Europäische Union

97/26/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1996 mit der ein Zusammenschluß als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR- Abkommens erklärt wird (Sache Nr. IV/M.619 - Gencor/Lonrho) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31997D0026 97/26/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. April 1996 mit der ein Zusammenschluß als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR- Abkommens erklärt wird (Sache Nr. IV/M.619 - Gencor/Lonrho) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 011 vom 14/01/1997 S. 0030 - 0072 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 24. April 1996 mit der ein Zusammenschluß als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens erklärt wird (Sache Nr. IV/M.619 - Gencor/Lonrho) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (97/26/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere Artikel 8 Absatz 3, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1995, in diesem Fall das Verfahren zu eröffnen, nachdem den Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, zu den von der Kommission erhobenen Einwänden Stellung zu nehmen, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Verfahren betrifft Gencor Limited, Südafrika, ("Gencor") und Lonrho plc, Vereinigtes Königreich, ("Lonrho"), die gemeinsam ein Vorhaben zur Erlangung der gemeinschaftlichen Kontrolle des Unternehmens Impala Platinum Holdings Limited ("Implats") angemeldet haben. Implats hält zur Zeit alle Gencor-Anteile im Bereich des Bergbaus und der Raffination von Platinmetallen (platinum group metal - "PGM". Die Platin-Aktivitäten von Lonrho werden von den Unternehmen Eastern Platinum Limited ("Eastplats") und Western Platinum Limited ("Westplats") wahrgenommen, die zusammen den Geschäftsbereich Lonrho Platinum Division ("LPD") bilden. Gencor wird von der South African National Life Insurance Company ("Sanlam") und der Rembrandt Group Limited ("Rembrandt") im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") gemeinsam kontrolliert. (2) Die Kommission ordnete mit ihrer Entscheidung vom 8. Dezember 1995 gemäß Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 18 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung die Suspendierung des gesamten Zusammenschlußvorhabens bis zu einer endgültigen Entscheidung an. (3) Die Kommission stellte in ihrer Entscheidung vom 20. Dezember 1995 fest, daß der Zusammenschluß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt Anlaß gibt, und leitete daher gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung das Verfahren ein. I. DIE PARTEIEN (4) Gencor ist ein international tätiger Konzern im Metall- und Mineraliensektor mit Sitz in Südafrika. Lonrho ist ein britisches Unternehmen mit Aktivitäten in den Bereichen Bergbau und Raffination, Hotellerie, Landwirtschaft und Handel. II. DAS VORHABEN (5) Das geplante Vorhaben führt dazu, daß Lonrho und Gencor die gemeinsame Kontrolle über Implats und LPD insgesamt erlangen. (6) Das Vorhaben soll in zwei Schritten realisiert werden: a) die Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über Implats, an der Gencor zur Zeit mit 46,5 % beteiligt ist (die restlichen Aktien befinden sich in Streubesitz), durch Lonrho und Gencor, und b) die Übernahme der alleinigen Kontrolle über die beiden Unternehmen Eastplats und Westplats, auf die jetzt alle Platinaktivitäten von Lonrho entfallen und an denen Lonrho zur Zeit mit 73 % und Implats mit 27 % beteiligt sind, durch Implats. (7) Im Austausch für die Lonrho-Beteiligungen an Eastplats und Westplats, die an Implats übertragen werden, erhält Lonrho neue Implats-Aktien. Die Aktien werden an der Johannesburger Börse und der Londoner Börse notiert. Nach Ausgabe der neuen Aktien werden Gencor und Lonrho jeweils rund 32 % der Implats-Aktien halten, die restlichen Aktien befinden sich in Streubesitz. III. DER ZUSAMMENSCHLUSS Gemeinsame Kontrolle (8) Die Parteien benennen jeweils vier Mitglieder des