Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D1965. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n, die dazu dienen, das Wissen über das VN-Aktionsprogramm und das Internationale Rückverfolgungsinstrument und andere internationale, regionale und subregionale Instrumente, die für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen von Bedeutung sind, in der Zivilgesellschaft zu bewerten und zu verbessern, um diese in die Lage zu versetzen, für die Kontrolle von Kleinwaffen einzutreten und diese voranzutreiben. — Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Mobilisierungsmaßnahmen und Outreach-Programm zu nationalen und regionalen Zielvorgaben, Aktionsplänen und/oder Fahrplänen - in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren wird das IANSA seine Netzwerkmitglieder dabei unterstützen, mit Beamten zu diskutieren und die Entwicklung nationaler und regionaler Ziele und Prioritäten für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments durch die Staaten zu fördern. — Finanzhilfeprogramm für die nachhaltige Einbeziehung ausgewählter IANSA-Mitglieder - IANSA wird ein Finanzhilfeprogramm für IANSA-Mitglieder aufsetzen, das Basisorganisationen in die Lage versetzt, programmatische Arbeit durchzuführen. Die IANSA wird die Umsetzung des Finanzhilfeprogramms durch ein Verfahren auf der Grundlage klar definierter Auswahlkriterien, die vom UNODA genehmigt werden, erleichtern. — Förderung der nationalen Berichterstattung - IANSA und seine Mitglieder setzen sich in Abstimmung mit dem UNODA durch einen konstruktiven Dialog mit nationalen Behörden und Parlamentariern konsequent für regelmäßige und umfassende Berichte über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments ein. Diese Maßnahmen werden vom Internationalen Aktionsnetz für Kleinwaffen (IANSA) in Verbindung/Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren durchgeführt; sie dienen dazu, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der vollständigen und wirksamen Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu unterstützen. 3.2.3   Ergebnisse Das MOSAIC-Bewertungsinstrument erhielt die folgenden Verbesserungen: — Entwicklung eines MOSAIC-Bewertungsinstruments, mit dem die Kontrolle von Kleinwaffen auf nationaler Ebene gestärkt, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und die fundierte Festlegung von Zielen sowie die Ausarbeitung von Aktionsplänen und Fahrplänen unterstützt und Ersuchen um internationale Hilfe erleichtert wurden. Das MOSAIC-Bewertungsinstrument baut auf der zuvor entwickelten Beta-Version des ISACS-Bewertungsinstruments auf, dessen Anwendungsbereich auf die Reihe 5 der Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen (ISACS) beschränkt war. — Eine Papierversion des Tools wurde auf Arabisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde eine englische Online-Version zur Verfügung gestellt. — Entwicklung und Veröffentlichung eines Benutzerleitfadens für das MOSAIC-Bewertungsinstrument in englischer Sprache mit Übersetzungen ins Arabische, Französische, Portugiesische und Spanische. — Am Rande der regionalen Sitzungen wurden zur Vorbereitung der RevCon4 kombinierte Validierungsübungen/Schulungen zum MOSAIC-Bewertungsinstrument mit regionalen und subregionalen Organisationen und Mechanismen durchgeführt. In Lateinamerika und der Karibik — Es fanden bis zu acht (8) Seminare/Workshops/Arbeitstagungen/Sitzungen im Präsenz- und im Online-Modus statt, um die Konsolidierung eines Fahrplans für die zentralamerikanischen Staaten zur Eindämmung von SALW (2022-2024) zu unterstützen. Im ersten Tätigkeitsjahr wurde der Entwurf des Fahrplans konsolidiert, während im zweiten Jahr der Schwerpunkt auf der Einleitung der Entwicklung nationaler Strategien (nationale Aktionspläne (NAP) oder ähnliche Initiativen) und der Umsetzung der in der subregionalen Initiative/dem Fahrplan genannten Maßnahmen lag. — UNLIREC hat zwei (2) ISAAPC-Kurse und vier (4) CTAM-Kurse in ausgewählten zentralamerikanischen und südamerikanischen Staaten durchgeführt. In Asien und im Pazifischen Raum — Es fand ein spezieller regionaler Workshop statt. Bei dem regionalen Workshop lag der Schwerpunkt auf der Rolle und den Aufgaben einer nationale Kontaktstelle, insbesondere auf der Koordinierung mit nationalen Einrichtungen, der Vorlage nationaler Berichte und der Bereitstellung von Leitlinien für Politik und Programmplanung im Zusammenhang mit der SALW-Kontrolle. Er beruhte auf dem MOSAIC-Modul 03.40 über nationale Koordinierungsmechanismen für die SALW-Kontrolle. — In bis zu zwei (2) ausgewählten Staaten wurden MOSAIC-Bewertungen im Präsenzmodus durchgeführt. — Bis zu vier (4) Staaten im asiatisch-pazifischen Raum erhielten Unterstützung bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments. In Afrika — In bis zu zwei (2) ausgewählten Staaten wurden MOSAIC-Bewertungen im Präsenzmodus durchgeführt. — Bis zu vier (4) Staaten in Afrika erhielten Unterstützung bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments. 