Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/2197 des Rates vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/2197 29.9.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/2197 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 (1) angenommen. (2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2027 verlängert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 wird das Datum „31. Oktober 2026“ durch das Datum „31. Oktober 2027“ ersetzt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1763/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2197/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.