Europäische Union

2014/767/EU: Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35062 (13/N-2) Portugals für die Caixa Geral de Depósitos (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4801) Text von Bedeutung für den EWR

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Konsolidierungsdatum: 2014-11-07

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02014D0767 — DE — 07.11.2014 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B ►C1  BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35062 (13/N-2) Portugals für die Caixa Geral de Depósitos ◄ (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4801) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/767/EU) (ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 19) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 348 vom 4.12.2014, S.  30 (2014/767/EU) ▼B ▼C1 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35062 (13/N-2) Portugals für die Caixa Geral de Depósitos ▼B (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4801) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/767/EU) Artikel 1 Die aus der Zeichnung neu begebener Stammaktien der CGD in Höhe von 750 Mio. EUR durch Portugal und aus der Zeichnung von der CGD begebener, wandelbarer Instrumente in Höhe von 900 Mio. EUR durch Portugal bestehende staatliche Beihilfe ist in Anbetracht der im Anhang dargelegten Verpflichtungen mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Portugal stellt sicher, dass der am 15. Oktober 2012 vorgelegte und durch den Schriftsatz vom 19. Juli 2013 ergänzte Umstrukturierungsplan in vollen Umfang unter Einschluss der im Anhang dargelegten Verpflichtungen und unter Einhaltung des in diesem Anhang aufgeführten Zeitplans umgesetzt wird. Artikel 3 Portugal informiert die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses über die zu seiner Erfüllung getroffenen Maßnahmen. Artikel 4 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet. ANHANG VERPFLICHTUNGEN DER CAIXA GERAL DE DEPÓSITOS, S.A. 1.    Hintergrund In diesem Dokument werden die Bedingungen („Verpflichtungen“) für die Umstrukturierung der Caixa Geral de Depósitos S.A. („CGD“ oder „Bank“) dargelegt, zu deren Umsetzung sich die Portugiesische Republik und die CGD verpflichtet haben. 2.    Begriffsbestimmungen In diesem Dokument schließt, sofern der Zusammenhang nicht etwas anderes erfordert, der Singular den Plural ein (und umgekehrt). Die hier verwendeten Begriffe haben die folgenden Bedeutungen: Begriff Bedeutung Vermögensverwaltung bezeichnet die Entwicklung spezieller Lösungskonzepte zur Anlage von Spareinlagen im Retailgeschäft (Verwaltung privater und betrieblicher Altersversorgungsfonds und Entwicklung auf individuelle Anlagebedürfnisse zugeschnittener Lösungskonzepte) und im Geschäft mit institutionellen Kunden, zu denen Altersversorgungsfonds, Versicherungsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und öffentliche Institutionen zählen (Verwaltung von Kapitalanlageportfolios auf der Grundlage von Kundenanforderungen entweder mittels Verfolgung einer Benchmark oder mittels Einhaltung von Lösungsansätzen einer absoluten Rendite (absolute return). Bancassurance, Allfinanz bezeichnet eine Partnerschaft zwischen einer Bank und einer fremden Versicherungsgesellschaft, in der die Bank über ihr Retailnetz Produkte der Versicherungsgesellschaft