können diese Behauptung nicht stützen, da die Einfuhrmengen aus der Volksrepublik China von 2008 bis zum Ende des UZ zurückgingen (mit einem Höchststand 2010) und die Preise für die Einfuhren aus der Volksrepublik China im ganzen Bezugszeitraum annähernd so hoch lagen wie die Verkaufspreise des Wirtschaftszweigs der Union oder sogar darüber. Außerdem änderte sich der Marktanteil der Einfuhren aus der Volksrepublik China von 2008 bis zum Ende des UZ kaum (mit einem Höchststand 2010), ganz im Gegensatz zu dem von 2008 bis zum Ende des UZ stetig um insgesamt 36 % steigenden Marktanteil Kasachstans. Der Einwand wurde daher zurückgewiesen. 3.2.   Entwicklung der Produktionskosten des Wirtschaftszweigs der Union (111) Nach der Unterrichtung über die Feststellungen im Unterrichtungspapier machte dieselbe Partei geltend, der Anstieg der Produktionsstückkosten des Wirtschaftszweigs der Union sollte als eine eigenständige Schadensursache gewertet werden. Während nämlich der Preis für den Hauptrohstoff insgesamt gefallen sei, seien die Stückkosten gestiegen. Den Untersuchungsergebnissen zufolge war der Hauptgrund für die gestiegenen Stückkosten des Wirtschaftszweigs der Union der Verlust des Größenvorteils; dieser Verlust wurde durch die geringeren Verkäufe auf dem freien Markt (aufgrund der gedumpten Einfuhren aus Kasachstan) und die daraus erwachsene geringere Produktionsmenge verursacht. Daher kann der Anstieg der Stückkosten nicht als eine eigenständige Schadensursache betrachtet werden, sondern nur als Folge der gedumpten Einfuhren. Der Einwand wurde daher zurückgewiesen. 3.3.   Präferenzvereinbarung mit dem ausführenden Hersteller (112) Einige interessierte Parteien behaupteten, dass eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union auf den Abbruch der Beziehungen zwischen dem Wirtschaftszweig der Union und dem kooperierenden ausführenden Hersteller zurückzuführen sei und auf das dadurch bedingte Auslaufen der präferenziellen Liefervereinbarung; dies habe dazu geführt, dass der Wirtschaftszweig der Union dem Wettbewerb durch die direkt vom ausführenden Hersteller stammenden Einfuhren ausgesetzt gewesen sei. Die Präferenzvereinbarung sei einem Ausgleich für den fehlenden direkten Zugang des Wirtschaftszweigs der Union zum Hauptrohstoff Phosphatgestein gleichgekommen. (113) Andere Parteien machten geltend, dass angesichts der Auflösung der Präferenzvereinbarung in früheren Jahren angeblich getätigte Investitionen des Wirtschaftszweigs der Union in das vormals verbundene Untenehmen zur Schädigung beigetragen hätten, da der Wirtschaftszweig der Union durch die Auflösung der Präferenzvereinbarung keinen Vorteil aus diesen Investitionen hätte ziehen können. (114) Wie die Untersuchung zeigte, entspricht es den Tatsachen, dass sich der Wirtschaftszweig der Union und der kooperierende ausführende Hersteller von 2003 bis 2007 im Eigentum desselben Anteilseigners befanden; eine Präferenzvereinbarung zwischen den beiden Parteien bestand noch bis 2008 weiter. (115) Die betroffenen Parteien legten keine Beweise zur Untermauerung vor, aus denen die Höhe der angeblichen Investitionen des Wirtschaftszweigs der Union in die Tätigkeiten des ausführenden Herstellers in Kasachstan hervorgegangen wäre. Auch konnte bei der Untersuchung kein direkter Zusammenhang zwischen etwaigen Investitionen des Wirtschaftszweigs der Union in früheren Jahren und dessen bedeutender Schädigung im UZ festgestellt werden. Die verfügbaren Informationen zeigten nicht auf, ob die angeblichen Investitionen überhaupt zur derzeitigen Lage des Wirtschaftszweigs der Union hätten beitragen können und, falls dem so wäre, in welcher Höhe. Das Vorbringen wurde daher zurückgewiesen. (116) Auch der Verlust des gemeinsamen Eigners kann nicht als ein Faktor betrachtet werden, der eine Schädigung verursacht. Der Verlust des gemeinsamen Eigners führte nämlich nur dazu, dass der ausführende Hersteller in Kasachstan die betroffene Ware direkt an unabhängige Abnehmer in der Europäischen Union ausführen konnte. Dagegen bedeutete er nicht, dass diese Ausfuhren zu schädigenden Dumpingpreise erfolgen mussten. Es sind diese Dumpingpreise, die den Wirtschaftszweig der Union schädigten. 