Europäische Union

2014/882/EU: Beschluss der Kommission vom 20. November 2013 über die staatliche Beihilfe SA.16237 (C58/02) (ex N118/02) Frankreichs zugunsten der SNCM (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7066) Text von Bedeutung für den EWR

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at CFF jedoch das Angebot ausgebaut und besitzt einen Marktanteil von rund 15 %. 2.2.2.   Verbindungen von und nach Nordafrika (60) Tunesien und Algerien bilden mit ca. 5 Mio. Passagieren einen großen Markt, der vom Luftverkehr beherrscht wird. Auf den Seeverkehr entfallen dabei ca. 15 % des Aufkommens. Während Algerien mit rund 560 000 Fahrgästen einen bedeutenden Seeverkehrsmarkt darstellt, ist der Markt Tunesien mit nur rund 250 000 Fahrgästen von untergeordneter Bedeutung. (61) Der Markt für den Seeverkehr von Frankreich nach Nordafrika ist zwischen 2001 und 2005 um rund 13 % stark gewachsen. Angesichts der Wachstumsaussichten für den Fremdenverkehr in dieser Region waren (in dem für die Prüfung des Sachverhalts maßgeblichen Zeitraum) für den Seeverkehr bis 2010 jährliche Zuwachsraten von rund 4 % zu erwarten. (62) In Algerien rangiert die SNCM hinter dem Entreprise Nationale de Transport Maritime de Voyageurs (ENTMV), einem öffentlichen algerischen Unternehmen, als zweitgrößter Anbieter. Der Marktanteil der SNCM ist von 24 % im Jahr 2001 auf 35 % im Jahr 2005 gestiegen. (63) Auf dem Markt für Seeverkehr nach Tunesien ist die SNCM der zweitgrößte Marktteilnehmer hinter der Compagnie tunisienne de navigation (CTN). Obwohl die SNCM seit 2001 Marktanteile an die CTN abgeben musste und ihr Marktanteil von 44 % auf 39 % in 2004 sank, war 2005 eine Besserung zu verzeichnen (40 %). 2.3.   BESCHREIBUNG DER UNTER DIESEN BESCHLUSS FALLENDEN MASSNAHMEN 2.3.1.   Aufstockung des Kapitals der SNCM im Jahr 2002 (64) Nach der Entscheidung der Kommission vom 17. Juli 2002 zur Genehmigung einer Rettungsbeihilfe zugunsten der SNCM (61) meldeten die französischen Behörden bei der Kommission am 18. Februar 2002 eine geplante Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten der SNCM an. Diese Maßnahme bestand in einer Aufstockung des Kapitals der SNCM um 76 Mio. EUR über ihre Muttergesellschaft CGMF, davon 46 Mio. EUR für Umstrukturierungskosten (62). Durch diese Kapitalerhöhung sollte das Eigenkapital der SNCM um 30 Mio. EUR auf 106 Mio. EUR angehoben werden. (65) Entsprechend den Leitlinien von 1999 legten die französischen Behörden der Kommission einen Umstrukturierungsplan (63) für die SNCM vor, der fünf Punkte umfasste: i) Senkung der Zahl der Überfahrten und Neuverteilung der Schiffe auf den verschiedenen Strecken (weniger Verbindungen von und nach Korsika und mehr Verbindungen von und nach Nordafrika). Der Umstrukturierungsplan sah eine Senkung der Zahl der Überfahrten von 4 138 (3 835 für die SNCM und 303 für ihre Tochtergesellschaft Corsica Marittima) auf 3 410 im Jahr 2003 mit den folgenden Änderungen vor: — Änderung der Verbindungen zwischen Marseille und Korsika gemäß dem Lastenheft für den Vertrag über den öffentlichen Seeverkehrsdienst für 2001-2006; — Streichung fast aller Verbindungen zwischen Toulon und Korsika; — Einschränkung der Verbindungen zwischen Nizza und Korsika; — Schließung der Strecke Livorno-Bastia