Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2453 der Kommission vom 26. November 2024 in der Sache SA.101557 (2023/NN, ex-2022/PN) — Frankreich — Seeverkehrsverbindungen nach Korsika (2023-2030) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8473)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2453 30.12.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2453 DER KOMMISSION vom 26. November 2024 in der Sache SA.101557 (2023/NN, ex-2022/PN) — Frankreich — Seeverkehrsverbindungen nach Korsika (2023-2030) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8473) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   Voranmeldephase (1) Mit Schreiben vom 17. Januar 2022 teilten die französischen Behörden der Kommission mit, dass das korsische Verkehrsamt („Office des Transports de la Corse“, im Folgenden auch kurz „OTC“) Schritte eingeleitet habe, um festzustellen, ob ein Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Seeverkehrsverbindung zwischen Korsika und dem französischen Festland bestehe. Am 19. Januar 2022 leitete die Kommission ein Voranmeldeverfahren ein, das die Nummer SA.101557 trägt. Die französischen Behörden haben der Kommission mit Schreiben vom 19., 25. und 27. Januar 2022 erste Stellungnahmen übermittelt. (2) Mit Schreiben bzw. E-Mails vom 4. und 15. Februar sowie vom 22. März 2022 ersuchte die Kommission die französischen Behörden um zusätzliche Auskünfte. Die französischen Behörden übermittelten ihre Antworten am 15. Februar sowie am 7. und 31. März 2022. (3) Mit Schreiben vom 15. März, 8. April sowie 19. und 20. Mai 2022 haben die französischen Behörden die Kommission von ihrem Vorhaben in Kenntnis gesetzt, fünf Gemeinwohlaufträge über die Erbringung von Seeverkehrsdiensten für Güter und Personen zwischen dem Hafen von Marseille und jeweils einem der fünf korsischen Häfen (Ajaccio, Bastia, Propriano, Île-Rousse und Porto Vecchio) für einen Zeitraum von acht Jahren (2023-2030) zu vergeben („Gemeinwohlaufträge“ oder „Maßnahmen“). (4) Mit Schreiben bzw. E-Mails vom 20. April, 30. Mai, 12. Juli, 11. August, 3., 18., 21., 23. und 30. November sowie vom 1. und 2. Dezember 2022 ersuchte die Kommission die französischen Behörden um zusätzliche Auskünfte. Sie übermittelten ihre Antworten mit Schreiben bzw. E-Mails vom 7. und 22. Juni, 22. und 27. Juli, 10., 13. und 14. Oktober, 8., 10., 11., 17., 22., 24., 25. und 30. November sowie 1. und 2. Dezember 2022. (5) In der Voranmeldephase hielten die Kommission und die französischen Behörden am 1., 17. und 22. Februar, 18. März, 5. April, 28. Juni, 11. Juli sowie 15., 21. und 30. November 2022 Treffen ab. Zur Vorbereitung oder im Anschluss an diese Treffen übermittelten die französischen Behörden am 21. Februar, 22. März und 12. Juli 2022 zusätzliche Informationen. (6) Gleichzeitig erhielt die Kommission am 14. April, 17., 21., 22. und 30. Juni, 25. Juli, 2. und 30. September, 5. und 26. Oktober und 2. Dezember 2022 sowie am 30. und 31. Januar 2023 allgemeine Informationen von einem Dritten. 1.2.   Anmeldung der Maßnahmen durch die französischen Behörden und Beschwerde von Corsica Ferries (7) Am 27. Dezember 2022 meldeten die französischen Behörden die Gemeinwohlaufträge elektronisch bei der Kommission an. Da die Anmeldung unvollständig war, ersuchte die Kommission die französischen Behörden am 16. Februar 2023 um zusätzliche Auskünfte. Die französischen Behörden ergänzten ihre Anmeldung durch E-Mails vom 5. April und 2. Mai 2023. (8) Am 23. März 2023 reichte das Unternehmen Corsica Ferries bei der Kommission eine förmliche Beschwerde ein, mit der die Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit der Maßnahmen insbesondere mit den Beihilfevorschriften infrage gestellt wurde. (9) Die Kommission