Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-12

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eine bessere Gesundheit und eine patientenorientierte Pflege auf der Grundlage offener und sicherer europäischer Dateninfrastrukturen. Neue Möglichkeiten wie die Einführung von 5G, das Konzept der „digitalen Zwillinge“ und das Internet der Dinge werden die digitale Transformation von Gesundheit und Pflege voranbringen. Grundzüge —  Unterstützung der Wissensbasis für Reformen der Gesundheitssysteme und der Gesundheitspolitik in Europa und darüber hinaus; —  neue Modelle und Konzepte für Gesundheit und Pflege, einschließlich Konzepten der personalisierten Medizin, verwaltungstechnische und organisatorische Aspekte und ihre Übertragbarkeit oder Anpassung von Land zu Land bzw. von Region zu Region; —  Verbesserung der Bewertung von Gesundheitstechnologien; —  Entwicklungen bei der gesundheitlichen Ungleichheit und wirksame politische Gegenmaßnahmen; —  künftiges Gesundheitspersonal und seine Bedürfnisse einschließlich digitaler Kompetenzen; —  Verbesserung der raschen, zuverlässigen, sicheren und vertrauenswürdigen Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und der Verwendung oder Weiterverwendung von Gesundheitsdaten, einschließlich elektronischer Patientenakten, unter gebührender Berücksichtigung des Datenschutzes — einschließlich des Missbrauchs von Informationen zum persönlichen Lebensstil und zur Gesundheit —, der Sicherheit, der Zugänglichkeit, der Interoperabilität, der Standards, der Vergleichbarkeit und der Integrität; —  Resilienz der Gesundheitssysteme für die Bewältigung der Auswirkungen von Krisen und den Umgang mit disruptiven Innovationen; —  Lösungen für die verstärkte Teilhabe der Bürger und Patienten, die Selbstüberwachung und die Interaktion mit dem Personal des Gesundheits- und Sozialwesens für eine stärker integrierte Versorgung und einen benutzerorientierten Ansatz unter Berücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs; —  Daten, Informationen, Wissen und bewährte Verfahren aus der Forschung zum Gesundheitswesen auf Unionsebene und weltweit, aufbauend auf vorhandenem Wissen und vorhandenen Datenbanken. 2.   CLUSTER „KULTUR, KREATIVITÄT UND INKLUSIVE GESELLSCHAFT“ 2.1.   Hintergrund Die Union steht für einen einzigartigen Weg, bei dem Wirtschaftswachstum mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und mit Sozialpolitik, mit einem hohen Maß an sozialer Inklusion und gemeinsamen Werten wie Demokratie, Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung sowie mit dem Reichtum der Vielfalt kombiniert wird. Dieses Modell entwickelt sich ständig weiter und muss sich den Herausforderungen stellen, die unter anderem mit der Globalisierung, dem technologischen Wandel und zunehmenden Ungleichheiten verbunden sind. Die Union muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Innovation fördern, Bildung unterstützen, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte gewährleisten, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe fördern und die Teilhabe der Bürger durch soziale Innovation stärken. Die Steuerung der Migration und die Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von FuI im Bereich der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der Union ist von grundlegender Bedeutung. So sind insbesondere die Aspekte der Sozial- und der Geisteswissenschaften in allen Interventionsbereichen dieses Clusters integriert. Der Umfang, die Komplexität und der generationenübergreifende und transnationale Charakter der Herausforderungen erfordern ein vielschichtiges Handeln der Union. Der Versuch, diese kritischen sozialen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Fragen allein auf nationaler Ebene zu behandeln, würde die Gefahr einer ineffizienten Nutzung der Ressourcen, einer Fragmentierung der Ansätze und der Entstehung unterschiedlicher Standards bei Wissen und Kapazitäten mit sich bringen. Die FuI-Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem Cluster werden sich insgesamt an den Prioritäten der Union bei dem demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Währungsunion, sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen. Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 10 ) eingerichteten Programm „Justiz“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 11 ) eingerichteten Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, mit denen Tätigkeiten im Bereich des Zugangs zu den Gerichten, der Opferrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Nichtdiskriminierung, des Datenschutzes und der Förderung der Unionsbürgerschaft unterstützt werden, sowie mit dem Programm „Kreatives Europa“ und dem durch die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 12 ) aufgestellten Programm „Digitales Europa“, sowie Erasmus, Erasmus+ und mit dem ESF+ werden genutzt. Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 1 (Keine Armut), Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen); Ziel 4 (Hochwertige Bildung), Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen). 2.2.   Interventionsbereiche 2.2.1.   Demokratie und Staatsführung Das Vertrauen in die Demokratie und in etablierte politische Institutionen scheint zu schwinden. Die Politikverdrossenheit findet zunehmend im Zulauf für Anti-Establishment- und populistische Parteien sowie im wachsenden Nativismus ihren Ausdruck. Hinzu kommen unter anderem sozioökonomische Ungleichheiten, große Migrationsbewegungen und Sicherheitsbedenken. Zur Bewältigung der derzeitigen und künftigen Herausforderungen bedarf es neuer Überlegungen darüber, wie sich die demokratischen Institutionen auf allen Ebenen in einem Kontext größerer Vielfalt, eines globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs, der Digitalisierung und des raschen technologischen Fortschritts anpassen müssen, wobei es entscheidend auf die Erfahrung der Bürger mit demokratischen Diskursen, Gepflogenheiten und Institutionen ankommen wird. Grundzüge —  Geschichte, Entwicklung und Effizienz demokratischer Systeme auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen; Rolle der Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik als Eckpfeiler der demokratischen Bürgerschaft; —  Rolle des Sozialkapitals und des Zugangs zu Kultur bei der Stärkung des demokratischen Dialogs, der Bürgerbeteiligung sowie offener und auf Vertrauen gegründeter Gesellschaften; —  innovative und verantwortungsvolle Ansätze zur Unterstützung der Transparenz, Zugänglichkeit, Reaktionsfähigkeit, Rechenschaftspflicht, Vertrauenswürdigkeit, Resilienz, Wirksamkeit und Legitimität demokratischer Staatsführung unter uneingeschränkter Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie der Rechtsstaatlichkeit; —  Strategien zur Bekämpfung von Populismus, Rassismus, Polarisierung, Korruption, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus und zur Einbeziehung, Ermächtigung und Beteiligung der Bürger; —  Analyse und Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Inklusion sowie der interkulturellen Dynamik in Europa und darüber hinaus; —  besseres Verständnis der Rolle journalistischer Normen und von Nutzern generierter Inhalte in einer hypervernetzten Gesellschaft und Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Desinformation; —  Rolle der multikulturellen einschließlich spirituellen Identität für die Demokratie, die Staatsbürgerschaft und das politische Engagement sowie für die Grundwerte der Union wie Respekt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Zusammenarbeit und Dialog; —  Unterstützung der Forschung, um die Identität von und die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Gemeinschaften, Regionen und Nationen zu verstehen; —  Auswirkungen von technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten, einschließlich Massendaten, sozialer Netzwerke im Internet und KI auf die Demokratie, Privatsphäre und Redefreiheit; —  deliberative, partizipative und direkte Demokratie und Staatsführung sowie aktive und inklusive Bürgerschaft, einschließlich der digitalen Dimension; —  Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten auf die politische Partizipation und die demokratische Staatsführung und Forschung zu der Frage, in welchem Umfang diese Auswirkungen zur Bekämpfung von Ungleichheiten und allen Formen der Diskriminierung, auch im Bereich Geschlechtergleichstellung, und zu einer widerstandfähigeren Demokratie beitragen können; —  menschliche, soziale und politische Dimensionen von Kriminalität, Dogmatismus und Radikalisierung sowohl bei Tätern und potenziellen Tätern als auch bei Opfern und potenziellen Opfern; —  Bekämpfung von Desinformation, gezielten Falschmeldungen und Hetze und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltung des öffentlichen Raums; —  die Union als internationaler und regionaler Akteur des Multilateralismus, einschließlich neuer Konzepte für die Wissenschaftsdiplomatie; —  Effizienz der Justizsysteme und verbesserter Zugang zur Justiz aufgrund der Unabhängigkeit und der Grundsätze der Justiz und der Achtung der Menschenrechte sowie faire, effiziente und transparente Verfahren in Zivil- wie auch in Strafsachen. 