Europäische Union

Beschluss des Rates vom 15. Juli 2013 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

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18.7.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 204/14 BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 2013/C 204/08 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 41, in Erwägung nachstehender Gründe: — Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 wurde am 12. Dezember 2012 endgültig festgestellt (2). — Die Kommission hat am 2. Mai 2013 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt — BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 wurde am 15. Juli 2013 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/ Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2013. Im Namen des Rates Der Präsident V. JUKNA (1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1. (2)  ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1. Berichtigung in ABl. L 134 vom 18.5.2013, S. 21.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.