Europäische Union

2001/692/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2001 über die Anpassung der Finanziellen Vorausschau an die Ausführungsbedingungen

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Wichtiger rechtlicher Hinweis | 32001D0692 2001/692/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2001 über die Anpassung der Finanziellen Vorausschau an die Ausführungsbedingungen Amtsblatt Nr. L 246 vom 15/09/2001 S. 0028 - 0032 Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2001 über die Anpassung der Finanziellen Vorausschau an die Ausführungsbedingungen (2001/692/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Nummern 16 bis 18 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1), auf Vorschlag der Kommission(2), gemäß den Abstimmungsregeln in Artikel 272 Absatz 9 Unterabsatz 5 des EG-Vertrags, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Finanzielle Vorausschau 2000-2006 muss angepasst werden, um den Ausführungsbedingungen im Jahr 2000 Rechnung zu tragen. (2) Aufgrund einer Verzögerung bei der Annahme gewisser Programme für die strukturpolitischen Maßnahmen konnte ein Betrag in Höhe von 6152,3 Mio. EUR aus der für die Strukturfonds vorgesehenen Mittelausstattung weder im Jahr 2000 gebunden noch auf 2001 übertragen werden. Gemäß Nummer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung muss dieser Betrag unter Erhöhung der entsprechenden Ausgabenhöchstbeträge bei den Mitteln für Verpflichtungen auf die folgenden Jahre übertragen werden. (3) Der Haushaltsvollzug im Jahr 2000 lässt nicht erkennen, dass in diesem Stadium eine Anpassung der Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen notwendig ist. Der diesbezügliche Stand wird bei jeder der kommenden Anpassungen überprüft werden - BESCHLIESSEN: Artikel 1 Die jährlichen Obergrenzen der Teilrubrik "Strukturfonds" (Mittel für Verpflichtungen) in der Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau werden um folgende Beträge, ausgedrückt in Mio. EUR zu jeweiligen Preisen, angehoben: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Die Tabelle der Finanziellen Vorausschau für EU-15 und der Finanzrahmen für EU-21 nach technischer Anpassung für 2002 an die Entwicklung des BSP und der Preise und die in diesem Beschluss vorgesehenen Anpassungen sind dem Anhang zu entnehmen. Geschehen zu Brüssel am 3. Mai 2001. Für das Europäische Parlament Die Präsidentin N. Fontaine Für den Rat Der Präsident A. Lindh (1) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. (2) ABl. C 180 E vom 26.6.2001, S. 244. ANHANG TABELLE 1 Finanzielle Vorausschau (EU-15), angepasst zu Preisen 2002 - Nach Anpassung (Ausführung) im Jahr 2001 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> TABELLE 2 Finanzrahmen (EU-21), angepasst zu Preisen 2002 - Nach Anpassung (Ausführung) im Jahr 2001 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.