Europäische Union

2007/611/EG: Beschluss des Rates vom 23. Juli 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0611. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Personen zulässig. IE, UK: Zugang wird nur Personengesellschaften und natürlichen Personen gewährt. FR: Erbringung nur durch SEL (anonyme, à responsabilité limitée oder en commandite par actions) oder SCP. CZ, SK: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. Genehmigung der Veterinärbehörden erforderlich. PL: Staatsangehörigkeitserfordernis. Ausländer können Zulassung beantragen.       4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: CZ, DE, FR, EL, PT, SK: Staatsangehörigkeitserfordernis. PL: Staatsangehörigkeitserfordernis. Ausländer können Zulassung beantragen. AT, BG, CY, EE, HU, MT, RO, SI: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: AT, BG, CY, EE, HU, MT, RO, SI: Nicht konsolidiert. IT, CZ, SK: Wohnsitzerfordernis. LT: Ausländer müssen zusätzliche Qualifikationsprüfung bestehen.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DK, ES: Universitätsabschluss und berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. Nicht konsolidiert, außer für BE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.   j) Dienstleistungen von Krankenpflegepersonal, Krankengymnasten und Sanitätern (CPC 93191 (*3), außer AT, wo die folgenden Tätigkeiten unter CPC 9319 fallen: Krankenpflegepersonal, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logotherapeuten, Diätassistenten und Ernährungswissenschaftler, Psychologen und Psychotherapeuten) 1) Nicht konsolidiert, außer für FI, LU, PL, SE: Keine. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert. ES, PT: Krankenpflegepersonal: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. IT: Krankenpflegepersonal: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. Beruflicher Zusammenschluss (keine Gründung einer juristischen Person) zwischen natürlichen Personen zulässig. FR: Erbringung nur durch SEL (anonyme, à responsabilité limitée oder en commandite par actions) oder SCP. AT: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt, außer für Psychologen und Psychotherapeuten: Keine. SE: Bedarfsprüfung zur Ermittlung der Zahl der privaten Praxen, die von der öffentlichen Versicherungseinrichtung subventioniert werden. LT: Zugang wird nur Einzelpersonen gewährt. Es kann eine wirtschaftliche Bedarfsprüfung vorgenommen werden. PL: Staatsangehörigkeitserfordernis. 1) Nicht konsolidiert, außer für FI, LU, PL, SE: Keine. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert. LT: Keine, sofern in der Spalte „Marktzugang“ nichts anderes angegeben ist.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: DK: Für höchstens 18 Monate kann eine befristete Genehmigung zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe erteilt werden. PT: Staatsangehörigkeitserfordernis. IT: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung: Entscheidung hängt von der Zahl der freien Stellen und der Unterversorgung einer Region ab. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: DK: Wohnsitzerfordernis für die erforderliche Einzelzulassung der staatlichen Gesundheitsbehörde. BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert.     AT: Natürliche Personen, außer Krankenpflegepersonal, Psychologen und Psychotherapeuten, können eine Berufspraxis in Österreich betreiben, sofern sie den betreffenden Beruf zum Zeitpunkt der Eröffnung der Berufspraxis in Österreich seit mindestens drei Jahren ausgeübt haben. LV: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. Wirtschaftliche Bedarfsprüfung unter Berücksichtigung der Gesamtzahl des von den örtlichen Gesundheitsbehörden zugelassenen Krankenpflegepersonals in der betreffenden Region. PL: Staatsangehörigkeitserfordernis für Hebammen und Krankenpflegepersonal. BG, CY, CZ, EE, HU, MT, RO, SI, SK: Nicht konsolidiert.       Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen, berufliche Qualifikation und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.   Apotheker (Versorgung der Öffentlichkeit mit Arzneimitteln, Teil von CPC 63211) 1) Nicht konsolidiert. 2) AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert. 1) Nicht konsolidiert. 2) AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert.     3) (24) AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert. DE, DK, ES, EL, IT (25), LU, NL, PT: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. BE, DK, ES, FR, EL, IT, LU, PT: Apotheker-Diplom erforderlich. BE, DE, DK, ES, FR, IT, IE, PT: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung. FR: Erbringung nur durch SEL (anonyme, à responsabilité limitée oder en commandite par actions) oder SCP. 3) AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LT, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, unter den folgenden besonderen Bedingungen: 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, unter den folgenden besonderen Bedingungen:     AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert. FR: Staatsangehörigkeitserfordernis. Für Angehörige von Drittstaaten ist der Zugang jedoch im Rahmen festgesetzter Quoten möglich, sofern sie über ein französisches Diplom in Pharmazie verfügen. DE, EL: Staatsangehörigkeitserfordernis. AT, BG, CY, CZ, EE, FI, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Nicht konsolidiert. IT, PT: Wohnsitzerfordernis.