Europäische Union

2008/157/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32008D0157. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

en EU-Besitzstand zu entsprechen. — Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insbesondere durch die Einführung eines eigenen, von der akademischen Anerkennung getrennten Verfahrens und der in der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2) festgelegten Mindestanforderungen. — Beginn der Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste. Kapitel 4:   Freier Kapitalverkehr — Weitere Aufhebung der Beschränkungen im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen aus der EU. — Beginn der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Zahlungssysteme an den Besitzstand. Kapitel 5:   Öffentliches Auftragswesen — Beauftragung einer für das Auftragswesen zuständigen Stelle mit der Gewährleistung einer kohärenten und transparenten Strategie und ihrer Umsetzung. — Vorlage einer umfassenden Strategie, die alle für die Übernahme des Besitzstands erforderlichen Reformen betreffend die Rechtsangleichung und den Aufbau von Verwaltungskapazitäten einschließt. Kapitel 6:   Gesellschaftsrecht — Erlass des neuen Handelsgesetzes. Kapitel 7:   Rechte des geistigen Eigentums — Verstärkung der Kapazitäten von Polizei, Zoll und Justiz für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der Verbesserung der Koordinierung zwischen diesen Stellen. — Bekämpfung insbesondere der Nachahmung von Markenzeichen und der Produktpiraterie. Kapitel 8:   Wettbewerbspolitik — Erlass eines den Anforderungen des Besitzstands entsprechenden Beihilfegesetzes und Einrichtung einer unabhängig arbeitenden Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen, welche die bestehenden Verpflichtungen zur Transparenz erfüllen kann. — Ausarbeitung und Annahme des Nationalen Programms zur Umstrukturierung des Stahlsektors entsprechend den EU-Anforderungen. Kapitel 9:   Finanzdienstleistungen — Weitere Angleichung an die neuen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und Investmentgesellschaften und an andere einschlägige Richtlinien (über Einlagensicherungssysteme, Liquidation und Sanierung, Finanzkonglomerate, Abschlüsse von Banken). — Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Normen im Banken- und Nichtbankensektor des Finanzsektors. Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Versicherungs- und Rentensektor. Kapitel 10:   Informationsgesellschaft und Medien — Erlass eines neuen Gesetzes über elektronische Kommunikation, das mit dem geltenden Regulierungsrahmen der EU im Einklang steht. — Vollständige Annahme und Umsetzung der wesentlichen „Startbedingungen“ für den EU-Regulierungsrahmen 2002. — Weitere Rechtsangleichung im Bereich der audiovisuellen Politik, insbesondere mit Blick auf die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Kapitel 11:   Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — Einrichtung einer gemäß den EU-Anforderungen akkreditierten IPARD-Stelle (die für die Komponente „Entwicklung des ländlichen Raums“ im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zuständig ist). — Aufhebung der Beschränkungen des Handels mit Rindfleisch, lebenden Rindern und Rindfleischderivaten. Kapitel 12:   Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik — Annahme eines den EU-Anforderungen entsprechenden Rahmengesetzes für Nahrungsmittel, Futtermittel und den Veterinärbereich, das die vollständige Übernahme des EU-Besitzstands ermöglicht. — Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems für die Identifizierung und Registrierung von Rindern sowie die Registrierung ihrer Verbringung in Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand und Beginn der Umsetzung eines entsprechenden Systems für Schafe und Ziegen und deren Verbringung. — Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, damit die Region Thrakien von der Weltorganisation für Tiergesundheit als maul- und klauenseuchenfreie Zone mit Impfschutz anerkannt wird. — Klassifizierung aller agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe nach Kategorien gemäß dem EU-Besitzstand und Ausarbeitung eines nationalen Programms für die Modernisierung dieser Betriebe. Kapitel 13:   Fischerei — Verbesserung der Verwaltungsstrukturen insbesondere durch die Schaffung einer zentralen Stelle für Fischereiangelegenheiten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verbesserung von Aufsichts- und Kontrolldiensten im Fischereibereich zu widmen. — Erlass des Fischereigesetzes nach seiner Überarbeitung im Einklang