Europäische Union

Beschluss des Gerichts vom 27. Januar 2016 über die Gerichtsferien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0329(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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29.3.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/2 BESCHLUSS DES GERICHTS vom 27. Januar 2016 über die Gerichtsferien (2016/C 111/02) DAS GERICHT — aufgrund des Artikels 41 Absatz 2 der Verfahrensordnung — ERLÄSST FOLGENDEN BESCHLUSS: Artikel 1 Für das am 1. September 2016 beginnende Gerichtsjahr werden die Daten der Gerichtsferien im Sinne des Artikels 41 Absätze 2 und 6 der Verfahrensordnung wie folgt festgesetzt: — Weihnachten 2016: Montag, 19. Dezember 2016, bis Sonntag, 8. Januar 2017; — Ostern 2017: Montag, 10. April 2017, bis Sonntag, 23. April 2017; — Sommer 2017: Freitag, 21. Juli 2017, bis Sonntag, 3. September 2017. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 27. Januar 2016. Der Kanzler Der E. COULON Präsident M. JAEGER

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.