Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/3184 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3184 17.12.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/3184 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 15. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/96/GASP (1) angenommen, mit dem eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) eingerichtet wurde. (2) Am 12. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2443 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUTM Somalia bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde. (3) Im Zusammenhang mit der ganzheitlichen strategischen Überprüfung des GSVP-Engagements in 2024 am Horn von Afrika und in Somalia hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) empfohlen, das Mandat der EUTM Somalia bis zum 28. Februar 2027 zu verlängern. Das PSK ist ferner übereingekommen, dass das Mandat der EUTM Somalia angepasst werden sollte, um insbesondere Führungskurse für die nationalen Streitkräfte Somalias, einschließlich der Marine, der Küstenwache und der Luftwaffe, sowie für die Darwish-Polizeieinheit weiterzuentwickeln, die Schaffung eines Logistikkommandos und eines Ausbildungskommandos innerhalb der nationalen Streitkräfte Somalias zu unterstützen, schrittweise eine maritime Komponente zur Beratung der somalischen Marine und Küstenwache aufzubauen und die somalischen Befehls- und Führungsfähigkeiten im gemeinsamen Operationszentrum der nationalen Streitkräfte Somalias zu unterstützen. Das PSK ist darüber hinaus übereingekommen, dass die EUTM Somalia auf Einladung der Republik Dschibuti im Rahmen der Mittel und Fähigkeiten Ausbildungsmaßnahmen im regionalen Ausbildungszentrum in Dschibuti durchführen sollte. (4) Der Beschluss 2010/96/GASP sollte entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2010/96/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absätze 3 und 3a erhalten folgende Fassung: „(3)   Die EUTM Somalia entwickelt insbesondere Führungskurse für die nationalen Streitkräfte Somalias, einschließlich der Marine, der Küstenwache und der Luftwaffe, sowie für die Darwish-Polizeieinheit. Darüber hinaus führt die EUTM Somalia spezialisierte Schulungen für die nationalen Streitkräfte Somalias durch. Sie unterstützt durch Beratung und Ausbildung die Schaffung eines Logistikkommandos und eines Ausbildungskommandos innerhalb der nationalen Streitkräfte Somalias. (3a)   Die EUTM Somalia entwickelt in Abstimmung mit der mit dem Beschluss 2012/389/GASP (*1) des Rates eingerichteten EUCAP Somalia schrittweise eine maritime Komponente hinsichtlich der militärischen Beratung in Bezug auf die Aufgaben der Küstenwache, um bis zum 31. Dezember 2025 die Verantwortung für die Beratung der somalischen Marine und Küstenwache unter Berücksichtigung der Prioritäten der nationalen Streitkräfte Somalias zu übernehmen. (*1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 187, 17.7.2012, S. 40).“ " 2. In Artikel 1 werden die folgenden Absätze eingefügt: „(3b)   Die EUTM Somalia unterstützt, soweit möglich, die somalischen Befehls- und Führungsfähigkeiten im gemeinsamen Operationszentrum der nationalen Streitkräfte Somalias durch Anleitung, insbesondere um den Mechanismus für das Wissensmanagement in Bezug auf die von ihr ausgebildeten Einheiten und Einzelpersonen zu entwickeln. (3c)   Die EUTM Somalia unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auch andere Akteure der Union bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufträge in Bezug auf Sicherheit und Verteidigung in Somalia, insbesondere die EUCAP Somalia im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EUTM Somalia erleichtert darüber hinaus die Unterstützung durch die mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 (*2) eingerichtete Europäische Friedensfazilität“ insbesondere durch Beratung der nationalen Streitkräfte Somalias bei der Ermittlung der erforderlichen Hilfe und durch die Beratung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung dieser Hilfe. (3d)   Darüber hinaus führt die EUTM Somalia auf Einladung der Republik Dschibuti im Rahmen der Mittel und Fähigkeiten Ausbildungsmaßnahmen im regionalen Ausbildungszentrum in Dschibuti durch, um insbesondere die Bemühungen der Küstenwache von Dschibuti zum Kapazitätsaufbau zu unterstützen. (*2)  Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102, 24.3.2021, S. 14).“ " 3. In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt: „(10)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission dienende Betrag beläuft sich auf 31 810 000 EUR für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2027. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“ 4. Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Das Mandat der EU-Militärmission endet am 28. Februar 2027.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16). (2)  Beschluss (GASP) 2022/2443 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 84). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3184/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.