mit den EU-Anforderungen, unter anderem in den Bereichen Ressourcenbewirtschaftung und Flottenmanagement sowie Inspektion und Kontrolle. Kapitel 14:   Verkehrspolitik — Erlass des Rahmengesetzes für den Schienenverkehr, um den türkischen Markt für Eisenbahnverkehrsdienste schrittweise zu öffnen und eine Trennung der Bereiche Infrastrukturmanagement und Dienstleistungserbringung zu gewährleisten. — Weitere Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Seeverkehr unter besonderer Berücksichtigung einer wirksamen Vermeidung der Umweltverschmutzung. Weitere Stärkung der Seeverkehrsverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Sicherheit der türkischen Flotte und der Umsetzung des Besitzstands im Bereich Seeverkehrssicherheit. — Im Bereich des Luftverkehrs Entwicklung einer technischen Lösung zur Sicherstellung einer ausreichenden Kommunikation und damit der Gewährleistung einer angemessenen Flugsicherheit in der südöstlichen Mittelmeerregion. — Weitere Anstrengungen zur Anerkennung der Gemeinschaftsbenennung und Ausarbeitung einer klaren Strategie für die schrittweise Anpassung an den Besitzstand im Bereich des Einheitlichen Europäischen Luftraums. — Anpassung an die relevanten Bestimmungen und Normen, die von der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz in ihrer Erklärung zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt wurden, und deren Umsetzung. Kapitel 15:   Energie — Weitere Angleichung an den und Umsetzung des Besitzstands im Bereich des Gas- und Strombinnenmarkts und des grenzübergreifenden Stromhandels, auch im Hinblick auf einen etwaigen Beitritt zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft. Gewährleistung der Anwendung gleicher und nichtdiskriminierender Regeln für die Gaslieferung. — Weiterer Ausbau der Kapazitäten der verschiedenen Regulierungsbehörden und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. — Ausbau der Verwaltungskapazitäten und weitere Rechtsangleichung im Bereich Energieeffizienz, Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für den Verkehr, die Stromversorgung und Heiz- und Kühlsysteme sowie Festlegung angemessener und ehrgeiziger Zielvorgaben und entsprechender Anreize. — Beitritt zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle. Kapitel 16:   Steuerwesen — Praktische Maßnahmen für einen deutlichen Abbau diskriminierender Elemente bei der Besteuerung von alkoholischen Getränken, eingeführten Tabakwaren und Zigaretten und Vorlage eines Plans, in dem im Einvernehmen mit der Kommission klare Zwischenziele für die rasche Beseitigung der verbleibenden diskriminierenden Besteuerungsregelungen festgelegt sind. — Fortsetzung der Rechtsangleichung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern, insbesondere in Bezug auf Struktur und geltende Steuersätze. — Weitere Stärkung und Modernisierung der Steuerverwaltung — auch auf dem Gebiet der Informationstechnologien —, um eine wirksamere Durchsetzung der Steuervorschriften zu sichern, das Steueraufkommen zu verbessern und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen. Kapitel 18:   Statistik — Fristgerechte Vorlage der wichtigsten Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß dem ESVG 95. — Anpassung von Methodik und Organisationsstruktur der Datenerhebung für Agrarstatistiken an die EU-Anforderungen. — Fertigstellung des Unternehmensregisters. Kapitel 19:   Sozialpolitik und Beschäftigung — Schaffung der Voraussetzungen für einen wirksamen sozialen Dialog auf allen Ebenen, unter anderem durch den Erlass neuer Rechtsvorschriften zur Abschaffung von Einschränkungen der Gewerkschaftsaktivitäten und zur uneingeschränkten Gewährleistung der Gewerkschaftsrechte. — Vorlage einer Analyse der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit in der Türkei und Ausarbeitung eines Plans zur Lösung dieses Problems im Rahmen einer Gesamtstrategie für die Durchsetzung des Besitzstands zum Wohle aller Erwerbstätigen im Land. — Abschluss der Ausarbeitung einer Gemeinsamen Erklärung zur sozialen Eingliederung und einer Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten sowie Durchführung der entsprechenden Folgemaßnahmen. Kapitel 20:   Unternehmens- und Industriepolitik — Annahme einer überarbeiteten umfassenden industriepolitischen Strategie. Kapitel 22:   Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente — Weiterer Aufbau der institutionellen Strukturen und Stärkung der Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Programmplanung, Projektvorbereitung, Monitoring, Evaluierung und Finanzverwaltung und -kontrolle, insbesondere auf der Ebene der Fachministerien, im Hinblick auf die Durchführung von EU-Heranführungsprogrammen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft. Kapitel 23:   Justiz und Grundrechte — Nachhaltige Anstrengungen zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. — Weitere Prioritäten siehe Abschnitt über die politischen Kriterien. Kapitel 24:   Recht, Freiheit und Sicherheit — Weitere Stärkung aller Vollzugsbehörden und Angleichung ihres Status und ihrer Arbeitsweise an die europäischen Standards, unter anderem auch durch Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen. Annahme eines Verhaltenskodex und Einrichtung eines unabhängigen und wirksamen Beschwerdeverfahrens, damit die Rechenschaftspflicht aller Vollzugsorgane besser gewährleistet ist. — Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Asyl und Migration (unter anderem durch die Annahme eines Fahrplans), Stärkung der Kapazitäten für die Bekämpfung der illegalen Migration im Einklang mit internationalen Standards. — Rascher Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit der EU. — Fortschritte bei den Vorbereitungen zum Erlass eines umfassenden Asylgesetzes im Einklang mit dem Besitzstand, wozu auch die Errichtung einer Asylbehörde gehört. — Weitere Anstrengungen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für die integrierte Grenzverwaltung, einschließlich der Festlegung eines präzisen Fahrplans. Maßnahmen zum Aufbau der neuen Grenzaufsichtsbehörde. — Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Verstärkte Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Drogen, Menschenhandel, Betrug, Korruption und Geldwäsche. Kapitel 26:   Bildung und Kultur — Stärkung der Verwaltungskapazität der für „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ zuständigen nationalen Behörde zur Bewältigung der steigenden Arbeitsbelastung. Kapitel 27:   Umwelt — Annahme einer umfassenden Strategie für die schrittweise Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung des einschlägigen Besitzstands, einschließlich von Plänen für den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit einer angemessenen Finanzausstattung, wobei Zwischenziele und Zeitpläne anzugeben sind. — Weitere Übernahme, Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands, insbesondere der horizontalen Rechtsvorschriften und der Rahmenrechtsvorschriften, wie z. B. der Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung grenzübergreifender Aspekte und Stärkung der Verwaltungskapazität. — Annahme des nationalen Müllbewirtschaftungsplans. Kapitel 28:   Verbraucher- und Gesundheitsschutz — Weitere Angleichung an den relevanten Besitzstand, unter anderem in den Bereichen Blut, Gewebe, Zellen und Tabakkonsum sowie Gewährleistung adäquater Verwaltungsstrukturen und Durchsetzungskapazitäten. — Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gerichte, unter anderem durch Schulungsmaßnahmen, um eine kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Kapitel 29:   Zollunion — Angleichung der Vorschriften über Freizonen an den einschlägigen Besitzstand, vor allem der Zollkontroll- und Steuerprüfungsvorschriften. — Ausbau der Durchsetzungskapazitäten der Zollverwaltungen, insbesondere im Bereich der Bekämpfung des illegalen Handels und der Produktpiraterie. Weitere Vorbereitungen zur Gewährleistung der Interkonnektivität der IT-Systeme mit denen der EU. — Abschaffung der Zollbefreiung für Waren, die unter die Zollunion fallen und bei der Einreise in die Türkei in Duty-free-Shops verkauft werden. Kapitel 30:   Außenbeziehungen — Angleichung an den Standpunkt, den die EU im Rahmen der WTO zur Doha-Entwicklungsagenda und in der OECD vertritt. — Vollständige Angleichung an das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Gemeinschaft. — Weitere Anstrengungen im Hinblick auf den Abschluss der noch ausstehenden Freihandelsabkommen mit Drittländern unter Beachtung des Besitzstandes. Kapitel 31:   Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik — Weitere Anpassung an die Standpunkte, Erklärungen und Demarchen der EU zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). — Angleichung der Politik gegenüber Drittländern und der Positionen in internationalen Organisationen an die der EU und ihrer Mitgliedstaaten, auch in Bezug auf die Mitgliedschaft aller EU-Mitgliedstaaten bei einschlägigen Organisationen und Übereinkommen, wie beispielsweise der Wassenaar-Vereinbarung. Kapitel 32:   Finanzkontrolle — Annahme eines überarbeiteten Strategiepapiers für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der