verkauft. BCG Spanien Banco Caixa Geral, S.A. (Spanien), auch als spanisches Retailgeschäft bezeichnet. Caixa Seguros bezeichnet die im Versicherungsgeschäft tätige, wichtigste Tochtergesellschaft der CGD. Aufwand-Ertrag-Verhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen den Betriebsausgaben (Arbeits-, Vertriebs-, Gemein- und Verwaltungskosten) und den Betriebseinnahmen (Summe aus Nettozinseinnahmen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Kapitalinstrumenten, Einnahmen aus Finanzgeschäften sowie sonstigen Einnahmen aus dem operativen Geschäft). Verpflichtungen bezeichnet die im vorliegenden Dokument dargelegten, auf die Umstrukturierung der CGD bezogenen Zusicherungen. Firmenkundengeschäft bezeichnet die Kapitalgesellschaften, d. h. großen Konzernen oder kleinen und mittleren Unternehmen, angebotenen Bankdienstleistungen. Deckungsquote gefährdeter Kredite bezeichnet die Deckungsquote gefährdeter Kredite mit kumulierten Kreditausfallrückstellungen. Kernregion bezeichnet die inländische Kernregion (Portugal) und die internationale Kernregion nach Ziffer 4.2.2.1. Gefährdeter Kredit Dieser Begriff wird in der Anweisung Nr. 16/2004 (konsolidierte Fassung vom 31. Mai 2013 einschließlich der mit Anweisung Nr. 23/2011 eingeführten Änderung) der Bank von Portugal definiert und entspricht der Summe folgender Elemente: a)  Gesamtwert der Forderungen aus Darlehen, bei denen Hauptforderungs- oder Zinszahlungen mindestens 90 Tage überfällig sind. Kontokorrentkredite, für die keine vorherige vertragliche Vereinbarung besteht, gelten als gefährdete Kredite, wenn die Überziehung 90 Tage lang angedauert hat. b)  der Gesamtwert offener Darlehen, die umstrukturiert wurden, nachdem sie in einem Zeitraum von mindestens 90 Tagen nicht abgewickelt wurden, und für die weder angemessene, den vollen Betrag der offenen Hauptforderung und den offenen Zinsen deckende Sicherheiten bestehen noch eine vollständige Begleichung sämtlicher Zinsen und sonstiger geschuldeter Gebühren durch den Darlehensnehmer erfolgte. c)  Gesamtwert der Kredite, bei denen Raten auf die Hauptforderung oder Zinsen weniger als 90 Tage überfällig sind, bei denen aber eine Einstufung als gefährdete Kredite rechtfertigende Nachweise, u. a. Insolvenz oder Liquidation des Schuldners, vorliegen. Bei einer Insolvenz des Schuldners kann die Einstufung der erzielbaren Salden als gefährdeter Kredit aufgehoben werden, wenn diese Salden von einem Gericht in einer diesbezüglichen Vereinbarung im Rahmen des Insolvenz- und Unternehmenssanierungsgesetzbuches (Código de Insolvência e Recuperação de Empresas) gebilligt wurden und keine Zweifel über die tatsächliche Beitreibbarkeit der geschuldeten Beträge mehr bestehen. Beschluss bezeichnet den Beschluss der Europäischen Kommission vom 24. Juli 2013 über die Umstrukturierung der CGD, in dessen Kontext die hier aufgeführten Verpflichtungen eingegangen werden. Veräußerungstreuhänder eine oder mehrere, von der CGD unabhängige, von der Kommission gebilligte und der CGD bestellte, natürliche oder juristische Person(en), die von der CGD das ausschließliche Mandat zum Verkauf der Caixa Seguros an einen Käufer erhalten hat/haben. Der Veräußerungstreuhänder schützt die legitimen finanziellen Interessen der CGD vorbehaltlich der bedingungslosen Verpflichtung der CGD zur Veräußerung von […]. Mitarbeiter/in