leitete die Beschwerde an die französischen Behörden weiter und ersuchte am 11. April und 5. Juni 2023 um zusätzliche Auskünfte. Die französischen Behörden übermittelten ihre Stellungnahmen zu der Beschwerde und zusätzliche Informationen am 28. Juni, 28. Juli und 27. Oktober 2023. (10) Das Unternehmen Corsica Ferries übermittelte mit E-Mails vom 13. Oktober und 20. Dezember 2023 zusätzliche Informationen zu seiner Beschwerde. Am 21. Dezember 2023 leitete die Kommission diese zusätzlichen Informationen an die französischen Behörden weiter, die darauf mit E-Mail vom 6. Februar 2024 antworteten. 1.3.   Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens zu den Maßnahmen durch die Kommission (11) Mit Schreiben vom 23. Februar 2024 hat die Kommission die französischen Behörden von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, in Bezug auf die Gemeinwohlaufträge das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). (12) Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Kommission forderte die französischen Behörden und Beteiligte auf, zu den Gemeinwohlaufträgen Stellung zu nehmen. (13) Mit Schreiben vom 27. März 2024 haben die französischen Behörden der Kommission ihre Stellungnahme übermittelt. Nach Eingang dieser Stellungnahme richtete die Kommission am 23. April, 13. und 30. Mai, 14. und 21. Juni sowie 2. und 9. Juli 2024 Auskunftsersuchen an die französischen Behörden, die diese am 23. und 31. Mai, 13. Juni sowie 9., 11., 12. und 17. Juli 2024 beantworteten. (14) Bei der Kommission gingen Stellungnahmen von mehreren Beteiligten ein, und zwar von Corsica Ferries (22. April 2024), Corsica Linea (29. April 2024), La Méridionale (29. April 2024) und der Stef Group (29. April 2024) (3). (15) Die Kommission leitete die Stellungnahmen von Corsica Ferries (am 23. April 2024) sowie von Corsica Linea, La Méridionale und der Stef Group (am 30. April 2024) an Frankreich weiter und gab Gelegenheit zur Äußerung. Frankreich antwortete am 25. Juni und 11. Juli 2024 auf die Stellungnahme von Corsica Ferries. Zu den Stellungnahmen der anderen Beteiligten wollte sich Frankreich nicht äußern. 2.   SEEVERKEHRSVERBINDUNG ZWISCHEN KORSIKA UND DEM FRANZÖSISCHEN FESTLAND 2.1.   Sozioökonomische Merkmale Korsikas (16) Korsika ist eine französische Insel im Mittelmeer. Sie zeichnet sich durch eine Gebirgslandschaft, Schutzgebiete und weitläufige ländliche Gebiete aus (4). Die Insel hat knapp 350 000 Einwohner, von denen rund 53 % in städtischen Gebieten und 47 % in ländlichen Gebieten leben (5). Aufgrund dieser besonderen geografischen Gegebenheiten gehört Korsika mit einer Bevölkerungsdichte von 39 Einwohnern pro km2 zu den am wenigsten dicht besiedelten Gebieten Frankreichs. Dieser Wert liegt deutlich unter dem französischen Durchschnitt von 105 Einwohnern pro km2 (6). (17) Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte sind die Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz bzw. Freizeiteinrichtungen groß. Auf Korsika werden im Vergleich zum nationalen Durchschnitt mehr und längere Fahrten unternommen (7). Darüber hinaus führen laut dem INSEE (8) die Topografie und der ländliche Charakter der Gemeinden und das unzureichende Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln dazu, dass für tägliche Fahrten mehr Privatfahrzeuge genutzt werden (86 % gegenüber 72 % im französischen Mutterland) (9). (18) Korsika verfügt über keine Autobahninfrastruktur. Das Straßennetz ist nur rudimentär ausgebaut; es besteht aus etwa zehn Landstraßen sowie Nebenstraßen. Diese Straßen sind recht kurvenreich. Dies bedeutet längere Fahrzeiten (10), erschwerte Verkehrsbedingungen (11) und ein erhöhtes Risiko von Verkehrsunfällen. Korsika hat die höchste Zahl an Verkehrstoten in