2.2.2.   Kultur, Kulturerbe und Kreativität Die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft schlägt Brücken zwischen Kunst, Kultur, spirituellen Überzeugungen und Erfahrungen sowie Kulturerbe, Wirtschaft und Technologie. Darüber hinaus spielt die Kultur- und Kreativwirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Reindustrialisierung Europas; sie ist ein Wachstumsmotor und befindet sich in einer strategischen Position, um durch Innovationen Ausstrahlungseffekte auf andere Wirtschaftszweige wie Tourismus, Einzelhandel, Medien sowie digitale Technologien und Technik auszulösen. Das Kulturerbe ist integraler Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft und bildet das Grundgewebe unseres Lebens; es ist sinnstiftend für Gemeinschaften, Gruppen und Gesellschaften und verleiht ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Es bildet die Brücke zwischen der Vergangenheit und der Zukunft unserer Gesellschaften. Ein besseres Verständnis des Kulturerbes und der Art und Weise, wie es wahrgenommen und interpretiert wird, ist für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft in Europa und weltweit wesentlich. Es ist auch eine Triebfeder der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaft und eine starke Inspirationsquelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Bewahrung, der Schutz, die Restaurierung und die Erforschung unseres Kulturerbes, der Zugang dazu und die volle Nutzung seines Potenzials stellen entscheidende Herausforderungen für die jetzige und für künftige Generationen dar. Das materielle und immaterielle Kulturerbe ist ein wichtiger Impulsgeber und eine reiche Inspirationsquelle für die Kunst, das traditionelle Handwerk und den kulturellen, den kreativen und den unternehmerischen Sektor, die Triebkräfte für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Außenhandel sind. In diesem Sinne müssen sowohl Innovation als auch Resilienz des Kulturerbes bei der Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften und relevanten Akteuren in Betracht gezogen werden. Das Kulturerbe kann auch als Mittel der Kulturdiplomatie dienen und als Faktor für die Identitätsstiftung und den kulturellen und sozialen Zusammenhalt. Grundzüge —  Kulturerbestudien und -wissenschaften mit Spitzentechnologien und innovativen Methoden, auch aus dem Digitalbereich; —  Zugang zum Kulturerbe und dessen gemeinsame Nutzung mit innovativen Nutzungsmustern und partizipatorischen Managementmodellen; —  Forschung über die Zugänglichkeit des Kulturerbes durch neue Technologien wie Cloud-Dienste, einschließlich eines virtuellen Kooperationsraumes für das europäische Kulturerbe, sowie Förderung und Erleichterung der Übermittlung von Know-how und Kompetenzen; dem wird eine Folgenabschätzung vorausgehen; —  tragfähige Geschäftsmodelle zur Stärkung der finanziellen Basis des Kulturerbesektors; —  Verknüpfung des Kulturerbes mit neuen kreativen Sektoren, einschließlich interaktiver Medien, und soziale Innovationen; —  Beitrag des Kulturerbes zur nachhaltigen Entwicklung durch Erhaltung, Schutz, Entwicklung und Regenerierung von Kulturlandschaften, mit der Union als Labor für Kulturerbe-Innovationen und nachhaltigen Kulturtourismus; —  Erhaltung, Schutz, Aufwertung, Restaurierung und nachhaltige Bewirtschaftung von Kulturerbe und Sprachen, auch unter Nutzung traditioneller Fertigkeiten und Handwerksberufe oder unter Einsatz von Spitzentechnologien, darunter digitale Technologien; —  Einfluss von kulturellen Erinnerungen, Traditionen, Verhaltensmustern, Wahrnehmungen, Überzeugungen, Werten, Zugehörigkeitsgefühlen und Identitäten; die Rolle der Kultur und des Kulturerbes in multikulturellen Gesellschaften und Muster der kulturellen Inklusion oder Exklusion. 2.2.3.   