3.4.   Zugang zum Hauptrohstoff (117) Mehrere interessierte Parteien brachten vor, die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union sei im Zusammenhang mit einer mangelnden Kostenwettbewerbsfähigkeit zu sehen, da der Wirtschaftszweig keinen direkten Zugang zu Phosphatgestein habe, einem der Hauptrohstoffe zur Herstellung von weißem Phosphor, wohingegen der kooperierende ausführende Hersteller in Kasachstan in der Nähe von Phosphatlagerstätten angesiedelt sei und über Exklusivabbaurechte verfüge. Die Kosten für den Transport von Phosphatgestein und die Kosten für die Entsorgung von Schlamm, einem Abfallprodukt bei der Herstellung von weißem Phosphor, seien erheblich, da keine natürlichen Schlammlagerstätten zur Verfügung stünden. (118) Die Untersuchung ergab zwar, dass die Kosten für Phosphatgestein tatsächlich bedeutsam sind, dieser Faktor allein konnte aber nicht als Erklärung für die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union dienen. Denn selbst wenn man dem Kostenunterschied für Phosphatgestein zwischen dem Wirtschaftszweig der Union und dem kooperierenden ausführenden Hersteller bei der Bewertung der vom Wirtschaftszweig der Union erlittenen Schädigung Rechnung tragen würde, wäre die Schädigung weiterhin erheblich. (119) Die Untersuchung ergab, dass die Kosten für den Transport von Phosphatgestein für den Wirtschaftszweig der Union zwar hoch sind, aber nicht so hoch, dass die Herstellung von weißem Phosphor in der Union als solche unwirtschaftlich würde. Selbst unter Berücksichtigung der Kosten für den Transport von Phosphatgestein bei den Produktionskosten des Wirtschaftszweigs der Union wäre die Schadensspanne noch beträchtlich. (120) Was die Behauptung anbelangt, es stünden keine natürlichen Lagerstätten für den Schlamm zur Verfügung, so bestätigte die Untersuchung, dass es keine Belege dafür gab, dass sich daraus Nachteile für den Wirtschaftszweig der Union ergeben hätten, da der Schlamm bei der Herstellung von weißem Phosphor wieder verwendet werden kann. (121) Fazit: Die Untersuchung ergab, dass selbst die Berücksichtigung des Kostenvorteils des kooperierenden ausführenden Herstellers keine Erklärung für die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union liefern würde und dass der Kostenunterschied bei der Beschaffung von Phosphatgestein nur teilweise zur Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union beigetragen haben könnte. Diese Erkenntnis wurde von der Tatsache untermauert, dass vom Wirtschaftszweig der Union hergestellte Derivate, die weißen Phosphor enthielten, eine wesentlich höhere Rentabilität aufwiesen. (122) Aus diesen Gründen wurde der Schluss gezogen, dass der Zugang zum Rohstoff und dessen Auswirkungen auf die Kosten zwar einen gewissen Beitrag zur prekären Lage des Wirtschaftszweigs der Union leisteten, er aber nicht den ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus Kasachstan und der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union aufheben kann. 3.5.   