Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 139

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Avis juridique important | 11972B139 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 139 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0043 ++++ ARTIKEL 139 1 . DIE PARLAMENTE DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN BENENNEN UNMITTELBAR NACH DEM BEITRITT IHRE ABGEORDNETEN IN DER VERSAMMLUNG . 2 . DIE VERSAMMLUNG TRITT BINNEN EINEM MONAT NACH DEM BEITRITT ZUSAMMEN . SIE NIMMT DIE INFOLGE DES BEITRITTS ERFORDERLICHEN ANPASSUNGEN IHRER GESCHÄFTSORDNUNG VOR .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.