bezeichnet jede Person, die einen Arbeitsvertrag mit der CGD hat. Factoring bezeichnet eine Finanztransaktion, bei der ein Unternehmen seine Forderungen (d. h. Rechnungen) mit einem Abschlag an einen (als Factor bezeichneten) Dritten verkauft. Ein zusammengesetztes Produkt, das einen Mix aus Finanzierung, Kreditversicherung und Finanzmanagementdiensten (Einziehungen) bietet. Internationale interne Dienstleistungen hat die in Ziffer 4.2.2.2 dargelegte Bedeutung Investmentbanking bezeichnet spezielle Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Institutionen, unter anderem auch Beratungsleistungen bei Fusionen und Übernahmen von Unternehmen, bei der Projektfinanzierung, der Unternehmensfinanzierung (Finanzierung von Übernahmen, strukturelle Finanzierung, Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere, Besicherungen usw.), bei Eigenkapitalmarktgeschäften (Börsengänge, Ausschreibungsangebote, eigenkapitalbezogene Geschäfte usw.) und beim Marktrisikomanagement (mittels Hedging und strukturierten Finanzlösungskonzepten). Zusätzlich umfasst es auch die Erbringung von Finanzmaklerdiensten und Übermittlung von Forschungsberichten an einzelne institutionelle und private Anleger, Mittlertätigkeiten bei festverzinslichen Wertpapieren und der Ausplatzierung strukturierter Kredite (Syndizierung). KPI Schlüsselindikatoren für Leistung Leasing bezeichnet ein Vertragsverhältnis, mit dem eine Einzelperson oder eine Firma die Nutzung bestimmter Wirtschaftsgüter erwerben kann, für die sie eine Reihe vertraglich vereinbarter Zahlungen in regelmäßigen Abständen leisten muss und bei dem die Option besteht, das Wirtschaftsgut bei Beendigung des Vertrags zu kaufen. Kredit/Einlagen-Verhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen Krediten und Einlagen. Überwachungstreuhänder oder Treuhänder Hat die in Ziffer 6.10 und Anlage I dieses Beschlusses dargelegte Bedeutung. Neuauflegung besteht aus sämtlichen neuen Vertragsgeschäften mit Ausnahme sämtlicher vorher vertraglich zugesagter Auflegungen sowie Neuauflegungen, die zur Erhaltung des Werts der Darlehenssicherheiten unbedingt notwendig sind oder die anderweitig mit der Begrenzung von Kapitalverlusten auf ein Minimum bzw. der Verbesserung des erwarteten ökonomischen Werts eines Darlehens zusammenhängen. Quote notleidender Kredite bei Neukrediten bezeichnet das Verhältnis zwischen neu erzeugten Krediten, bei denen Zins- bzw. Hauptforderungszahlungen 90 Tage oder länger überfällig sind, und dem gesamten Neukreditportfolio. Eigenhandel bezeichnet die regulären, nicht mit dem Kundengeschäft zusammenhängenden Handelstätigkeiten der CGD unter Nutzung des eigenen Kapitals und der eigenen Bilanz der Bank. Umstrukturierungszeitraum ist der in Ziffer 3.3 festgelegte Zeitraum. Vermietung bezeichnet eine Vereinbarung, bei der für die vorübergehende Nutzung eines Gegenstandes (insbesondere eines Fahrzeuges), das Eigentum eines nicht im Finanzsektor tätigen Unternehmens ist, eine Zahlung geleistet wird. Gewöhnlich geht damit die Erbringung verbundener Dienstleistungen einher. Umstrukturierungsplan bezeichnet den von der CGD über die Portugiesische Republik an die Europäische Kommission übermittelten Plan, der zuletzt durch schriftliche Mitteilungen vom 19. Juli 2013 geändert und ergänzt wurde. Korrekturmaßnahmen bezeichnet Maßnahmen, die der CGD die Erfüllung