Europäische Union

95/255/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Februar 1995 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Sache IV/M.468 - Siemens/Italtel) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31995D0255. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hnik ging. Verschiedene der für diese Definition des räumlich relevanten Marktes maßgeblichen Faktoren ergaben sich speziell aus der damaligen Situation des spanischen Telekommunikationsmarktes. So hatte das spanische Fernmeldeunternehmen Telefonica Ausrüstung traditionell von einheimischen Lieferanten bezogen; des weiteren war davon auszugehen, daß die Richtlinie über öffentliche Aufträge der Versorgungsunternehmen in Spanien in den nächsten fünf Jahren nicht zur Anwendung gelangen würde, und bestanden durch Minderheitsbeteiligungen vertikale Bindungen zwischen Telefonica und deren wichtigsten Ausrüstungslieferanten. (22) Keines der in besagter Entscheidung aufgeführten Merkmale, die speziell den spanischen Markt betrafen, trifft im vorliegenden Fall in vollem Umfang auf den italienischen Markt zu. Obgleich in der Vergangenheit Telecom Italia und deren Vorgänger von Italtel sowohl Vermittlungs- als auch Übertragungstechnik kauften, bezogen sie in jüngerer Zeit solche Ausrüstung in beträchtlichem Umfang auch von Lieferanten außerhalb Italiens. Die Richtlinie betreffend öffentliche Aufträge von Versorgungseinrichtungen gilt seit Anfang 1993 in Italien, und Telecom Italia hat interne Regeln erlassen, um dieser Richtlinie in vollem Umfang nachzukommen. Schließlich besteht zwischen Italtel und Telecom Italia insofern eine gewisse Verbindung, als beide Unternehmen getrennte Teile der STET-Gruppe sind. (23) Traditionell weisen die öffentlichen Telekommunikationstechnik-Märkte deutliche nationale Merkmale auf, die sich aus den unterschiedlichen Verhaltensweisen und Strategien der nationalen Monopole auf Ebene der Dienste ergeben. Einheimische Anbieter haben in ihren Ländern gewöhnlich hohe Marktanteile, und andere ausländische Anbieter versorgen andere Märkte häufig über dort errichtete nationale Tochtergesellschaften, die mitunter eigene Fertigungsstätten besitzen. (24) Bei den Herstellern von Telekommunikationsausrüstung und bei Fernmeldeunternehmen herrscht die Meinung vor, daß sich auf den Telekommunikationstechnik-Märkten ein Prozeß der Öffnung für den internationalen Wettbewerb vollzieht. Für diese Einschätzung sprechen folgende Faktoren: - technologische Entwicklungen; - die internationalen Normen und nationalen Spezifikationen und bauartlichen Genehmigungsverfahren für Ausrüstung; - die Anwendung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen; - die Liberalisierung des öffentlichen Sprachtelefondienstes und der Telekommunikationsinfrastruktur. a) Öffentliche Vermittlung (25) Die Technologie der öffentlichen Vermittlungsanlagen ist komplex und hat bedeutsame Auswirkungen auf die Definition des räumlich relevanten Marktes. Ein Fernmeldeunternehmen wird in seinem Netz in der Regel nur maximal drei verschiedene Typen von Vermittlungsanlagen verwenden. Sind die Lieferanten für ein bestimmtes Netz erst einmal gewählt, so installieren diese die Vermittlungsanlagen und stellen dem Fernmeldeunternehmen jeweils die aktualisierten Softwareversionen zur Verfügung. Wenn eine Kapazitätserweiterung notwendig wird, die zusätzliche Vermittlungsanlagen erfordert, dann dürfte aus technischen Gründen der gleiche Lieferant herangezogen werden. (26) Dieser "Technologie-Anbindungseffekt" führt zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen auf unterschiedlichen Stufen des Lebenszyklus einer Vermittlungsanlage. Die Gelegenheit, für ein Netz neue Vermittlungsanlagen zu liefern, wird im Wettbewerb zwischen den Herstellern von Vermittlungsanlagen stark umkämpft. Auf dieser Stufe wird der Wettbewerb zwischen den führenden Herstellern von öffentlichen Vermittlungsanlagen mindestens auf europaweiter, wenn nicht auf weltweiter Basis ausgetragen. Sind die Verträge aber erst einmal an die zwei oder drei Lieferanten