Europäische Union

DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2020/177 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/55/EG, 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates, der Richtlinien 93/49/EWG und 93/61/EWG der Kommission sowie der Durchführungsrichtlinien 2014/21/EU und 2014/98/EU in Bezug auf Pflanzenschädlinge an Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020L0177. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet. 15.    Vaccinium L. a)   Vorstufenmaterial Visuelle Kontrolle Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. b)   Basismaterial Visuelle Kontrolle Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen. Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet i) Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn — während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn festgestellt; ii) Diaporthe vaccinii Shear — Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear, oder — während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt; iii) Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck — Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens: — 0,1 % bei Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck; — 0,5 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet. c)   Zertifiziertes und CAC-Material Visuelle Kontrolle Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen. d)   Zertifiziertes Material Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet i) Diaporthe vaccinii Shear — Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear, oder — während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Produktionsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt; ii) Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck — Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens: — 0,5 % bei: Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn; Godronia cassandrae (anamorphe Topospora myrtilli) Peck; — 1 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet. “ (1)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission vom 29. Mai 2017 zur vorübergehenden Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen erzeugtes Vorstufenmaterial bestimmter Arten von Obstpflanzen zu zertifizieren, und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/167 (Abl. L 140 vom 31.5.2017, S. 7).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.