Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2010 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen zur Förderung der Aktionen dieses Programms sowie für die Gemeinschaftszahlung für das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10183)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2010-12-31

Quellenkennung: 32009D0964. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Bewertungsberichts vier Jahre nach Annahme der Empfehlung des Rates von 2007 ( 43 ). Um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und um zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, soll technische Hilfe bei der Erstellung eines Berichts über die Umsetzung dieser Gemeinschaftsstrategie geleistet werden. Die Daten werden aus der Datenbank für Verletzungen übernommen, und Lücken werden gefüllt (z. B. durch wissenschaftliche Überprüfung, Erhebung zusätzlicher Daten von den Mitgliedstaaten und Stakeholdern). Dies wird es der Gemeinschaft ermöglichen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu erwägen, ob Bedarf an weiteren Empfehlungen besteht. — [Ausschreibung] — Verhütung von Verletzungen und Förderung der Sicherheit mittels einer europäischen Konferenz. Ziel ist es, die Regierungen der Mitgliedstaaten und andere Stakeholder dabei zu unterstützen, Prioritäten für einzelstaatliche Maßnahmen zu ermitteln und die Entwicklung nationaler Pläne, Infrastrukturen und Kapazitäten für die Förderung der Sicherheit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erleichtern. Teilnehmen sollen Vertreter von Gesundheitsministerien, anderen einschlägigen Regierungsstellen, Angehörige der Gesundheitsberufe, Praktiker aus den Bereichen Verletzungsverhütung und Sicherheitsförderung, Wissenschaftler sowie Vertreter der Privatwirtschaft. Dabei soll das Engagement der Gemeinschaft für die Verhütung von Verletzungen, insbesondere bei besonders schutzbedürftigen Gruppen, zum Ausdruck kommen. Außerdem sollen Empfehlungen für weitere Maßnahmen ausgesprochen werden, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates von 2007 helfen. — [Konferenzzuschuss] — Gemeinsame Maßnahme zur Erhebung von Daten über Verletzungen und Überwachung auf europäischer Ebene. Es bedarf vergleichbarer europäischer Daten und Informationen über Unfälle und Verletzungen, um die Strategie und die Maßnahmen in diesem Bereich zu unterstützen und die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu überwachen. Diese Maßnahme zielt auf den Ausbau der bisher aufgebauten Datenbank für Verletzungen, um mehr Länder zu erfassen, die Qualität, Repräsentativität und Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern und die Grundlage für die Integration der Datenbank in das Europäische Statistische System zu schaffen. — [Gemeinsame Maßnahme] 3.4.   Vorrangige Maßnahmen des dritten Aktionsbereichs „Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen“ 3.4.1.   Austausch von Wissen und vorbildlichen Verfahren (Anhang — Nummer 3.1.) — Die Bewertung von Interventionen der gesundheitlichen Versorgung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Systeme der gesundheitlichen Versorgung effizient funktionieren. Die gemeinsame Maßnahme zur Bewertung von Gesundheitstechnologien 2009 (HTA), die Arzneimittel, Medizinprodukte und Interventionen der gesundheitlichen Versorgung umfasst, fördert die Zusammenarbeit auf EU-Ebene in wissenschaftlichen und methodischen Fragestellungen im Zusammenhang mit HTA. Nun ist es wichtig, diese Zusammenarbeit durch die Entwicklung von HTA-Handlungskompetenzen in den Mitgliedstaaten zu begleiten. Ziel dieser Maßnahme ist es, entweder auf einzelstaatlicher Ebene oder grenzübergreifend den organisatorischen Bedarf einiger Mitgliedstaaten für den Auf- bzw. Ausbau ihrer HTA-Handlungskompetenzen und Sachkenntnis zu ermitteln. Darstellen sollte das Projekt auch die möglichen Quellen gemeinschaftlicher Förderung, insbesondere aus der EU-Kohäsionspolitik (Einsatz der Strukturfonds). — [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] ▼M1 ————— ▼B — Konferenz über globale Gesundheit. Der vierte Grundsatz der gesundheitspolitischen Strategie lautet, die Mitsprache der EU in globalen Gesundheitsfragen zu stärken. Diesem Grundsatz soll 2010 durch eine größerere Konferenz mehr Gewicht verliehen werden. Ziel ist es, den Dialog mit den Mitgliedstaaten und den weltweit führenden Akteuren und Partnern, die sich mit der globalen Gesundheit befassen, zu erleichtern, um Schwerpunkte für Koordinierung und Maßnahmen festzulegen und Input zu leisten für einen Vorschlag einer Mitteilung der Kommission über globale Gesundheit, die im Laufe des Jahres 2010 angenommen werden soll. — [Ausschreibung] 3.4.2.   Erhebung, Analyse und Verbreitung von Gesundheitsinformationen (Anhang — Nummer 3.2.1) — Pflege und Ausbau eines europäischen Informationssystems für Gesundheit und Lebenserwartung zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Berechnung des Strukturindikators „gesunde Lebensjahre“. Das System ist von grundlegender Bedeutung für die Lieferung einheitlicher und zuverlässiger Daten zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung sowie zur Überwachung der Umsetzung und der Auswirkungen der Strategien. Mit dieser Maßnahme soll geeignete technische Unterstützung für die Berechnung und die Weiterentwicklung dieses Schlüsselindikators für die nächsten Jahre sichergestellt werden. — [Gemeinsame Maßnahmen] — Einbeziehung der Indikatoren für die Perinatalgesundheit in Systeme zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise ECHIM (Europäisches Projekt zur Überwachung der Gesundheitsindikatoren), und Vorbereitung seiner Integration in die Arbeit des europäischen statistischen Systems (Eurostat). Ausbau der Handlungskompetenzen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zur Erzielung einer Berichterstattung auf hohem Niveau. Ziel ist es, routinemäßig Daten und Informationen über Perinatalgesundheit zu erheben, was für die Gesamterfassung durch die ECHI-Indikatoren von wesentlicher Bedeutung ist. Angesichts der Variationsbreite der Perinatalgesundheit in der EU ist dies zudem ein Bereich von besonderem potenziellen Mehrwert für Maßnahmen auf europäischer Ebene. — [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Auswirkungen der Strukturfondsinvestitionen auf die Gesundheit. Ziel ist es, in einer Reihe von Pilotländern zu bewerten, wie Gesundheitserwägungen und -auswirkungen bei der Gestaltung und Einleitung bedeutender Investitionen in anderen Politikbereichen, wie Verkehr, Umwelt und IKT, im Zeitraum 2007-2013 berücksichtigt werden. Hieraus lassen sich Lehren für die Gestaltung des nächsten Programmplanungszeitraums 2014-2020 der Strukturfonds ziehen. — [Ausschreibung] — Durchführung der Module der GD Gesundheit und Verbraucher (Tabak, seltene Krankheiten, gesundes Sehen, gesundes Hören, psychische Gesundheit, Patientenrechte) in den Erhebungsinstrumenten der Kommission (Eurobarometer). — [Ausschreibung] 3.4.2.1.   Europäisches Gesundheitsinformationssystem (Anhang — Nummer 3.2.1) — Ermittlung und Entwicklung von Instrumenten zur Erleichterung der Anerkennung von Verschreibungen aus anderen Mitgliedstaaten. Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung grenzübergreifender Erhebung, Prüfung und Anerkennung von Verschreibungen zur Förderung des betreffenden Informationsflusses sowie zur Steigerung von Qualität und Komfort der Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich im EU-Ausland aufhalten. Ziel ist es, Empfehlungen für einen Kerndatensatz, eine erkennbare Anordnung der Informationen und die Praxis der Beschäftigten des Gesundheitswesens zur Unterstützung der grenzübergreifenden Übertragung und Anerkennung von Verschreibungen zu entwickeln. — [Ausschreibung] — Umsetzung der Mitteilung über „Telemedizin — eine Plattform zur Einbindung der Stakeholder“ ( 44 ). Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der Mitteilung über Telemedizin, insbesondere der Einbindung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in Gestaltung, Validierung und Umsetzung der e-Health-Tools, insbesondere der Telemedizin. Diese Maßnahme wird mit der damit zusammenhängenden Förderung der GD INFSO, mit der Arbeit der in den Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungsstrukturen für e-Health und mit den Prioritäten der Präsidentschaft koordiniert. Ziel ist es, die technische Arbeit der Verwaltungsstrukturen zu unterstützen, insbesondere durch die Erarbeitung von Empfehlungen, wie die Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in e-Health-Fragen eingebunden werden können, und Hindernisse für die Umsetzung von e-Health-Lösungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu beseitigen. — [Gemeinsame Maßnahmen] — Web-2.0-Anwendungen für Patienteninformation und -aufklärung, Patientensicherheit, Meldung unerwünschter Wirkungen, Qualitätsbewertungen im Gesundheitswesen und Koordinierung der Gesundheitssysteme. Technische Maßnahmen zur Bewertung von Qualität und Validität web-basierter Tools für die Patienteninformation und -aufklärung, Patientensicherheit, Meldung unerwünschter Wirkungen, Qualitätsbewertungen im Gesundheitswesen und Koordinierung der Gesundheitssysteme. Nutzen, Repräsentativität, Gerechtigkeit und Prognosewert sollten vor allem für Folgendes bewertet werden: Patientenschulungen, Tools für soziale Netze, die über Patientenerfahrungen berichten, die Qualität der Behandlung und Patientensicherheit sowie web-basierte Gesundheitsinformationsarchive. Ziel ist es, die Bewertung des möglichen Nutzens dieser Tools für Gesundheitssysteme im Allgemeinen vorzubereiten und die entsprechenden vorbildlichen Verfahren zu verbreiten. — [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Vorbildliche Verfahren bei der Einbeziehung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in die Gestaltung, Validierung und Umsetzung von e-Health-Tools. Technische Maßnahmen zur Unterstützung der Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in die Gestaltung, Validierung und Umsetzung von e-Health-Tools. Diese Tools sollten daraufhin bewertet werden, ob sie den Fluss lebensrettender Informationen beschleunigen und Zeitersparnis für die Beschäftigten des Gesundheitswesens bringen können, ob sie Qualität und Koordinierung der Behandlung und die Patientensicherheit verbessern und zu dynamischen Gesundheitssystemen beitragen. Ziel ist es, fundierte und praktische Möglichkeiten zur Einbindung von Beschäftigten des Gesundheitswesens und Patienten in e-Health zu bewerten und zu entwickeln. — [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] — Zusammenarbeit in den folgenden Schlüsselbereichen der Arbeit des OECD-Gesundheitsausschusses: Erstellung von Modellen der Auswirkungen des Arbeitsmarkts auf die Interventionen des Gesundheitswesens, insbesondere Prävention, vor allem zur Adipositas-Bekämpfung, Erstellung von Informationen über die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, insbesondere über den Kapitalstock im Bereich der gesundheitlichen Versorgung, gemeinsame Veröffentlichung eines richtungweisenden Berichts der Europäischen Kommission und der OECD über Gesundheitsdaten und -analysen, Entwicklung von Möglichkeiten zur Verbesserung der statistischen Kodierungspraxis (gemeinsame Schulung, Support Tools, Validierungsstudien), Förderung der Beteiligung der Mitgliedstaaten und Nachbarländer, die nicht OECD-Mitglieder sind, an der Datenerhebung der OECD. Die aus der Zusammenarbeit resultierenden Daten werden in die politische Entscheidungsfindung einfließen, insbesondere in den Bereichen gesundheitliche Versorgung, Gesundheitssysteme und Patientensicherheit. — Die Vereinbarung mit der OECD über eine direkte Finanzhilfe ist notwendig, um die Zusammenarbeit und das Expertenwissen des OECD-Gesundheitsausschusses in den oben genannten Bereichen sicherzustellen. Die OECD ist die einzige Organisation, die dies leisten kann, und die Maßnahmen bauen direkt auf vorangegangenen Arbeiten auf. — [Vereinbarung mit der OECD über eine direkte Finanzhilfe] — Vergleiche zwischen Gesundheitssystemen. Mitgliedschaft