Board of Directors von Implats. Dem Board werden zwei unabhängige nichtgeschäftsführende Board-Mitglieder und vier geschäftsführende Board-Mitglieder angehören, die weder Beschäftigte noch Board-Mitglieder des Lonrho- oder Gencor-Konzerns sind. Eines der von Gencor benannten Board-Mitglieder wird zum Vorsitzenden ernannt, dessen Stimme bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Die ausschlaggebende Stimme wird jedoch nicht bei Entscheidungen eingesetzt, die dem Board in seiner Gesamtheit vorbehalten sind und für die durch eine Stimmvereinbarung sicherstellt ist, daß die von den Parteien benannten Mitglieder in der gleichen Weise stimmen. Ähnlich wird sichergestellt, daß die Parteien über Vorschläge der Implats-Hauptversammlung in gleicher Weise abstimmen. Dem Board in seiner Gesamtheit vorbehalten sind: a) der Abschluß, die Änderung und die Beendigung aller Vereinbarungen oder Verträge zwischen Implats und Gencor oder Lonrho; b) die Veräußerung oder Übernahme von Vermögenswerten, deren Gesamtwert 50 Million Rand (rund 10 Millionen ECU) pro Vorgang überschreitet; c) die Genehmigung des Budgets; d) Dividendenausschüttungen und die Ausgabe von Aktien. Aufgrund der Managementstruktur nach Abschluß des Vorhabens werden die Parteien daher die gemeinsame Kontrolle über Implats haben. Dauerhafte Ausübung aller Funktionen (9) Implats wird weiterhin in der Gewinnung und Raffination von PGM tätig sein. Das Vorhaben führt zur Zusammenlegung der Aktivitäten von Implats mit denjenigen der LPD-Unternehmen Westplats und Eastplats und somit zur Schaffung eines größeren Unternehmens, das alle PGM-Aktivitäten der Muttergesellschaften zusammenfaßt. Implats und LPD sind bereits Unternehmen mit allen Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit, und die Zusammenlegung des jetzigen Unternehmens Implats mit Westplats und Eastplats ändert daran nichts. Es handelt sich somit um ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen. Keine Koordinierung (10) Implats, Eastplats und Westplats stellen sämtliche Beteiligungen von Lonrho und Gencor im Bereich des Abbaus, der Gewinnung und der Raffination von PGM dar. Außerdem haben die Parteien als Teil des Vorhabens vereinbart, daß Implats das einzige Unternehmen sein soll, über das künftig Beteiligungen im Bereich des primären Abbaus, der Verarbeitung, der Raffination von PGM oder des Handels damit von einem der beiden Konzerne zum Zweck der Ausbeutung von PGM erworben oder gehalten werden. Das Vorhaben schafft daher weder Möglichkeiten für eine Koordinierung zwischen Gencor oder Lonrho und Implats noch das Risiko eines Wiedereintritts der Parteien in die Märkte für PGM. (11) Nach Angabe der Parteien verfügt Rembrandt über eine durchgerechnete Beteiligung von 14 % an Northam Platinum Limited ("Northam"), an der daneben als weitere bedeutende Aktionäre Anglo American Corporation of South Africa Limited ("AAC") zu 21 % und Liberty Life (ein Gencor-Aktionär) zu 7 % beteiligt sind, während sich die restlichen Northam-Aktien in Streubesitz befinden. Außerdem wurde angegeben, daß Sanlam über keine wesentlichen Beteiligungen an anderen Platinmetallbergwerken verfügt und weder Sanlam noch Rembrandt materiell mit AAC verbunden sind. In jedem Fall wird Lonrho künftig keine Beteiligungen im Bereich des Abbaus und der Raffination von PGM außerhalb von Implats haben. Somit schafft das Vorhaben keine Möglichkeiten für eine Koordinierung zwischen Lonrho und den Gencor-Obergesellschaften. Schlußfolgerung (12) Das Gemeinschaftsunternehmen wird von Gencor und Lonrho gemeinsam kontrolliert werden und ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen sein. Es besteht keine Gefahr einer Koordinierung zwischen den Parteien, die sich aus dem Vorhaben ergäbe, da lediglich Rembrandt, eine der Gencor-Obergesellschaften, über Beteiligungen im Bereich des Abbaus und der Raffination von PGM außerhalb des Gemeinschaftsunternehmens verfügen wird. Das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen ist daher im Sinne der Fusionskontrollverordnung ein konzentratives Gemeinschaftsunternehmen. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (13) Der Zusammenschluß ist nach Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung von gemeinschaftsweiter Bedeutung. Der von den beteiligten Unternehmen weltweit erzielte Gesamtumsatz von mehr als 10 Mrd. ECU überschreitet die von der Fusionskontrollverordnung festgelegte Schwelle von 5 Mrd. ECU. Gencor und Lonrho hatten beide im letzten Geschäftsjahr einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio. ECU. Die Parteien erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihrer gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. V. EINFLUSS AUF DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (14) Die Gesamtumsätze der Parteien im EWR sind: Lonrho 1 281 Millionen ECU (1994) und Gencor 1 164 Millionen ECU (1995). Überdies werden von LPD die PGM-Umsätze durch Western Metal Sales, eine Brüsseler Tochterfirma von Lonrho, erzielt. (15) AACs Platinunternehmen, Amplats, der dritte große südafrikanische Lieferant, verkauft ebenso einen bedeutenden Teil seiner Metalle durch seinen alleinigen Verkaufsagenten Johnson Matthey im Vereinigten Königreich. Johnson Matthey verkauft diese dann an Verbraucher und Tochterunternehmen in der ganzen Welt. (16) In der Zeit von 1993 bis 1995 betrug der westeuropäische Verbrauch von PGM 20 % des Weltverbrauchs. Jedoch muß diese Zahl mit Vorsicht betrachtet werden, weil, wie schon weiter unten festgestellt wurde, die PGM Märkte weltweit sind. Demgemäß sind PGM frei-, leicht- und weitbeweglich; ein Verkauf in einer Region zieht den Gebrauch in einer anderen nach sich. Einige der Verkäufe der Parteien an Abnehmer, die im EWR ansässig sind, werden in Drittländer exportiert; beispielsweise verkauft LPD an Mitsubishi im Vereinigten Königreich, Mitsubishi verkauft dann an Letztverbraucher in Japan. Umgekehrt ist der größte Abnehmer von Implats General Motors, die ihre Einkäufe in Nordamerika tätigen. General Motors wiederum verkauft an seine Tochterfirmen in der EU. (17) Es gibt eine beachtenswerte Präsenz der nachgeordneten verarbeitenden Industrie (die PGM in halbfertige und fertige Erzeugnisse verarbeitet) im EWR einschließlich multinationaler Unternehmen, die im Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich ansässig sind. Darüber hinaus befindet sich einer der drei internationalen Märkte für PGM in London mit Lieferungen, die für diesen Markt in Zürich stattfinden. (18) Auf der Grundlage der vorherigen Ausführungen ist zu schließen, daß sämtliche Auswirkungen auf den Weltmarkt in der EU und im EWR vollständig widergespiegelt werden. VI. DIE RELEVANTEN MÄRKTE A. Die relevanten Produktmärkte A.1. Hintergrund: Die Platinmetalle (19) Die Tätigkeiten beider Parteien erstrecken sich auf den Abbau und die Raffination bestimmter Metalle, die unter der Sammelbezeichnung PGM bekannt sind. Diese werden in komplexen Verfahrensschritten auf festgelegte Reinheitsgrade raffiniert. (20) PGM treten zusammen im selben Erz auf. Außerdem liegen sie aufgrund geologischer Prozesse häufig als Begleiter von Eisenmetallen (Eisen, Nickel, Kupfer, Chrom und Kobalt) vor. PGM stellen jedoch keinen einzelnen relevanten Produktmarkt dar, sondern sechs unterschiedliche Märkte, nämlich: Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Ruthenium und Osmium. In ihrer Anmeldung gaben die Parteien an, daß PGM "für den Einsatz in Kfz-Abgaskatalysatoren kombiniert werden können, ansonsten aber in einer Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen eingesetzt werden und nicht untereinander substituierbar sind, da sie sich in ihren Eigenschaften unterscheiden". Außerdem ist die Substituierbarkeit von PGM in der Tat beschränkt. Ein Verarbeiter gab an: "Platinmetalle weisen viele einzigartige Eigenschaften auf, ... eine vollständige Substitution erfolgt nur selten oder langsam, auch wenn Materialeinsparungen (d. h. die Verringerung