Europäische Union

2011/98/EG: Entscheidung der Kommission vom 28 Oktober 2009 über die staatliche Beihilfe C 16/08 (ex NN 105/05 und NN 35/07), die das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland CalMac und NorthLink für Seeverkehrsdienste in Schottland gewährt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8117) Text von Bedeutung für den EWR

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18.2.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 45/33 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 28 Oktober 2009 über die staatliche Beihilfe C 16/08 (ex NN 105/05 und NN 35/07), die das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland CalMac und NorthLink für Seeverkehrsdienste in Schottland gewährt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8117) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/98/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   DAS VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 teilte das Vereinigte Königreich der Kommission die geplanten Maßnahmen der schottischen Regionalregierung mit, um den schottischen Fährdienstbetrieb in Einklang mit Ihrem Verständnis der europäischen Vorschriften über staatliche Beihilfen im Seeverkehr zu bringen. (2) Mit Schreiben vom 19. April 2004 und 30. Juni 2004 unterrichtete das Vereinigte Königreich die Kommission über das Vorhaben der schottischen Regionalregierung, zwei öffentliche Ausschreibungen für öffentliche Dienstleistungsaufträge zur Bedienung der nördlichen und westlichen Inseln durchzuführen. (3) Die Kommission hat seitdem mehrere förmliche Beschwerden und informelle Stellungnahmen von Beteiligten über mutmaßliche mit dem EG-Vertrag nicht zu vereinbarende staatliche Beihilfen zugunsten der Unternehmen erhalten, die diese Verkehrsleistungen erbringen (2). (4) Aufgrund dieser Beschwerden forderte die Kommission gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 (nunmehr Artikel 88) des EG-Vertrags (3) (nachfolgend „die Verfahrensverordnung“) beim Vereinigten Königreich mehrfach ergänzende Auskünfte an, die auch übermittelt wurden. (5) Am 16. April 2008 beschloss die Kommission, wegen der staatlichen Beihilfen an NorthLink Ferries Limited, Cowal Ferries Limited und CalMac Ferries Limited das förmliche Prüfverfahren einzuleiten (4). (6) Am 16. Juli 2008 übermittelte das Vereinigte Königreich seine Stellungnahme zum Beschluss über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2008 und vom 2. Februar 2009 reichte das Vereinigte Königreich ergänzende Informationen nach. (7) Nach der Veröffentlichung des Beschlusses über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens erhielt die Kommission Stellungnahmen von mehreren Beteiligten. Das Vereinigte Königreich wurde aufgefordert, auf diese Stellungnahmen einzugehen. (8) Am 11., 12. und 13. Dezember 2008 traf die Kommission mit Vertretern mehrerer Beteiligter zusammen: NorthLink Ferries Limited, Cowal Ferries Limited, CalMac Ferries Limited, Pentland Ferries, Western Ferries (Clyde) Limited, Orkney County Council, Argyll and Bute Council, Inverclyde Council, Scottish Ministers und schottische Regionalregierung sowie Peer Pressure Group. (9) Aufgrund der im Zuge des förmlichen Prüfverfahrens eingegangenen ergänzenden Informationen kam die Kommission zu dem Schluss, dass ein Teil der Regelung als bestehende Beihilfe zu betrachten war. Daher beschloss sie parallel zu dem förmlichen Prüfverfahren ein Verfahren der Zusammenarbeit gemäß Artikel 17 der Verfahrensverordnung einzuleiten. (10) Am 17. März 2009 traf die Kommission mit Vertretern des Vereinigten Königreichs zusammen. Im Rahmen dieses Zusammentreffens setzte die Kommission die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 17 der Verfahrensordnung davon in Kenntnis, dass sie einen Teil der Regelung als bestehende Beihilfen ansieht, und teilte ihnen ihre vorläufige Auffassung mit, dass einige Aspekte der Regelung nicht mehr mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind. Die Behörden des Mitgliedstaats erhielten Gelegenheit, sich sowohl bei dem Zusammentreffen selbst als auch später schriftlich zu dieser vorläufigen Auffassung zu äußern. (11) Am 23. März 2009 forderte die Kommission beim Vereinigten Königreich zusätzliche Informationen an. Diese Informationen wurden am 15. Mai und am 3. Juli 2009 übermittelt. 