Europäische Union

94/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS- Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (Nur der spanische, deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich)

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Quellenkennung: 31994D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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30000/22> ID="3">30003-03010- 00077001001/73"> "" ID="1">Italien"> ID="1">Banca Commerciale Italiana I-20121 Milano> ID="2">961794/02/09> ID="3">961794/49/56"> ID="1">Luxemburg"> ID="1">Banque et Caisse d'Épargne de l'État Luxemburg> ID="2">1002/9911-5> ID="3">0050/6016-0"> ID="1">Vereinigtes Königreich"> ID="1">Lloyds Bank UK-London SE1 2HA> ID="3">59010501 sort-code 30-96-34"> ID="1">Barclays Bank Int. Ltd UK-London SW1X 7LW> ID="2">50350974 sort-code 20-47-35"> Nach Ablauf dieser Frist werden automatisch Zinsen zu dem Satz fällig, der vom Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit in seinen Ecu-Transaktionen am ersten Arbeitstag des Monats des Erlasses dieser Entscheidung angewandt wurde, zuzueglich 3,5 v. H., d. h. 9,75 %. Geldbussen, die 20 000 ECU überschreiten, können jedoch in fünf gleich grossen Jahresraten bezahlt werden, wobei - die erste Rate binnen drei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu zahlen ist; - die zweite, dritte, vierte und fünfte Rate jeweils ein Jahr, zwei, drei bzw. vier Jahre nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu zahlen sind. Die jeweilige Rate erhöht sich um den auf den gesamten noch ausstehenden Betrag errechneten Zins, unter Anwendung des vom Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit in seinen Ecu-Transaktionen im Monat vor der Fälligkeit jeder Jahresrate angewandten Zinssatzes. Voraussetzung für diese Erleichterung ist die Vorlage einer für die Kommission annehmbaren Bankbürgschaft zur Deckung des verbleibenden Hauptbetrags und der Zinsen zum im ersten Gedankenstrich genannten Zeitpunkt. Im Fall eines Zahlungsverzugs wird dieser Zinssatz um 3,5 Prozentpunkte erhöht. Spätestens bis zum Ablauf der vorgenannten Frist von drei Monaten informieren die Unternehmen die Kommission über die von ihnen gewählte Zahlungsweise. Erfolgt die Zahlung in der Währung des Mitgliedstaats, in dem die für die Überweisung genannte Bank gelegen ist, so ist der Wechselkurs vom Vortag der Einzahlung maßgebend. Artikel 6 Diese Entscheidung ist an folgende Unternehmen gerichtet: - ARBED SA 19, avenü de la Liberté L-2930 Luxembourg - British Steel plc 9, Albert Embankment GB-London SE1 7SN - Unimétal 29, Le Parvis Cedex 35 F-92072 Paris-La Défense 4 - Saarstahl AG Bismarckstrasse 57-59 D-66333 Völklingen - Ferdofin S.p.A. Via Pastrengo, 29 I-10128 Torino - Krupp-Hösch Stahl AG Postfach 10 50 42 D-44120 Dortmund - NMH Stahlwerke GmbH Postfach 1344 D-92231 Sulzbach-Rosenberg - Fundia Norsk Jernverk AS Svenskveien 20 N-8601 Mo - Inexa Profil AB Box 954 S-951 29 Luleaa - SSAB Svenskt Staal Birger Jarlsgatan 58 Box 16344 S-103 26 Stockholm - Acciaierie e Ferriere Stefana F.lli fu Girolamo S.p.A. Via Bologna, 19 I-25075 Nave (Brescia) - Thyssen Stahl AG Kaiser-Wilhelm-Strasse 100 D-47166 Duisburg - Preussag Stahl AG Eisenhüttenstrasse 99 Postfach 41 11 80 D-38223 Salzgitter - Empresa Nacional Siderúrgica S.A. Velázquez 134 E-28006 Madrid - Siderúrgica Aristrain Madrid S.L. Ctra. de Toledo km 9 E-28021 Villaverde - Cockerill Sambre S.A. 187, Chaußée de la Hulpe B-1170 Bruxelles - Fundia Steel AB S-777 80 Smedjebacken - Eurofer asbl 211, rü du Noyer B-1040 Bruxelles Diese Entscheidung ist ein vollstreckbarer Titel gemäß Artikel 92 des EGKS-Vertrags. Brüssel, den 16. Februar 1994 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) Die Zahlen in den Tabellen 1 bis 9 umfassen auch die Produktion von Grubenprofilen. Der Anteil dieser Produkte ist freilich relativ gering. Nur in Deutschland und im Vereinigten Königreich macht die Erzeugung dieser Produkte einen erheblichen Teil der in Tabelle 2 ausgewiesenen Tonnagen (ungefähr 18 % bzw. 10 %) aus. Die Produktionszahlen für Spanien, Frankreich und Luxemburg (die einzigen anderen Länder der EGKS, in denen diese Produkte hergestellt werden) sind sehr gering.(2) In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung wurden gemäß Artikel 47 Absatz 2 des EGKS-Vertrags einige Angaben ausgelassen.(3) ABl. Nr. L 281 vom 9. 10. 1991, S. 17.(1) Zahlen nicht verfügbar.(4) ABl. Nr. L 291 vom 31. 10. 1980, S. 1.(5) ABl. Nr. L 180 vom 1. 7. 1981, S. 1.(6) ABl. Nr. L 191 vom 1. 7. 1982, S. 1.(7) ABl. Nr. L 208 vom 31. 7. 1983, S. 1.(8) ABl. Nr. L 29 vom 1. 2. 1984, S. 1.(9) ABl. Nr. L 340 vom 18. 12. 1985, S. 5.(10) ABl. Nr. L 25 vom 29. 1. 1988, S. 1.(11) Entscheidung Nr. 3715/83/EGKS, ABl. Nr. L 373 vom 31. 12. 1983, S. 1.(12) ABl. Nr. L 370 vom 29. 12. 1982, S. 1.(13) ABl. Nr. C 272 vom 10. 10. 1987, S. 3.(14) ABl. Nr. L 212 vom 5. 8. 1988, S. 1.(15) Das "Centre Professionnel des Statistiques de l'Acier" (früher bekannt als "Comptoir Français des Produits Sidérurgiques" und im folgenden "CPS" genannt) ist ein Verband von vornehmlich zur Usinor-Sacilor-Gruppe gehörenden Unternehmen. Seine Aufgabe besteht heute darin, Statistiken für die "Fédération Française de l'Acier" (früher bekannt als "Chambre Syndicale de la Sidérurgie Française"), einen Unternehmensverband, dem das CPS angehört, zu erfassen und zusammenzustellen.(16) Valor ist eine der führenden Vertriebsgesellschaften des Usinor-Sacilor-Konzerns, der auch 97 % ihrer Anteile innehat. 1990 erzielte Valor einen Umsatz von 15,013 Milliarden ffrs, vorwiegend in Frankreich.(17) ABl. Nr. L 220 vom 15. 8. 1990, S. 28.(18) Zitate aus Dokumenten wurden, wo dies angezeigt war, von der Kommission aus der Originalsprache in die Sprache der Entscheidung übersetzt. Die Richtigkeit dieser Übersetzungen war während des Verwaltungsverfahrens, in dem die Mitteilung der Beschwerdepunkte neben dem Originaltext etwa erforderliche Übersetzungen in die Verfahrenssprache enthielt, nicht in Frage gestellt worden.(19) Die Stahlunternehmen müssen ihre Listenpreise für einen bestimmten geographischen Standort, den "basing point" (gewöhnlich das Herstellungswerk), festsetzen. Diese Preise werden als "Basispreise" bezeichnet.(20) An den Sitzungen nahmen auch Stahlhersteller und -händler teil, die hier nicht aufgeführt sind. (21) Siebenter Bericht über die Wettbewerbspolitik, Ziffer 7. (22) ABl. Nr. C 75 vom 29. 7. 1968, S. 3. (23) ABl. Nr. L 3 vom 6. 1. 1987, S. 17. (24) ABl. Nr. L 68 vom 13. 3. 1992, S. 19.