Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 233

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Avis juridique important | 11985I233 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 233 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0091 ++++ Artikel 233 ( 1 ) Dieses Kapitel betrifft die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit Ausnahme der Erzeugnisse der Verordnung ( EWG ) Nr . 3796/81 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse . ( 2 ) Soweit in diesem Kapitel nicht etwas anderes bestimmt ist , finden die Vorschriften dieser Akte auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nach Absatz 1 Anwendung . ( 3 ) Die Anwendung der Übergangsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Absatz 1 endet mit Ablauf des Jahres 1995 , soweit in besonderen Bestimmungen dieses Kapitels nicht andere Zeitpunkte oder Fristen vorgesehen sind .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.