Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/1862 des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 mit einem Vorschlag für einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission an das Europäische Parlament

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D1862. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/1862 1.7.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/1862 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 28. Juni 2024 mit einem Vorschlag für einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission an das Europäische Parlament DER EUROPÄISCHE RAT — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 7, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vor, wobei er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament berücksichtigt. (2) Die Wahlen zum Europäischen Parlament haben im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (1) zwischen dem 6. und dem 9. Juni 2024 stattgefunden. (3) Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates haben die Konsultationen durchgeführt, die gemäß der Erklärung Nr. 11 zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon (2) angenommen hat, erforderlich sind. (4) Daher sollte dem Europäischen Parlament ein Kandidat für das Amt des Präsidenten der Kommission vorgeschlagen werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Frau Ursula VON DER LEYEN wird dem Europäischen Parlament als Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Kommission vorgeschlagen. Artikel 2 Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 28. Juni 2024. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident C. MICHEL (1)  Akt vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Anhang zum Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates (ABl. L 278 vom 8.10.1976, S. 5). (2)   ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 344. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1862/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.