Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG BETREFFEND DIE ERSTE RICHTLINIE DES RATES VOM 12. DEZEMBER 1977 ZUR KOORDINIERUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UEBER DIE AUFNAHME UND AUSUEBUNG DER TAETIGKEIT DER KREDITINSTITUTE

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Quellenkennung: 11979H/AFI/DCL/08. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Avis juridique important | 11979H/AFI/DCL/08 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG BETREFFEND DIE ERSTE RICHTLINIE DES RATES VOM 12. DEZEMBER 1977 ZUR KOORDINIERUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN UEBER DIE AUFNAHME UND AUSUEBUNG DER TAETIGKEIT DER KREDITINSTITUTE Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0189 +++++ ANLÄSSLICH DER ÄNDERUNG DES ARTIKELS 2 ABSATZ 2 DIESER RICHTLINIE WIRD FESTGESTELLT , DASS DER RAT BESCHLIESSEN WIRD , DIE " ] ( . . . ) " ( POSTSPARKASSE ) VON DER AUFZÄHLUNG DER UNTER DIESE BESTIMMUNG FALLENDEN INSTITUTE AUSZUSCHLIESSEN , - FALLS DIE SATZUNG DER POSTSPARKASSE GEÄNDERT WIRD - ODER FALLS DER ANTEIL DIESES INSTITUTS AM GRIECHISCHEN000 MARKT HINSICHTLICH DER GESAMTEN EINLAGEN , HINSICHTLICH DER KREDITE ODER HINSICHTLICH DER AKTIVA GEGENÜBER DEM STAND VOM 30 . NOVEMBER 1978 UM MEHR ALS 1,5 V . H . ZUNIMMT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.