2.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFE (12) Bei dieser Beihilfe geht es um die Erbringung von Linienfährdiensten zwischen dem schottischen Festland und den Inseln vor der West- und Nordküste Schottlands. Diese Dienste werden zurzeit hauptsächlich im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge (5) erbracht, und die Betreiber erhalten Ausgleichszahlungen für ihre Leistungen. (13) Da sich der rechtliche Rahmen für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf den Strecken zu den westlichen und zu den nördlichen Inseln unterscheidet und die Begünstigten rechtlich selbständige Wirtschaftseinheiten sind, werden die Strecken zu den westlichen und zu den nördlichen Inseln im restlichen Teil dieser Entscheidung getrennt voneinander behandelt. 2.1.   WESTLICHE INSELN 2.1.1.   SEEVERKEHRSSTRECKEN (14) Die bestehenden Fährverbindungen zu den westlichen schottischen Inseln sind in Karte 1 dargestellt. Karte 1 Seeverkehrstrecken im Westen Schottlands 2.1.2.   BETREIBER 2.1.2.1.    CalMac Ferries Ltd. (15) In den 50er Jahren wurde der Markt für Küstenschifffahrtsdienste für den Fahrgast-, Post- und Frachtverkehr mit den westlichen Inseln (6) von zwei staatseigenen Unternehmen beherrscht: Caledonian Steam Packet Company Ltd. und David MacBrayne Ltd. (16) 1973 fusionierte Caledonian Steam Packet Company Ltd. mit einem Teil von David MacBrayne Ltd. unter dem neuen Namen Caledonian MacBrayne Ltd. Das neue Unternehmen übernahm die meisten Linienverkehrsdienste im Firth of Clyde und zu den Inseln der West Highlands. (17) Vor 2006 befand sich Caledonian MacBrayne Ltd. vollkommen in Staatsbesitz, unter der Verantwortung des Ministers für Schottland, und nach der Dezentralisierung von 1999 im Besitz der schottischen Regionalregierung. (18) Im Oktober 2006 wurde Caledonian MacBrayne Ltd. umstrukturiert und dabei eine Trennung zwischen dem Eigentum an Schiffen und landseitigen Vermögenswerten und der Betriebsseite vollzogen. Die neue Struktur ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1 Derzeitige Eigentumsverhältnisse Schottische Regionalregierung David MacBrayne Ltd Holdinggesellschaft Caledonian Maritime Assets Ltd Eigentümer der von CalMac Ferries Ltd und Cowal Ferries Ltd verwendeten Wirtschaftsgüter Cowal Ferrie Ltd Clyde-Linie CalMac Ferries Ltd Hebriden-Linie Caledonian MacBrayne Crewing (Guernesey) Ltd Arbeitgeber des Bordpersonals Caledonian MacBrayne HR (UK) Ltd Arbeitgeber des landseitigen Personals (19) Der Fährdienstbetrieb wurde zwei neuen Unternehmen übertragen, CalMac Ferries Ltd. und Cowal Ferries Ltd., die als hundertprozentige Tochtergesellschaften von David MacBrayne Ltd. gegründet wurden. Letztere war zuvor eine ruhende Gesellschaft in hundertprozentigem Besitz der schottischen Regionalregierung. (20) CalMac Ferries Ltd. übernahm die Dienste für die Hebriden gemeinsam mit zwei hundertprozentigen Tochtergesellschaften, Caledonian MacBrayne Crewing (Guernsey) Ltd. und Caledonian MacBrayne HR (UK) Ltd., die für das bord- und landseitige Personal zuständig sind. (21) Cowal Ferries Ltd. übernahm die Dienste auf den Clyde-Strecken. (22) Caledonian Maritime Assets Ltd. (nachstehend „CMAL“) behielt das Eigentum an den Schiffen und Piers für den Fährdienstbetrieb auf den Clyde- und Hebriden-Strecken. (23) Im Rahmen dieser neuen Regelung vermietet CMAL die Schiffe und Piers an CalMac Ferries Ltd. und Cowal Ferries Ltd. und ist außerdem Eigentümer und Betreiber der Hafenanlagen in fast