Europäische Union

Beschluss des Rates vom 28. November 2006 zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D1208(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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8.12.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 298/2 BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2006/C 298/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Einsetzung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 8, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Mit den Beschlüssen vom 3. Juni 2002 (2) und vom 29. April 2004 (3) hat der Rat für die Zeit bis zum 2. Juni 2005 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt; dieser Zeitraum ist gemäß Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung Nr. 1112/2005 verlängert worden. 2. Im Verwaltungsrat der vorgenannten Agentur ist nach dem Ausscheiden von Herrn Bo BARREFELT der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds in der Gruppe der Vertreter der Regierungen frei geworden. 3. Die schwedische Regierung hat einen Kandidaten für den frei gewordenen Sitz vorgeschlagen — BESCHLIESST: Einziger Artikel Frau Anna-Lena HULTGÅRD SANCINI wird als Nachfolgerin von Herrn Bo BARREFELT für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zur Einsetzung eines neuen Verwaltungsrats gemäß Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung Nr. 1112/2005, zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ernannt. Geschehen zu Brüssel am 28. November 2006. Im Namen des Rates Der Präsident E. Heinäluoma (1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1643/95 (ABl. L 156 vom 7.7.1995, S. 1) und die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5). (2)  ABl. C 161 vom 5.7.2002, S. 5. (3)  ABl. C 116 vom 30.4.2004, S. 16.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.