Sozialer und wirtschaftlicher Wandel Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen und kulturellen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen ( 13 ). Für die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums, die Gleichstellung der Geschlechter, das Wohlergehen, die Verringerung von Ungleichheiten, die Ankurbelung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), sozialräumliche Ungleichheiten und Humankapital, das Verständnis und die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen, des interkulturellen Dialogs und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Eine gerechtere Zukunft in Wohlstand erfordert zugängliche, integrative und hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Grundzüge —  Wissensbasis für Beratung über Investitionen und politische Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, zur Förderung von Qualifikationen mit Mehrwert, Produktivität, sozialer Mobilität, Wachstum, sozialer Innovation und Beschäftigung; Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Bekämpfung von Ungleichheiten und bei der Förderung der Inklusion, einschließlich der Vorbeugung gegen Schulversagen; —  soziale Nachhaltigkeit über rein BIP-gestützte Indikatoren hinaus, insbesondere neue Wirtschafts- und Geschäftsmodelle und neue Finanztechnologien; —  statistische und andere wirtschaftliche Instrumente für ein besseres Verständnis von Wachstum und Innovation vor dem Hintergrund stockender Produktivitätsgewinne oder struktureller wirtschaftlicher Veränderungen; —  neue Unternehmensführungsmodelle in neu entstehenden Wirtschaftsbereichen und Marktinstitutionen; —  neue Formen von Arbeit, die Rolle der Arbeit, Kompetenzerweiterung, Trends und Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Einkommen in den heutigen Gesellschaften und ihre Auswirkungen auf Einkommensverteilung, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeitsumfeld, Nichtdiskriminierung, einschließlich Geschlechtergleichstellung, und soziale Inklusion; —  größeres Verständnis des gesellschaftlichen Wandels in Europa und seiner Auswirkungen; —  Auswirkungen des sozialen, technologischen und wirtschaftlichen Wandels auf den Zugang zu sicherem, gesundem, erschwinglichem und nachhaltigem Wohnraum; —  Anpassung der Steuer- und Sozialleistungssysteme und Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit und der sozialen Investitionen mit dem Ziel, Ungleichheiten auf gerechte und nachhaltige Weise zu verringern und die Auswirkungen von Technologie, Demografie und Vielfalt anzugehen; —  integrative und nachhaltige Entwicklungs- und Wachstumsmodelle für städtische, stadtähnliche und ländliche Gebiete; —  Verständnis der Mobilität der Menschen und ihrer Auswirkungen im Kontext der sozialen und wirtschaftlichen Transformation, betrachtet auf globaler und lokaler Ebene, für eine bessere Steuerung der Migration, die Respektierung von Unterschieden, die langfristige Integration von Migranten einschließlich Flüchtlingen und die Auswirkungen entsprechender politischer Maßnahmen; Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Achtung der Menschenrechte und Fragen der Entwicklungshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit; umfassender und besserer Zugang zu hochwertiger Bildung, zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zur Kultur, zu Hilfsdiensten und zu einer aktiven und inklusiven Bürgerschaft, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, einschließlich Migranten; —  Bewältigung der großen Herausforderungen, vor denen die europäischen Modelle für sozialen Zusammenhalt, Immigration, Integration, demografischen Wandel, Altern, Behinderung, Bildung, Armut und soziale Ausgrenzung stehen; —  fortschrittliche Strategien und innovative Methoden für die Gleichstellung der Geschlechter in allen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen sowie die Bewältigung geschlechtsbezogener Vorurteile und geschlechtsspezifischer Gewalt; —  Ausrichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf, den digitalen Wandel in der Union zu fördern und optimal zu nutzen sowie die Risiken aus der globalen Vernetzung und technologischen Innovationen — insbesondere neue Online-Risiken — und aus ethischen Fragen, sozioökonomischen Ungleichheiten und radikalen Marktveränderungen zu mindern; —  Modernisierung der Steuerungs- und Verwaltungssysteme der öffentlichen Verwaltungen mit dem Ziel der Einbeziehung der Bürger und der Erfüllung ihrer Erwartungen an Dienstleistungserbringung, Transparenz, Zugänglichkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Nutzerorientierung. 3.   CLUSTER „ZIVILE SICHERHEIT FÜR DIE GESELLSCHAFT“ 3.1.   