der Hälfte der 50 Anlaufhäfen von CalMac Ferries Ltd. und Cowal Ferries Ltd. CMAL befindet sich in hundertprozentigem und direktem Besitz der schottischen Regionalregierung. (24) Zurzeit chartert CalMac Ferries Ltd. von CMAL eine Flotte von 29 Schiffen für Fahrgast-, Fahrzeug- und Seeverkehrsdienste zu den Inseln vor der Westküste Schottlands und in der Clyde-Mündung. Zwei weitere Schiffe werden von anderen Unternehmen gechartert. (25) Cowal Ferries Ltd. chartert ebenfalls drei Schiffe von CMAL. (26) Da die verschiedenen oben genannten Unternehmen zu derselben Gruppe gehören, wird aus Gründen der Einfachheit im restlichen Teil dieser Entscheidung die Bezeichnung „CalMac“ unterschiedslos für alle Unternehmen verwendet, die Eigentum von David MacBrayne Ltd. sind beziehungsweise sich vor der Umstrukturierung im Besitz von Caledonian MacBrayne Ltd., Caledonian Steam Packet Company Ltd. und David MacBrayne Ltd. befanden. (27) Zurzeit bedient CalMac ein Netz aus 26 Strecken. CalMac Ferries Ltd. allein hat in dem am 31. März 2006 zu Ende gegangenen Geschäftsjahr 5,3 Millionen Fahrgäste, 1,1 Millionen Autos, 94 000 Nutzfahrzeuge und 14 000 Busse auf diesen Strecken befördert. 2.1.2.2.    Western Ferries Ltd. (28) CalMac hat auf seinen Strecken praktisch keine Konkurrenz. Sein einziger Wettbewerber, Western Ferries Ltd., bedient nur die Strecken in der Mündung des Clyde zwischen Gourock, im oberen Firth of Clyde, und Dunoon, auf der Cowal Halbinsel Schottlands, wie in Karte 2 dargestellt. Karte 2 Seeverkehrstrecken in der Mündung des Clyde (29) Western Ferries nahm seinen Betrieb auf der Strecke Gourock-Dunoon im Jahr 1973 auf. Das Unternehmen setzt zurzeit vier Schiffe zur Beförderung von Fahrzeugen und Fahrgästen ein und bietet täglich mehrere Fahrten an; es hat einen Anteil von etwa 88 % an der Fahrzeug-, 86 % an der Fracht- und 68 % an der Fahrgastbeförderung. (7) 2.1.3.   GEMEINWIRTSCHAFTLICHE VERPFLICHTUNGEN (30) Der Highlands and Islands Shipping Services Act von 1960 (8), geändert durch Abschnitt 70 des Transport (Scotland) Act von 2001 (9) und durch Abschnitt 45 des Transport (Scotland) Act von 2005 (10), ist der allgemeine Rechtsrahmen, der Finanzhilfen für den Fährverkehr in Schottland regelt. Dieser Rechtsrahmen wurde durch die förmlichen Verpflichtungen („undertakings“) des Ministers für Schottland im Einverständnis mit CalMac ergänzt (11). (31) Dieser rechtliche Rahmen ist sehr allgemein gefasst. Darin ist lediglich vorgesehen, dass die schottischen Behörden Personen Vorschüsse in Form von Finanzhilfen oder Darlehen für Verkehrszwecke gewähren können. Die Bedingungen für solche Vorschüsse werden darin nicht näher festgelegt. Die förmliche Verpflichtung von 1995 sieht Finanzhilfen und Darlehen für CalMac für die Erbringung von Seeverkehrsdiensten vor, um die wirtschaftlichen oder sozialen Bedingungen auf den Highlands und Inseln aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Durch Betriebssubventionen sollen Betriebsverluste gedeckt werden, während Kapitalzuschüsse und Darlehen für Investitionszwecke gedacht sind, wie für den Erwerb von Schiffen und für Bauarbeiten an Piers und in Häfen. (32) Alle Einzelheiten der öffentlichen Dienstleistungen, z. B. die Festlegung der Strecken, die für eine Finanzhilfe infrage kommen, Regelmäßigkeit, Häufigkeit, Leistungsfähigkeit, Fahrpreise sowie Höhe der Zuschüsse, wurden von den schottischen Behörden entschieden und CalMac jährlich schriftlich mitgeteilt. (33) Im Oktober 2006 lief die förmliche Verpflichtung von 1995 mit der Umstrukturierung von CalMac aus. Von diesem Zeitpunkt bis zum September 2007, als der aktuelle öffentliche Dienstleistungsauftrag in Kraft trat, wurde keine weitere förmliche Verpflichtung unterzeichnet. (34) Seit September 2007 bietet CalMac, nachdem sein Angebot den Zuschlag in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren (12) erhalten hat, Fährverkehrsdienste im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 2007 an (V-Ships war der einzige andere Bieter und schied später aus dem Verfahren aus). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag schließt alle Strecken ein, die bis dahin von CalMac bedient wurden, mit Ausnahme der Strecke Gourock-Dunoon, und legt die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Einzelnen fest. Die Dienste umfassen die Beförderung von Fahrgästen, Fahrzeugen und Fracht. Die zur Erbringung der Dienste eingesetzten Schiffe werden von CMAL gemietet, dem Unternehmen, das im Oktober 2006 gegründet wurde und dessen einzige Wirtschaftstätigkeit der Besitz und die Vermietung der Schiffe ist. (35) 2005-2006 wurde eine öffentliche Ausschreibung für die Strecke Gourock-Dunoon durchgeführt, in der Anbieter für einen unbeschränkten und nicht bezuschussten Dienst gesucht wurden. In der Anfangsphase hatten drei Unternehmen Interesse daran bekundet (Western Ferries, CalMac und V-Ships), letztendlich reichte jedoch keines der Unternehmen ein Angebot ein. (36) Bis zum Inkrafttreten des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 2007 entsprach der Ausgleich für den Betrieb der Strecke Gourock-Dunoon dem der anderen Strecken, da ein einziger Zuschuss pauschal und ohne Zweckbindung für einzelne Strecken gewährt wurde. Seit dem Inkrafttreten des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 2007 erhält CalMac den Zuschuss für die Strecke Gourock-Dunoon separat. (37) Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für diese Strecke sowie die jeweiligen Ausgleichszahlungen beziehen sich nur auf die Beförderung von Fahrgästen, Nutzfahrzeuge sind davon ausgenommen. Es ist CalMac jedoch freigestellt, Verkehrsdienste für Nutzfahrzeuge zu rein kommerziellen Bedingungen anzubieten. (38) Da die Strecke Gourock-Dunoon nicht Bestandteil des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 2007 war, ist die Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen in Bezug auf diese Strecke nach wie vor der Highlands and Islands Shipping Services Act von 1960, geändert durch Abschnitt 70 des Transport (Scotland) Act von 2001 und durch Abschnitt 45 des Transport (Scotland) Act von 2005. (39) Die von CalMac bedienten Strecken zu den westlichen Inseln blieben im Laufe der Jahre weitgehend gleich. Auf Beschluss der schottischen Behörden wurden allerdings einige Änderungen vorgenommen, wie die Abschaffung einer Strecke nach der Eröffnung einer Brücke, die Einführung neuer Dienste auf bestehenden Strecken sowie häufigere Verbindungen. Die Kapazitäten wurden im Allgemeinen vergrößert, weil alte Schiffe durch neue ersetzt wurden, deren Leistungsfähigkeit gewöhnlich höher ist (13). Die Tarife sind allgemein entsprechend der Inflation gestiegen (14). (40) CalMac hat von den schottischen Behörden für diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bislang folgende Zuschüsse erhalten: Tabelle 1 Öffentliche Förderung für CalMac seit 1995 (in Mio. GBP)   Defizitzuschüsse Kapitalzuschüsse/ Investitionskredite (15) Gesamt 1995/1996 8,3 8,5 16,8 1996/1997 11,7 2,3 14,0 1997/1998 10,5 9,9 20,4 1998/1999 14,4 11,9 26,4 1999/2000 15,0 9,7 24,7 2000/2001 19,0 6,5 25,5 2001/2002 20,4 1,8 22,2 2002/2003 18,9 7,7 26,6 2003/2004 25,9 2,8 28,7 2004/2005 25,1 8,8 33,9 2005/2006 31,4 6,2 37,6 2006/2007 34,2 9,9 44,1 2007/2008 40,5 4,9 45,3 (41) Das Vereinigte Königreich hat finanzielle Informationen hinsichtlich der Strecke Gourock-Dunoon vorgelegt, einschließlich Nettoumsatz aus den Geschäftstätigkeiten im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (vor allem der Beförderung von Fahrgästen) und den kommerziellen Tätigkeiten (vor allem der Beförderung von Fahrzeugen), die von CalMac seit dem Haushaltsjahr 2002/2003 durchgeführt wurden: Tabelle 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftstätigkeiten im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und der