mit den zugehörigen Anlagen, die 2003 vollzogen wurde; — Ausbau der Verbindungen von und nach Algerien und Tunesien mit den Schiffen „Méditerranée“, „Ile de Beauté“ und „Corse“ und Einstellung der Verbindung Genua-Tunis; ii) Verkleinerung der Flotte um vier Schiffe, die 21 Mio. EUR Liquidität bringen sollte; iii) Veräußerung bestimmter Immobilienwerte; iv) Personalabbau (64) um rund 12 %, der es gemeinsam mit einer zurückhaltenden Lohnpolitik ermöglichen sollte, die Besatzungskosten von 61,8 Mio. EUR 2001 im Zeitraum 2003-2006 auf durchschnittlich 54,8 Mio. EUR und die Kosten für das Landpersonal von 50,3 Mio. EUR in demselben Zeitraum auf 45,8 Mio. EUR zu senken; v) Schließung von zwei Tochtergesellschaften, der Compagnie Maritime Toulonnaise und der Corsica Marittima, deren restliche Aktivitäten von der SNCM übernommen werden sollten. (66) Nach den Bemerkungen der Kommission in ihrer Entscheidung vom 19. August 2002 beschrieben die französischen Behörden in ihrem Schreiben vom 31. Januar 2003 die Verbesserungen, die an den folgenden Punkten des Umstrukturierungsplans vorgenommen worden waren: — Verpflichtungen und genauere Vorgaben zur Lohnpolitik; — Plan zur Senkung der Kosten für Vorleistungen; — die Verpflichtung, dass die SNCM keinen Preiskampf mit ihren Wettbewerbern auf der Korsika-Strecke auslösen würde. (67) Zum letzten Punkt führten die französischen Behörden aus: „Die SNCM steht vorbehaltlos zu dieser Verpflichtung, denn ein Preiskampf stünde ihrer Auffassung nach im Widerspruch zu ihrer strategischen Positionierung und ihren eigenen Interessen, da dadurch ihre Einnahmen sinken würden, sowie zu ihrer gängigen Praxis und ihrem Know-how“. (68) In ihrem Umstrukturierungsplan legten die französischen Behörden der Kommission ein detailliertes Finanzmodell für den Zeitraum 2002-2007 auf der Grundlage eines durchschnittlichen Szenarios für eine Reihe von Variablen (65) vor. Bei den finanziellen Vorausschätzungen ging man u. a. von einer Rückkehr zu positiven Ergebnissen ab 2003 aus. Tabelle 1 Finanzmodell für den Zeitraum 2002-2007 in Mio. EUR 2000 Ist 2001 Ist 2002 Soll 2002 Ist 2003 Soll 2004 Soll 2005 Soll 2006 Soll 2007 Soll Umsatz 204,9 204,1 178 205,8 190,4 192,9 195,2 197,1 193,9 Betriebssubventionen 85,4 86,7 74,5 77,7 69,9 68,8 68,4 67 68,5 Laufendes Ergebnis –14,7 –5,1 1,2 –5,8 6,8 10,6 10,7 8,1 9 Nettoergebnis –6,2 –40,4 23 4,2 12 14 1 3 3 Eigenmittel 67,5 29,7 119 33,8 124 134 145 160 169 Nettofinanzverbindlichkeiten (ohne Leasing) 135,8 134,5 67,7 144,8 55,2 38,2 57,1 115,7 228,1 Finanzielle Kennzahlen                   Laufendes Ergebnis/Umsatz + Subventionen –5  % –2  % 0  % –2  % 3  % 4  % 4  % 3  % 3  % Eigenmittel/Verschuldung in der Bilanz 50  % 22  % 176  % 23  % 225  % 351  % 254  % 138  % 74  % Die Zahlen für 2000, 2001 und 2002 sind den Jahresabschlüssen der SNCM für 2001 und 2002 entnommen. (69) Die Kapitalzuführung von 76 Mio. EUR und die bereits für 2003 angepeilte Wiederherstellung der Rentabilität des Betriebs sollten es nach Angaben der französischen Behörden ermöglichen, das Eigenkapital von etwa 30 Mio. EUR Ende 2001 kurzfristig (bis 2003) auf 120 Mio. EUR und anschließend bis zum Ende des Planzeitraums (2006-2007) auf 160-170 Mio. EUR zu erhöhen. Dadurch sollte die Verschuldung von 145 