Europäische Union

Beschluss des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union

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9.12.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 322/37 BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2009 zur Ernennung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (2009/911/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 2 Unterabsatz 1, in der Erwägung, dass der Generalsekretär des Rates ernannt werden sollte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Pierre de BOISSIEU wird für die Zeit vom 1. Dezember 2009 bis zum Tag nach der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2011 zum Generalsekretär des Rates der Europäischen Union ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss wird Herrn Pierre de BOISSIEU vom Präsidenten des Rates mitgeteilt. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2009. Im Namen des Rates Die Präsidentin B. ASK

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.