Produktionsleistung des Wirtschaftszweigs der Union und Einfuhren der betroffenen Ware durch den Wirtschaftszweig der Union (123) Mehrere interessierte Parteien wandten ein, dem Jahresbericht 2010 zufolge habe der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2010 und in der ersten Hälfte des Jahres 2011 vor ernsthaften technischen Schwierigkeiten gestanden, die sich negativ auf sein Produktionsvolumen ausgewirkt hätten; dies habe den Wirtschaftszweig dazu veranlasst, die betroffene Ware aus Kasachstan einzuführen. Eine etwaige Schädigung sei auch auf diese Einfuhren zurückzuführen und somit selbstverschuldet. Die Untersuchung ergab, dass die technischen Schwierigkeiten, mit denen der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2010 und in der ersten Hälfte des Jahres 2011 konfrontiert war, keine nennenswerten Auswirkungen auf seine Lage hatten, da sie weder zu einer Fertigungsunterbrechung führten noch dazu, dass er die Nachfrage seiner Kunden nach weißem Phosphor am freien Markt nicht aus der eigenen Herstellung decken konnte. Außerdem wurde festgestellt, dass der Wirtschaftszweig der Union zwar aus Kasachstan einführte, dass diese Einfuhren aber nur ausnahmsweise und ergänzend erfolgten und gemessen am Gesamtproduktionsvolumen des Wirtschaftszweigs der Union begrenzt waren. Zudem wurden keine Belege dafür gefunden, dass der Wirtschaftszweig der Union diese Einfuhren auch nur zum Teil auf dem freien Markt verkaufte. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht des Direktors für 2010 dem konsolidierten Jahresabschluss des Wirtschaftszweigs der Union für alle Geschäftstätigkeiten des Unternehmens beigefügt war und er somit nicht ausschließlich die Herstellung von weißem Phosphor betraf. (124) Aufgrund dieser Sachlage wurde befunden, dass die Folgen der technischen Schwierigkeiten des Wirtschaftszweigs der Union während eines Teils des Bezugszeitraums und die Tatsache, dass die betroffene Ware in begrenzten Mengen eingeführt wurde, wenn überhaupt nur geringe Auswirkungen auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union bezüglich des für den freien Markt bestimmten weißen Phosphors hatten und den ursächlichen Zusammenhang nicht aufheben konnten. Somit wurden die diesbezüglichen Einwände der interessierten Parteien zurückgewiesen. 3.6.   Neues Produktionsverfahren des Wirtschaftszweigs der Union (125) Einige interessierte Parteien brachten vor, der Wirtschaftszweig der Union habe erheblich in neue Fertigungstechnik investiert; daraus hätten sich technische Schwierigkeiten und Umweltprobleme ergeben, welche die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht hätten. (126) Die Untersuchung bestätigte zwar, dass der Wirtschaftszweig der Union in die Entwicklung eines neuen Produktionsverfahrens investierte, bei dem Phosphatgestein durch Phosphat ersetzt wird, das aus Abfallströmen gewonnen wird. Wie in Erwägungsgrund 92, Tabelle 10 erwähnt, hat die Untersuchung aber auch ergeben, dass die mit weißem Phosphor verbundenen Investitionen im Bezugszeitraum rückläufig waren. Die Investitionen in die neue Technik konnten somit kein wesentlicher Grund für die Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Union sein. Im Übrigen ergab die Untersuchung keine Anhaltspunkte, dass die neue Technik wie behauptet zu technischen Schwierigkeiten und Umweltproblemen führte; auch belegten die interessierten Parteien ihre Behauptungen nicht mit Fakten. Das diesbezügliche Vorbringen der interessierten Parteien wurde daher zurückgewiesen. 3.7.   Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Union (127) Einige interessierte Parteien wandten ein, die Ausfuhrverkäufe des Wirtschaftszweigs der Union seien im Bezugszeitraum erheblich zurückgegangen und dies habe die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht. (128) Die Untersuchung ergab jedoch, dass die Ausfuhrverkäufe nur einen geringen Prozentsatz der Gesamtproduktion des Wirtschaftszweigs der Union betrafen und daher nur sehr begrenzte Auswirkungen auf die Gesamtsituation des Wirtschaftszweigs der Union gehabt haben konnten. (129) Daher wurde befunden, dass die Auswirkungen der Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Union den ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union nicht aufheben konnten. Der diesbezügliche Einwand der interessierten Parteien musste daher zurückgewiesen werden. 