Mio. EUR im Jahr 2002 auf ein Niveau von 40-55 Mio. EUR von 2003 bis 2005 gesenkt werden. Für die letzten Jahre des Plans war ein Anstieg der Verschuldung zur Erneuerung von ein bis zwei Schiffen, die sich im Besitz des Unternehmens befanden, eingeplant. (70) Die französischen Behörden legten auch eine Sensitivitätsanalyse für die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf die Arbeitshypothesen für den Verkehr auf den einzelnen Strecken vor. Danach zeigten die verschiedenen Simulationen, dass die SNCM in den angesetzten Beispielfällen wieder rentable Betriebsergebnisse erwirtschaften hätte sollen. (71) Zunächst einmal nannten die französischen Behörden zwei alternative Methoden, die sie jedoch aufgrund zu hoher Kosten verwarfen. i) Bei der ersten Bewertungsmethode wurden die Gesamtkosten aller Umstrukturierungsmaßnahmen addiert. Daraus ergab sich ein Finanzierungsbedarf von 90,9 Mio. EUR, der Folgendes berücksichtigte: — die Gesamtverluste von 41,7 Mio. EUR im Zeitraum 1991-2001 (entspricht 29 Mio. EUR, die durch die Entscheidung 2002/149/EG vom 30. Oktober 2001 (ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 66) anerkannt wurden, 6,1 Mio. EUR für 2000 und 6,6 Mio. EUR für 2001 vor Umstrukturierungskosten); — die Verminderung der verfügbaren Mittel um 24 Mio. EUR als Folge der Sonderabschreibungen in diesem Zeitraum (in der Bilanz sinkt der Posten in diesen Zeitraum von 86 auf 62 Mio. EUR, entsprechend der Verlängerung der Abschreibungsdauer von 12 auf 20 Jahre, der geringeren Inanspruchnahme dieser Mittel und der Inanspruchnahme des Leasings für die zuletzt gelieferten Schiffe); — Veräußerungsgewinne im Zuge dieser Umstrukturierung in Höhe von 21 Mio. EUR, um die sich der Finanzierungsbedarf verringert, und — die Gesamtauswirkung der Umstrukturierungskosten von 46,2 Mio. EUR (siehe Fußnote Seite 58). ii) Mit der zweiten Bewertungsmethode wurde ermittelt, wie viel Eigenkapital die Kreditinstitute für die gesamte Flotte verlangen würden. Diese fordern zur Finanzierung des Kaufs eines Schiffes in der Regel Eigenmittel in Höhe von 20-25 % des Werts des Schiffs. Die von den französischen Behörden auf der Grundlage der Anschaffungskosten der Flotte in Höhe von 843 Mio. EUR angestellte Berechnung ergab einen Eigenmittelbedarf von 157-196 Mio. EUR. Nach Abzug des Ende 2001 vorhandenen Eigenkapitals ergab dieser Ansatz einen zusätzlichen Kapitalbedarf von 101-140 Mio. EUR. (72) Die letztendlich von den französischen Behörden zur Festlegung der Höhe der Kapitalaufstockung angewandte Methode besteht darin, den Finanzierungsbedarf auf der Grundlage des durchschnittlichen Verhältnisses zwischen Eigenmitteln und Finanzverbindlichkeiten zu berechnen, das im Jahr 2000 bei fünf europäischen Seeverkehrsgesellschaften festgestellt wurde. Trotz der Unterschiede zwischen den Bilanzen dieser Unternehmen lag der von den französischen Behörden berücksichtigte Mittelwert bei 79 %. Die französischen Behörden behaupten, dass die finanziellen Vorausschätzungen für den Zeitraum 2002-2007 ein durchschnittliches Verhältnis zwischen Eigenkapital und Finanzverbindlichkeiten von 77 % ergeben würden, wobei das Eigenkapital im Jahr 2007 169 Mio. EUR betragen würde. Diese Eigenkapitalausstattung sollte durch eine Kapitalaufstockung von 76 Mio. EUR und die erfolgreiche Umsetzung der im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden. 2.3.2.   