vergeben, so wird es, solange die betreffende Technologie beibehalten wird, für neue Anbieter schwierig sein, in den Markt einzutreten. Nur unter außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise wenn ein etablierter Lieferant nicht mehr den Ansprüchen des Kunden genügt, wird ein neuer Anbieter die Chance erhalten, in den Markt einzutreten. Bis zur Einführung der nächsten neuen Technologie (im Fall der öffentlichen Vermittlungstechnik der ATM-Technologie) werden die Marktstrukturen, was die Versorgung der Fernmeldeunternehmen betrifft, dann relativ stabil bleiben. (27) Die internationalen Normungsgremien und speziell das ETSI arbeiten zur Zeit an Normen für die öffentliche Vermittlungstechnik. Weitere Normen werden auf unabhängiger Basis entwickelt und anschließend vom ETSI verifiziert. In Anbetracht des Wunsches der Hersteller, ihr geistiges Eigentum zu schützen, und der ständigen Weiterentwicklung der Normen läßt sich nicht sagen, daß für die digitale Vermittlungstechnik bereits internationale Normen gelten. Obgleich die Normung die zwischen den Märkten bestehenden Schranken mehr und mehr beseitigt, erfaßt sie doch noch nicht alle Bereiche, so daß zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede, was die derzeitige digitale Vermittlungstechnologie betrifft, fortbestehen. (28) Bei neuen Technologien wie der ATM-Vermittlung mag das Bild anders aussehen. ATM-Vermittlungen werden derzeit in mehreren europäischen Ländern in Pilotversuchen getestet, und bei dem Testprogramm arbeiten die Fernmeldeunternehmen in gewissem Umfang zusammen. Es kann daher erwartet werden, daß bei der Einführung der ATM-Technologie bereits ein höheres Standardisierungsniveau in Europa erreicht sein wird, als dies bei der Einführung der digitalen Vermittlungstechnik der Fall war. Auch dank der Erfahrungen, die die Hersteller und Fernmeldeunternehmen im Rahmen des ETSI und anderer Gremien bei der gemeinsamen Normungsarbeit gesammelt haben, dürfte bei der ATM- und bei anderer neuer Technologie mit einem höheren Normungsstand gerechnet werden können. (29) Die Anwendung der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen im Sektor Vermittlungstechnik hängt eng mit den oben erwähnten Technologie- und Normungsaspekten zusammen. So können die Fernmeldeunternehmen gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe e) der Richtlinie 93/38/EWG auf ein Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb beispielsweise dann zurückgreifen, wenn ein Wechsel des Lieferanten dazu führen würde, daß der Auftraggeber Material unterschiedlicher technischer Merkmale kaufen müßte und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Andere kleine Ausrüstungskäufe erreichen möglicherweise nicht den Schwellenwert oder sind Teil von Rahmenverträgen für mehr als eine individuelle Beschaffung. All diese Faktoren sprechen für eine nationale Definition des Marktes. Umgekehrt dürften bei der Einführung einer neuen Technologie die Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen in vollem Umfang Anwendung finden, wobei alle möglichen Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Dies würde für eine europaweite oder noch umfassendere Marktdefinition sprechen. (30) Auch die Liberalisierung auf Ebene des Fernmeldeunternehmens hat Einfluß auf die Definition des räumlich relevanten Marktes. Die für 1998 geplante Liberalisierung des öffentlichen Sprachtelefondienstes, die Richtlinie über den offenen Netzzugang und vor allem die Liberalisierung der Infrastruktur werden sicherlich zu einer Marktdefinition führen, die über nationale Märkte hinausreicht, da die neuen Betreiber nicht durch die bestehenden Netznormen eingeengt sein und bei der Wahl ihrer Ausrüstungslieferanten freie Hand haben werden. (31) Zu einem echten europäischen Wettbewerb auf dem öffentlichen Vermittlungstechnik-Markt wird es nur bei der Einführung einer neuen Technologie kommen. Sind die Lieferanten dieser Technologie vom Netzbetrieber erst einmal ausgewählt, findet Wettbewerb nur noch zwischen diesen Anbietern statt. Dies ist eine Folge