Frankreich (12). Nach Angaben der französischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit werden diese Merkmale durch den Tourismus noch verstärkt. Die Beobachtungsstelle schätzt, dass sich jedes Jahr der durchschnittliche tägliche Verkehr auf den Straßen Korsikas während der Sommermonate nahezu verdoppelt (rund 500 000 Autos werden über die Linienschifffahrt auf die Insel befördert) (13). (19) Die Wirtschaft Korsikas stützt sich im Wesentlichen auf den Dienstleistungssektor (14). Tourismus (15) und Einzelhandel (16) gehören zu den wichtigsten Triebkräften für die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen auf der Insel. Die lokale Wirtschaft ist in hohem Maße von Einfuhren vom französischen Festland abhängig. 2019 waren die Einfuhren vom Festland fast fünfmal so hoch wie die Ausfuhren (17). (20) In ihrer Stellungnahme vom 17. November 2020 zur Marktkonzentration auf Korsika und den damit verbundenen Auswirkungen auf den lokalen Wettbewerb (im Folgenden „Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde“) (18) führt die französische Wettbewerbsbehörde aus, dass „die Insellage das größte spezifische Hemmnis für die Entwicklung der Wirtschaft der Insel ist, da der Zugang zu den Märkten durch die zusätzlichen Kosten aufgrund der geografischen Isolation beeinträchtigt werden kann“ (19). Die Wettbewerbsbehörde ist daher der Auffassung, dass „die Insellage und die geografische Entfernung zum französischen Festland die Lieferkosten erhöhen, da Seeverkehrsdienste strukturell teurer sind“. Somit „sind die Wirtschaftsbeteiligten durch eine komplexere Lieferkette als auf dem Festland eingeschränkt“ (20). (21) Beispielsweise stellt die Wettbewerbsbehörde im Bereich des Kraftstoffvertriebs eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem von den Verbrauchern auf Korsika gezahlten Kraftstoffpreis und dem auf dem Festland gezahlten Preis fest (21). Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde erklärt sich dieser Unterschied zum Teil dadurch, dass Korsika ausschließlich auf dem Seeweg mit Kraftstoff versorgt wird, wodurch sich der Kraftstoffendpreis erhöht. Der Straßentransport von Kraftstoffen zu den Tankstellen sei ebenfalls teurer, da das bergige Gelände die Transportzeiten verlängere. Schließlich führe die Saisonabhängigkeit der Nachfrage im Zusammenhang mit der Tourismussaison im Sommer zur Bewirtschaftung von Just-in-time-Beständen und berge die Gefahr, dass Kontingente erhebliche zusätzliche Kosten verursachten, da die Öllager Korsikas über eine geringe Speicherkapazität verfügten (22). (22) Ebenso seien Lebensmittel und Konsumgüter auf Korsika deutlich teurer als im übrigen Frankreich, jeweils um 14 % bzw. 11 % (23). Die Wettbewerbsbehörde führt dies in ihrer Stellungnahme zum Teil auf strukturelle Faktoren zurück, die mit der Insellage und der Saisonabhängigkeit zusammenhingen. Zudem sei die Lieferkette von den Einkaufszentralen in Südfrankreich länger, weil der Seeweg genutzt werden müsse (24). Die begrenzte Lagerkapazität der korsischen Geschäfte führt auch dazu, dass Waren häufiger geliefert werden müssen als auf dem Festland und dass sie von den Einkaufszentralen nicht die gleichen Rabatte erhalten wie die Geschäfte auf dem Festland (25). (23) Generell stellt das INSEE fest, dass Korsika die ärmste Region des französischen Mutterlands ist: 18,5 % der Einwohner Korsikas lebten 2018 unterhalb der Armutsgrenze, gegenüber 14 % auf nationaler Ebene. Die wirtschaftliche und soziale Lage verschlechterte sich auch durch die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 (26) und die hohe Inflation, die hauptsächlich auf den Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise ab 2022 zurückzuführen ist (27). 2.2.   