Europäische Union

91/25/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Vereinigten Königreich im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 1991-01-22

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1991D0025 — DE — 22.01.1991 — 000.001 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen ►B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Vereinigten Königreich im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) (91/25/EWG) (ABl. L 016, 22.1.1991, p.25) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 112 vom 4.5.1991, S. 79  (25/91) ▼B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Vereinigten Königreich im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) (91/25/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 75/268/EWG des Rates vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 797/85 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: In der Richtlinie 84/169/EWG des Rates vom 28. Februar 1984 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG ( 3 ) werden die Gebiete des Vereinigten Königreichs bezeichnet, die in das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 75/268/EWG aufgenommen sind. Die französische Regierung hat gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 75/268/EWG eine Änderung der Grenzen der im Anhang der Richtlinie 84/169/EWG aufgeführten Gebiete beantragt. Die Aufnahme weiterer Gebietskörperschaften in das Verzeichnis der Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG entspricht den Merkmalen, die in der Richtlinie 84/169/EWG bei der Festlegung der betreffenden Gebiete zugrunde gelegt worden sind. Die von der Regierung des Vereinigten Königreichs im Rahmen von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 75/268/EWG insgesamt beantragten Änderungen haben keine Zunahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche aller benachteiligten Gebiete um mehr als 1,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Vereinigten Königreichs zur Folge, so daß die in dem genannten Artikel festgesetzte Grenze nicht überschritten wird. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Agrarstrukturen und ländliche Entwicklung — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das im Anhang der Richtlinie 84/169/EWG enthaltene Verzeichnis der benachteiligten Gebiete im Vereinigten Königreich wird gemäß dem Anhang dieser Entscheidung geändert. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet. ANHANG Benachteiligte Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG ENGLAND County Parishes wholly within less-favoured areas Parishes partly within less-favoured areas NORTH YORKSHIRE Aysgarth Burton cum-Walden Ingleton Thoralby   DEVON Christow Doddiscombleigh East Anstey Chudleigh Dunchideock Filleigh Kenn Romansleigh South Molton Trusham HEREFORD AND WORCESTER   Llancillo Walterstone WALES County Communities wholly within less-favoured areas Communities partly within less-favoured areas GWYNEDD ►C1  Pwllheli ◄ ►C1  Caernarfon ◄ y Felinheli GWYNEDD ISLAND SITES ►C1  Cylch-y-garn ◄ Bodfordd Bodorgan Mechell Rhosyr DYFED ISLAND SITES   Templeton SCOTLAND County Parishes wholly within less-favoured areas Parishes partly within less-favoured areas GRAMPIAN   ►C1  Spynie ◄ Udny TAYSIDE Comrie Airlie FIFE   Abdie (1) LOTHIAN   Cranston (1)   Grouped with T 2 as nearest group in geographical terms. NORTHERN IRELAND County Parishes wholly within less-favoured areas Parishes partly within less-favoured areas Co. FERMANAGH Corralongford Mullaghfad   ( 1 ) ABl. Nr. L 128 vom 19. 5. 1975, S. 1. ( 2 ) ABl. Nr. L 93 vom 30. 3. 1985, S. 1. ( 3 ) ABl. Nr. L 82 vom 26. 3. 1984, S. 67.

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