kommerziellen Tätigkeiten von CalMac auf der Strecke Gourock-Dunoon seit 2002/2003 (in Mio. GBP)   Gemeinwirtschaftliche Geschäftstätigkeiten Kommerzielle Tätigkeiten Gesamt   Einnahmen Ausgaben Gewinn/ Verlust Einnahmen Ausgaben Gewinn/ Verlust Gewinn/ Verlust 2002/2003 0,7 –3,1 –2,4 1,0 –0,5 0,5 –1,9 2003/2004 0,7 –3,4 –2,7 0,8 –0,5 0,3 –2,4 2004/2005 0,8 –3,4 –2,7 1,0 –0,5 0,5 –2,2 2005/2006 0,9 –3,8 –2,9 0,9 –0,5 0,4 –2,5 2006/2007 0,9 –3,7 –2,8 1,0 –0,5 0,4 –2,4 2007/2008 0,9 –3,7 –2,7 1,0 –0,5 0,5 –2,3 (42) Die in Tabelle 2 angegebenen Beträge ergeben sich aus der analytischen Buchführung auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse. Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit stammen hauptsächlich aus der Beförderung von Fahrzeugen und den dazugehörigen Fahrgästen (16). Einnahmen aus Geschäftstätigkeiten im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen stammen vor allem aus der Beförderung von Fußgängern. Auf der Ausgabenseite werden die Gemeinkosten wie Kosten für Personal, Schiffe und Terminalbenutzung, die für Schiffe anfallen, die sowohl Fahrgäste als auch Fahrzeugen befördern, nach der durchschnittlichen Schiffskapazitätsauslastung für Fahrzeuge und Fußgänger aufgeteilt. (43) Die vereinbarten Verfahren zu Methode, Buchführungsdaten und Inhalt des Abschlusses wurden vom Abschlussprüfer (KPMG LLP) durchgeführt. Zwischen den in Tabelle 2 angegebenen Beträgen und den zugrundeliegenden Büchern und Unterlagen von CalMac wurden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt. 2.2.   NÖRDLICHE INSELN 2.2.1.   SEEVERKEHRSSTRECKEN (44) Die bestehenden Fährverbindungen mit den nördlichen schottischen Inseln (Orkney- und Shetlandinseln) sind in Karte 3 dargestellt. Karte 3 Seeverkehrstrecken im Norden Schottlands 2.2.2.   BETREIBER 2.2.2.1.    NorthLink (45) NorthLink Orkney and Shetland Ferries Ltd. (nachstehend: „Northlink 1“) wurde 2000 als 50 %-50 %-Joint venture zwischen der Royal Bank of Scotland, einer der führenden Banken im Vereinigten Königreich, und CalMac gegründet. (46) Zwischen 2002 und 2006 bediente Northlink 1 im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zwei Strecken: die Dreiecksstrecke zwischen Aberdeen (schottisches Festland), Kirkwall (Orkney) und Lerwick (Shetland) und eine kürzere Strecke zwischen Scrabster (schottisches Festland) und Stromness (Orkney), über den Pentland Firth. (47) Insgesamt werden auf diesen beiden Strecken jährlich etwa 300 000 Fahrgäste befördert. (48) 2006 wurde ein neues Unternehmen als hundertprozentige Tochtergesellschaft von CalMac (das selbst hundertprozentiges Eigentum der schottischen Regionalregierung ist) gegründet — NorthLink Ferries Ltd. (nachstehend: „Northlink 2“). Northlink 2 übernahm 2006 die Bedienung der beiden Strecken zu den nördlichen Inseln sowie den Großteil der Vermögenswerte und des Personals von Northlink 1. Es ist im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags tätig, der am 6. Juli 2006 unterzeichnet wurde und bis 2012 gültig ist. (49) Northlink 2 betreibt zurzeit zwei Schiffe, mit denen Fahrgäste, Fahrzeuge und Fracht befördert werden können, und zwei Schiffe zur Güter- und Viehbeförderung. (50) Northlink 1 besteht weiterhin, ist aber im Wesentlichen eine ruhende Gesellschaft, ohne regelmäßige Geschäftstätigkeiten und mit wenig Vermögenswerten. 2.2.2.2.    P&O Ferries (51) Zwischen 1997 und 2002 bediente P&O Ferries die beiden Strecken, die später im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von Northlink 1 und 2 übernommen wurden. P&O Ferries bietet auf diesen Strecken keine Dienste mehr an. 2.2.2.3.    Pentland Ferries (52) Pentland Ferries bedient seit 2001 täglich die Strecke zwischen Gills Bay auf dem schottischem Festland und St. Margaret's Hope auf den Orkney-Inseln. Pentland Ferries bietet zwei Dienste zur Beförderung von Fahrgästen, Fahrzeugen und Fracht an und führt zurzeit 80 % aller Viehtransporte und Beförderungen gefährlicher Güter zwischen dem schottischen Festland und den Orkney-Inseln durch. 