Europäische Union

Beschluss des Rates vom 22. Mai 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance

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Quellenkennung: 32026D02967. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2026/2967 28.5.2026 BESCHLUSS DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (C/2026/2967) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (1), insbesondere auf Artikel 3, nach Stellungnahme der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 2 März 2023 (2) Herrn Juan Manuel RODRIGUEZ POO zum Mitglied des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (im Folgenden „Gremium“) für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. (2) Die Amtszeit von Herrn Rodriguez Poo ist am 8. März 2026 abgelaufen. (3) Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses Nr. 235/2008/EG kann die Amtszeit eines Mitglieds des Gremiums einmal verlängert werden. (4) Herr Rodriguez Poo hat seine Bereitschaft bekundet, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. (5) Laut Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 235/2008/EG werden die Mitglieder des Gremiums aus einem Kreis von Experten mit herausragender Kompetenz im Bereich der Statistik ausgewählt. (6) Um die Kontinuität der Verwaltung zu gewährleisten und einen nahtlosen Übergang zwischen den Amtszeiten zu ermöglichen, sollte die zweite Amtszeit von drei Jahren am 9. März 2026 beginnen. Dieser Beschluss sollte daher umgehend in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt gelten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Juan Manuel RODRIGUEZ POO wird zu einem den Rat vertretenden Mitglied des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance für eine zweite Amtszeit von drei Jahren ab dem 9. März 2026 ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 2026. Im Namen des Rates Der Präsident M. DAMIANOS (1)   ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/235/oj. (2)  Beschluss des Rates vom 2. März 2023 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (ABl. C 82 vom 6.3.2023, S. 1). ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2967/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.