der pro Erzeugnis verwendeten PGM-Menge) an der Tagesordnung sind." (21) Der weltweite Gesamtumsatz mit Platinmetallen belief sich 1994 auf rund 2,3 Mrd. ECU. Platin ist (mit einem Umsatzanteil von 65 %) das wichtigste und am häufigsten verwendete Platinmetall (daher auch die Sammelbezeichnung "PGM"). Palladium und Rhodium folgen an zweiter und dritter Stelle mit Umsatzanteilen von 23 bzw. 12 %. Die restlichen drei PGM (Iridium, Osmium und Ruthenium) sind von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und machen zusammen weniger als 1 % des Gesamtumsatzes mit Platinmetallen aus. Sie finden in der Regel in Legierungen mit Platin oder Palladium sowie in speziellen Anwendungen Einsatz, für die sie aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften besonders geeignet sind. (22) PGM sind seltene Metalle. Es wird zwanzigmal weniger Platin als Gold erzeugt. PGM gelten darüber hinaus als Edelmetalle. Insbesondere zeichnen sie sich durch Widerstandsfähigkeit gegen Oxidation und Korrosion, Temperaturbeständigkeit (mit Schmelzpunkten über 1 500 °C), Säureunlöslichkeit und eine sehr hohe elektrische Leitfähigkeit aus. Außerdem verfügen sie über herausragende katalytische Eigenschaften (ein Katalysator leitet eine chemische Reaktion ein oder beschleunigt sie, aus der er selbst unverändert wieder hervorgeht). Aufgrund dieser besonderen physikalischen und chemischen Eigenschaften finden PGM in einer Vielzahl von Bereichen Anwendung, unter anderem: - in Schmuckwaren; - in Abgaskatalysatoren und anderen kraftfahrzeugtechnischen Anwendungen wie Zündkerzen und Lambda-Sonden; - in allgemeinen industriellen Katalysatoranwendungen, in der industriellen Verfahrenstechnik wie der Erdölraffination und bei der Herstellung von Gläsern für Flüssigkristallanzeigen (LCD-Anzeigen); - in elektronischen Bauteilen wie beispielsweise Festplatten von PCs und - in elektronischen Bauelementen des Mehrschicht-Keramikkondensatortyps (MLCC), die in großem Umfang in Computern und Telekommunikationsgeräten eingesetzt werden. (23) Aufgrund ihrer Eigenschaften sind PGM daher von großer Bedeutung für die Fahrzeugtechnik, die Elektronik und die chemische Industrie und, im Fall von Platin, auch für Schmuckwaren. Wie im folgenden ausgeführt wird, sind als die von dem angemeldeten Vorhaben betroffenen Märkte die Märkte für jedes einzelne raffinierte PGM anzusehen. A.2. Platin i) Hauptverwendungszwecke von Platin (24) Platin wird hauptsächlich in Kfz-Abgaskatalysatoren (32 %), für industrielle Zwecke (20 %) und für Schmuck (38 %) verwendet, während ein Rest (10 %) im wesentlichen zu Anlagezwecken gekauft wird (siehe Abschnitt VI.). Wie im folgenden ausgeführt wird, ist Platin für diese Zwecke nur begrenzt durch andere Metalle ersetzbar. Kraftfahrzeugtechnische Anwendungen (25) Abgaskatalysatoren auf der Basis von Platin, Palladium und/oder Rhodium wurden entwickelt, um die drei schädlichsten Abgasbestandteile von Verbrennungsmotoren, nämlich Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx) und unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) aus den Abgasen zu entfernen. Der Katalysator wandelt diese Schadstoffe in weniger schädliche Verbindungen (Kohlendioxid, Stickstoff und Wasser) um. (26) Im wesentlichen werden zur Zeit zwei Arten von Abgaskatalysatoren hergestellt. Beim älteren der beiden Systeme wandelt ein oxidierender Platin/Palladium-Katalysator die beiden Abgasbestandteile CO und HC (daher als "Zwei-Wege-Katalysator" bezeichnet) zu Kohlendioxid und Wasser um. Das neuere System erfuellt nicht nur die Funktion des Zwei-Wege-Katalysators, sondern entfernt auch den dritten Schadstoff NOx. Dieser Katalysator, der außer Platin und Palladium auch Rhodium enthält, wandelt CO, HC und NOx in Kohlendioxid, Stickstoff und Wasser um, weshalb er als "Drei-Wege-Katalysator" bezeichnet wird. Drei-Wege-Katalysatoren enthalten entweder Platin/Rhodium oder Platin/Palladium/Rhodium. (27) Platin, Palladium und Rhodium werden in unterschiedlichen