Europäische Union

97/26/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1996 mit der ein Zusammenschluß als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR- Abkommens erklärt wird (Sache Nr. IV/M.619 - Gencor/Lonrho) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31997D0026. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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er Zusammenschluß würde aber dem Marktanteil von LPD nur [...] (25) v.H. zu dem [...] (26) (1994) Marktanteil von Implats hinzufügen und deswegen nicht die dominierende Stellung Rußlands aufheben. VIII. WIRTSCHAFTLICHER UND TECHNISCHER FORTSCHRITT (212) Implats hat vorgetragen, daß der Zusammenschluß von Implats und LPD die Erzielung erheblicher Synergien und dadurch eine Senkung der Kosten möglich macht. Implats ist der Auffassung, daß Synergien insbesondere erzielt werden können durch a) die Produktivitätsvorteile, die sich daraus ergeben, daß die Parteien voneinander lernen; b) Einsparungen, die sich aus der Schließung einiger Aufbereitungs- und Raffinationsanlagen von LPD ergeben. (213) Das Ausmaß dieser Synergien wird von der Geschäftsführung von LPD bestritten. In einem für die Geschäftsleitung von Lonrho plc. bestimmten Bericht schätzten Morgan Grenfell und James Capel die Synergien des Zusammenschlusses auf nur ein Zehntel der von Implats selbst angenommenen Auswirkungen (ausgenommen gewisse negative und positive unquantifizierbare Auswirkungen). Die Kommission ist der Auffassung, daß sich die einzigen wesentlichen Synergien bei den Aufbereitungs- und Raffinationsanlagen ergeben, diese aber erst in einigen Jahren verwirklicht werden können. Insbesondere sind die großen Synergien, die sich aus der Zusammenfassung der Edelmetall-Raffinationsbetriebe in einem Raffinationsbetrieb ergeben sollen, als ungewiß anzusehen. Hinzu kommt, daß der Synergieeffekt im ganzen möglicherweise sogar negativ sein könnte, weil die beiden Unternehmen vollkommen verschiedene Unternehmenskulturen aufweisen, was wiederum eine Integration schwer und wahrscheinlich kostspielig machen wird. (214) Scheinbar ist die sich aus dem Zusammenschluß hauptsächlich ergebende Synergie die Erhöhung der Marktmacht des fusionierten Unternehmens. Jedoch selbst wenn es Synergien geben sollte, ist die Kommission der Auffassung, daß diese sich nicht zum Vorteil der Verbraucher auswirken, da das Vorhaben zu einer beherrschenden Stellung auf den Platin- und Rhodiummärkten führen und ein Wettbewerbshindernis auf diesen Märkten darstellen wird. IX. VON DEN PARTEIEN VORGESCHLAGENE VERPFLICHTUNG (215) Die Parteien haben der Kommission den Entwurf einer Verpflichtung vorgeschlagen, der versucht, die wettbewerblichen Probleme zu mildern, die durch den Zusammenschluß entstehen. Diese Verpflichtung ist den Mitgliedstaaten unterbreitet worden und wurde auf der Sitzung des Beratenden Ausschusses erörtert. Sie enthält drei Elemente: a) die Entwicklung zusätzlicher [...] Unzen Kapazität in der [...]; b) die Beibehaltung der Produktion auf dem bestehenden Niveau - [...] Unzen p.a.; c) die Schaffung eines "neuen Lieferanten" im Markt. (216) Die angebotene Verpflichtung betrifft das Verhalten der Parteien und berücksichtigt nicht die wettbewerblichen Bedenken der Kommission. Zwar würde die Entwicklung zusätzlicher Kapazität von Vorteil für die Wettbewerbsstruktur der Industrie sein, das Angebot zusätzlicher Kapazitäten und der Vorschlag, die Produktion auf dem gegenwärtigen Niveau aufrechtzuerhalten spiegelt jedoch nicht das Marktwachstum zu dem es, nach Auffassung aller Beobachter kommen wird, wider. Außerdem könnte die Produktion anderer Bergwerke, die ebenfalls der fusionierten Einheit gehören, früher verringert werden, um die Produktion auf dem gegenwärtigen Niveau von [...] Unzen zu halten und so das Gesamtangebot zu verringern. Wichtiger ist, daß diese Gesichtspunkte nicht die Frage der oligopolistischen Marktstruktur berühren. Daher würde, wenn ein Lieferant seinen Ausstoß auf einem konstanten Niveau aufrechterhält, dies den anderen Mitgliedern des Oligopols, z. B. Amplats, bekanntgegeben werden. Bei einem Wachsen der Marktnachfrage würde deshalb ein nach oben gerichteter Druck auf die Preise erzeugt werden. (217) Im Hinblick auf die Schaffung eines "neuen Lieferanten" [...] die Parteien einfach [...]