3.2.4   Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft wurde durch folgende Maßnahmen gestärkt: i. Kampagnen und die entsprechenden Materialien wurden entwickelt, und lokalen und nationalen IANSA-Mitgliedsorganisationen wurden kleine Stipendien für Aktivitäten zur Verfügung gestellt, die während dieser Kampagnen durchgeführt wurden. ii. Es wurden politikorientierte Materialien entwickelt und Lernmöglichkeiten für IANSA-Mitglieder organisiert. iii. Es wurde ein Programm zur Einbeziehung und Mobilisierung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Festlegung der nationalen und regionalen Zielvorgaben, Aktionspläne und/oder Fahrpläne ausgearbeitet. iv. Es wurde ein Finanzhilfeprogramm für die nachhaltige Einbeziehung ausgewählter IANSA-Mitglieder eingerichtet. v. Bei nationalen Behörden und Parlamentariern wurde für die Verbesserung der nationalen Berichterstattung geworben. 3.3   Der anhaltenden Forderung nachkommen, die auf die Stärkung und Vertiefung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien und Programmen für die Kontrolle von Kleinwaffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit abzielt 3.3.1   Ergebnisse — Die dauerhaften strategischen und operativen Kapazitäten, mit denen bei einem breiten Spektrum wichtiger Akteure darauf hingewirkt werden soll, dass bei der Kleinwaffenkontrolle der Gleichstellungsaspekt durchgängig berücksichtigt wird, werden weiter ausgebaut und vertieft. — Synergien und praktikable Verknüpfungen mit ergänzenden politischen Rahmen und Agenden, insbesondere der Agenda 2030, der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, unserer Gemeinsamen Agenda und den Resolutionen der Generalversammlung zu Frauen und Abrüstung, werden weiter gestärkt. 3.3.2   Maßnahmen Alle Maßnahmen werden auf den Ergebnissen des vorhergehenden EU-finanzierten Projekt aufbauen, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit durchgeführt wurde. Stärkung der Komponente „Kontrolle von Kleinwaffen“ in der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit Dazu gehört auch das fortgesetzte Engagement des UNODA im Netzwerk der Anlaufstellen für Frauen und Frieden und Sicherheit, um die Einbeziehung der Kontrolle von Kleinwaffen in nationale Aktionspläne und Strategien für Frauen, Frieden und Sicherheit und bei deren Umsetzung zu fördern. Dabei handelt es sich um ein kontinuierliches Engagement während der gesamten Projektdurchführung; die entsprechenden Maßnahmen werden im Präsenz- und/oder im Online-Modus durchgeführt. Unterstützung der Staaten bei der Stärkung geschlechtergerechter Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen In Lateinamerika und der Karibik vom UNLIREC umgesetzt — Schulungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen in den zentral- und südamerikanischen Staaten - die Kurse richten sich an nationale Behörden, die für die Kontrolle und Regulierung von Kleinwaffen, die Sicherheit der Bevölkerung und die Verhütung und Verringerung von Gewalt gegen Frauen/geschlechtsspezifische Gewalt zuständig sind. — Webinar-Reihe zu SALW-Kontrollen und Geschlechtergleichstellung im Vorfeld der RevCon4 - die Themen werden variieren und in Abstimmung mit den zentral- und südamerikanischen Staaten und im Einklang mit den Vorbereitungen und Ergebnissen der RevCon4 festgelegt. Im asiatisch-pazifischen Raum vom UNRCPD umgesetzt — Harmonisierung der Umsetzung konvergierender Agenden für die Kontrolle von Kleinwaffen und die Gleichstellung der Geschlechter - dazu gehört die Einbeziehung der Länder Asiens und des pazifischen Raums mit abgelaufenen, bestehenden oder geplanten nationalen Aktionsplänen für Frauen, Frieden und Sicherheit, um die Umsetzung konvergierender Agenden mit Initiativen zur Kontrolle von Kleinwaffen zu verbessern. Im Rahmen der Initiative werden auch Synergien mit anderen Gleichstellungsrahmen, insbesondere der Spotlight-Initiative, erforscht. — Regionales Seminar über die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) im asiatisch-pazifischen Raum und die Konvergenz mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit - 2013 verabschiedeten die Staaten den ATT, einen multilateralen Vertrag, der speziell den internationalen Handel mit konventionellen Waffen regelt. Der ATT ist auch der erste rechtsverbindliche Vertrag über Waffen, in dem die Verbindung