Maßnahmen nach der Kapitalaufstockung im Jahr 2002 2.3.2.1.   Vorbemerkung (73) Die Kapitalaufstockung und der Umstrukturierungsplan von 2002 brachten nicht die erwarteten Ergebnisse, und ab 2004 verschlechterte sich die wirtschaftliche und finanzielle Lage der SNCM stark. Zu dieser Verschlechterung trugen sowohl interne Faktoren (soziale Konflikte, ungenügendes und verspätetes Erreichen der Produktivitätsziele, Verlust von Marktanteilen) als auch exogene Faktoren (geringere Attraktivität des Ziels Korsika, Gewinn weiterer Marktanteile durch CFF, Managementfehler des Staates (66)) und die gestiegenen Kraftstoffkosten bei. (74) So betrug das laufende Ergebnis der SNCM – 32,6 Mio. EUR im Jahr 2004 und – 25,8 Mio. EUR im Jahr 2005. Das Nettoergebnis belief sich demgegenüber auf – 29,7 Mio. EUR im Jahr 2004 und – 28,8 Mio. EUR im Jahr 2005. (75) Die verschlechterte Wirtschafts- und Finanzlage der SNCM veranlasste die französischen Behörden, mehr Vermögenswerte zu veräußern, als im Umstrukturierungsplan von 2002 vorgesehen und in der Entscheidung von 2003 gefordert waren, und sich auf die Suche nach privaten Partnern zu begeben. Tabelle 2 Liste der seit 2002 von der SNCM veräußerten Vermögenswerte   Reinerlös der Veräußerungen Datum In der Anmeldung von 2002 vorgeschlagene Veräußerungen (in Tsd. EUR) 25 165   Aliso (anstelle der Asco, gemäß dem Beschluss der Kommission vom 8.9.2004). (315) 30.9.2004 Napoléon 6 396 06.5.2002 Monte Rotondo 591 31.7.2002 Liberté 10 088 27.1.2003 Immobilienkomplex Schuman 8 405 20.1.2003       Zusätzliche Veräußerungen, die die Kommission in ihrer Entscheidung vom 9.7.2003 zur Auflage gemacht hatte (in Tsd. EUR) 5 022   SCI Espace Schuman 765,7 24.6.2003 Southern Trader 2 153 22.7.2003 Someca 1 423,9 30.4.2004 Amadeus 680 12.10.2004 CCM —  (67) —       Zusätzliche Veräußerungen seit der Entscheidung vom Juli 2003 (in Tsd. EUR) 12 600   Asco 7 100 24.5.2005 Sud Cargos 4 300 15.9.2005 Verkauf von Wohnungen aus dem Immobilienbestand der SNCM (vormals von Mitarbeitern der SNCM bewohnt) 1 200 09/2003 bis 2006 GESAMT (in Tsd. EUR) 42 385   2.3.2.2.   Maßnahmen nach der Kapitalaufstockung 2002 (76) Das Verfahren zur Auswahl privater Partner lief vom 26. Januar 2005 bis Ende September 2005. (77) Am 26. Januar und 17. Februar 2005 kündigte die französische Regierung die Suche nach einem privaten Partner an, der in das Kapital der SNCM einsteigen sollte, um deren finanzielle Struktur zu stärken und die zur Entwicklung erforderlichen Veränderungen zu begleiten. (78) Nachdem eine unabhängige Person zur Überwachung des Auswahlverfahrens benannt wurde, beauftragte die Agence des Participations de l’Etat („APE“) eine Beraterbank (die HSBC) damit, Übernahmeinteressenten zu kontaktieren. (79) In diesem Rahmen wurden 72 Investoren aus Industrie und Finanzwelt kontaktiert, um so die finanziellen Bedingungen eines Angebots festzulegen, welches das Wirtschaftsprojekt des Unternehmens stärken, Arbeitsplätze erhalten und die reibungslose Durchführung des öffentlichen Seeverkehrsdienstes gewährleisten sollte. Dreiundzwanzig von ihnen bekundeten Interesse, es wurden fünfzehn Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet und fünfzehn Prospekte versandt. Sechs Unternehmen reichten bei der ersten Runde am 5. April 2005 ein Angebot ein. Bei der zweiten Runde am 17. Juni 2005 wurden drei Angebote (Connex, das später in Veolia Transdev (VT) umfirmierte, Caravelle und BCP) sowie eine Interessensbekundung für eine Minderheitsbeteiligung (Comanav) eingereicht. Bei der dritten Runde am 28. Juli 2005 gingen drei Angebote ein. (80) Am 14. September 2005 wurde jedes Unternehmen aufgefordert, bis zum 15. September 2005 ein verbindliches und endgültiges Angebot einzureichen. Während die Fa. Connex bereits zurückgetreten war, erhielten die Dienststellen des Staates an diesen Tag zwei verbindliche Angebote über eine Kapitalzuführung und die Übernahme des gesamten Kapitals von den Firmengruppen BCP und Caravelle. (81) Am 27. September 2005 gab Frankreich in einer Pressemitteilung bekannt, es habe nach gründlicher Prüfung der beiden Angebote dem von der Firmengruppe BCP eingereichten Angebot den Vorzug gegeben, das unter finanziellen Gesichtspunkten am annehmbarsten gewesen sei und den Interessen des Unternehmens, des öffentlichen Dienstes und der Beschäftigten am besten entsprochen habe. Das erste Angebot von BCP sah einen negativen Preis von 113 Mio. EUR vor und stellte die niedrigste Schätzung des negativen Preises dar. (82) In diesem ersten Angebot der Übernahmeinteressenten war ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, das erste Angebot nach Durchführung der Audits anzupassen. Die französischen Behörden teilten mit, dass der ursprünglich negative Preis im Anschluss an die am 16. Dezember 2005 übergebenen Audits aufgrund von objektiven Sachverhalten, die das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld der Tätigkeit der SNCM beeinflussten und nach Einreichung des Angebots vom 15. September eingetreten sind, nach oben korrigiert wurde. Der negative Preis sei auf 200 Mio. EUR korrigiert worden. (83) Durch Verhandlungen zwischen den französischen Behörden und den zukünftigen Übernehmern, d. h. BCP in Verbindung mit der Connex-Gruppe, aus der dann die Veolia-Tochter Veolia Transdev hervorgehen sollte, konnte dieser Betrag auf 142,5 Mio. EUR angehoben werden; außerdem sollte ein Teil der Krankenversicherungskosten für die Rentner der SNCM (15,5 Mio. EUR) übernommen werden. (84) Nach diesem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren kam schließlich am 13. Oktober 2005 in einem äußerst schwierigen, sozialen und finanziellen Kontext eine Vereinbarung zwischen dem Staat, BCP und VT zustande. Somit ist VT der industrielle Betreiber der SNCM (Beteiligung von 28 %), während BCP mit einer Beteiligung von 38 % Referenzaktionär ist. Der Staat verpflichtete sich insbesondere gegenüber der Belegschaft, weiter 25 % der Aktien des Unternehmens zu halten (68). BCP und VT erstellten einen Geschäftsplan für die SNCM, der am 7. April 2006 an die Europäische Kommission übermittelt wurde. a)   Inhalt des Vereinbarungsprotokolls (85) Das Vereinbarungsprotokoll, dem zufolge 75 % des Kapitals der SNCM an private Übernehmer veräußert werden, wurde am 16. Mai 2006 von den Parteien (BCP, VT und CGMF) unterzeichnet. (86) Teil II des Vereinbarungsprotokolls sieht vor, dass sich die CGMF verpflichtet, eine Erhöhung des Kapitals der SNCM um insgesamt 