Hafeninfrastruktur für Seeverkehrsdienste zwischen dem französischen Festland und Korsika 2.2.1.   Die Festlandhäfen (24) Bei den Festlandhäfen, die für Seeverkehrsdienste zwischen Korsika und dem französischen Festland genutzt werden, handelt es sich um Marseille, Toulon und Nizza (im Folgenden „Festlandhäfen“). (25) Marseille ist mehr als 60 km von Toulon entfernt (ca. 45 Minuten über die Autobahn A50 und weniger als eine Stunde mit dem Zug (28)) und fast 200 km von Nizza (ca. 2 Stunden 30 Minuten über die Autobahn A8). Toulon ist 150 km von Nizza entfernt (ca. 1 Stunde 45 Minuten über die Autobahnen A57 und A8 und 1 Stunde 45 Minuten mit dem Zug (29)). Abbildung 1 Festlandhäfen und korsische Häfen Quelle: Gecodia 2.2.1.1.   Der Hafen von Marseille (26) Der Hafen von Marseille ist einer der größten Häfen Frankreichs. Er unterhält zahlreiche nationale und internationale Seeverkehrsverbindungen und liegt nahe der Stadt Marseille, der zweitgrößten in Frankreich. (27) Die Hafenbehörde von Marseille (Grand Port Maritime de Marseille) ist eine staatliche Industrie- und Handelseinrichtung. (28) Der Hafen von Marseille ist ein globaler Hafen, der über eine Infrastruktur verfügt, die alle Verkehrsarten abfertigen kann. Es gibt zwei Hauptdocks: — Die östlichen Docks (im Westen von Marseille) mit zehn Seeterminals werden hauptsächlich von Fähren, kombinierten Passagier- und Frachtschiffen und Kreuzfahrtschiffen genutzt und verfügen über eine Schiffsreparaturwerft. — Die westlichen Docks (Fos-sur-Mer) sind für große interkontinentale Warenbewegungen (Energie, Autos, Container, Spezialgüter usw.) bestimmt. (29) In den östlichen Docks gibt es vier Seeterminals für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe, darunter die beiden nationalen Terminals Joliette und Arenc, die insbesondere den derzeitigen Seeverkehr nach Korsika abwickeln (mit mehr als 10 verfügbaren Liegeplätzen). Diese beiden Terminals sind direkt an drei Autobahnen angebunden: die A7, die durch den gesamten Rhône-Korridor von Lyon bis Marseille verläuft, die A50, die Marseille mit Toulon im Osten verbindet, und die A55, die Marseille mit Martigues im Westen verbindet. 2.2.1.2.   Der Hafen von Toulon (30) Der Hafen von Toulon bietet nationale und internationale Seeverkehrsverbindungen (Spanien, Italien) an. Er verfügt über vier Terminals in der Bucht von Toulon: zwei Terminals in Brégaillon und zwei Terminals im Stadtzentrum von Toulon bzw. in La Seyne-sur-Mer. Der Hafen von Toulon wird von der Industrie- und Handelskammer Var (im Folgenden „IHK Var“) verwaltet. (31) Das südliche Terminal in Brégaillon dient ausschließlich dem Schwerlasttransport, während das nördliche Terminal (im Folgenden „Toulon-Brégaillon“) über einen Liegeplatz verfügt, der ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt ist. Das Terminal in La Seyne-sur-Mer wird ausschließlich für Kreuzfahrtschiffe genutzt, während das Terminal im Stadtzentrum (im Folgenden „Toulon-Port de Commerce“) mit seinen drei Liegeplätzen für Fähren, Kreuzfahrtschiffe und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe genutzt wird. Das Terminal Toulon-Port de Commerce wickelt derzeit alle Seeverkehrsdienste zwischen Toulon und Korsika ab. Der Hafen von Toulon liegt relativ nahe der Autobahn A50 und des Bahnhofs Toulon. 2.2.1.3.   Der Hafen von Nizza (32) Der Hafen von Nizza liegt im Stadtzentrum. Er wird von der Industrie- und Handelskammer Nizza Côte d’Azur (im Folgenden „IHK Nizza Côte d’Azur“) verwaltet. Der Hafen verfügt über zwei Terminals mit jeweils zwei Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Beide Terminals werden hauptsächlich für Kreuzfahrtschiffe und den Passagierverkehr und in geringerem Maße für den Frachtverkehr genutzt. Der Hafen von Nizza ist relativ weit von der Autobahninfrastruktur entfernt (ca. zehn Kilometer), der Bahnhof dagegen liegt relativ nahe. 2.2.2.   