Europäische Union
2002/226/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. März 2002 zur Einführung spezieller Gesundheitskontrollen für die Ernte und die Verarbeitung bestimmter Muscheln, deren Gehalt an ASP (Amnesic Shellfish Poison) den in der Richtlinie 91/492/EWG des Rates genannten Höchstwert übersteigt (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1009)
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