Europäische Union

2010/669/EU: Beschluss des Rates vom 27. September 2010 über den von der Europäischen Union im durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichteten Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IV des Abkommens durch die Aufnahme der Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas

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Quellenkennung: 32010D0669. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen der Versicherungsmathematik (CPC 81404)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen der Beratung, Versicherungsmathematik, Risikobewertung und Schadensregulierung (CPC 814**)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. B.    BANK- UND SONSTIGE FINANZDIENSTLEISTUNGEN (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen) a)    Annahme von Spareinlagen und sonstigen rückzahlbaren Einlagen von Kunden (CPC 81115-81119)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Ungebunden 2) Keine 3) Keine. 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. b)    Ausreichung von Krediten jeder Art einschließlich Verbraucherkredit, Hypothekenkredit, Factoring und Finanzierung von Handelsgeschäften (CPC 8113)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Ungebunden 2) Keine 3) Keine. 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. c)    Finanzleasing (CPC 8112)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Ungebunden 2) Ungebunden 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Sämtliche Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen (nur Überweisungsdienstleistungen) (CPC 81139**)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Tochtergesellschaften zugelassener Devisenhändler 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. e)    Bürgschaften und Verpflichtungen (CPC 81199**)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. f)    Geschäfte für eigene und für Kundenrechnung an Börsen, im Schalterverkehr oder in sonstiger Form (CPC 81339**, 81333, 81321**)   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden für Bahama-Dollar. Keine für Devisen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. h)    Geldmaklergeschäfte (CPC 81339**)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. i)    Vermögensverwaltung wie Kassenhaltung und Bestandsverwaltung, alle Formen von kollektivem Anlagemanagement (CPC 81323)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden für Anlagen in Bahama-Dollar. Keine für Devisen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. k)    Beratungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen in Bezug auf sämtliche in Artikel 103 Absatz 2 Buchstabe a unter B aufgeführte Tätigkeiten, einschließlich Kreditauskunft und Bonitätsprüfung, Anlage- und Vermögensbestandsanalyse und -beratung, Beratung über Akquisition, Unternehmensumstrukturierung   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. l)    Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software durch die Erbringer anderer Finanzdienstleistungen (CPC 8131)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. C.    SONSTIGE Registrierung von Offshore-Unternehmen und Trusts (ohne Versicherungen und Banken) zur Ausübung von Offshore-Geschäften   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 8.   DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH GESUNDHEIT UND SOZIALES (ausgenommen die unter 1. A h-j genannten) A.    KRANKENHAUSLEISTUNGEN (CPC 93110)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. B.    SONSTIGE GESUNDHEITSLEISTUNGEN   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen sonstiger stationärer Einrichtungen im Gesundheitswesen (ohne Krankenhäuser) (CPC 93193)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. C.    DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH SOZIALES (CPC 93311)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 9.   DIENSTLEISTUNGEN IN DEN BEREICHEN FREMDENVERKEHR UND REISEN A.    HOTELS UND RESTAURANTS (einschließlich Catering) Hotels (CPC 641)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine für Hotels mit mehr als 100 Zimmern. Ungebunden für Hotels mit weniger als 100 Zimmern 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen im Bereich der Vermietung möblierter Unterkünfte (CPC 6419)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen von Restaurants mit herkömmlicher Bedienung oder von Selbstbedienungsrestaurants; Catering (CPC 64210, 64220, 64230)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden außer für Spezialitäten- und Feinschmeckerrestaurants, Restaurants mit landestypischer Küche und Restaurants in Hotels, Hotelanlagen oder touristischen Sehenswürdigkeiten. 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Ausschank von Getränken mit Unterhaltungsleistungen (CPC 64310 und 64320)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. B.    DIENSTLEISTUNGEN VON REISEAGENTUREN UND REISEVERANSTALTERN (CPC 7471)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. C.    DIENSTLEISTUNGEN VON FREMDENFÜHRERN (CPC 7472)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. D.    