Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/2768 des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie L 2023/2768 11.12.2023 BESCHLUSS (GASP) 2023/2768 DES RATES vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. (2) Als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo hat der Rat am 12. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP durch die Einfügung autonomer restriktiver Maßnahmen in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP geändert. (3) Aufgrund einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sowie in Anbetracht der einschlägigen Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2024 verlängert werden. (4) Die Begründungen für bestimmte in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführte Personen sollten geändert werden. (5) Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2)   Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2024. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“ 2. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin N. CALVIÑO SANTAMARÍA (1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30). (2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7). ANHANG „ANHANG II LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 2 A.   Personen   Name(n) Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste 1. Ilunga KAMPETE alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete Geburtsdatum: 24.11.1964 Geburtsort: Lubumbashi, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29 Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, DRK Geschlecht: männlich Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018. Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC. Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. 12.12.2016 2. Gabriel Amisi KUMBA alias Gabriel Amisi Nkumba; ‚Tango Fort‘; ‚Tango Four‘ Geburtsdatum: 28.5.1964 Geburtsort: Malela, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30 Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, DRK Geschlecht: männlich Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. Gabriel Amisi Kumba war von Juli 2018 bis Juli 2020 stellvertretender Stabschef der FARDC mit Zuständigkeit für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Seitdem übt er das Amt des Generalinspekteurs der FARDC aus. Aufgrund seiner Führungsposition trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC. Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen. 12.12.2016 3. Célestin KANYAMA alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; ‚Esprit de mort‘ Geburtsdatum: 4.10.1960 Geburtsort: Kananga, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.5.2014 bis zum 19.5.2019) Schengen-Visum Nr.: 011518403, ausgestellt am 2.7.2016 Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, DRK Geschlecht: männlich Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Célestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa. Célestin Kanyama war von Juli 2017 bis April 2023 Generaldirektor der Polizeischulen der PNC. Im Oktober 2018 haben Polizeibeamte nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln über die Veruntreuung von Rationen für Polizeikadetten und die Rolle, die Célestin Kanyama dabei spielte, Journalisten eingeschüchtert und ihrer Freiheit beraubt. Célestin Kanyama ist nach wie vor ein hochrangiger Polizeibeamter und weiterhin im aktiven Dienst. Aufgrund seiner Funktion als leitender PNC-Beamter trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen durch die PNC. Célestin Kanyama war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. 12.12.2016 4. John NUMBI alias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi Geburtsdatum: 16.8.1962 Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, DRK Geschlecht: männlich John Numbi war von Juli 2018 bis Juli 2020 Generalinspekteur der kongolesischen Streitkräfte (FARDC). Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen der FARDC zwischen Juli 2018 und Juli 2020, so z. B. die unverhältnismäßige Gewalt, die von Juni bis Juli 2019 von FARDC-Truppen unter seinem unmittelbaren Kommando gegen illegal tätige Bergleute eingesetzt wurde. John Numbi war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Bis Anfang 2021 übte John Numbi weiterhin Einfluss auf die FARDC aus, insbesondere in Katanga, wo schwere Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC gemeldet wurden. John Numbi ist an destabilisierenden Aktivitäten in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die insbesondere auf die Abspaltung der Provinz Katanga abzielen. John Numbi stellt daher nach wie vor eine Bedrohung für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo dar und trägt Verantwortung für die andauernde Instabilität im Land, insbesondere in Katanga. 12.12.2016 5. Evariste BOSHAB alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng Geburtsdatum: 12.1.1956 Geburtsort: Tete Kalamba, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom 21.12.2015 bis zum 20.12.2020) Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, DRK Geschlecht: männlich In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden. Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Evariste Boshab war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, wo er, insbesondere seit er im März 2019 Senator von Kasai wurde, nach wie vor eine einflussreiche Rolle spielt. 29.5.2017 6. Alex Kande MUPOMPA alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa Geburtsdatum: 23.9.1950 Geburtsort: Kananga, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OP0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis zum 20.3.2021) Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien 1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, DRK Geschlecht: männlich Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei (PNC) in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017. Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Alex Kande Mupompa war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, die er bis Oktober 2019 vertrat und in der er durch den Congrès des alliés pour l’action au Congo (CAAC), der der Provinzregierung von Kasai angehört, nach wie vor Einfluss ausübt. 29.5.2017 7. Éric RUHORIMBERE alias Eric Ruhorimbere Ruhanga; ‚Tango Two‘; ‚Tango Deux‘ Geburtsdatum: 16.7.1969 Geburtsort: Minembwe, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64 Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241 Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, DRK Geschlecht: männlich Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Éric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die kongolesischen Streitkräfte, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie gegen Frauen und Kinder, verantwortlich. Éric Ruhorimbere war von Juli 2018 bis Oktober 2022 Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord-Equateur. Er untersteht dem Generalstab der FARDC und ist nach wie vor im aktiven Dienst. Aufgrund seiner Funktion in der FARDC trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC. Éric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. 29.5.2017 10. Ruvugayimikore PROTOGÈNE alias Ruhinda; Gaby Ruhinda; Zorro Midende Geburtsdatum: 1968 oder 1969 Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Anführer der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas — Forces Combattantes Abacunguzi (FLDR-FOCA); Anführer der Maccabé-Gruppe (ehemals Commando de recherche et d’action en profondeur (CRAP)) der FLDR-FOCA Ruvugayimikore Protogène ist ein Anführer der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas — Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe. Er führt insbesondere die Maccabé-Gruppe (ehemals bekannt als Commando de recherche et d’action en profondeur (CRAP)) der FDLR-FOCA an. Die FDLR-FOCA, einschließlich der Maccabé-Gruppe, trägt zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Angriffe auf Zivilpersonen, Tötungen, Gewalt gegen Kinder, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten. Aufgrund seiner Führungsposition in den FDLR-FOCA ist Ruvugayimikore Protogène daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo. 8.12.2022 11. Meddie NKALUBO alias Mohammed Ali Nkalubo; Abul Jihad; Punny Boy Geburtsdatum: 1987, 1991, 1992 oder 1993 Staatsangehörigkeit: Uganda Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Hochrangiger Anführer der Aliierten Demokratischen Kräfte Meddie Nkalubo ist ein hochrangiger Anführer der Aliierten Demokratischen Kräfte (ADF), einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die in Uganda, in Ruanda und im Osten der DRK operiert. Er wurde als Verantwortlicher für verschiedene Bereiche innerhalb der ADF identifiziert, darunter Kommunikation und Propaganda, Rekrutierung, Herstellung von Waffen und Annäherung an ISIL (Da’esh). Meddie Nkalubo wurde ebenfalls als führende Persönlichkeit ermittelt, die für externe Operationen der ADF zuständig ist, deren Außenfinanzierung organisiert und beaufsichtigt und den Fluss von Mitteln des ISIL (Da’esh) an die ADF koordiniert. Die ADF tragen zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK (insbesondere in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu) bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Angriffe auf Zivilpersonen, Tötungen und Entführungen. Aufgrund seiner hochrangigen Führungsposition und seiner verschiedenen Verantwortungsbereiche in den ADF ist Meddie Nkalubo daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo. 8.12.2022 12. Justin BITAKWIRA alias: Bihona-Hayi Geburtsdatum: 5.12.1960 Geburtsort: Lemera, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Politiker, ehemaliger nationaler Minister und Präsident der Allianz für die Republik und das Nationalbewusstsein. Justin Bitakwira ist ein kongolesischer Politiker, ehemaliger Regierungsminister und Mitglied der Partei ‚Union für die kongolesische Nation‘. In seinen öffentlichen Reden hat er wiederholt zu Gewalt aufgestachelt und zu Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber der Gemeinschaft der Banyamulenge aufgerufen, die von bewaffneten Gruppen ins Visier genommen und angegriffen wurde. Diese hetzerischen Reden und Narrative tragen dazu bei, den Konflikt und die Gewalt in der DRK anzufachen, insbesondere in der Region Hauts-Plateaux, die von Konflikten zwischen Gemeinschaften geprägt ist. Justin Bitakwira ist daher verantwortlich für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK durch Aufstachelung zu Gewalt. 8.12.2022 13. Joseph Nganzo Olikwa TIPI alias: Colonel Tipi Ziro Ziro, Joseph Ngadjole, Joseph Nganzole Olikwa Geburtsdatum: 10.11.1977 Geburtsort: Bunia Fataki, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Rang: Oberst der FARDC Position: Stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe, ehemaliger Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade Militärische ID-Nummer: 1-77-96-32692-76 Joseph Nganzo Olikwa Tipi war bis Januar 2022 Befehlshaber des 312. Bataillons der 31. Hauptverteidigungsbrigade der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC). Unter seinem Kommando und seiner Verantwortung stehende Streitkräfte des 312. Bataillons haben Angriffe auf Zivilpersonen und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, insbesondere Vergewaltigungen von Frauen zwischen Juni und Dezember 2021. Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist als Oberst und stellvertretender Befehlshaber der 12. Schnelleinsatzbrigade in Minembwe (Süd-Kivu) nach wie vor ein hochrangiger Offizier der FARDC. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für jüngste Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC. Joseph Nganzo Olikwa Tipi ist daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. 8.12.2022 14. Désiré LONDROMA NDJUKPA alias: Désiré Lokana Lokanza Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Verteidigungsoffizier der CODECO/URDPC (‚Verteidigungsbeauftragter‘) Désiré Londroma Ndjukpa ist ein Anführer der Kooperative für die Entwicklung des Kongo/Union der Revolutionäre für die Verteidigung des kongolesischen Volkes (Gruppe CODECO/URDPC), der als ihr Verteidigungsoffizier (‚Verteidigungsbeauftragter‘) identifiziert wurde, und Mitanführer ihres politischen Flügels. Die CODECO/URDPC ist eine nichtstaatliche bewaffnete Gruppe, die im Osten der DRK operiert und zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK beiträgt, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen, sexuelle Gewalt und Angriffe auf Zivilpersonen, wie etwa Angriffe auf Lager für Binnenvertriebene zwischen Mitte November 2021 und Februar 2022, die sich insbesondere gegen die Gemeinschaft der Hema richten. Aufgrund seiner Führungsposition in der CODECO/URDPC ist Londroma Ndjukpa daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo. 8.12.2022 15. Willy NGOMA alias: Major Willy Ngoma Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Sprecher der Bewegung 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (Mouvement du 23 mars/Armée révolutionnaire du Congo — M23/ARC) Willy Ngoma bekleidet die Führungsposition des Sprechers der Bewegung 23. März/kongolesische Revolutionsarmee (Mouvement du 23 mars/Armée révolutionnaire du Congo — M23/ARC), einer im Osten der DRK operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe. Die M23/ARC trägt zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen, Angriffe und sexuelle Gewalt gegen Zivilpersonen. Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Willy Ngoma daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo. 8.12.2022 16. William YAKUTUMBA Geburtsdatum: 1970 Geburtsort: Lunbondia, Süd-Kivu, DRK Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Funktion oder Beruf: Anführer der Coalition Nationale du Peuple pour la Souverainité du Congo (CNPSC); Gründer und Anführer der Miliz Mai-Mai Yakutumba. William Yakutumba ist Generalsekretär und Befehlshaber der Coalition Nationale du Peuple pour la Souverainité du Congo (CNPSC), einer Koalition der sogenannten Mai-Mai-Milizen in der Provinz Süd-Kivu der DRK. Er ist Gründer und Anführer einer der größten Milizen dieser Koalition, der Mai-Mai Yakutumba. Die Mai-Mai Yakutumba trägt zu dem bewaffneten Konflikt, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK bei, insbesondere durch Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Massaker an Dorfbevölkerungen, Angriffe auf Zivilpersonen, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten. Die Mai-Mai Yakutumba kontrolliert auch Goldminen im Osten der DRK, zusammen mit Mitgliedern der CNPSC, die die Bergbaurouten kontrollieren. Sie profitieren vom illegalen Abbau von und Handel mit Gold. Die Mai-Mai Yakutumba nutzt die Gewinne aus diesem Handel zur Finanzierung ihrer bewaffneten Aktivitäten. Aufgrund seiner Führungsposition in der CNPSC und in der Miliz Mai-Mai Yakutumba ist William Yakutumba daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der DRK beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung und Ausnutzung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK, auch durch den illegalen Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen. 8.12.2022 17. Alain François Viviane GOETZ Geburtsdatum: 24.4.1965 Geburtsort: Deurne, Antwerpen, Belgien Staatsangehörigkeit: Belgien Geschlecht: männlich Alain Goetz ist ein Geschäftsmann, der wirtschaftlicher Eigentümer und Direktor der in Uganda registrierten African Gold Refinery Ltd. war. Er ist mit der African Gold Refinery Ltd nach wie vor als Berater und Förderer verbunden. Seit 2016 hat die African Gold Refinery Limited illegales Gold aus Minen in der DRK erhalten, gekauft, raffiniert und vertrieben, die von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kontrolliert werden, darunter Mai-Mai Yakutumba und Raia Mutomboki, die an destabilisierenden Aktivitäten in der Provinz Süd-Kivu beteiligt sind. Alain Goetz hält auch über das von ihm kontrollierte Unternehmen Aldabra Goldanteile in der Region. Daher nutzt Alain Goetz den bewaffneten Konflikt, die Instabilität und die Unsicherheit in der DRK aus, indem er illegalen Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen betreibt. 8.12.2022 18. Bernard Maheshe BYAMUNGU alias Tiger One Funktion/Rang: Brigadegeneral der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (Mouvement du 23 mars/Armée révolutionnaire du Congo — M23/ARC), Stellvertretender Befehlshaber für Operationen Geburtsdatum: 10.10.1974 Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Geschlecht: männlich Bernard Byamungu hat als Brigadegeneral und Stellvertretender Befehlshaber für Operationen dieser im Osten der Demokratischen Republik Kongo operierenden, nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe eine führende Position im militärischen Flügel der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (Mouvement du 23 mars/Armée révolutionnaire du Congo — M23/ARC) inne. Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich — insbesondere aufgrund der von ihr verübten Anschläge auf Zivilisten und die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), von Tötungen, Folterungen, Vergewaltigungen und Verschleppungen zur Zwangsarbeit, darunter eine Reihe von Tötungen von Zivilisten in der Stadt Kishese am 29. November 2022. Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Bernard Byamungu daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.