Die korsischen Häfen (33) Die korsischen Häfen mit Seeverkehrsverbindungen zum französischen Festland sind Bastia, Ajaccio, L’Île-Rousse, Porto-Vecchio und Propriano (im Folgenden „korsische Häfen“). (34) Propriano ist der einzige korsische Hafen mit nur einer Verbindung zum französischen Festland (nach Marseille). An den anderen korsischen Häfen gibt es jeweils Verbindungen zu den drei Festlandhäfen (Marseille, Toulon, Nizza). (35) Die korsischen Häfen werden von der Industrie- und Handelskammer Korsika (im Folgenden „IHK Korsika“) verwaltet. (36) Die Stadt Bastia liegt im Nordosten Korsikas. Sie ist etwa 70 km von L’Île-Rousse im Norden Korsikas entfernt (1 Stunde 40 Minuten mit dem Auto und fast 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln), 145 km von Porto-Vecchio im Südosten der Insel und 150 km von Ajaccio. Die Stadt Ajaccio liegt an der Westküste Korsikas und ist etwa 70 km von Propriano im Südwesten der Insel entfernt (ca. 1 Stunde 30 Minuten mit dem Auto und 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und 140 km von Porto-Vecchio. Propriano und Porto-Vecchio sind 70 km voneinander entfernt (ca. 1 Stunde 30 Minuten mit dem Auto und 2 Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln). (37) Nur Bastia, Ajaccio und L’Île-Rousse verfügen über einen Bahnhof. Von Porto-Vecchio aus verkehren Überlandbusse nach Ajaccio, Propriano und Bastia und von Propriano aus nach Ajaccio und Porto-Vecchio. Aus Tabelle 1 und Tabelle 2 gehen die geschätzten Entfernungen zwischen den Orten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Frequenzen hervor: Tabelle 1 Schienenverkehrsdienste auf Korsika   Zahl der Hin- und Rückfahrten (30) pro Tag Fahrtdauer Ajaccio–Bastia 5 4 Std. Ajaccio–L’Île-Rousse 2 4 Std. 45 Min. bis 5 Std. Bastia–L’Île-Rousse 3 3 Std. 15 Min. Quelle: Corsica Railways Tabelle 2 Überlandverbindungen auf Korsika (Bus)   Zahl der Hin- und Rückfahrten pro Tag Fahrtdauer Ajaccio–Propriano 5 1 Std. 45 Min. Ajaccio–Porto-Vecchio 4 3 Std. 30 Min. Propriano–Porto-Vecchio 3 1 Std. 45 Min. Bastia–L’Île-Rousse 2 1 Std. 30 Min. Quelle: Gebietskörperschaft Korsika 2.2.2.1.   Der Hafen von Bastia (38) Bastia ist der größte Hafen Korsikas gemessen am Passagier- und Frachtaufkommen; auf ihn entfallen fast 60 % des gesamten Verkehrs zwischen Korsika und dem Festland. Es handelt sich um einen internationalen Hafen, der neben den Verbindungen nach Marseille, Toulon und Nizza auch Strecken nach Italien betreibt. (39) Der Hafen von Bastia verfügt über ein Seeterminal mit acht Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Pläne für den Ausbau oder den Bau eines größeren Hafens werden derzeit geprüft, da der bestehende Hafen stark überlastet ist (31). Der Hafen liegt im Stadtzentrum und ist an die Landstraße 20 von Bastia nach Ajaccio angebunden. 2.2.2.2.   Der Hafen von Ajaccio (40) Ajaccio ist der zweitgrößte Hafen Korsikas gemessen am Passagier- und Frachtaufkommen. Neben den regelmäßigen Seeverkehrsverbindungen nach Marseille, Toulon und Nizza bietet der Hafen von Ajaccio auch saisonale Strecken nach Porto Torres (Sardinien), Calvi und Propriano an. (41) Der Hafen von Ajaccio verfügt über ein Seeterminal mit sechs Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Er liegt im Stadtzentrum und ist an die Landstraße 20 nach Bastia im Nordosten und an die Landstraße 40 nach Bonifacio an der südlichen Spitze der Insel angebunden. 2.2.2.3.   