der Technologieanbindung und der Tatsache, daß für die Aktualisierung und Erweiterung bestehender Technologie derzeit im Rahmen der Richtlinien über das öffentliche Auftragswegen nur sehr selten auf Ausschreibungsverfahren zurückgegriffen wird. Die Liberalisierung der Dienste und der Infrastruktur ist damit der wichtigste Faktor, der beim Fortgang des europäischen Normungsprozesses einen europaweiten oder noch umfassenderen Markt verbürgen und damit auch eine Bestätigung dieser Marktdefinition bringen wird. b) Übertragungstechnik (32) Auf die Übertragungstechnik treffen nicht alle Faktoren zu, die in bezug auf die öffentliche Vermittlungstechnik aufgeführt wurden. Die Normung ist im Bereich der Übertragungstechnik nicht zuletzt deshalb weiter entwickelt, weil die Schnittstellenaspekte hier eine größere Rolle spielen als bei der Vermittlungstechnik. Für die Kompatibilität mit anderen Typen von Ausrüstung von anderen Herstellern ist deshalb eine höhere Priorität geboten. Die Fernmeldeunternehmen beschränken sich beim Bezug von Übertragungstechnik nicht wie bei der Vermittlungstechnik auf maximal drei Lieferanten. Die Marktanteile der einzelnen Anbieter sind daher kleiner, da mehr Anbieter ein Fernmeldeunternehmen beliefern können. (33) Der Markt für Übertragungstechnik ist stärker wettbewerbsorientiert als der Markt für öffentliche Vermittlungstechnik und die Marktanteile der Parteien auf dem italienischen Markt sind geringer. Selbst bei der ungünstigsten Hypothese - einer Marktdefinition auf nationaler Basis - wirft das Zusammenschlußvorhaben keine Wettbewerbsprobleme auf, so daß eine genaue Marktdefinition offen gelassen werden kann. c) Mobilfunknetze (34) Mobilfunknetzbetreiber in ganz Westeuropa haben bestätigt, daß sie Telekommunikationsausrüstung im Rahmen von Ausschreibungen kaufen. Der geographische Standort des Herstellers hat bei der Entscheidung über die Wahl eines Lieferanten wenig Bedeutung und stets konnten sich die weltweit führenden Anbieter an den Ausschreibungen beteiligen. Jedenfalls kann auch im Hinblick auf die Stellung der fusionierten Einheit in Italien und in Europa die genaue Definition des räumlich relevanten Marktes in diesem Fall offen gelassen werden, da das Zusammenschlußvorhaben keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwirft. Privattelekommunikationstechnik und Kommunikationsendgeräte (35) Die Märkte für private Vermittlungstechnik und entsprechende Endgeräte und für Kommunikationsendgeräte scheinen - bei einer stärkeren Präsenz nichtitalienischer Unternehmen - dem Wettbewerb vergleichsweise stärker geöffnet zu sein. Keiner der bei den Ermittlungen befragten Wettbewerber oder Kunden hat die Existenz rechtlicher oder technischer Zugangsschranken im italienischen Markt erwähnt. In jedem Fall braucht angesichts der Stellung der anmeldenden Parteien auf diesen Märkten der genaue räumlich relevante Markt in dieser Entscheidung nicht definiert zu werden. Das angemeldete Vorhaben gibt zu keinerlei nennenswerten Bedenken auf den nationalen oder europäischen Märkten für Privattelekommunikationstechnik und Kommunikationsendgeräte Anlaß. VI. RECHTLICHE WÜRDIGUNG (36) Bei der Beurteilung der Wettbewerbsfolgen dieses Vorhabens sind neben der Marktstellung der Parteien folgende Faktoren berücksichtigt worden: - die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, - Änderungen in der Technologie, - Entwicklungstendenzen bei der Liberalisierung und - vertikale Aspekte. A. Öffentliche Telekommunikationstechnik (37) Die folgende Übersicht über die Rangfolge der Unternehmen mit ihrem jeweiligen weltweiten Umsatz in Kommunikationstechnik (in Millionen Dollar) im Jahr 1993 und mit ihrem jeweiligen Anteil am gesamten Umsatz dieser Unternehmensgruppe gibt einen allgemeinen Überblick über die weltweite Industrie für öffentliche Telekommunikationstechnik. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1. Marktanteile der Parteien Öffentliche Vermittlungstechnik (38) Die von den Parteien ursprünglich bei ihrer Anmeldung berechneten Marktanteile auf dem Gebiet der öffentlichen Vermittlungstechnik bezogen sich auf einen Markt einschließlich öffentlicher Vermittlungssysteme und Betriebssupportsysteme (OSS), Energieversorgungstechnik und anderer damit zusammenhängender Aufwendungen. Die Kommission forderte die Parteien auf, Zahlen nur für die Käufe von Vermittlungstechnik und OSS durch das italienische Fernmeldeunternehmen vorzulegen. Durch die anfängliche Einbeziehung der anderen Produkte in den Markt wurden auch Anbieter erfaßt, die Vermittlungsanlagen als solche nicht verkaufen können und deshalb im eigentlichen Sinn keine Wettbewerber der Parteien sind, was zur Folge hat, daß die ursprünglichen Marktanteile der Parteien zu niedrig angesetzt waren. Auf dieser Basis lassen sich der Marktwert, die Verkäufe und die jeweiligen Marktanteile der Parteien und ihrer wichtigsten Wettbewerber in Italien wie folgt darstellen: Käufe von Telecom Italia >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Wettbewerber haben die Größenordnung der betreffenden Marktanteile im großen und ganzen bestätigt, obgleich nach ihrer Auffassung der Anteil von Siemens und Italtel auch 1993 zusammen bei etwa 60 % lag. (39) Siemens und Italtel hatten jeweils in den Jahren 1991, 1992 und 1993 in der Gemeinschaft einen Marktanteil von 20 % bzw. 12 %, 23 % bzw. 12 % und 24 % bzw. 8 %. Zusammen betrugen ihre Marktanteile somit 32 %, 35 % bzw. 32 %. (40) Unter wettbewerblichen Gesichtspunkten betreffen die Hauptauswirkungen des angemeldeten Vorhabens im Prinzip nur Italien, da sich die Verkäufe von Italtel und die sich überlappenden Tätigkeiten der Parteien auf dieses Land konzentrieren. In einem umfassenderen geographischen Markt ist Italtel ein kleinerer Marktteilnehmer und dürfte das Gemeinschaftsunternehmen keine signifikanten Auswirkungen auf die Wettbewerbsbeziehungen zwischen den zehn weltweit führenden Anbietern von Telekommunikationstechnik haben. Der Marktanteil, den beide Parteien zusammen an den Verkäufen von öffentlicher Vermittlungstechnik in Italien haben, wird nach den üblichen Kriterien der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 beträchtlich sein (je nach Referenzjahr etwa 55 bis 60 %). Dieser Marktanteil ist jedoch nicht höher als die Marktanteile der führenden Anbieter in anderen Mitgliedstaaten. Nach Informationen, die die Parteien selbst, Wettbewerber der Parteien und die öffentlichen Fernmeldeorganisationen Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Spaniens, Dänemarks, der Niederlande, Belgiens und Irlands vorgelegt haben, ist die Marktstruktur in Italien unabhängig vom Stand der Liberalisierung vergleichsweise wenig stark konzentriert als in anderen Mitgliedstaaten vergleichbarer Größe. (41) Die in allen Mitgliedstaaten festzustellende starke Konzentration auf der Angebotsseite bei Vermittlungsanlagen erklärt sich zu einem großen Teil dadurch, daß die Fernmeldeorganisationen die Anzahl unterschiedlicher Technologien oder Systeme in einem Netz auf maximal zwei oder drei begrenzen. Faktoren wie Netzmanagement, Schulung, Service-Logistik, Sicherheit und Einführung neuer Dienste in das Netz binden die Betreiber an eine begrenzte Anzahl Anbieter. Außerdem ist zu bedenken, daß bei dem langen Lebenszyklus von Vermittlungsanlagen (rund 15 Jahre und niemals weniger als 10 Jahre, siehe oben Randnummer 16) die Nachfrage im Bereich der öffentlichen Vermittlungstechnik, sobald eine bestimmte Technologie in ein Netz eingeführt worden ist, im wesentlichen von Upgrades und Netzerweiterungen bestimmt wird. Die entsprechenden Aufträge müssen dann aus Kosten- und Effizienzgründen dem ursprünglichen Lieferanten der bereits installierten Vermittlungsanlage erteilt werden. Ausgenommen bei der Einführung einer neuen bedeutsamen Technologie (beispielsweise Digitalisierung) in das Basisnetz wird die Nachfrage nach Vermittlungstechnik weitgehend von diesem Anbindungseffekt bestimmt, der sich aus der ursprünglichen Wahl der Lieferanten für die installierte Basiseinrichtung ergibt. Dies ist sowohl von Wettbewerbern der Parteien als auch von Fernmeldeorganisationen