Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/1767 des Rates vom 17. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32026D1767. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/1767 20.7.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/1767 DES RATES vom 17. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon angenommen. (2) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2027 verlängert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 wird das Datum „31. Juli 2026“ durch das Datum „31. Juli 2027“ ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2026. Im Namen des Rates Der Präsident T. BYRNE (1)  Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon (ABl. L 277 I vom 2.8.2021, S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1277/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1767/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.