Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 29. November 2019 zur Änderung des Beschlusses 2017/C 31/12 zur Einrichtung der Expertengruppe der Kommission Plattform für den Tierschutz (Text von Bedeutung für den EWR) 2019/C 405/05

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2.12.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 405/5 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2019 zur Änderung des Beschlusses 2017/C 31/12 zur Einrichtung der Expertengruppe der Kommission „Plattform für den Tierschutz“ (Text von Bedeutung für den EWR) (2019/C 405/05) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2017/C 31/12 der Kommission (1) wurde eine Expertengruppe mit dem Namen „Plattform für den Tierschutz“ (im Folgenden „die Plattform“) eingesetzt. Zu den Hauptaufgaben der Plattform gehören die Unterstützung der Kommission und die Förderung eines regelmäßigen Dialogs über unmittelbar mit dem Tierschutz in Zusammenhang stehende Angelegenheiten der Union, zum Beispiel die Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie der Austausch über wissenschaftliche Erkenntnisse, Innovationen und eine gute Tierschutzpraxis. (2) Der Beschluss 2017/C 31/12 gilt bis zum 31. Dezember 2019. (3) In den zwei Jahren ihres Bestehens hat sich die Plattform zu einem weithin anerkannten Forum für einen offenen Dialog über den Tierschutz, für den Austausch einer guten Praxis und für die Einleitung nichtlegislativer Initiativen entwickelt, in dem sich Mitgliedstaaten und betroffene Interessenträger aus der gesamten Union engagieren. (4) Ohne eine Verlängerung des Mandats werden die Tätigkeiten der Plattform unterbrochen, was ihre Ergebnisse gefährden wird. Deshalb ist es erforderlich, das Mandat der Plattform zu verlängern, um die Kontinuität des Dialogs und der Tätigkeiten zu gewährleisten. (5) Die Geltungsdauer des Beschlusses 2017/C 31/12 sollte daher um 18 Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. (6) Der Beschluss 2017/C 31/12 sollte daher entsprechend geändert werden — BESCHLIEßT: Artikel 1 Artikel 16 des Beschlusses 2017/C 31/12 erhält folgende Fassung: „Artikel 16 Geltungsdauer Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2021.“ Brüssel, den 29. November 2019 Für die Kommission Vytenis ANDRIUKAITIS Mitglied der Kommission (1)  Beschluss der Kommission vom 24. Januar 2017 zur Einrichtung der Expertengruppe der Kommission „Plattform für den Tierschutz“ (ABl. C 31 vom 31.1.2017, S. 61).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.