142,5 Mio. EUR zu genehmigen, zu zeichnen und vollständig einzuzahlen. (87) Ergänzend zu dieser Kapitalerhöhung verpflichtet sich die CGMF, der SNCM 38,5 Mio. EUR in Form eines Kontokorrentvorschusses bereitzustellen. Dieser Kontokorrentvorschuss wird von der SNCM auf ein Treuhandkonto (bei der Bank CIC) eingezahlt und soll der Finanzierung des Kostenanteils für so genannte „freiwillige Leistungen“ dienen, die für den Fall eines Personalabbaus durch die Übernehmer zusätzlich zu den gesetzlichen und tarifvertraglichen Verpflichtungen gezahlt würden. Die Ausgleichsleistungen, die über die Abfindungen aufgrund gesetzlicher und tarifvertraglicher Verpflichtungen hinausgehen, werden individuell und namentlich an Beschäftigte gezahlt, die das Unternehmen verlassen haben und deren Arbeitsvertrag gekündigt wurde. (88) Dieser Mechanismus wird in Abschnitt II.2 des Vereinbarungsprotokolls vom 16. Mai 2006 geregelt; demnach dient dieses Konto „der Finanzierung des Anteils der Kosten, die bei freiwilligen Abgängen oder Kündigungen von Arbeitsverträgen […] zusätzlich zu den Beträgen aller Art, die vom Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zu zahlen wären, gezahlt würden“. Der Treuhänder hat „die Aufgabe, die Mittel auszuzahlen, sofern die Beschäftigten, die nicht innerhalb der Gruppe SNCM weiterbeschäftigt werden, das Unternehmen tatsächlich verlassen, und den Restbetrag der verwahrten Summe bei Ablauf des Treuhandauftrags freizugeben“. Die Funktion dieses Kontos ist in einer Treuhandvereinbarung im Anhang des Vereinbarungsprotokolls geregelt. Zur Inanspruchnahme des Treuhänders muss die SNCM dem Präsidenten eine Namensliste mit den Personen, deren Arbeitsvertrag gekündigt wurde und für welche die Inanspruchnahme des Treuhandkontos beantragt wird, sowie eine monatliche Aufstellung der Nettoausgaben, d. h. die ausführliche Abrechnung aller Abfindungs- und Spesenzahlungen an die betroffenen Arbeitnehmer, vorlegen. Gleichzeitig meldet die SNCM dem Treuhänder die „effektiven monatlichen Zusatzkosten“ einzeln für jeden Arbeitnehmer, d. h. die zusätzlichen Zahlungen über die etwaigen Summen hinaus, die der Arbeitgeber nach Maßgabe der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen zahlen muss. Der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Leistungen des Staates darf grundsätzlich 38,5 Mio. EUR nicht übersteigen, und für den Fall, dass diese zusätzlichen Sozialmaßnahmen diesen Schwellenwert in den drei Jahren nach Realisierung der Veräußerung nicht erreichen sollten, würde der Überschuss an den Staat zurückfließen. (89) Teil III des Vereinbarungsprotokolls sieht vor, dass die CGMF ihre Aktien im Wert von 75 % des Gesellschaftskapitals des Unternehmens und des Treuhandkontos an die privaten Übernehmer nach diesen Vorgängen verkauft; damit soll der über die tarifvertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Teil des Sozialplans finanziert werden. (90) Teil III des Vereinbarungsprotokolls sieht auch eine zusätzliche Kapitalerhöhung von 8,75 Mio. EUR durch BCP/VT vor, die der SNCM entsprechend ihrem Liquiditätsbedarf zur Verfügung gestellt werden. Laut Abschnitt III.2.7 des Vereinbarungsprotokolls entspricht der Wert der Aktien der CGMF jederzeit dem anfänglichen Nennwert zuzüglich […] (*1) % des eingezahlten