des/der festgelegten Ziels/Ziele erlauben werden. Die Korrekturmaßnahmen werden von der CGD nach dem in Ziffer 4.2.3.3 beschriebenen Verfahren vorgelegt. Der Überwachungstreuhänder prüft die vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen und berichtet der Kommission über ihre Eignung zur Erfüllung der Ziele des Umstrukturierungsplans. Risikogewichtete Aktiva bezeichnet risikogewichtete Aktiva, die in Übereinstimmung mit den maßgeblichen portugiesischen Verordnungen auf konsolidierter Basis berechnet wurden und am Tag des Beschlusses von der Bank von Portugal genehmigt worden waren. KMU bezeichnet kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter oder gleich 50 Mio. EUR und einer Kreditexponierung gegenüber der CGD, die 1 Mio. EUR nicht überschreitet. Risikopotenzial (Value-At-Risk) bezeichnet die unter Gefahr stehenden Werte und ist das Maß für Portfoliorisiken, das in der 1996 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verfassten Änderung beschrieben wird. Für Berechnungszwecke stützen sich die Zahlen auf eine historische Simulationsmethodik, die mit einer 10-tägigen Haltefrist, einem Vertrauensintervall von 99 % und Daten von 501 Handelstagen (entspricht einem Zeithorizont von zwei Jahren) arbeitet. Risikokapital bezeichnet den Vorgang der Bereitstellung von Finanzkapital für neu gegründete Unternehmen, insbesondere solchen mit hohem Wachstumspotenzial, im Austausch gegen Eigenkapital am Unternehmen. 3.    Allgemeines 3.1. Die portugiesischen Behörden haben sicherzustellen, dass der Umstrukturierungsplan für die CGD richtig und vollständig umgesetzt wird. 3.2. Die portugiesischen Behörden haben sicherzustellen, dass die Verpflichtungen im Verlauf der Umsetzung des Umstrukturierungsplans vollständig eingehalten werden. 3.3. Der Umstrukturierungszeitraum endet am 31. Dezember 2017. Die Verpflichtungen gelten während des Umstrukturierungszeitraums, soweit nichts anderes bestimmt wurde. 4.    Die Umstrukturierung der CGD: Aufteilung in Kerntätigkeiten und nicht dem Kerngeschäft zuzuordnende Tätigkeiten 4.1. Die CGD wird ihre Tätigkeiten in zwei Teile trennen: die Kerntätigkeiten und die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Kerntätigkeiten. Die gemeinsame Bilanzsumme ( 1 ) der Kerntätigkeiten und der nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten betrug im Dezember 2011 120 642 Mio. EUR. Im Juni 2012 betrug die Bilanzsumme 117 694 Mio. EUR, und Ende Dezember 2012 belief sie sich auf 116 857 Mio. EUR. Die Aufteilung der CGD wird wie folgt durchgeführt werden: 4.2. Kerntätigkeiten Den Kerntätigkeiten zugewiesene Vermögenswerte Die Kerntätigkeiten umfassen die inländischen Kerntätigkeiten (Privatkundengeschäft, KMU, Firmenkundengeschäft, Investmentbanking, Vermögensverwaltung, Leasing, Factoring, Vermietung, Bancassurance und Risikokapital), die internationalen Kerntätigkeiten und internationale interne Dienstleistungen. 