damit zusammenhängenden Rechtsakte. — Annahme ausstehender Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der Standards und Leitlinien der Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörde (INTOSAI) durch den türkischen Rechnungshof. — Aufbau einer unabhängig arbeitenden Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung, um den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten. 3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN Wirtschaftliche Kriterien — Abschluss des Privatisierungsprogramms. — Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. — Weitere Anhebung des allgemeinen Niveaus im Erziehungs- und Gesundheitswesen, unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation und der Frauen. — Modernisierung der Infrastruktur des Landes, insbesondere der Energie- und Verkehrsinfrastruktur, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt zu stärken. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Kapitel 2:     Freizügigkeit der Arbeitnehmer — Gewährleistung einer angemessenen Kapazität der Arbeitsämter für die Teilnahme am EURES (European Employment Services)-Netz. — Weitere Stärkung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere in Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kapitel 3:     Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr — Weitere Beseitigung von Hindernissen für die Niederlassungsfreiheit und für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. — Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Postdienste. — Weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insbesondere im Hinblick auf die Aufhebung der Staatsangehörigkeitserfordernisse. Kapitel 5:     Öffentliches Auftragswesen — Umsetzung der Strategie für das öffentliche Auftragswesen. — Förderung des Einsatzes elektronischer Mittel bei Vergabeverfahren. Kapitel 6:     Gesellschaftsrecht — Annahme eines Rahmens für die allgemeine Finanzberichterstattung in den Bereichen Bilanzierungsvorschriften für Unternehmen und Rechnungsprüfung, der mit den EU-Standards im Einklang steht. — Stärkung der Offenlegungsvorschriften. Insbesondere Erlass einer allgemeinen Vorschrift, wonach Gesellschaften testierte Einzel- und Konzernabschlüsse vorlegen und der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen. Kapitel 7:     Vorschriften über geistiges Eigentum — Weitere Angleichung und Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Kapitel 8:     Wettbewerbspolitik — Angleichung der sekundärrechtlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen. — Gewährleistung der Transparenz im Bereich der staatlichen Beihilfen, im Einklang mit den bestehenden bilateralen Verpflichtungen. Information der Gemeinschaft über alle derzeit angewandten Beihilferegelungen und frühzeitige Notifizierung künftiger Einzelbeihilfen. Kapitel 10:     Informationsgesellschaft und Medien — Vollständige Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Telekommunikationsbereich und Vorbereitung auf eine vollständige Liberalisierung der Märkte. — Weitere Angleichung an den Besitzstand im audiovisuellen Bereich und Stärkung der Unabhängigkeit und der Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörde. Kapitel 11:     Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — Weiterentwicklung des Systems zur Flächenidentifizierung und des Registers der landwirtschaftlichen Betriebe zur Vorbereitung auf Kontrollen der landwirtschaftlich genutzten Flächen. — Beginn der Vorbereitung von Pilotmaßnahmen für die Erhaltung der Umwelt und der Landwirtschaft mit Blick auf die künftige Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen. Kapitel 12:     Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik — Erlass von Kontrollmaßnahmen für Tierseuchen und Ausarbeitung von Plänen zur Seuchentilgung, sofern die tiergesundheitlichen Verhältnisse dies rechtfertigen. — Ausbau der Labor- und Kontrollkapazitäten in den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, insbesondere bei Referenzlabors, für Rückstandsuntersuchungen (einschließlich Kontrollplänen) und Probenahmeverfahren. — Angleichung der Rechtsvorschriften über die transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE) und tierische Nebenprodukte und erste Schritte zur Einführung eines entsprechenden Systems für deren Sammlung und Behandlung. Kapitel 13:     Fischerei — Einführung eines zuverlässigen Bestandserfassungssystems, das korrekte Daten zu den Meeresressourcen liefert. — Angleichung des Flottenregisters an die EU-Anforderungen. Kapitel 14:     