(1) British Steel (1987/88 - 1989/90): 2 240 Millionen ECU, ARBED (1988 - 1990): 942 Millionen ECU, Usinor Sacilor (1988 - 1990): 2 056 Millionen ECU, Peine-Salzgitter (1987/88 - 1989/90): 181 Millionen ECU. ANHANG I 1. Monitoring Nr. 20: Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1989, Stand vom 1. April 1989. Fax von Usinor Sacilor vom 12. April 1989. 2. Monitoring Nr. 14: Aufträge für Lieferung im zweiten Quartal 1989, Stand vom 3. Juni 1989. Fax von Usinor Sacilor an Peine-Salzgitter. 3. Monitoring Nr. 1: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1989, Stand vom 3. Juni 1989. Die Kopie dieser von der Kommission gefundenen Aufstellung wurde am 13. Juni 1989 per Fax von Usinor Sacilor an Peine-Salzgitter geschickt. 4. Monitoring Nr. 13: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1989, Stand vom 26. August 1989. Eine Kopie dieser Aufstellung wurde bei Thyssen gefunden. 5. Monitoring Nr. 8: Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1990, Stand vom 26. Januar 1990 (datiert vom 5. Februar 1990). Die im Besitz der Kommission befindliche Kopie wurde am 6. Februar 1990 per Fax von Usinor Sacilor an Peine-Salzgitter geschickt. 6. Monitoring Nr. 9: Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1990, Stand vom 2. Februar 1990 (datiert vom 19. Februar 1990). Die Kommission fand eine Kopie dieser Aufstellung, die am 20. Februar 1990 per Fax von Usinor Sacilor an British Steel geschickt worden war. 7. Monitoring Nr. 17: Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1990, Stand vom 30. März 1990 (datiert vom 13. April 1990). Eine Kopie dieser Aufstellung wurde bei British Steel gefunden. 8. Monitoring Nr. 18: Aufträge für Lieferung im zweiten Quartal 1990, Stand vom 29. Juni 1990 (datiert vom 9. Juli 1990). Eine Kopie dieses Dokuments wurde am 9. Juli 1990 per Fax von Usinor Sacilor an die Walzstahl-Vereinigung geschickt. 9. Monitoring Nr. 4: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1990, Stand vom 29. Juni 1990 (datiert vom 9. Juli 1990). Eine Kopie dieser Aufstellung wurde am 9. Juli 1990 per Fax von Usinor Sacilor an die Walzstahl-Vereinigung geschickt. 10. Monitoring Nr. "18b": Aufträge für Lieferung im zweiten Quartal 1990, Stand vom 13. Juli 1990 (datiert vom 19. Juli 1990). Die von der Kommission entdeckten Kopien dieser Aufstellung wurden am 20. Juli 1990 per Fax von Usinor Sacilor an Peine-Salzgitter bzw. British Steel geschickt. 11. Monitoring Nr. 6: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1990, Stand vom 13. Juli 1990 (datiert vom 19. Juli 1990). Eine Kopie dieser Aufstellung wurde bei British Steel gefunden. 12. Fax von Peine-Salzgitter an Usinor Sacilor vom 16. Januar 1989 mit den Zahlen für die Lieferungen von Peine-Salzgitter im vierten Quartal 1988. 13. Vermerk des Sekretariats vom 1. März 1990 mit Vergleichstabellen für die Aufträge und Lieferungen für jedes Quartal 1989. Eine Kopie dieses Vermerks und der beigefügten Tabellen (mit Ausnahme der Tabelle mit den Zahlen für den spanischen Markt) wurde bei Peine-Salzgitter gefunden, wo sie am 16. März 1990 eingegangen war. 14. Fax des Sekretariats vom 2. Juni 1989 (mit Zahlen für Lieferungen im ersten Quartal 1989). 