Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2018/1108 der Kommission vom 7. Mai 2018 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Benennung zentraler Kontaktstellen für E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleister sowie ihrer Aufgaben (Text von Bedeutung für den EWR.)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32018R1108. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2018203DE.01000201.doc.html text/html
- 32018R1108-b2c72c6d161935fbd267.zip application/zip
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