Europäische Union

91/26/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates in der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 1991-01-22

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1991D0026 — DE — 22.01.1991 — 000.001 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen ►B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates in der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (91/26/EWG) (ABl. L 016, 22.1.1991, p.27) Berichtigt durch:  C1 Berichtigung, ABl. L 038 vom 12.2.1991, S. 19  (26/91) ▼B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates in der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (91/26/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 75/268/EWG des Rates vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 797/85 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: In der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986, betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Deutschland) ( 3 ), geändert durch die Richtlinie 89/586/EWG ( 4 ), werden die Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die in das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 75/268/EWG aufgenommen sind. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 75/268/EWG beantragt, die Grenzen der benachteiligten Gebiete im Anhang zur Richtlinie 86/465/EWG zu ändern. Die Einbeziehung neuer Gemeinden in die Verzeichnisse betreffend die Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG entspricht den Merkmalen und den Werten, die in der Richtlinie 86/465/EWG für die Abgrenzung der jeweiligen Gebiete zugrunde gelegt wurden. Die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 75/268/EWG beantragten Änderungen führen nicht zu einer Vergrößerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Gesamtbereich der benachteiligten Gebiete. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Agrarstrukturen und ländliche Entwicklung — ▼B HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das im Anhang der Richtlinie 86/465/EWG enthaltene Verzeichnis der benachteiligten Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß dem Anhang zu dieser Entscheidung geändert. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. ANHANG Benachteiligte Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG BAYERN BENACHTEILIGTE AGRARZONEN Aufzunehmende Gebiete Regierungsbezirk Oberbayern Landkreis Gemeinde mit Teilflächen (Gemarkung/Altgemeinde) 186 Pfaffenhofen a. d. Ilm 125 Gerolsbach Gerolsbach-Süd 189 Traunstein 137 Pittenhart Pittenhart-Süd Regierungsbezirk Niederbayern Landkreis Gemeinde mit Teilflächen (Gemarkung/Altgemeinde) 227 Rottal-Inn 112 Bayerbach Steinberg-Süd 113 Birnbach, M. Asenham-Süd 128 Kirchdorf am Inn Ecken 149 Triftern, M. Anzenkirchen-Süd Zu streichende Gebiete Regierungsbezirk Niederbayern Landkreis Gemeinde mit Teilflächen (Gemarkung/Altgemeinde) 273 Kehlheim 137 Kehlheim, St. Kehlheim (ohne Affecking) Regierungsbezirk Mittelfranken Landkreis Gemeinde mit Teilflächen (Gemarkung/Altgemeinde) 571 Ansbach 205 Steinsfeld Gattenhofen-West Regierungsbezirk Schwaben Landkreis Gemeinde mit Teilflächen (Gemarkung/Altgemeinde) 771 Aichach-Friedberg 113 Aichach, St. Aichach-Ost 772 Augsburg 145 Gablingen Gablingen-West 779 Donau-Ries 117 Auhausen Auhausen-Ost ( 1 ) ABl. Nr. L 128 vom 19. 5. 1975, S. 1. ( 2 ) ABl. Nr. L 93 vom 30. 3. 1985, S. 1. ( 3 ) ABl. Nr. L 273 vom 24. 9. 1986, S. 1. ( 4 ) ABl. Nr. L 330 vom 15. 11. 1989, S. 1.

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