Europäische Union

Beschluss des Rates vom 5. September 2023 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 2023/C 317/03

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32023D0907(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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7.9.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 317/3 BESCHLUSS DES RATES vom 5. September 2023 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (2023/C 317/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat am 5. Juli 2023 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (1) vorgelegt. (2) Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (2) und auf der Ausgabenseite mit der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (3) im Einklang steht — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 am 5. September 2023 festgelegt. Der vollständige Text (4) kann über die Website des Rates unter https://www.consilium.europa.eu/documents-publications/public-register/public-register-search/ eingesehen oder heruntergeladen werden. Geschehen zu Brüssel am 5. September 2023. Im Namen des Rates Der Präsident P. NAVARRO RÍOS (1)  Dok. COM(2023) 300 final. (2)   ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1. (3)   ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11. (4)  Dok. 11565/23 + ADD 1 + ADD 2.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.