Anteilen in Abhängigkeit von den spezifischen Anforderungen, etwa Motorgröße, Kraftstoff (Benzin oder Diesel), angestrebtem Wirkungsgrad und Fahrzeugmasse, und je nach der vom Hersteller verwendeten Konstruktion und Technik eingesetzt. Platin hat gegenüber den anderen PGM den Vorteil, daß es für eine breitere Palette von Abgasen geeignet ist. Von den drei genannten Metallen ist es bei der CO- und HC-Umwandlung das aktivste, wird am wenigsten von Blei und Schwefel im Kraftstoff beeinträchtigt und ist bereits bei einer niedrigen Temperatur katalytisch aktiv. Jedoch vermindert es den NOx-Ausstoß nicht wirksam (hier werden mit Rhodium bessere Ergebnisse erzielt). Palladium kann in gewissem Umfang CO und HC umwandeln und den NOx-Ausstoß mindern, wird jedoch leicht durch Katalysatorgifte desaktiviert und erst bei längerem Betrieb wirksam. Platin, Palladium und Rhodium weisen somit in der katalytischen Abgasreinigung unterschiedliche Leistungsmerkmale auf. (28) Des weiteren erfordern Konstruktionsänderungen bei Kraftfahrzeugbauteilen in der Regel Vorlaufzeiten von mehreren Jahren. Solche Änderungen sind kostspielig, da mit ihnen ein erheblicher FuE- und Prüfaufwand verbunden ist, um die Einhaltung immer strengerer Umweltschutzvorschriften durch das neue Modell sicherzustellen. Automobilhersteller haben angegeben, daß der FuE-Aufwand für eine Neukonstruktion nicht wirtschaftlich ist, sofern es keine spürbare und unumkehrbare Preisänderung bei PGM gibt oder die Umweltschutzvorschriften gelockert werden. Die Kosten für die Umstellung übertreffen bei den Automobilherstellern eindeutig die Kosten der verschiedenen PGM. Daher sind die PGM für Abgaskatalysatoren nur beschränkt untereinander substituierbar. Statt einer Substituierbarkeit ist eher der einander ergänzende Charakter der PGM in Kfz-Abgaskatalysatoren erwiesen. Außerdem werden für Dieselmotoren nur Katalysatoren mit Platin und nicht mit Palladium verwendet. Die Möglichkeiten einer Substitution von Platin durch Palladium scheinen daher für diese Zwecke beschränkt zu sein. (29) Die Parteien haben ausgeführt, daß wesentlich größere Möglichkeiten für die Substitution von Platin durch Palladium in Kfz-Abgaskatalysatoren bestehen, als von der Kommission zugestanden wird. In diesem Zusammenhang sollen Ford, Nissan und Engelhard führend an der Entwicklung dieser Technologie beteiligt sein, die sich in Europa wegen der kleineren Fahrzeugmotoren stärker auswirken soll. (30) Im Verlaufe des Verfahrens ist die Kommission mit zweien dieser Unternehmen in Verbindung getreten. Das eine Unternehmen gab an, daß es stets Platin und Rhodium für die Fertigung von Abgaskatalysatoren verwendet hat und Änderungen kostspielige Designmodifikationen erfordern würden. Das andere Unternehmen bestätigte, daß es ausschließlich Palladium enthaltende Kfz-Abgaskatalysatoren herstellt. (31) Die Kommission erkennt an, daß Palladium Platin in den letzten Jahren bei gewissen Typen von Autokatalysatoren ersetzt hat. Wie von den Parteien angegeben wurde, wird sich dieser Trend bis zu einem gewissen Punkt fortsetzen. Jedoch vertritt die Kommission die Ansicht, daß es wegen der hohen Umstellungs- und Entwicklungskosten und der spezifischen Reaktionseigenschaften jedes Metalls nur eher beschränkte Möglichkeiten für eine spürbare Substituierung von Platin durch Palladium bei Autokatalysatoren gibt. Wie bereits oben ausgeführt, bringen es diese Eigenschaften mit sich, daß Blei und Schwefel Palladium desaktivieren und Dieselmotoren und große Benzinmotoren Platinkatalysatoren benötigen. Nach Auffassung von Johnson Matthey sind "viele europäische Fahrzeuge mit zweiteiligen Katalysatorsystemen ausgestattet, es ist deshalb nun üblich, einen Katalysator aus Palladium/Rhodium in Verbindung mit einem anderen platinhaltigen Katalysator zu gebrauchen. Dies ermöglicht es den Autoherstellern, die Wirksamkeit von Palladium in der HC-Umwandlung zu nutzen, während Platin wegen seiner CO-Aktivität und Rhodium wegen