Europäische Union

2001/773/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2001 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3213)

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Avis juridique important | 32001D0773 2001/773/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2001 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3213) Amtsblatt Nr. L 290 vom 07/11/2001 S. 0009 - 0011 Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 2001 zur Änderung der Entscheidung 94/652/EG zur Festlegung der Liste der Aufgaben und der Aufgabenzuteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3213) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/773/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 93/5/EWG des Rates vom 25. Februar 1993 über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen(1), insbesondere auf Artikel 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Entscheidung 94/458/EG der Kommission(2) legt die Regeln für die verwaltungsmäßige Organisation der Zusammenarbeit bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen fest. (2) In der Entscheidung 94/652/EG der Kommission(3) ist die Festlegung der Aufgaben und die Verteilung dieser Aufgaben im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit an die Mitgliedstaaten vorgenommen worden. Artikel 3 der Richtlinie 93/5/EWG sieht mindestens alle sechs Monate eine Aktualisierung der Liste der Festlegung und der Verteilung der Aufgaben vor. (3) Die Liste der Aufgaben muss im Hinblick auf den öffentlichen Gesundheitsschutz in der Gemeinschaft und die Anforderungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich festgelegt und aktualisiert werden. (4) Die Aufgaben müssen unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit teilnehmenden Einrichtungen, vorhandenen Fachkenntnisse und Mittel verteilt werden. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Entscheidung 94/652/EG mit der Liste der Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen und deren Zuteilung an die Mitgliedstaaten wird hiermit durch den Anhang dieser Entscheidung ersetzt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 26. Oktober 2001 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 52 vom 4.3.1993, S. 18. (2) ABl. L 189 vom 23.7.1994, S. 84. (3) ABl. L 253 vom 29.9.1994, S. 29. ANHANG Liste der Aufgaben der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.