zwischen dem Waffenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt anerkannt wird. Die Umsetzung des ATT ermöglicht es den Staaten auch, ihren im VN-Aktionsprogramm von 2001 eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Waffenausfuhren nachzukommen. Im asiatisch-pazifischen Raum ist die Zahl der Beitritte zum ATT nach wie vor gering, doch der kürzlich erfolgte Beitritt Chinas und der Philippinen hat in der Region eine günstige politische Dynamik zur Förderung der Universalisierung des Vertrags geschaffen. Der Workshop baut auf dem Engagement der Zivilgesellschaft und der Parlamentarier im Rahmen des vorherigen Projekts auf, bei dem der ATT als ein vorrangiger Bereich ermittelt wurde. Der Workshop wird in Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern, darunter UN-Organisationen, regionale und internationale Organisationen sowie die Zivilgesellschaft, durchgeführt. Er wird im Online-Modus organisiert. In Afrika vom UNREC umgesetzt — Regionale Workshops zum Gender Mainstreaming bei der Kleinwaffenkontrolle, die einen Austausch über geschlechtsspezifische Herausforderungen und Prioritäten ermöglichen sollen - diese regionalen Workshops werden für Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika und das südliche Afrika veranstaltet. Die Workshops werden in Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen und wichtigen Partnern durchgeführt und als Präsenzveranstaltungen stattfinden. — Einbeziehung der Kleinwaffenkontrolle in umfassendere Bemühungen in den Bereichen Geschlechtergleichstellung, Entwicklung und Sicherheit durch eine Webinar-Reihe mit Experten, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, der Einbeziehung junger Menschen, humanitären Fragen und der Unterstützung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen befassen, um das Bewusstsein für die zugrunde liegenden Ursachen und Auswirkungen der Verbreitung von Kleinwaffen, des illegalen Handels mit diesen Waffen und des Missbrauchs solcher Waffen sowie die Notwendigkeit, die Waffenkontrolle mit anderen Agenden zu verbinden und/oder in diese zu integrieren, zu schärfen. Ziel der Webinar-Reihe ist es, einen mehrdimensionalen Ansatz für die Verhütung und Verringerung bewaffneter Gewalt zu entwickeln und zu diesem Zweck konkrete Verbindungen zwischen den für die Kontrolle von Kleinwaffen zuständigen nationalen Behörden und weiteren Akteuren herzustellen. Die Webinar-Reihe wird in Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern durchgeführt und im Online-Modus stattfinden. Maßnahmen zur Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft im Bereich der Kleinwaffenkontrolle, die Folgendes einschließen: — Gender Mainstreaming & SALW-Bericht über die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts (Beschluss (GASP) 2018/2011) erzielten Erfolge und gewonnenen Erkenntnisse, einschließlich eines Überblicks und einer Bewertung der vom IANSA und seinen Mitgliedern durchgeführten Maßnahmen sowie Empfehlungen für eine weitere Einbeziehung. Dieser Bericht wird in andere geschlechtsspezifische Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts einfließen. — Virtuelle Workshops, Schulungen und Veranstaltungen für die Zivilgesellschaft zum Thema der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen – in Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren wird IANSA während des gesamten Projektdurchführungszeitraums Workshops, Schulungen und Veranstaltungen im Online-Modus zum Thema Geschlechtergleichstellung und Kleinwaffenkontrolle für ein breites, globales Publikum organisieren. — Vorschläge der Zivilgesellschaft zur Stärkung der Synergien mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit. Erstellung eines Instrumentariums, in dem die Vorschläge der IANSA-Mitglieder zur Verbesserung der Synergien zwischen der Agenda für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zusammengefasst werden, wobei der Schwerpunkt auf Mobilisierungstechniken, regionenübergreifenden Botschaften und der Umsetzung politischer Maßnahmen liegt, die in allen Regionen angewandt werden können. Das Instrumentarium wird umfassend verbreitet werden, auch im Rahmen von Maßnahmen, die vom IANSA und/oder UNODA und seinen regionalen Zentren organisiert werden. Die oben genannten Maßnahmen werden von IANSA in Verbindung/Zusammenarbeit mit dem UNODA und seinen regionalen Zentren durchgeführt, um die Beteiligung der Zivilgesellschaft an die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Maßnahmen und Programmen zur Kontrolle von Kleinwaffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen. 3.3.3   Ergebnisse Rüstungskontrolle und Abrüstung, auch in Bezug auf Kleinwaffen, wurden im Rahmen der Arbeit und der Netzwerke der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit und auch im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, gefördert. (18) Stärkung der Kapazitäten der Staaten für geschlechtergerechte Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen durch folgende Maßnahmen:   In Lateinamerika und der Karibik — Es wurden drei (3) Kurse zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen in den zentral- und südamerikanischen Staaten organisiert und durchgeführt. — Bis zu vier (4) Webinare zu SALW-Kontrollen und Gleichstellungsfragen wurden im Vorfeld und/oder im Anschluss an die RevCon4 abgehalten.   