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DK, ES: Universitätsabschluss und berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. Nicht konsolidiert, außer für BE, DK, ES, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.   B. Computer- und verwandte Dienstleistungen       a) Beratung im Zusammenhang mit der Installation von Computerhardware (CPC 841) b) Softwareanwendungsdienste (CPC 842) c) Datenverarbeitungsdienste (CPC 843) d) Datenbankdienste (CPC 844) Wartungs- und Reparaturdienste (CPC 845) e) Sonstige Computerdienstleistungen (Alle Mitgliedstaaten außer BG: CPC 849. BG: nur Datenaufbereitungsdienste (CPC 8491)) 1) Keine. 2) Keine. 3) Keine. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: RO: Nicht konsolidiert für Ziffer ii. 1) Keine. 2) Keine. 3) Keine. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: RO: Nicht konsolidiert für Ziffer ii.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, EL, IT, LU, NL, SE, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: IT, NL: Nicht konsolidiert, außer für Informatiker, Systemanalytiker, Programmierer, Softwareanalytiker und Betreuungstechniker: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. SE: Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. IT: Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. EL: Nicht konsolidiert, außer für Informatiker, Systemanalytiker, Programmierer und Softwareanalytiker: Universitätsabschluss und fünf Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, EL, IT, LU, NL, SE, wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.   C. Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung       a) FuE-Dienstleistungen im Bereich Naturwissenschaften (Alle Mitgliedstaaten, außer LV: CPC 851. LV: nur Entwicklungsleistungen in den Bereichen Chemie und Biologie — CPC 85102) 1), 2), 3) Keine, außer für CY, CZ, FR, IE, LT, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: CY, CZ, FR, IE, LT, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 1), 2), 3) Keine, außer für CY, CZ, FR, IE, LT, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: CY, CZ, FR, IE, LT, MT, , PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES, SE: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. FR: — Die Forscher müssen einen Anstellungsvertrag einer Forschungseinrichtung besitzen. — Die Arbeitserlaubnis wird für höchstens neun Monate erteilt und kann bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages verlängert werden. — Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. — Die Forschungseinrichtung muss eine Abgabe an das Internationale Büro für Migration entrichten. Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.     Nur für HU: Persönlichkeiten von international anerkanntem Ruf, die von wissenschaftlichen Forschungsinstituten eingeladen wurden, für die Dauer der Einladung.     b) FuE-Dienstleistungen im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften (CPC 852) 1) RO: Nicht konsolidiert. 2) RO: Nicht konsolidiert. 3) IT: Der Zugang zum Beruf Psychologe wird nur natürlichen Personen gewährt. Beruflicher Zusammenschluss (keine Gründung einer juristischen Person) zwischen natürlichen Personen zulässig. PT: Der Zugang zum Beruf Psychologe wird nur natürlichen Personen gewährt. RO: Nicht konsolidiert. 1) RO: Nicht konsolidiert. 2) RO: Nicht konsolidiert. 3) RO: Nicht konsolidiert.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: RO: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: IT, PT: Wohnsitzerfordernis für Psychologen. RO: Nicht konsolidiert.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR, LU: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. FR: — Die Forscher müssen einen Anstellungsvertrag einer Forschungseinrichtung besitzen. — Die Arbeitserlaubnis wird für höchstens neun Monate erteilt und kann bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages verlängert werden. — Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. — Die Forschungseinrichtung muss eine Abgabe an das Internationale Büro für Migration entrichten. Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR, LU: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.     Nur für HU: Persönlichkeiten von international anerkanntem Ruf, die von wissenschaftlichen Forschungsinstituten eingeladen wurden, für die Dauer der Einladung.     c) Disziplinübergreifende FuE-Dienstleistungen (CPC 853) 1), 2), 3) Keine, außer für CY, CZ, FR, IE, LT, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: CY, CZ, EE, IE, LT, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 1), 2), 3) Keine, außer für CY, CZ, FR, IE, LT, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: CY, CZ, EE, IE, LT, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.     Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben und mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BE, DE, DK, ES: Universitätsabschluss oder gleichwertige Fachausbildung, sofern Fachwissen und drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich nachgewiesen werden. BE: Wirtschaftliche Bedarfsprüfung erforderlich, wenn das Bruttojahreseinkommen der natürlichen Person unter der Schwelle von 30 000  EUR liegt. FR: — Die Forscher müssen einen Anstellungsvertrag einer Forschungseinrichtung besitzen. — Die Arbeitserlaubnis wird für höchstens neun Monate erteilt und kann bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages verlängert werden. — Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung erforderlich. — Die Forschungseinrichtung muss eine Abgabe an das Internationale Büro für Migration entrichten. Nicht konsolidiert, außer für BE, DE, DK, ES, FR: vorübergehende Einreise von Forschern: wie im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter Ziffer iii angegeben.     