Verkehrspolitik — Weitere rechtliche und administrative Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verkehr, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr und die Luftverkehrssicherheit. — Stärkung der Kapazitäten zur Umsetzung des EU-Besitzstands, einschließlich von Kontrollmaßnahmen, im Einklang mit den EU-Standards. Kapitel 15:     Energie — Errichtung eines wettbewerbsorientierten Energieinlandsmarkts im Einklang mit den Strom- und den Gasrichtlinien. Weitere Stärkung der für einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Energiemarkt erforderlichen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. — Erlass eines Atomgesetzes, das ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit im Einklang mit den EU-Standards gewährleistet. Kapitel 16:     Steuerwesen — Weitere Rechtsangleichung im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern, insbesondere in Bezug auf Absetzungsmöglichkeiten, Befreiungen, Sonderregelungen, Erstattungen und die Anwendung ermäßigter Sätze. Kapitel 18:     Statistiken — Stärkung der Koordinierungsfunktion und der Verwaltungskapazität des türkischen Statistikinstituts, um eine fristgerechte Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Daten zu gewährleisten. Kapitel 19:     Sozialpolitik und Beschäftigung — Vollständige Übernahme des Besitzstands und Ausbau der einschlägigen Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen einschließlich der Arbeitsaufsicht, unter Einbeziehung der Sozialpartner. — Stärkung der Kapazitäten für die Bewertung und Überwachung des Arbeitsmarkts und der sozialen Entwicklungen und die Bewältigung struktureller Probleme. Kapitel 21:     Transeuropäische Netze — Konzentration auf die in der Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsabschätzung ausgewiesenen vorrangigen Projekte und Projekte von gemeinsamem Interesse, die in TEN-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für den Energiebereich aufgeführt sind. Kapitel 22:     Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente — Entwicklung der unter Umständen für die Umsetzung der künftigen Kohäsionspolitik der Gemeinschaft erforderlichen Verwaltungskapazität auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene. Kapitel 24:     Recht, Freiheit und Sicherheit — Beschleunigung der Entwicklung eines integrierten Grenzverwaltungssystems im Einklang mit dem Besitzstand, das auf einer engen Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen und der Professionalität des Grenzpersonals beruht und unter anderem auch eine Vorabprüfung umfasst, um an der Grenze festzustellen, welche Personen internationalen Schutz benötigen. — Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Asylrechts, insbesondere durch Aufhebung der geografischen Beschränkung bezüglich des Genfer Abkommens von 1951, und Stärkung des Schutzes, der sozialen Unterstützung und Integration von Flüchtlingen. — Gewährleistung der Übereinstimmung der türkischen Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand im Bereich des Zivilrechts und Stärkung der Kapazitäten der Justiz zur Umsetzung des Besitzstands. Kapitel 27:     Umwelt — Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Zusammenhang mit der Rahmengesetzgebung, internationalen Umweltübereinkommen und den Rechtsvorschriften über Naturschutz, Wasserqualität, chemische Stoffe, Verschmutzung durch Industrieanlagen, Risikomanagement und Abfallbewirtschaftung. — Weitere Einbeziehung von Umweltauflagen in andere Politikbereiche. Kapitel 28:     Verbraucher- und Gesundheitsschutz — Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus durch die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz und die Einbeziehung der zuständigen Verbraucherorganisationen. — Im Bereich der geistigen Gesundheit: Aufbau gemeindenaher Versorgungsdienste als Alternative zur Unterbringung in Institutionen sowie Zuweisung ausreichender finanzieller Mittel für die Versorgung in diesem Bereich. Kapitel 29:     Zollunion — Vollständige Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften über Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Ausgangsstoffe, nachgeahmte Waren und Nachbildungen. Kapitel 32:     Finanzkontrolle — Angleichung des türkischen Strafrechts an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (PIF-Übereinkommen) und seine Protokolle. 4.   PROGRAMMPLANUNG Die Finanzhilfe für die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten prioritären Bereiche wird über zwei Finanzierungsinstrumente bereitges

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.