Hintergrund Die europäische Zusammenarbeit hat zu einer beispiellosen Ära des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Allerdings muss Europa den Herausforderungen begegnen, die sich aus den anhaltenden Bedrohungen für die Sicherheit unserer zunehmend komplexen und digitalisierten Gesellschaft ergeben. Terroranschläge und Radikalisierung sowie Cyberangriffe und hybride Bedrohungen schüren die Sicherheitssorgen und belasten unsere Gesellschaften besonders stark. Neue Sicherheitsbedrohungen, die in naher Zukunft durch neue Technologien verursacht werden können, erfordern ebenfalls Aufmerksamkeit. Sicherheit und Wohlstand in der Zukunft hängen davon ab, dass die Fähigkeiten zum Schutz Europas gegen diese Bedrohungen verbessert werden. Dazu reichen rein technische Mittel nicht aus; vielmehr bedarf es des Wissens über Menschen, über ihre Geschichte, über ihre Kultur und über ihr Verhalten, wozu auch ethische Erwägungen zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zählen. Darüber hinaus muss Europa sicherstellen, dass es bei sicherheitskritischen Technologien unabhängig ist, und die Entwicklung bahnbrechender Sicherheitstechnologien unterstützen. Die europäischen Bürger, die staatlichen Institutionen, die Institutionen der Union und die Wirtschaft müssen vor den anhaltenden Bedrohungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit Feuerwaffen, des Drogen- und Menschenhandels und des illegalen Handels mit Kulturgütern, geschützt werden. Die menschliche und die soziale Dimension von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung erfordern ein besseres Verständnis, damit staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit verbessert werden können. Die Stärkung des Schutzes und der Sicherheit durch besseres Grenzmanagement einschließlich der See- und Landgrenzen ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Cyberkriminalität nimmt zu, und die damit verbundenen Risiken werden im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft immer vielfältiger. Europa muss seine Anstrengungen fortsetzen, die Cybersicherheit, den Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und die Verbreitung falscher und schädlicher Informationen zu bekämpfen, um die demokratische, soziale und wirtschaftliche Stabilität zu wahren. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Hitzewellen oder Dürren, die sich aufgrund des Klimawandels verschärfen und Waldbrände und Landdegradation auslösen, sowie anderer Naturkatastrophen wie Erdbeben einzudämmen. Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen können wichtige gesellschaftliche Funktionen und kritische Infrastrukturen wie Kommunikation, Gesundheitsfürsorge, Lebensmittel, Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr, Sicherheit und Regierung/Verwaltung gefährden. Zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge sind im Rahmen dieses Clusters sowohl technische Forschung als auch die Erforschung des menschlichen Faktors erforderlich, wozu gegebenenfalls auch das Testen von Anwendungen und die Überprüfung von Fortbildungsmaßnahmen, Cyberhygiene und Cyberbildung gehören. Es bedarf größerer Anstrengungen, um die Ergebnisse der Sicherheitsforschung auszuwerten und ihre Übernahme zu fördern. Im Rahmen dieses Clusters werden Synergien angestrebt, insbesondere mit folgenden Programmen: Fonds für die innere Sicherheit, Fonds für integriertes Grenzmanagement und Programm „Digitales Europa“. Ferner soll dabei die Zusammenarbeit zwischen zwischenstaatlichen Agenturen und Organisationen im Bereich FuI verbessert werden, auch durch Austausch- und Konsultationsmechanismen wie im Interventionsbereich „Schutz und Sicherheit“. Die Sicherheitsforschung ist Teil einer umfassenden Reaktion der Union auf Sicherheitsbedrohungen. Sie trägt zur Fähigkeitsentwicklung bei, indem sie die künftige Verfügbarkeit von Technologien, Techniken und Anwendungen sicherstellt, die erforderlich sind, um die von politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und Organisationen der Zivilgesellschaft ermittelten Fähigkeitslücken zu schließen. Bereits jetzt machen die Forschungsmittel des früheren Rahmenprogramms der Union rund 50 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Sicherheitsforschung in der Union aus. Die verfügbaren Instrumente, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 14 ) eingerichteten Weltraumprogramms der Union (EGNOS und Galileo, Copernicus, Weltraumlage-Erfassung und staatliche Satellitenkommunikation), werden in vollem Umfang zum Einsatz kommen. Zwar werden die FuI-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Programms auss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.