seiner Reaktionsfreude mit NOx beibehalten wird". Die Parteien stimmen zu, daß Platin nicht zur Gänze durch Palladium substituiert werden kann. (siehe Antwort der Parteien vom 19. März 1996 auf die sich in der Anhörung ergebenden Fragen). (32) Obwohl der Einsatz von Palladium im Verhältnis zu Platin auch zugenommen hat, wird die Marktnachfrage nach Platin anhalten, das ein wesentlicher Bestandteil von Kfz-Abgaskatalysatoren bleiben wird. Industrielle Anwendungen (33) Platin wird für vielfältige industrielle Anwendungen eingesetzt, z. B. in feinmaschigen Katalysatornetzen bei der Herstellung von Salpetersäure für Düngemittel und in der Glasindustrie in Ausrüstungen aus Platin-Rhodium-Legierungen, die bei stark korrodierenden Prozessen bei der Fertigung von hochwertigem LCD-Glas (das in Computer- und Fernsehbildschirmen zu finden ist) eingesetzt werden. Platin kann in solchen industriellen Anwendungen nicht ersetzt werden. Schmuckwaren (34) Platin ist, wie im folgenden ausgeführt wird, eine weltweit gehandelte Ware. Die Nachfrage nach Platin für Schmuckwaren wird vom japanischen Markt bestimmt. Rund 85 % der weltweiten Endverbrauchsnachfrage nach Platin für die Schmuckverarbeitung entfiel 1994 auf japanische Kunden. Der besondere Charakter des japanischen Schmuckwarenmarkts kann daher einen wesentlichen Einfluß auf die Platinnachfrage und somit darauf haben, ob Platin in wesentlichem Ausmaß durch andere Metalle ersetzbar ist. (35) Die Gründe für diesen hohen Verbrauch sind historischer Natur. Zum ersten messen die Japaner der Reinheit einen großen Wert bei, und Platin kommt dem mit einem Reinheitsgrad von 99,95 % und seiner weißlichen Erscheinung entgegen. Zum zweiten unterlag die Goldeinfuhr lange Jahre (bis 1973) einer strengen Kontrolle, so daß sich eine Tradition der Platinverarbeitung für Schmuckwaren entwickelte. Schließlich hat auch die Stärke des Yen gegenüber dem amerikanischen Dollar (der Währung, in der Platinpreise quotiert werden) in den letzten Jahren die Nachfrage nach Platin wie auch nach anderen Edelmetallen wie Gold gestützt. (36) Platin wird als einziges PGM für Schmuckwaren verwendet. Es ist das wertvollste aller Edelmetalle, und Platinschmuck ist insbesondere auch teurer als Goldschmuck. Abgesehen von den höheren Materialkosten ist Platinschmuck auch deshalb teurer, weil Platin zur Schmuckverarbeitung einen höheren Reinheitsgrad als Gold aufweist und sich auch schwerer verarbeiten läßt als Gold. Wie im folgenden noch ausgeführt wird, stellen jedoch weder Gold noch andere Edelmetalle einen Ersatz für Platin im japanischen Schmuckwarenmarkt dar. (37) Die Kommission hat folgende Daten zur aktuellen Position von Platin im Vergleich zu Gold auf dem japanischen Markt eingeholt: 1994 wurden in Japan 29,3 Mio. Schmuckstücke aus Platin, Gold oder Platin/Gold-Kombinationen verkauft. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, entfallen auf Platin 23,2 % aller verkauften Schmuckstücke, jedoch 57 % des Umsatzes mit Schmuckwaren, was die wesentlich höheren Preise von Platinschmuckstücken widerspiegelt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) Platin erreichte 1994 bei edelsteinbesetzten Schmuckstücken einen Umsatzanteil von 64 %, Gold 31 % und Platin/Gold in Kombination 5 %. Andererseits entfielen bei edelsteinlosen Schmuckstücken auf Gold im gleichen Jahr 59 % des Umsatzes. Dies deutet darauf hin, daß Platin hauptsächlich für teureren Schmuck im oberen Segment des japanischen Schmuckwarenmarkts verwendet wird. (39) Für Ringe ist Platin mit Abstand die erste Wahl in Japan. 1994 waren 98 % aller Verlobungsringe, 63 % aller Hochzeitsringe und 66 % aller sonstigen Ringe aus Platin. Nur für 2 % aller Verlobungsringe wurde somit entweder Gold oder eine Platin/Gold-Kombination verwendet; bei den Hochzeitsringen waren 16 % aus Gold und 21 % aus Platin/Gold-Kombinationen. Die überwältigende Popularität von Platin im Vergleich zu Gold und Pl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.