4.2.1. Die inländischen Kerntätigkeiten schließen das unten aufgeführte Reinvermögen ein (Stichtag 31. Dezember 2012): 4.2.1.1. [850-900] Mio. EUR Barmittel und Salden bei der Zentralbank; 4.2.1.2. [1 000 -1 500 ] Mio. EUR Darlehen (/Forderungen) an Kreditinstitute; 4.2.1.3. [2 500 -3 000 ] Mio. EUR zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte; 4.2.1.4. [10 000 -15 000 ] Mio. EUR zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte; 4.2.1.5. [0-5] Mio. EUR bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte; 4.2.1.6. [60 000 -65 000 ] Mio. EUR Darlehen an Kunden; davon: 4.2.1.6.1. Bauträger und Bauunternehmen [8 000 -8 500 ] Mio. EUR; 4.2.1.6.2. Hypothekendarlehen auf Wohnimmobilien [30 000 -35 000 ] Mio. EUR; 4.2.1.6.3. Großunternehmen [10 000 -15 000 ] Mio. EUR; 4.2.1.6.4. KMU [3 000 -3 500 ] Mio. EUR; 4.2.1.6.5. Verbraucherdarlehen [1 500 -2 000 ] Mio. EUR; 4.2.1.6.6. Sonstige [4 000 -4 500 ] Mio. EUR (schließt andere Finanzinstitute sowie zentrale und lokale staatliche Stellen ein); 4.2.1.7. [400-450] Mio. EUR Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4.2.1.8. [150-200] Mio. EUR immaterielle Vermögenswerte; 4.2.1.9. [4 000 -4 500 ] Mio. EUR sonstige Vermögenswerte; davon: 4.2.1.9.1. [80-90] Mio. EUR als Finanzinvestition gehaltene Immobilien; 4.2.1.9.2. [30-40] Mio. EUR derivative Sicherungsinstrumente; 4.2.1.9.3. [500-550] Mio. EUR zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte; 4.2.1.9.4. [30-40] Mio. EUR Steuererstattungsansprüche; 4.2.1.9.5. [1 000 -1 500 ] Mio. EUR latente Steueransprüche; 4.2.1.9.6. [2 000 -2 500 ] Mio. EUR sonstige Vermögenswerte; 4.2.1.10. [30-40] Mio. EUR Beitrag zum Reinvermögen aus Beteiligungen an anderen inländischen Geschäftsbereichen (Equity-Methode) gemäß Aufstellung in Anlage II. 4.2.2. Zu den internationalen Kerntätigkeiten und den internationalen internen Dienstleistungen gehören auch die Beiträge zum Reinvermögen und die nachfolgend aufgeführten internationalen Bereiche (Stichtag 31. Dezember 2012). 4.2.2.1. Die internationalen Kerntätigkeiten schließen alle internationalen Bereiche ein (internationale Kernregion), in denen die CGD entweder durch eine örtliche Niederlassung oder einen verbundenen Unternehmensbereich eine bedeutende Präsenz im Retailgeschäft besitzt. Diese werden nachfolgend aufgeführt: 4.2.2.1.1. Spanien — Reinvermögen insgesamt: [4 000 -4 500 ] Mio. EUR ( 2 ); 4.2.2.1.2. Frankreich — Reinvermögen insgesamt: [4 000 -4 500 ] Mio. EUR; 4.2.2.1.3. Macao (China) — Reinvermögen insgesamt: [3 000 -3 500 ] Mio. EUR; 4.2.2.1.4. Mosambik — Reinvermögen insgesamt: [1 500 -2 000 ] Mio. EUR; 4.2.2.1.5. Angola — Reinvermögen insgesamt: [1 000 -1 500 ] Mio. EUR; 4.2.2.1.6. Südafrika — Reinvermögen insgesamt: [600-650] Mio. EUR; 4.2.2.1.7. Brasilien — Reinvermögen insgesamt: [500-550] Mio. EUR; 4.2.2.1.8. Kap Verde — Reinvermögen insgesamt: [750-800] Mio. EUR; 4.2.2.1.9. Timor — Reinvermögen insgesamt: [50-60] Mio. EUR; 4.2.2.1.10. São Tomé — Reinvermögen insgesamt: [0-5] Mio. EUR. 4.2.2.2. Bei den internationalen internen Dienstleistungen handelt es sich um spezialisierte Betriebe, die der CGD-Gruppe Dienstleistungen (wie Finanzierungen, Zugang zu institutionellen Märkten und Produktstrukturierung) erbringen. Diese internen Dienstleistungen werden von den nachfolgend aufgeführten örtlichen spezialisierten Niederlassungen und verbundenen Unternehmensbereichen in Schlüsselmärkten erbracht. 