Europäische Union

Beschluss des Rates vom 28. Juni 2004 zur Ernennung eines Mitglieds der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0706(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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6.7.2004    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 174/1 BESCHLUSS DES RATES vom 28. Juni 2004 zur Ernennung eines Mitglieds der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2004/C 174/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 26. April 2004 vorgelegten Kandidatenliste — BESCHLIESST: Artikel 1 Frau Ilse MAYER, geboren am 19. Oktober 1955 in Gmünd (Österreich), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Mitglied der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2004. Im Namen des Rates Der Präsident M. CULLEN (1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 422/2004 (ABl. L 70 vom 9.3.2004, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.