der Kommission im Europäischen Observatorium für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme zur Unterstützung der Kernaufgaben des Observatoriums und zur Stärkung der Einbeziehung europäischer und grenzübergreifender Aspekte in die Arbeit des Observatoriums mit dem Ziel, dessen besondere Sachkenntnis und Handlungskompetenz für die Umsetzung der europäischen gesundheitspolitischen Strategie zu nutzen. — Das Observatorium verfügt über einen Fundus an technischem Expertenwissen, unabhängiger Analyse und hoch geachteter Beratungskapazität, und seine Arbeit ergänzt die der Dienststellen der Kommission. Für die oben genannten Zwecke ist es effektiver und effizienter, mit den Observatorium zusammenzuarbeiten und dabei zur Kohärenz zwischen den Ergebnissen des Observatoriums und den Zielen der Europäischen Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit beizutragen. Diese Maßnahmen kann keine andere Einrichtung durchführen; sie stützen sich auf vorangegangene Arbeiten und bauen auf diesen auf. — [Vereinbarung mit dem Europäischen Observatorium für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme über eine direkte Finanzhilfe] — Einrichtung von Mechanismen zur Zusammenstellung von Daten nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse, Informationen, Evidenz und Fachberatung zu bestimmten Gesundheitsthemen zwecks Unterstützung des Europäischen Gesundheitsinformations- und -wissenssystems. Ziel ist es, den EU-Bürgerinnen und -Bürgern, Politikern, Stakeholdern und Experten gesicherte Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. — [Ausschreibung] 3.4.2.2.   Verbreitung und Anwendung von Gesundheitsinformationen (Anhang — Nummer 3.2.2) — Technische Weiterentwicklung des EU-Gesundheitsportals und anderer IKT-Tools. Ziel ist es, die Verwaltung des Portals durch automatische Links und Pflege der Inhalte zu verbessern und IT-Tools zu entwickeln, die die Erhebung und Verbreitung von Gesundheitsinformationen unterstützen. — [Ausschreibung] — Bekanntmachung der Ergebnisse des ersten Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008), einschließlich einer eigenen Konferenz und entsprechender Veröffentlichungen. Ziel ist es, der breiten Öffentlichkeit und den Stakeholdern die Ergebnisse des Programms zur Kenntnis zu bringen und künftigen Antragsteller die besten Projekte als Modelle vorzustellen. — [Ausschreibung] — Unterstützung von Maßnahmen zur Bekanntmachung des zweiten Gesundheitsprogramms (2008-2013) und seiner Ergebnisse zur Förderung der Beteiligung und zur Verbreitung der Programmergebnisse; Halbzeitbewertung des Programms. — [Ausschreibung] — Organisation von Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich Kampagnen und Veranstaltungen wie des EU-Preises für Gesundheitsjournalismus. Ziel ist es, bei Bürgern und Stakeholdern Informationen über die Programmergebnisse und die Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie zu verbreiten. — [Ausschreibung] — Netz europäischer Experten für Recht, Wirtschaft und Gesundheit, das auf einzelstaatlicher wie gemeinschaftlicher Ebene Hindernisse und Engpässe bei der Erhebung, Auswertung und Verwendung von Gesundheitsinformationen in den einschlägigen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstandes beseitigen soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine erste kohärente und umfassende rechtliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgenabschätzung für künftige Strategien im Bereich Gesundheitsinformation vorzulegen. — [Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen] 3.4.3.   Analyse und Berichterstattung (Anhang — Nummer 3.2.3) — Weitere Gesundheitsberichte in Bereichen, in denen Bedarf besteht, insbesondere im Auftrag der neuen Kommission. Ziel ist es, eine rasche, bedarfsgerechte Erhebung von Informationen zu bestimmten Themen und deren Analyse zu ermöglichen, insbesondere zur Unterstützung neuer Strategien der neuen Kommission und zur Unterstützung der gesundheitspolitischen Strategie. — [Ausschreibung] ANHANG II Kriterien für finanzielle Beteiligungen an Projekten im Rahmen des zweiten Gesundheitsprogramms der Gemeinschaft (2008-2013) (Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) Dieses Dokument gilt lediglich für die Kofinanzierung einzelner Maßnahmen im Rahmen des zweiten Gesundheitsprogramms mittels Finanzhilfen im Anschluss an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. 