4.2.2.2.1. Luxemburg — Reinvermögen insgesamt: [100-150] Mio. EUR; 4.2.2.2.2. Kaimaninseln — Reinvermögen insgesamt: [600-650] Mio. EUR; 4.2.2.2.3. Vereinigtes Königreich (London) — Reinvermögen insgesamt: [400-450] Mio. EUR; 4.2.2.2.4. Vereinigte Staaten von Amerika (New York) — Reinvermögen insgesamt: [250-300] Mio. EUR; 4.2.2.2.5. China (Zhuhai) — Reinvermögen insgesamt: [5-10] Mio. EUR. 4.2.3. Volumen 4.2.3.1. Zum Ende Dezember 2014 soll die Bilanzsumme der Kerntätigkeiten [100-150] Mrd. EUR ( 3 ) nicht übersteigen, die risikogewichteten Aktiva sollen nicht höher als [70-80] Mrd. EUR sein, das Aufwand-Ertrag-Verhältnis soll [70-80] % nicht übersteigen, das Kredit/Einlagen-Verhältnis soll nicht höher als [120-130] % sein, und die Deckungsquote gefährdeter Kredite soll nicht unter [50-60] % liegen. 4.2.3.2. Zum Ende Dezember 2016 soll die Bilanzsumme der Kerntätigkeiten [100-150] Mrd. EUR ( 4 ) nicht übersteigen, die risikogewichteten Aktiva sollen nicht höher als [70-80] Mrd. EUR sein, das Aufwand-Ertrag-Verhältnis soll [50-60] % nicht übersteigen, das Kredit/Einlagen-Verhältnis soll nicht höher als [120-130] % sein, und die Deckungsquote gefährdeter Kredite soll nicht unter [50-60] % liegen. 4.2.3.3. Die in der Konzernbilanz enthaltene Gesamtexponierung […] gegenüber Emittenten darf während des Umstrukturierungszeitraums [10-20] Mrd. EUR nicht überschreiten. 4.2.3.4. Sollte es wahrscheinlich werden, dass die Ziele bezüglich der Bilanzsumme, der risikogewichteten Aktiva, des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses, des Kredit/Einlagen-Verhältnisses und der Deckungsquote gefährdeter Kredite nicht eingehalten werden, legt die CGD auf eigene Initiative, auf jeden Fall aber auf Ersuchen des Überwachungstreuhänders, innerhalb eines Monats Vorschläge für Korrekturmaßnahmen vor. Der Überwachungstreuhänder prüft die vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen und berichtet der Kommission über ihre Eignung zur Erfüllung der im Umstrukturierungsplan dargelegten Ziele. 4.2.4. Niederlassungen und Mitarbeiter Der Bereich der Kerntätigkeiten wird seinen derzeitigen Aufbau in Portugal wie folgt verkleinern: 4.2.4.1. Von 829 (31. Dezember 2012) auf [750-800] inländische, im Retailgeschäft tätige Niederlassungen ( 5 ) bis spätestens zum […]. 4.2.4.2. Niederlassungen dürfen nicht durch andere Organisationen oder Strukturen ersetzt werden, die im Wesentlichen die gleichen Dienstleistungen anbieten und mit einer bedeutenden Menge an Personal einhergehen. Die CGD kann jedoch stattdessen Automatenstellen einrichten (beispielsweise Bankautomaten oder Ähnliches). 4.2.4.3. Von 11 904 inländischen Mitarbeitern (ohne den Geschäftsbereich Versicherungen zum 31. Dezember 2012) auf [10 000 -15 000 ] Mitarbeiter zum […], auf [10 000 -15 000 ] Mitarbeiter zum […], auf [10 000 -15 000 ] Mitarbeiter zum Ende […], auf [10 000 -15 000 ] Mitarbeiter zum […]. 4.2.4.4. Nach dem Jahr […] steigt die Zahl der Niederlassungen in Portugal bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums nicht. 4.2.4.5. Sollte es wahrscheinlich werden, dass die Ziele bezüglich der Niederlassungen und Mitarbeiter nicht eingehalten werden, legt die CGD auf eigene Initiative, auf jeden Fall aber auf Ersuchen des Überwachungstreuhänders, innerhalb eines Monats Vorschläge für Korrekturmaßnahmen vor. Der Überwachungstreuhänder prüft die vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen und berichtet der Kommission über ihre Eignung zur Erfüllung der im Umstrukturierungsplan dargelegten Ziele. 