Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL V AUSWAERTIGE BEZIEHUNGEN, KAPITEL 1 GEMEINSAME HANDELSPOLITIK, ARTIKEL 116

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Avis juridique important | 11979H116 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL V AUSWAERTIGE BEZIEHUNGEN, KAPITEL 1 GEMEINSAME HANDELSPOLITIK, ARTIKEL 116 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0044 +++++ ARTIKEL 116 DIE REPUBLIK GRIECHENLAND SCHAFFT GEGENÜBER DRITTEN LÄNDERN IHR IM ZEITPUNKT DES BEITRITTS BESTEHENDES SYSTEM DER SICHERHEITSLEISTUNG BEI DER EINFUHR UND DER BARZAHLUNGSPFLICHT NACH DEM GLEICHEN ZEITPLAN UND ZU DEN GLEICHEN BEDINGUNGEN AB , WIE SIE IN ARTIKEL 38 BEZUEGLICH DER DERZEITIGEN MITGLIEDSTAATEN FESTGESETZT SIND .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.