15. Vom 27. Juli 1989 datierte Tabelle mit den Zahlen für die Lieferungen im zweiten Quartal 1989. Die Tabelle enthält ferner die Auftragseingänge jedes Unternehmens für Lieferung im zweiten Quartal 1989 und (für jedes Unternehmen und jeden Markt) eine Zahl für den auf der Grundlage der Aufträge berechneten Prozentsatz der Lieferungen. Eine Kopie dieser Aufstellung wurde bei Valor gefunden. 16. Bei Peine-Salzgitter gefundenes Fax des Sekretariats vom 7. Dezember 1989 mit einer vom 5. Dezember 1989 datierten Aufstellung der globalen Lieferungen der "italienischen Werke" im dritten Quartal 1989. Die Zahlen geben die Lieferungen nach jedem der zwölf EGKS-Mitgliedstaaten für Juli, August bzw. September 1989 wieder. 17. Fax der Walzstahl-Vereinigung an das Sekretariat der Träger-Kommission zum Liefermonitoring im vierten Quartal 1989. Das Dokument trägt kein Datum, doch besteht kein Zweifel, daß es irgendwann im Januar oder Anfang Februar 1990 verschickt worden sein muß. Es enthält geänderte Zahlen für die Lieferungen von Saarstahl, Thyssen, Peine-Salzgitter, Hösch und Neue Maxhütte im vierten Quartal 1989. 18. Für Herrn Meyer (Peine-Salzgitter) verfasste interne Aufzeichnung vom 12. Februar 1990 über die Lieferungen im vierten Quartal 1989. 19. Niederschrift von der Sitzung der Träger-Kommission in Mailand vom 16. Mai 1990 (in der es heisst, daß auf der Sitzung eine Aufstellung zum Vergleich der Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1990 mit den tatsächlichen Lieferungen in besagtem Quartal und eine weitere Aufstellung zum Vergleich der Lieferungen im vierten Quartal 1989 mit den Lieferungen im ersten Quartal 1990 verteilt wurden). 20. Monitoring Nr. 7: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1990, Stand vom 20. Juli 1990. Die Kopie im Besitz der Kommission wurde am 3. August 1990 per Fax von Usinor Sacilor an British Steel geschickt. 21. Verschiedene vom Sekretariat der Träger-Kommission vorbereitete und vom 7. September 1990 datierte Dokumente über das Liefermonitoring zweites Quartal 1990 (bei Peine-Salzgitter entdeckt). 22. Monitoring Nr. 15: Aufträge für Lieferung im dritten Quartal 1990, Stand vom 14. September 1990 (datiert vom 25. September 1990). Die Kopie im Besitz der Kommission wurde am 27. September 1990 per Fax an Usinor Sacilor an die Walzstahl-Vereinigung geschickt. 23. Monitoring Nr. 1: Aufträge für Lieferung im vierten Quartal 1990 (in der Tabelle selbst wird irrtümlicherweise auf das dritte Quartal Bezug genommen), Stand vom 7. September 1990 (datiert vom 25. September 1990). 24. Fax der Walzstahl-Vereinigung an Frau S. (Usinor Sacilor) überdie Lieferungen der deutschen Hersteller im dritten Quartal 1990 (datiert vom 15. November 1990). 25. Tagesordnung der Sitzung der Träger-Kommission vom 4. Dezember 1990 (am 20. November per Fax von Usinor Sacilor an British Steel geschickt). 26. Vom 3. Dezember 1990 datierte Aufstellungen der Lieferungen von ARBED, Ensidesa, den deutschen Herstellern, Unimétal, Aristrain und den italienischen Herstellern. 27. Monitoring Nr. 10: Aufträge für Lieferung im vierten Quartal 1990, Stand vom 16. November 1990. Dieses vom 23. November 1990 datierte Dokument wurde per Fax von Usinor Sacilor an die Walzstahl-Vereinigung geschickt. 