4.2.5. Beschreibung der Kerntätigkeiten 4.2.5.1. Die Kerntätigkeiten entsprechen denen einer im Retailbereich tätigen Geschäftsbank mit besonderem Schwerpunkt auf Privathaushalten, KMU und Firmenkunden, die auch Dienstleistungen auf den Gebieten des Investmentbanking, der Vermögensverwaltung, der Vermietung, des Leasing und des Factoring, der Bancassurance und des Risikokapitals bietet, wobei sich diese Tätigkeiten vorwiegend auf die inländische Kernregion sowie die internationale Kernregion konzentrieren. Ergänzt wird dies durch internationale internen Dienstleistungen. 4.2.5.2. Demzufolge wird sich die CGD während des Umstrukturierungszeitraums: 4.2.5.2.1. nicht mit Neuauflegungen außerhalb der Kernregion und außerhalb der in Ziffer 4.2.2 festgelegten internationalen internen Dienstleistungen befassen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sei gesagt, dass es der CGD nach wie vor gestattet sein wird, sich an Neuauflegungen mit Kunden zu beteiligen, deren Sitz außerhalb der Kernregion liegt, sofern diese Auflegung in der Kernregion oder im Rahmen der internationalen internen Dienstleistungen gebucht wurden. 4.2.5.2.2. CGD stellt sicher, dass das Reinvermögen der internationalen internen Dienstleistungen [0-5] % der Bilanzsumme der Kerntätigkeiten nicht übersteigt. 4.2.5.2.3. Sie befasst sich, mit Ausnahme der in 4.2 beschriebenen Aktivitäten, in Portugal nicht mit Neuauflegungen. 4.2.6. Für die internationalen Kerntätigkeiten und die internationalen internen Dienstleistungen geltende Grundsätze Bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wird sich die CGD nach besten Kräften um eine Minderung ihrer auf dem Kapital und der gruppeninternen Finanzierung lastenden Exponierung gegenüber ihren internationalen Kerntätigkeiten bemühen. Die CGD erhöht ihre Exponierung auf Kapital und gruppeninterner Finanzierung gegenüber ihren internationalen Kerntätigkeiten und den internationalen internen Dienstleistungen ausnahmsweise nur dann, wenn sich die betreffende Erhöhung unmittelbar aus bereits (vor dem vorliegenden Beschluss) bestehenden, Dritten gegenüber eingegangenen, vertraglichen Verpflichtungen ergibt oder wenn sie durch eine von einer öffentlichen Behörde der CGD gegenüber getroffene, rechtskräftige verbindliche Entscheidung vorgeschrieben wird. Die CGD verpflichtet sich, den Überwachungstreuhänder vor der Durchführung einer Kapitalmaßnahme umgehend von einer solchen Entscheidung in Kenntnis zu setzen und ihm einen Wirtschaftsplan für die Unternehmen, die zusätzliches Kapital benötigen oder weiteren Finanzbedarf haben, vorzulegen. Der Überwachungstreuhänder wird den Wirtschaftsplan prüfen und der Kommission über die Eignung der getroffenen Maßnahmen berichten. 4.2.7. Umstrukturierungsplan für BCG Spanien 4.2.7.1. Die CGD wird das Geschäft der BCG neu ordnen, um ihre langfristige Rentabilität und finanzielle Unabhängigkeit von der CGD sowie einen positiven Beitrag zur Ertragskraft der CGD als Gruppe sicherzustellen. 4.2.7.2. Die CGD verpflichtet sich, alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb in Spanien einzustellen, die nicht unmittelbar mit den Kerntätigkeiten des Betriebs (Retailgeschäft ( 6 ), Unterstützung für KMU und grenzübergreifendes Geschäft) zusammenhängen. Insbesondere verpflichtet sich die CGD: 4.2.7.2.1. Neuauflegungen in Projektfinanzierungen einzustellen; 4.2.7.2.2. Neuauflegungen in Fremdkapitalfinanzierungen einzustellen; 4.2.7.2.3. Neuauflegungen in Übernahmefina

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.