Der Hafen von L’Île-Rousse (42) Der Hafen von L’Île-Rousse liegt im Stadtzentrum und verfügt über ein Seeterminal mit zwei Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Er ist der einzige korsische Hafen, der für den Umschlag gefährlicher Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe und Gegenstände) zugelassen ist. Der Hafen ist sehr gut an die Landstraße 30 angebunden, die nach Calvi (25 km westlich) und Ponte-Leccia in der Landesmitte führt. 2.2.2.4   Der Hafen von Porto-Vecchio (43) Der Hafen von Porto-Vecchio liegt im Stadtzentrum und verfügt über ein Seeterminal mit zwei Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Die Landstraße 10 nach Bonifacio im Süden und Bastia im Norden ist recht schnell zu erreichen. 2.2.2.5   Der Hafen von Propriano (44) Der Hafen von Propriano liegt im Stadtzentrum und verfügt über ein Seeterminal mit zwei Liegeplätzen für Fähren und kombinierte Passagier- und Frachtschiffe. Die Landstraße 40 nach Bonifacio im Süden und Ajaccio im Norden ist recht schnell zu erreichen. 2.3.   Seeverkehrsdienste zwischen Korsika und dem französischen Festland (45) Die französischen Behörden legten eine Beschreibung der Seeverkehrsdienste vor, die zwischen 2016 und 2020 erbracht wurden (32). Zwischen 2016 und 2020 führten drei Seeverkehrsunternehmen Seeverkehrsdienste zwischen Korsika und dem französischen Festland durch: Corsica Ferries (von Toulon und Nizza), Corsica Linea und La Méridionale (von Marseille). Ein viertes Unternehmen, Moby Line, erbrachte zwischen 2016 und 2019 ebenfalls Seeverkehrsdienste, und zwar zwischen Nizza und Korsika. 2.3.1.   Seefrachtverkehr (46) Der Seeverkehr ist die wichtigste Beförderungsart für den Güterverkehr zwischen dem französischen Festland und Korsika. Insgesamt ist das Seefrachtverkehrsaufkommen zwischen Korsika und dem Festland das ganze Jahr über relativ konstant. Während der COVID-19-Gesundheitskrise ist es nicht signifikant zurückgegangen. 2.3.1.1.   Daten über den Seefrachtverkehr zwischen Korsika und dem französischen Festland (47) Der Seefrachtverkehr findet vom französischen Festland nach Korsika ausschließlich auf den Strecken zwischen den Festlandhäfen und den korsischen Häfen statt. (48) Was die Festlandhäfen betrifft, so konzentriert sich der Großteil des Güterverkehrs auf Strecken nach/von Marseille (Tabelle 3 und Tabelle 4). Der Hafen von Marseille hat einen relativ konstanten Marktanteil von rund 80 % am gesamten Güterverkehr zwischen dem französischen Festland und Korsika (Tabelle 4). Tabelle 3 Güterverkehr zwischen dem französischen Festland und Korsika nach Festlandhafen (Einfuhren/Ausfuhren in laufenden Metern  (33) )   2016 2017 2018 2019 2020 Marseille 1 570 993 1 802 005 1 835 525 1 853 897 1 747 015 Toulon 429 873 394 447 375 722 388 407 371 665 Nizza 30 891 34 746 25 352 18 834 32 607 Insgesamt 2 031 757 2 231 198 2 236 599 2 261 138 2 151 287 Quelle: Stellungnahme der französischen Behörden vom 5. April 2023 Tabelle 4 Güterverkehr zwischen dem französischen Festland und Korsika nach Festlandhafen (Einfuhren/Ausfuhren, in %)   2016 2017 2018 2019 2020 Marseille 77  % 81  % 82  % 82  % 81  % Toulon 21  % 18  % 17  % 17  % 17  % Nizza 2  % 2  % 1  % 1  % 2  % Insgesamt 100  % 100  % 100  % 100  % 100  % Quelle: Stellungnahme der französischen Behörden vom 5. April 2023 (49) Was die korsischen Häfen betrifft, so konzentrieren sich die Verkehrsströme hauptsächlich auf die Häfen von Ajaccio und Bastia (Tabelle 5 und Tabelle 6). Wie in Tabelle 6 dargestellt, hatten diese beiden Häfen zwischen 2016 und 2020 einen relativ konstanten Marktanteil von etwa 35 % (Ajaccio) und 50 % (Bastia) am gesamten Güterverkehr zwischen dem französischen Festland und Korsika. Tabelle 5 Güter zwischen dem französischen Festland und Korsika nach korsischem Hafen (Einfuhren/Ausfuhren, Lfm.)   2016 2017 2018 2019 2020 Ajaccio 715 919 800 026 802 201 7

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.