Nur für HU: Persönlichkeiten von international anerkanntem Ruf, die von wissenschaftlichen Forschungsinstituten eingeladen wurden, für die Dauer der Einladung.     D. Dienstleistungen von Immobilienmaklern (*4)       a) betreffend Eigentum oder geleaste Objekte (CPC 821) 1) BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. ES: Der Zugang wird nur natürlichen Personen, Personengesellschaften und sociedades en comandita gewährt. 1) BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. IT, PT: Wohnsitzerfordernis.   b) auf Honorar- oder Vertragsbasis (z. B. Bewertung oder Verwaltung von Immobilien) (CPC 822) 1) BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. ES: Zugang wird nur natürlichen Personen gewährt. 1) BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. DK: Der Tätigkeitsbereich des zugelassenen Immobilienmaklers kann in der Zulassung beschränkt werden.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. DK: Zugelassener Immobilienmakler: Wohnsitzerfordernis, sofern die dänische Behörde für Handel und Unternehmen nicht darauf verzichtet. Nicht zugelassener Immobilienmakler: Wohnsitzerfordernis, sofern die dänische Behörde für Handel und Unternehmen nicht darauf verzichtet. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Nicht konsolidiert. DK: Zugelassener und nicht zugelassener Immobilienmakler: Wohnsitzerfordernis, sofern die dänische Behörde für Handel und Unternehmen nicht darauf verzichtet. IT, PT: Wohnsitzerfordernis.   E. Miet-/Leasingdienstleistungen ohne Crew/Führer       a) Schiffe (CPC 83103) 1) FR: Das Chartern sämtlicher Schiffe setzt eine vorherige Mitteilung voraus. BG, CY, HU, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. FR: Das Chartern sämtlicher Schiffe setzt eine vorherige Mitteilung voraus. 3) BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. FR: Das Chartern sämtlicher Schiffe setzt eine vorherige Mitteilung voraus. SE: Im Falle ausländischer Beteiligung am Schiffseigentum muss ein beherrschender schwedischer Einfluss auf den Betrieb nachgewiesen werden, damit das Schiff unter schwedischer Flagge fahren kann. LT: Eigentümer des Schiffs muss eine natürliche Person mit litauischer Staatsangehörigkeit oder ein in Litauen niedergelassenes Unternehmen sein. 1) BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, MT, PL, RO: Nicht konsolidiert.   b) Luftfahrzeuge (CPC 83104) 1) BG, CY, CZ, HU, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 2) Alle Mitgliedstaaten außer BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Die von Luftverkehrsunternehmen der Gemeinschaft benutzten Luftfahrzeuge müssen in dem Mitgliedstaat, der die Lizenz für das Luftverkehrsunternehmen erteilt, oder in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sein. Bei kurzfristigen Leasingverträgen und in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden. BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 1) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.     3) Alle Mitgliedstaaten außer BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Um in diesen Mitgliedstaaten in das Luftfahrzeugregister eingetragen werden zu können, muss ein Luftfahrzeug Eigentum entweder natürlicher Personen sein, die bestimmte Kriterien hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit erfüllen, oder juristischer Personen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich des Eigentums am Kapital und der Kontrolle erfüllen (einschließlich der Staatsangehörigkeit der Direktoren). BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.     4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.   c) Andere Transportmittel (CPC 83101, 83102, 83105) 1) BG, CY, HU, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, LT, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, LT, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 1) BG, CY, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, LT, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, LT, LV, MT, PL, RO, SI: Nicht konsolidiert.   d) Andere Maschinen und Ausrüstungen (CPC 83106, 83107, 83108, 83109) 1) BG, CY, CZ, HU, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 1) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 2) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 3) BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist, mit den folgenden besonderen Beschränkungen: BG, CY, CZ, LV, MT, PL, RO, SK: Nicht konsolidiert.   e) Sonstige (CPC 832) EE, LV, LT: einschließlich bespielter Videokassetten für den Privatgebrauch (CPC 83202) 1) Alle Mitgliedstaaten außer EE, LV, LT: Nicht konsolidiert. EE, LT, LV: Keine. 2) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU, LV, LT: Nicht konsolidiert. EE, HU, LV, LT: Keine. 3) Alle Mitgliedstaaten außer EE, HU, LV, LT: Nicht konsolidiert. EE, HU, LV, LT: Keine. 4) Nicht konsolidiert, sofern im Abschnitt „Horizontale Verpflichtungen“ unter den Ziffern i und ii nichts anderes angegeben ist

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.