. Diese Maßnahme würde daher nur geringfügige Auswirkungen auf die zukünftige Lieferung von Platin an Endverbraucher haben. (218) Der von den Parteien vorgeschlagene Entwurf einer Verpflichtung ist daher unzureichend, um die wettbewerblichen Bedenken, die dieser Fall aufwirft, zu zerstreuen. X. SCHLUSSFOLGERUNG (219) Das geplante Vorhaben würde zu einem dominierenden Duopol von Amplats und Implats/LPD in den Weltmärkten für Platin und Rhodium führen, wodurch ein wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung verhindert wird - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Zusammenschluß, durch den Gencor Limited und Lonrho plc die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Implats und LPD gemäß der von Gencor Limited und Lonrho PLC vorgenommenen Anmeldung erlangen, wird für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens erklärt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: 1. Gencor Limited, 6 Hollard Street, Johannesburg 2001, PO Box 61820, Marshalltown 2107, Republik Südafrika, 2. Lonrho PLC, 4 Grosvenor Place, UK - London SW1X 7DL. Brüssel, den 24. April 1996 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 395 vom 30. 12. 1989, S. 1; Berichtigung: ABl. Nr. L 257 vom 21. 9. 1990, S. 13. (2) ABl. Nr. C 13 vom 14. 1. 1997. (3) Das heißt, daß bei einem Preisanstieg von beispielsweise 10 % die nachgefragte Menge um weniger als 10 % zurückgeht. Trotz eines Rückgangs der Absatzmenge nimmt der Gesamtumsatz in einem solchen Fall zu. (4) European Minerals Yearbook, 1995. (5) Die südafrikanischen Palladiumvorkommen werden von einigen Quellen auf etwa das Doppelte der russischen Vorkommen geschätzt (Vermaak, 1995). (6) Ausgenommen das Northam-Bergwerk, an dem AAC und Rembrandt Anteile halten. Dieses Bergwerk soll jedoch aufgrund mangelnder Rentabilität wieder geschlossen werden. (7*) Die in eckigen Klammern stehenden Angaben wurden teilweise entfernt, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren. (8) Weniger als 40 %. (9) Weniger als 25 %. (10) Weniger als 20 %. (11) Weniger als 25 %. (12) Weniger als 15 %. (13) Aus der Darstellung von NERA wäre zu folgern, daß selbst ein hypothetisches Unternehmen, das die gesamte südafrikanische und russische Produktion kontrollieren und somit über einen Marktanteil von 90 % verfügen würde, keine beherrschende Stellung hätte. (14) Weniger als 10 %. (15) Weniger als 15 %. (16) Weniger als 50 %. (17) Weniger als 40 %. (18) Weniger als 40 %. (19) Weniger als 25 %. (20) Weniger als 5 %. (21) Weniger als 10 %. (22) Weniger als 15 %. (23) Weniger als 25 %. (24) Weniger als 25 %. (25) Weniger als 5 %. (26) Weniger als 15 %. ANHANG I >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG II ERLÄUTERUNGEN ZU DEN SCHAUBILDERN Die Schaubilder in Anhang II stellen die Betriebskostenkurven der drei südafrikanischen Platinerzeuger vor und nach dem Zusammenschluß dar und wurden von den Parteien, die das Zusammenschlußvorhaben angemeldet haben, erstellt. Die Schaubilder wurden auf der Grundlage der Gesamtbetriebskosten aller Bergwerke der Erzeuger (ausgedrückt in Rand pro Unze Platinäquivalent) für 1994 und die Produktionsmenge (in 1 000 Unzen) aller Bergwerke erstellt. Jeder Schritt der Kostenkurve gibt somit den Produktionzuwachs und die damit verbundenen Betriebskosten jedes zusätzlichen Bergwerks an. Die Schaubilder zeigen die gegenwärtige Asymmetrie der Betriebskostenstrukturen beim Vergleich von LPD, Implats und Amplats und die symmetrische Kostenstruktur nach dem Zusammenschluß beim Vergleich von Implats/LPD und Amplats. ANHANG II-A VOR DEM ZUSAMMENSCHLUSS (BETRIEBSKOSTEN DER BERGWERKE) >ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD> ANHANG II-B NACH DEM ZUSAMMENSCHLUSS (BETRIEBSKOSTEN DER BERGWERKE) >ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD> ANHANG III Schaubild 2.1 Kosten, Angebot und Nachfrage in einer Rohstoffindustrie > ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD> ANHANG IV Schaubild 3.1 Kostenkurve der südafrikanischen Erzeuger in der Platinindustrie (erstes Halbjahr des Geschäftsjahrs 1995) [...] ANHANG V >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG VI >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG VII PLATINPREISE IN VERSCHIEDENEN WÄHRUNGEN >ANFANG EINES SCHAUBILD> >ENDE EINES SCHAUBILD>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.