SONSTIGE Hotelbau   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Hotelmanagement   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Yachthafendienstleistungen   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Dienstleistungen von Heilbädern   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 10.   DIENSTLEISTUNGEN IN DEN BEREICHEN FREIZEIT, KULTUR UND SPORT (ausgenommen audiovisuelle Dienstleistungen) A.    UNTERHALTUNG (einschließlich Theater, Musikkapellen und Zirkus) (CPC 9619)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. B.    DIENSTLEISTUNGEN VON NACHRICHTENAGENTUREN (CPC 9621)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. C.    BIBLIOTHEKEN, ARCHIVE, MUSEEN UND SONSTIGE KULTURELLE DIENSTLEISTUNGEN (CPC 963)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. D.    SPORT- UND SONSTIGE ERHOLUNGSDIENSTLEISTUNGEN   1) Ungebunden 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. E.    SONSTIGE Mieten und Leasing von Yachten (CPC 96499**)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 11.   VERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN A.    SEEVERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN a)    Personenverkehr (ohne Kabotage) (CPC 7211)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. b)    Frachtverkehr (ohne Kabotage) (CPC 7212)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. c)    Vermietung von Schiffen mit Besatzung (ohne Kabotage) (CPC 7213)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Wartung und Instandsetzung von Schiffen (CPC 8868**)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden unter 100 t. Keine über 100 t 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. e)    Zug- und Schleppdienstleistungen (CPC 7214)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden, außer für Jointventures mit bahamaischen Unternehmen 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. f)    Unterstützungsdienste für den Seeverkehr Bergungs- und Hebungsdienste (CPC 74540)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Schiffsregistrierung zum Zwecke der Überwachung, Regulierung und planmäßigen Entwicklung der Handelsschifffahrt   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. B.    BINNENSCHIFFSVERKEHR b)    Frachtverkehr (CPC 7222)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Wartung und Instandsetzung von Schiffen (CPC 8868)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. C.    LUFTVERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN b)    Frachtverkehr (CPC 732)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. c)    Vermietung von Luftfahrzeugen mit Besatzung (CPC 734)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen (CPC 8868**)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. e)    Unterstützungsdienste für Luftverkehrsdienstleistungen (CPC 746**) Dienstleistungen von Computerreservierungssystemen (CRS)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Flughafenverwaltung   1) Ungebunden 1) Ungebunden 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. E.    EISENBAHNVERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN a)    Fahrgastverkehr (CPC 7111)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. b)    Frachtverkehr (CPC 7112)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. c)    Zug- und Schleppdienstleistungen (CPC 7113)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Wartung und Instandsetzung von Eisenbahnausrüstung (CPC 8868)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. e)    Unterstützungsdienste für Eisenbahnverkehrsdienstleistungen (CPC 743)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. F.    STRAßENVERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN a)    Personenverkehr (CPC 7121 und 7122)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. b)    Frachtverkehr (CPC 7123)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Vorbehaltlich wirtschaftlicher Bedarfsprüfung für CSS und IP 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. c)    Vermietung gewerblicher Fahrzeuge mit Führer (CPC 7124)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. e)    Unterstützungsdienste für Straßenverkehrsdienstleistungen (CPC 7442)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Ungebunden 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. H.    HILFSDIENSTLEISTUNGEN FFÜR ALLE VERKEHRSTRÄGER b)    Lagerdienstleistungen (CPC 742)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Ungebunden 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. d)    Sonstige Hilfsdienste für den Verkehr (CPC 74900) Tätigkeiten in Freizonen   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. Umladedienste (CPC 749)   1) Keine 1) Keine 2) Keine 2) Keine 3) Keine 3) Keine 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist. 4) Ungebunden, sofern im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘ nichts anderes bestimmt ist.“ (1)  Ausgenommen ist der Betrieb von Stromnetzen zur Weiterleitung und Verteilung von Strom gegen Gebühren oder auf Vertragsbasis; dieser i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.