Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL V AUSWAERTIGE BEZIEHUNGEN, KAPITEL 2 ABKOMMEN DER GEMEINSCHAFTEN MIT BESTIMMTEN DRITTEN LAENDERN, ARTIKEL 120

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Avis juridique important | 11979H120 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL V AUSWAERTIGE BEZIEHUNGEN, KAPITEL 2 ABKOMMEN DER GEMEINSCHAFTEN MIT BESTIMMTEN DRITTEN LAENDERN, ARTIKEL 120 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0045 +++++ ARTIKEL 120 DIE ARTIKEL 118 UND 119 GELTEN FÜR DIE ABKOMMEN MIT AEGYPTEN , ALGERIEN , FINNLAND , ISLAND , ISRÄL , JORDANIEN , LIBANON , MALTA , MAROKKO , NORWEGEN , ÖSTERREICH , PORTUGAL , SCHWEDEN , DER SCHWEIZ , SPANIEN , SYRIEN , DER TÜRKEI , TUNESIEN UND ZYPERN . DIE ARTIKEL 118 UND 119 GELTEN AUCH FÜR ABKOMMEN , WELCHE DIE GEMEINSCHAFT MIT ANDEREN DRITTEN LÄNDERN DES MITTELMEERRAUMS VOR INKRAFTTRETEN DIESER AKTE SCHLIESST .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.