bestätigt worden und wird durch die in verschiedenen Mitgliedstaaten bestehende Situation weiter bestätigt. (42) In Deutschland umfaßt das öffentliche Netz nur zwei Technologien, nämlich die Siemens- und die Alcatel-Technologie. Zwar gibt es weitere Anbieter von öffentlichen Vermittlungsanlagen (beispielsweise Bosch und DeTeWe), doch handelt es sich dabei um Siemens-Technologie in Lizenzfertigung. In Frankreich bezieht France Télécom Vermittlungstechnik nur von Alcatel und Ericsson, da das französische Netz nur diese beiden Systeme umfaßt. Im Vereinigten Königreich umfaßt das installierte Netz Vermittlungssysteme von GPT und Ericsson. Zwar hat British Telecom (BT) Vermittlungsanlagen auch von anderen Unternehmen wie Alcatel, Northern Telecom und AT& T bezogen, doch ging es bei diesen Käufen um punktuelle Bestellungen für Feldversuche oder für die Errichtung von Überlagerungsnetzen für besondere Dienste wie virtuelle Privatnetze oder gebührenfreie Telefondienste. Ihr Anteil an den Käufen von BT ist begrenzt und ihre Präsenz ändert nichts daran, daß das Basisnetz von BT nur zwei Vermittlungssysteme umfaßt und daß daher GPT und Ericsson zusammen das Gros der von BT gekauften öffentlichen Vermittlungsanlagen stellen. In Belgien finden nur zwei Systeme Verwendung: Alcatel und Siemens. In Spanien umfaßt das Basisnetz neben Alcatel-Vermittlungsanlagen in geringerem Umfang auch Anlagen von Ericsson und AT& T. In Portugal wurden in den Jahren 1992 bis 1994 sämtliche Anlagen entweder von Siemens oder von Alcatel geliefert, da dies die einzigen installierten Systeme sind. In Irland basiert das Netz auf Systemen von Ericsson und Alcatel. In Italien schließlich existieren drei verschiedene Systeme nebeneinander, nämlich die von Italtel, Alcatel und Ericsson. Die italienische Siemens-Tochter verkauft Italtel-Systeme in Lizenz. Folglich stammt die von Telecom Italia bezogene Vermittlungstechnik überwiegend von Italtel, Alcatel und Ericsson. (43) Unter Würdigung der obigen Ausführungen kann nicht gefolgert werden, daß der zusammengefaßte Marktanteil der fusionierten Einheit in Italien an sich ein Beweis für eine mögliche Marktbeherrschung ist. Eine hohe Konzentration des Angebots bei öffentlichen Vermittlungssystemen ist die normale Folge der die Nachfrage nach diesen Produkten bestimmenden Basisstruktur. Übertragungstechnik (44) Nach den Angaben in der Anmeldung lassen sich die Verkäufe und Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber bei Übertragungstechnik in Italien wie folgt darstellen: Verkäufe der wichtigsten Wettbewerber >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (45) Siemens und Italtel hatten jeweils in den Jahren 1991, 1992 und 1993 in der Gemeinschaft einen Marktanteil von 18 % bzw. 8 %, 20 % bzw. 9 % und 18 % bzw. 5 %. Zusammen betrugen ihre Marktanteile somit 26 %, 29 % bzw. 23 %. (46) Der weiter oben für öffentliche Vermittlungsanlagen beschriebene Anbindungseffekt aufgrund der installierten Basistechnik spielt im Bereich der Übertragungstechnik eine weit geringere Rolle. Die Normung in der Übertragungstechnik ist vergleichsweise weiter entwickelt und die Fernmeldeorganisationen in der Gemeinschaft betreiben in der Regel eine stärkere Diversifizierung ihrer Bezugsquellen. Detaillierten Informationen der Fernmeldeorganisationen des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Deutschlands, Dänemarks, Belgiens und Spaniens wie auch von Telecom Italia ist zu entnehmen, daß es gewöhnlich mindestens drei führende Lieferanten von Übertragungstechnik und in den meisten Fällen mehrere weitere kleinere Lieferanten gibt. 2. Öffentliches Auftragswesen (47) Für die Beschaffung öffentlicher Vermittlungs- und Übertragungsanlagen in der Gemeinschaft gilt die Richtlinie 93/38/EWG über das öffentliche Auftragswesen nunmehr seit fast zwei Jahren. Vermittlungstechnik (48) Lieferaufträge für öffentliche Vermittlungseinrichtungen im Rahmen der Richtlinie über öffentliche Aufträge wurden bislang jedoch meist ohne Aufruf zum Wettbewerb vergeben. Bei den meisten dieser Aufträge