3.8.   Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise (130) Eine interessierte Partei brachte vor, eine etwaige Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union sei durch die Wirtschaftskrise und den Nachfragerückgang in der Union bedingt. (131) Die Untersuchung ergab jedoch wie vorstehend dargelegt, dass der Rückgang des Unionsverbrauchs auf dem freien Markt im Bezugszeitraum lediglich 2 % betrug. Daher konnte der krisenbedingte Verbrauchsrückgang kein wesentlicher Auslöser für den in Erwägungsgrund 76ff. dargelegten Einbruch der Verkaufsmenge sein. Aus preislicher Sicht war der Markt von 2008 bis Ende 2010 rückläufig; der Druck auf die Verkaufspreise, unter dem der Wirtschaftszweig der Union litt, hielt jedoch weiter an und nahm nach 2009 aufgrund des Versuchs, seine Preise ebenso weit zu senken wie die Preise für die gedumpten Einfuhren aus Kasachstan, sogar noch zu. Das Vorbringen wurde daher zurückgewiesen. (132) Daher wurde befunden, dass die Gesamtauswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und des Nachfragerückgangs den ermittelten ursächlichen Zusammenhang zwischen der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und den gedumpten Einfuhren nicht aufheben konnten. 3.9.   Lieferantenwahl der Abnehmer (133) Es wurde behauptet, die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union sei darauf zurückzuführen, dass die Abnehmer sich für den Wechsel des Lieferanten entschieden hätten, unter anderem wegen der angeblichen Missachtung von Umwelt- und Sicherheitsaspekten. Allerdings wurden weder Beweise vorgelegt noch förderte die Untersuchung Fakten zutage, die diese Behauptung stützten. Vielmehr ergab die Untersuchung, dass der Markt im Wesentlichen preisgesteuert ist und andere Erwägungen keine entscheidende Rolle spielen. (134) Aus diesen Gründen wurde die Behauptung zurückgewiesen. 3.10.   Auswirkungen auf die Verkäufe auf dem Eigenbedarfsmarkt (135) Nach der Unterrichtung über die Feststellungen im Unterrichtungspapier machte eine interessierte Partei geltend dass die Mittel und die liquiden Mittel des Wirtschaftszweigs der Union, seit er seinen Schwerpunkt auf den Eigenbedarfsmarkt verschoben habe, im Wesentlichen für die Tätigkeiten auf diesem Markt bestimmt seien. Mithin hätte diese Situation, und eben nicht die gedumpten Einfuhren, zu seinen Verlusten auf dem freien Markt und in der Folge zur Schädigung geführt. (136) Die Untersuchung unterstützte diese Behauptung nicht, da beispielsweise die Investitionen auf beiden Märkten rückläufig waren und da auch keine Belege dafür gefunden wurden, dass liquide Mittel oder andere Mittel im Bezugszeitraum vom freien auf den Eigenbedarfsmarkt übertragen wurden. Die Behauptung musste somit zurückgewiesen werden. 3.11.   Einhaltung von Umweltauflagen (137) Es wurde vorgebracht, die bedeutende Schädigung sei auf die strengen EU-Umweltauflagen zurückzuführen, zu deren Einhaltung der Wirtschaftszweig der Union rechtlich verpflichtet sei. Des Weiteren machten einige Parteien nach der Unterrichtung über die Feststellungen im Unterrichtungspapier geltend, dass auch die Auswirkung der Missachtung von Umweltauflagen untersucht werden sollte, sprich die Folgen der angeblich beträchtlichen Geldstrafen, die der Wirtschaftszweig der Union den niederländischen Behörden im Bezugszeitraum habe zahlen müssen. (138) Die Untersuchung ergab zwar, dass der Wirtschaftszweig der Union über den gesamten Bezugszeitraum hinweg Investitionen tätigte, um den Umweltauflagen gerecht zu werden und die Dioxinemissionen zu verringern. Wie jedoch Tabelle 10 zu e

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.