Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 194

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Avis juridique important | 11985I194 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 194 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0082 ++++ Artikel 194 Die nachstehenden Abgaben Portugals im Warenverkehr mit der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung werden schrittweise wie folgt abgeschafft : a ) Die Wertabgabe von 0,4 v . H . auf - zeitweilig eingeführte Waren , - wiedereingeführte Waren ( ausgenommen Container ) , - im aktiven Veredelungsverkehr eingeführte Waren , bei denen die Einfuhrzölle auf die zu verarbeitenden Waren nach Ausfuhr der hergestellten Erzeugnisse rückvergütet werden , wird - am 1 . Januar 1987 auf 0,2 v . H . herabgesetzt und - am 1 . Januar 1988 abgeschafft . b ) Die Wertabgabe von 0,9 v . H . auf zur Überführung in den freien Verkehr eingeführte Waren wird - am 1 . Januar 1989 auf 0,6 v . H . herabgesetzt , - am 1 . Januar 1990 auf 0,3 v . H . herabgesetzt und - am 1 . Januar 1991 abgeschafft .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.