Nennwerts, multipliziert mit T/365, wobei T die Anzahl der Tage seit dem Realisierungszeitpunkt ist, und mit allen bereits erhaltenen Summen (z. B. Dividenden) verrechnet wird. Im Fall der Sanierung oder gerichtlichen Liquidation des Unternehmens gelten diese Bestimmungen nicht. (91) Das Vereinbarungsprotokoll (Teil III.5) enthält eine Rückabwicklungsklausel für die Veräußerung der SNCM; diese Klausel kann von den Übernehmern bei Eintreten eines der folgenden Ereignisse in Anspruch genommen werden, sofern diese Annahmen zur Folge hätten, dass die Glaubwürdigkeit ihres Geschäftsplans und die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens infrage gestellt werden: — Nichtvergabe des Vertrags über den öffentlichen Seeverkehrsdienst nach Korsika für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 oder seine Vergabe zu wesentlich schlechteren Bedingungen; — eine ablehnende Entscheidung der Europäischen Kommission oder ein Urteil des Gerichts oder des Gerichtshofs wie beispielsweise Ablehnung des Vorhabens oder nur gegen Auflagen, die sich wesentlich auf den Wert des Unternehmens auswirken, und dies innerhalb von sechs Jahren ab dem Tag, an dem die Partner Rechte an der Gesellschaft erwerben. (92) Teil VII des Vereinbarungsprotokolls sieht vor, dass die CGMF einen Teil der sozialen Verpflichtungen der SNCM für die Krankenversicherungskosten ihrer Rentenempfänger von schätzungsweise 15,5 Mio. EUR ab dem Tag der Übereignung des Unternehmens übernimmt. (93) Einzelheiten zur Unternehmensführung sind in Teil IV des Vereinbarungsprotokolls geregelt. Vorgesehen ist eine Änderung der Art der Geschäftsführung der SNCM, die in eine Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat umgewandelt werden soll. Dieser soll zunächst aus 10, später dann aus 14 Mitgliedern bestehen. Den Vorsitz soll übergangsweise ein Vertreter des Staates führen. Wenn die SNCM den Zuschlag für den öffentlichen Seeverkehrsdienst erhält, wird der Aufsichtsratsvorsitzende von einem BCP-Vertreter abgelöst. Der Vorstand ist dagegen für die Führung des operativen Geschäfts der SNCM zuständig. (94) Am 26. Mai 2006 hat die französische Regierung die Veräußerung der SNCM sowie die vorgenannten Maßnahmen bestätigt. b)   Die Maßnahmen (95) Das Vereinbarungsprotokoll enthält somit drei Arten staatlicher Maßnahmen, die anhand der beihilferechtlichen Vorschriften der Europäischen Union zu prüfen sind: — die Veräußerung von 75 % der SNCM zu einem negativen Preis von 158 Mio. EUR (Kapitalzuführung von 142,5 Mio. EUR und Übernahme der Krankenversicherungskosten in Höhe von 15,5 Mio. EUR), — der Kontokorrentvorschuss der CGMF in Höhe von 38,5 Mio. EUR zugunsten der freigesetzten Beschäftigten der SNCM, — die Kapitalerhöhung von 8,75 Mio. EUR, die von der CGMF gemeinsam und zeitgleich zur Kapitaleinbringung von 26,25 Mio. EUR durch VT und BCP gezeichnet wurde, — die Rückabwicklungsklausel (69). 2.4.   GELTUNGSBEREICH DIESES BESCHLUSSES (96) Dieser abschließende Beschluss betrifft die Maßnahmen, die Frankreich seit dem 18. Februar 2002 zugunsten der SNCM umgesetzt hat, und zwar: — den Restbetrag der Kapitalzuführung der CGMF zugunsten der SNCM in Höhe von 76 Mio. EUR im Jahr 2002, d. h. 15,81 Mio. EUR, — den

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.