wurde entweder die Ausnahmebestimmung des Artikels 20 Absatz 2 der Richtlinie in Anspruch genommen, die eine Ausnahme aus technischen Gründen oder aus Gründen im Zusammenhang mit dem Schutz ausschließlicher Rechte vorsieht, oder es ging um Mehrjahresverträge, die die Fernmeldeorganisationen mit ihren traditionellen Lieferanten vor Inkrafttreten der Richtlinie geschlossen hatten. Laut Aussage von Anbietern von öffentlicher Vermittlungstechnik dürfte sich die Situation, was die Erweiterung oder die Verstärkung der installierten Basisanlage betrifft, in absehbarer Zukunft nicht ändern. Wie weiter oben ausgeführt, sprechen technische Gründe dafür, diese Art von Aufträgen an einen bestimmten Anbieter zu vergeben. Eine wichtige Rolle dürfte das öffentliche Auftragswesen jedoch dann spielen, wenn Fernmeldeorganisationen bedeutsame neue technologische Entwicklungen (wie Digitalisierung der ATM-Breitbandvermittlung) in ihre Netze aufzunehmen beabsichtigen. Damit bietet sich den Fernmeldeorganisationen die Möglichkeit, neue Anbieter zu berücksichtigen, und den Anbietern die Möglichkeit, erstmals in einem öffentlichen Netz Fuß zu fassen. In dieser Situation wären Ausschreibungsverfahren in der Tat gerechtfertigt. Ein Beispiel hierfür liefern die paneuropäischen Pilotversuche mit ATM-Vermittlungstechnik. So hat Telecom Italia - wie die meisten der übrigen 15 an dem Versuch beteiligten Fernmeldeorganisationen - eine Ausschreibung nach den Verfahren der Richtlinie 93/38/EWG veranstaltet. Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, die technischen Spezifikationen stützten sich auf ETSI-Normen. Acht Hersteller, darunter Italtel und Siemens, haben sich an der Ausschreibung beteiligt. Den Zuschlag erhielten Ericsson und Alcatel. Übertragungstechnik (49) Wegen der geringeren Zwänge zur Diversifizierung der Versorgungsquellen und des vergleichsweise höheren Normungsstands bei Übertragungstechnik spielte das öffentliche Auftragswesen in diesem Markt eine vergleichsweise größere Rolle. 1993 hatten drei Fernmeldeorganisationen umfängliche Aufträge im Wege der Ausschreibung vergeben. 1994 hat sich der Anteil der Beschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen deutlich erhöht und auch in anderen Mitgliedstaaten haben Fernmeldeorganisationen erstmals auf diese Verfahren zurückgegriffen. In den meisten Fällen basierte jedoch der größere Teil der Bezüge vor allem in Italien weiterhin auf Mehrjahresverträgen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie 93/38/EWG geschlossen worden waren. 3. Technologie (50) Die Industrie für öffentliche Telekommunikationstechnik und insbesondere die Entwicklung und Fertigung von öffentlichen Vermittlungsanlagen ist forschungsintensiv. In der Regel wenden die Unternehmen rund 15 bis 20 % ihres Umsatzes für FuE auf. Die Kosten der Entwicklung einer neuen Generation von Telekommunikationsvermittlungsanlagen sind von den Parteien mit 4 Milliarden ECU veranschlagt worden. Dabei macht es einen Unterschied, ob es sich um eine kleine lokale Vermittlungsanlage oder um eine Großanlage für internationale Vermittlung handelt. Die lebenslangen Aufwendungen für eine größere Familie digitaler Vermittlungssysteme (wie EWSD von Siemens oder Linea UT von Italtel) können bis zu 1,6 Milliarden ECU betragen. Nach Angaben der Parteien hat jeder der führenden Anbieter öffentlicher Vermittlungsanlagen (Alcatel, AT& T, Ericcson, Northern Telecom und Siemens) 1992 fast 500 Millionen US-Dollar oder mehr in FuE für öffentliche Vermittlungstechnik investiert. Diese Aufwendungen sind notwendig, wenn ein Unternehmen seine Wettbewerbsposition in technologischer Hinsicht behalten will. Für eine langfristige Existenzfähigkeit auf dem Markt bedarf es daher eines bestimmten Mindestumsatzes, damit eine neue Generation von Vermittlungsanlagen entwickelt und die branchenübliche Relation zwischen FuE-Aufwand und Umsatz aufrechterhalten werden können. Die Technologie ist somit ein weiterer Faktor, der zu einer relativ hohen Angebotskon

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.