1.   ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 1. Den Rahmen für die Durchführung des zweiten Gesundheitsprogramms geben die Haushaltsordnung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen vor. 2. Für die Finanzhilfen gelten folgende Grundsätze: — Kofinanzierungsregel: Voraussetzung ist eine externe Kofinanzierung, die nicht aus Gemeinschaftsmitteln, sondern aus eigenen Mitteln der Empfänger oder aus Mitteln Dritter stammt. Sachleistungen Dritter können, sofern als notwendig oder sinnvoll erachtet, als Kofinanzierung angesehen werden (Artikel 113 der Haushaltsordnung und Artikel 172 der Durchführungsbestimmungen). — Gewinnverbot: Mit der Finanzhilfe darf der Empfänger keinen Gewinn anstreben oder erzielen (Artikel 109 Absatz 2 der Haushaltsordnung und Artikel 165 der Durchführungsbestimmungen). — Keine rückwirkende Gewährung: Die förderfähigen Kosten müssen nach Unterzeichnung der Vereinbarung angefallen sein. In Ausnahmefällen können Ausgaben berücksichtigt werden, die nach dem Datum der Antragstellung, aber nicht früher, angefallen sind (Artikel 112 der Haushaltsordnung). — Nicht-Kumulierung: Für ein und dieselbe Maßnahme kann einem bestimmten Empfänger pro Geschäftsjahr nur eine einzige Finanzhilfe aus dem Haushalt gewährt werden (Artikel 111 der Haushaltsordnung) ( 45 ). 3. Für die Bewertung der Vorschläge für Maßnahmen (Projekte) finden drei Kategorien von Kriterien Anwendung: — Ausschluss- und Zulassungskriterien zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Antragsteller — Artikel 114 der Haushaltsordnung, — Auswahlkriterien zur Beurteilung der finanziellen und fachlichen Fähigkeit der Antragsteller, das vorgeschlagene Projekt vollständig durchzuführen — Artikel 115 der Durchführungsbestimmungen, — Vergabekriterien zur Beurteilung der Qualität des Projekts unter Berücksichtigung seiner Kosten. Diese drei Kategorien werden im Bewertungsverfahren der Reihe nach geprüft. Vorschläge, die den Kriterien einer dieser Kategorien nicht genügen, gelangen nicht in die nächste Bewertungsrunde und werden abgelehnt. 4. Für das zweite Gesundheitsprogramm erhalten Projekte Vorrang, die — neue Ansätze verkörpern und einmalige Aktionen darstellen; — einen Mehrwert auf europäischer Ebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit erbringen, d. h. Projekte, die erhebliche Skaleneffekte auf europäischer Ebene erzielen, eine angemessene Zahl in Frage kommender Länder einbeziehen und anderen Orts anwendbar sind; — die Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Gesundheit fördern und dazu beitragen; — Wert auf effizientes Management, einen klaren Bewertungsprozess und eine verständliche Beschreibung der erwarteten Ergebnisse legen; — eine angemessene Verbreitung der Ergebnisse an geeignete Zielgruppen auf europäischer Ebene vorsehen. 2.   AUSSCHLUSS- UND ZULASSUNGSKRITERIEN 1. Von der Teilnahme am zweiten Gesundheitsprogramm ausgeschlossen werden Antragsteller, a) die sich im Konkursverfahren, in Liquidation, im gerichtlichen oder vorgerichtlichen Vergleichsverfahren befinden, ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden; b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen; c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, welche vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde; d) die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder sonstigen Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes ihrer Niederlassung, des Landes des Anweisungsbefugten oder des Landes der Auftragserfüllung nicht nachgekommen sind; e) die rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaften gerichteten Handlung verurteilt worden sind; f) die gegenwärtig einer der in Artikel 96 Absatz 1 der Haushaltsordnung angeführten verwaltungsrechtlichen Sanktionen unterworfen sind; g) die rechtswidrige Beihilfen erhalten haben, zu denen die Kommission eine Rückforderungsentscheidung erlassen hat, wenn die Rückforderung nicht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates erfolgt ist. Nachweis: Die Antragsteller müssen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und datierte ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass auf sie keine der vorstehend genannten Situationen zutrifft. 