Europäische Union

2001/434/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2001 über spezifische Maßnahmen im Rindfleischsektor in Bezug auf Deutschland im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1441)

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Avis juridique important | 32001D0434 2001/434/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2001 über spezifische Maßnahmen im Rindfleischsektor in Bezug auf Deutschland im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1441) Amtsblatt Nr. L 154 vom 09/06/2001 S. 0063 - 0063 Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2001 über spezifische Maßnahmen im Rindfleischsektor in Bezug auf Deutschland im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1441) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (2001/434/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch(1), insbesondere auf Artikel 38 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 der Kommission vom 18. Dezember 2000 über außerordentliche Stützungsmaßnahmen für den Rindfleischmarkt(2), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 111/2001(3), können Mitgliedstaaten, die der Kommission gegenüber nachweisen können, dass sie bei normaler Schlachtleistung über ausreichende Kapazität für die Durchführung von BSE-Tests an allen über 30 Monate alten Tieren verfügen, von der Kommission ermächtigt werden, die Ankaufregelung einzustellen. Deutschland hat der Kommission diesen Nachweis erbracht, weshalb dieser Mitgliedstaat ermächtigt werden sollte, die Regelung einzustellen. (2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Rindfleisch - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Deutschland wird ermächtigt, die Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 festgelegten Ankaufregelung einzustellen. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 21. Mai 2001 Für die Kommission Franz Fischler Mitglied der Kommission (1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 21. (2) ABl. L 321 vom 19.12.2000, S. 47. (3) ABl. L 19 vom 20.1.2001, S. 11.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.