Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/581 der Kommission vom 24. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für den Clearing-Zugang im Zusammenhang mit Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2017-03-31

Quellenkennung: 32017R0581. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Formular 1 Mitteilung gemäß Artikel 15 Name der CCP Entsprechende Kontaktangaben Name(n) des/der eng verbundenen Handelsplatzes/Handelsplätze Land/Länder des/der eng verbundenen Handelsplatzes/Handelsplätze     1. 2. 3. … 1. 2. 3. … Formular 2 Mitteilung gemäß Artikel 16 Name der CCP Entsprechende Kontaktangaben Datum des Zulassungsbeschlusses Anfangs- und Enddatum des Übergangszeitraums Name(n) des/der eng verbundenen Handelsplatzes/Handelsplätze Land/Länder des/der eng verbundenen Handelsplatzes/Handelsplätze       Beginn: Ende: 1. 2. 3. … 1. 2. 3. … Formular 3.1 Allgemeine Mitteilung gemäß Artikel 17 Name des Handelsplatzes Entsprechende Kontaktangaben Name(n) und Land/Länder von Handelsplätzen in derselben Gruppe innerhalb der Union Name(n) und Land/Länder von eng verbundenen CCP     1. 2. 3. … 1. 2. 3. … Formular 3.2 Mitteilung des Nominalbetrags gemäß Artikel 17 Handelsplatz Gehandelter Nominalbetrag 2016 Anlageklasse X:   Anlageklasse Y:   Anlageklasse Z: …   Formular 4.1 Allgemeine Mitteilung gemäß Artikel 18 Name des Handelsplatzes Entsprechende Kontaktangaben Name(n) und Land/Länder von Handelsplätzen in derselben Gruppe innerhalb der Union Name(n) und Land/Länder von eng verbundenen CCP     1. 2. 3. … 1. 2. 3. … Formular 4.2 Mitteilung des Nominalbetrags gemäß Artikel 18 Name des Handelsplatzes: Nominalbetrag für das rollierende Jahr ... Nominalbetrag für das rollierende Jahr ... Anlageklasse X:     Anlageklasse Y:     Anlageklasse Z: …     ( 1 ) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349). ( 2 ) Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (ABl. L 166 vom 11.6.1998, S. 45). ( 3 ) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 153/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für Anforderungen an zentrale Gegenparteien (ABl. L 52 vom 23.2.2013, S. 41).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.