2.2.2.4.    Streamline Shipping (53) Seit 1984 bietet Streamline Shipping vierzehntägig einen Container-Frachtdienst zwischen Aberdeen und Lerwick an, für die es gecharterte Lift-on-/Lift-off-Frachtschiffe bzw. sein eigenes Containerschiff einsetzt. 1987 nahm das Unternehmen auch Container-Frachtdienste von Aberdeen nach Kirkwall (Orkney) und setzte dafür gecharterte Load-on-/Load-off-Schiffe (nachfolgend „Lo-Lo“-Schiffe) ein. (54) Mitte 2008 vergab die schottische Regionalregierung einen Frachtvertrag an Streamline Shipping für den Güterverkehr mit den nördlichen Inseln. 2.2.2.5.    John O'Groats Ferries (55) John O'Groats Ferries betreibt seit 1971 Fahrgastfährschiffe für Touristen von John O'Groats auf dem schottischen Festland nach Burwick auf den Orkney-Inseln. Das Unternehmen bietet seine Dienste nur von Mai bis Ende September an. 2.2.2.6.    Norse Islands Ferries (56) Zwischen September 2002 und Juni 2003 betrieb Norse Islands Ferries ein reines Frachtschiff (bzw. zeitweise zwei reine Frachtschiffe) zwischen dem schottischen Festland und den Shetland-Inseln. Das Unternehmen bietet auf dieser Strecke keine Dienste mehr an. 2.2.3.   GEMEINWIRTSCHAFTLICHE VERPFLICHTUNGEN (57) Für die beiden Strecken zu den nördlichen Inseln, d. h. die Dreiecksstrecke zwischen Aberdeen (schottisches Festland), Kirkwall (Orkney) und Lerwick (Shetland) und die kürzere Strecke zwischen Scrabster (schottisches Festland) und Stromness (Orkney) gelten gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. (58) Diese Strecken waren Gegenstand von drei öffentlichen Ausschreibungen, die zu drei öffentlichen Dienstleistungsverträgen zwischen den schottischen Behörden und drei Anbietern geführt haben: P&O Ferries von 1997 bis 2002, Northlink 1 von 2002 bis 2006 und Northlink 2 von 2006 bis 2012. In den ersten beiden Ausschreibungen bezogen sich die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nur auf die Fahrgastbeförderung (der Güterverkehr wurde nicht gefördert, aber auch nicht verboten). Im Vertrag für den Zeitraum 2006 bis 2012 sind jedoch auch gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für den Güterverkehr mit festgesetzten Grenzwerten enthalten. 2.2.3.1.    Der öffentliche Dienstleistungsauftrag von 1997 mit P&O Ferries (59) Die schottischen Behörden leiteten im Juni 1995 ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für die Strecken Aberdeen-Kirkwall-Lerwick und Scrabster-Stromness ein. CalMac wurde die Teilnahme am Verfahren nicht gestattet. (60) Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens entschied sich die schottische Regionalregierung für P&O Ferries. Dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag zufolge sollten P&O Ferries jährliche Finanzhilfen gewährt werden, für die eine Rückforderungsklausel galt, d. h. die möglichen Vorteile sollen begrenzt werden, falls die Gewinne des Unternehmens die Prognosen überschritten. P&O Ferries erhielt von den schottischen Behörden im Zeitraum 1997 bis 200255 Mio. GBP für die Durchführung des Vertrags (17). (61) Nach dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag war der Zuschuss auf Fahrgäste, begleitete Fahrzeuge und verbundene Fahrzeuge, wie Wohnmobile und Motorräder, begrenzt. 2.2.3.2.    Der öffentliche Dienstleistungsauftrag von 2000 mit Northlink 1 (62) Die schottische Regionalregierung leitete 1998 ein neues Ausschreibungsverfahren für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Zeitraum 2002 bis 2007 auf den Strecken Aberdeen-Kirkwall-Lerwick und Scrabster-Stromness ein. (63) In der Leistungsbeschreibung der öffentlichen Ausschreibung wurde zwar darauf hingewiesen, dass die Betreiber Kapazitäten für die Beförderung von Gütern bereitstellen mussten, dieser Teil des Dienstes jedoch auf k

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.