28. Mehrere Telefaxschreiben der Walzstahl-Vereinigung an Usinor Sacilor, Thyssen, Saarstahl, Peine-Salzgitter, Neue Maxhütte und Hösch. Jedes der Dokumente enthält eine Aufstellung der Auftragseingänge von Thyssen, Peine-Salzgitter, Hösch, Saarstahl und Neue Maxhütte. Das erste Dokument ist vom 11. Dezember 1990 datiert und nennt die Aufträge für Lieferung im vierten Quartal 1990 per 8. Dezember 1990. Das zweite Dokument ist ebenfalls vom 11. Dezember 1990 datiert und nennt die Aufträge für Lieferung im ersten Quartal 1991 per 8. Dezember 1990. Die letzte Aufstellung ist vom 11. Januar 1991 datiert und nennt die Aufträge für Lieferung im vierten Quartal 1990 per 5. Januar 1991. ANHANG II 1. Mit "Art. 58 - Realizations 2/89" überschriebener "Eurofer"-Computerausdruck. In der Aufstellung befindet sich links oben - unter dem Wort "Eurofer" - eine Zeile, die folgendermassen lautet: "Bru.05/09/89 (16:08)". Peine-Salzgitter erhielt diese Information im Wege der automatischen Datenübertragung. Jedenfalls ist offensichtlich, daß Peine-Salzgitter diese Information am 13. September 1989 oder früher besaß. Der Beweis dafür ist eine vom 13. September 1989 datierte Aufstellung von Peine-Salzgitter mit den Lieferungen aller Unternehmen, deren Zahlen in der Eurofer-Aufstellung enthalten sind, an die gesamte EGKS im ersten und zweiten Quartal 1989. 2. Bei Peine-Salzgitter gefundene, vom 12. Juni 1989 datierte Eurofer-Aufstellung der Lieferungen ( "Art. 58 - Realizations") im ersten Quartal 1989. Bei den in dieser Aufstellung genannten Unternehmen und Märkten handelt es sich um die gleichen wie in der vorstehend genannten Aufstellung. 3. Vom 4. Dezember 1989 datierte interne Aufzeichnung von Peine-Salzgitter mit den Lieferungen bestimmter Unternehmen. 4. Vom 16. März 1990 datierte (bei British Steel gefundene) Aufstellungen der "Eurofer deliveries" von Trägern (in Tonnen pro Quartal) nach Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Italien, den Beneluxländern und der EGKS insgesamt sowie der Summe der Eurofer-Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft und der Ausfuhren nach Drittländern. Die Zahlen beziehen sich auf 1986, 1987, erste und zweite Jahreshälfte 1988 und vier Quartale 1989. 5. Vom 14. März 1990 datierte Aufstellung von Usinor Sacilor mit den Lieferungen in die EGKS insgesamt (in 1 000 Tonnen pro Quartal) für 1986, 1987, 1988, 1989, erste und zweite Jahreshälfte 1988 und erste und zweite Jahreshälfte 1989. 6. Zwei vom 11. Mai 1990 datierte (bei Valor gefundene) Eurofer-Dokumente mit den Lieferungen ( "Art. 58 - Realizations") im Januar bzw. Februar 1990. 7. Schreiben von Eurofer vom 30. Juli 1990. 8. Mehrere (bei Usinor Sacilor gefundene) Aufstellungen der durchschnittlichen monatlichen Lieferungen der Eurofer-Unternehmen in den Jahren 1986, 1987, 1988 und 1989, den vier Quartalen 1989 und dem ersten und zweiten Quartal 1990. Diese Aufstellungen tragen keine Datumsangabe, dürften aber irgendwann im Sommer oder Frühherbst 1990 erstellt worden sein. 9. Mit "Delivery & Production" überschriebenes (bei der Walzstahl-Vereinigung gefundenes) Dokument vom 5. Dezember 1990 mit einer Aufstellung der Lieferungen der Eurofer-Unternehmen in jeden EGKS- Mitgliedstaat (mit für Belgien und Luxemburg zusammengefassten Zahlen) im dritten Quartal 1990.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.