2. Von der Teilnahme am zweiten Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeschlossen werden Vorschläge, die unvollständig sind, nach dem in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Abgabetermin eingehen oder den darin niedergelegten Formvorschriften nicht entsprechen. Dies gilt nicht für offensichtliche Fehler im Sinne des Artikels 178 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung. Jeder Antrag muss die Unterlagen enthalten, die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannt sind, einschließlich folgender Unterlagen: — Verwaltungsdaten über den Hauptvertragspartner und die anderen Partner, — fachliche Beschreibung des Vorhabens, — Gesamtfinanzierungsplan für das Projekt und beantragte Kofinanzierung durch die Gemeinschaft Nachweis: Angaben im Antrag 3. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Finanzhilfeantrags bei der Kommission bereits angelaufen sind, werden von der Teilnahme am zweiten Gesundheitsprogramm ausgeschlossen. Nachweis: Aus dem Antrag muss hervorgehen, wann die Maßnahme beginnt und wie lange sie dauert. 3.   AUSWAHLKRITERIEN Es werden nur Vorschläge bewertet, auf die keines der Ausschlusskriterien zutrifft. Die folgenden Auswahlkriterien sind ausnahmslos zu erfüllen. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit Der Antragsteller muss über solide und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, damit er seine Aktivität während der Dauer der Durchführung der Tätigkeiten, für die eine Finanzhilfe gewährt wird, aufrechterhalten und sich an ihrer Finanzierung beteiligen kann. Nachweis: Der Antragsteller muss die Gewinn- und Verlustrechnungen und die Bilanzen für die beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen. Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit entfällt für Körperschaften öffentlichen Rechts oder für durch zwischenstaatliche Abkommen geschaffene internationale Organisationen oder von diesen eingerichtete Sonderagenturen. 2. Fachliche Leistungsfähigkeit Der Antragsteller muss über die geeigneten beruflichen Ressourcen, Fähigkeiten und Qualifikationen für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme verfügen. Nachweis: Der Antragsteller muss den letzten Jahrestätigkeitsbericht der Organisation mit operativen, finanziellen und technischen Einzelheiten sowie die Lebensläufe der betreffenden Mitarbeiter aller am Projekt teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. 3. Sonstige auf Nachfrage der Kommission vorzulegende Unterlagen Auf Nachfrage der Kommission muss der Antragsteller den externen Prüfbericht eines anerkannten Wirtschaftsprüfers vorlegen, in dem die Abschlüsse des letzten verfügbaren Geschäftsjahres bescheinigt und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers bewertet werden. 4.   VERGABEKRITERIEN Es gelangen nur solche Vorschläge in die nächste Phase der Bewertung der nachstehenden Vergabekriterien, welche den Anforderungen der Ausschluss- und Auswahlkriterien genügen. 1. Relevanz des Projekts für den politischen und strategischen Kontext (40 Punkte, Schwellenwert: 20 Punkte) a) Beitrag des Projekts zu den Zielen und Schwerpunkten des zweiten Gesundheitsprogramms, wie im Arbeitsplan für 2010 festgelegt (8 Punkte); b) Strategische Bedeutung für die gesundheitspolitische Strategie der EU ( 46 ) und hinsichtlich der erwarteten Beiträge zu den bereits vorliegenden Erkenntnissen und bekannten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.