Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2170 der Kommission vom 27. September 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R2170. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eines der Europäischen Kommission vorgelegten Zahlungsantrags sind, bis der maximale Betrag der Prioritätsachse technische Hilfe erreicht ist 2 323,03 “ (1)  Bei jeder der nachstehenden Indikatorbezeichnungen bezieht sich ein positives Ergebnis auf einen Teilnehmer, der die erforderlichen, von den zuständigen Stellen für die allgemeine und berufliche Bildung (Education and Training Boards) festgelegten Bewertungskriterien erfüllt, wobei das Ergebnis durch den Ergebnisprüfausschuss (Results Approval Panel) bestätigt und sowohl auf dem Genehmigungsformular ‚F12-Course-Summary-Assessment-Sheet-and-Results-Approval-Form‘ als auch in elektronischer Form über das Results Capture and Certification Request System (RCCRS) erfasst wird. (2)  SICAP — Social Inclusion and Community Activation Programme (https://www.pobal.ie/programmes/social-inclusion-and-community-activation-programme-sicap-2018-2022/). ANHANG XI „ANHANG XXI Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Portugal 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) Alle Vorhaben in Bezug auf die Bereitstellung nicht formaler Bildung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zwecks Erlangung von Wissen und/oder Erlernens neuer Fertigkeiten im Bereich Reorganisation und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen im Rahmen der folgenden operationellen Programme: — 2014PT16M3OP001 (Compete 2020): 5 — Stärkung der institutionellen Kapazität der öffentlichen Behörden und Akteure sowie der Effizienz der öffentlichen Vewaltung — 2014PT16M2OP001 (Norte 2020): Prioritätsachse 9 — Aufbau institutioneller Kapazitäten und IKT — 2014PT16M2OP002 (Centro 2020): Prioritätsachse 8 — Stärkung der institutionellen Kapazitäten der regionalen Einrichtungen — 2014PT16M2OP003 (Alentejo 2020): Prioritätsachse 9 — Aufbau institutioneller Kapazitäten und Modernisierung der Verwaltung — 2014PT16M2OP007 (Cresc Algarve): Prioritätsachse 8 — Modernisierung der Verwaltung und Stärkung der Handlungsfähigkeit 1) Stundensatz für Schulungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2) Stundensatz für Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst während eines Schulungskurses Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers während des Schulungskurses nicht unter die förderfähigen Kosten, so wird nur der Stundensatz für die Schulung erstattet Fällt das Gehalt des Schulungsteilnehmers in diesem Vorhaben unter die förderfähigen Kosten, so dürfen beide Beträge erstattet werden. Anzahl der abgeleisteten Schulungsstunden für Beschäftige im öffentlichen Dienst pro Teilnehmer 1) 7,12 — Stundensatz für die Schulung 2) 7,50 — Stundensatz für das Gehalt des Schulungsteilnehmers 2.   Anpassung der Beträge Einheitskosten 1 können gemäß den neuen Daten zu Ausgaben für Schulungen aus der von Eurostat veröffentlichten Erhebung zur beruflichen Weiterbildung (Ausgangswert: 2015) angepasst werden. “

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.