Im asiatisch-pazifischen Raum — Ein (1) regionaler Workshop wird 2023 in Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Partnern wie dem ASEAN, dem Forum der pazifischen Insel und zivilgesellschaftlichen Partnern durchgeführt. — Es wurde ein regionales Seminar über die Universalisierung des ATT im asiatisch-pazifischen Raum und die Konvergenz mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit durchgeführt.   In Afrika — Es fanden vier (4) dreitägige regionale Workshops zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen für die nationalen Kommissionen/Kontaktstellen des VN-Aktionsprogramms und wichtige Akteure statt. In den Workshops wurden die Fortschritte vorgestellt, die im Rahmen des früheren von der EU finanzierten Projekts erzielt wurden; außerdem boten die Workshops eine Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Ländern der Region. Ferner wurden Defizite und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Stärkung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen ermittelt. Am dritten Tag des Workshops trafen sich regionale Organisationen, um Prioritäten und eine Strategie festzulegen, wie in Zukunft die Ergebnisse des Workshops in nationale Praxis umgesetzt werden können. — Es wurde eine Webinar-Serie über die Verbreitung von Kleinwaffen, den illegalen Handel mit diesen Waffen und deren Missbrauch sowie über die Notwendigkeit der Verknüpfung der Rüstungskontrolle mit anderen Agenden und/oder ihrer Integration in andere Agenden durchgeführt. 3.3.4   Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Kontrolle von Kleinwaffen wird durch folgende Maßnahmen gestärkt: i. Erstellung und Verbreitung eines Berichts über die im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts (Beschluss (GASP) 2018/2011) erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse. ii. Es fanden virtuelle Workshops, Schulungen und Veranstaltungen für die Zivilgesellschaft zum Thema der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Kontrolle von Kleinwaffen statt. iii. Es wurde ein Instrumentarium geschaffen und verbreitet, in dem die Vorschläge der IANSA-Mitglieder zur Verbesserung der Synergien zwischen der Agenda für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit zusammengefasst wurden. 4.   Sensibilisierung, Mobilisierung, Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften Das UNODA und seine Durchführungspartner werden anhand wirksamer Sensibilisierungsmaßnahmen sowie durch Mobilisierungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Partnerschaften eine nachhaltige Wirkung erzeugen. UNODA wird sich dafür einsetzen, dass Informationen über die vorgeschlagenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse ein möglichst breites Publikum erreichen. Ferner wird im Rahmen aller relevanten Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, und zwar über die Medien sowie durch Nebenveranstaltungen und Web-Tools. Das UNODA und das IANSA werden im Laufe des Jahres Kampagnen in den sozialen Medien entwickeln und daran teilnehmen. UNODA und IANSA werden ein möglichst breites Spektrum an Kommunikationsinstrumenten einsetzen, so unter anderem Websites, schriftliche Presseerklärungen, ausgewählte Instrumente der sozialen Medien, Nebenveranstaltungen und informelle Briefings. Die Umsetzung aller Maßnahmen wird durch Überwachungs- und Evaluierungsinstrumente verfolgt, zu denen unter anderem auch Teilnehmerbefragungen und regelmäßige Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen zählen. UNODA ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Beachtung zuteilwird. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Während der gesamten Projektdurchführung wird die Koordinierung mit einem breiten Spektrum von Partnern sichergestellt, einschließlich derjenigen, denen andere Beschlüsse des Rates der EU zugutekommen. Das UNODA wird sich weiterhin aktiv am informellen Koordinierungsmechanismus für Gleichstellungsfragen und Maßnahmen gegen Kleinwaffen und leichte Waffen beteiligen, der im Rahmen des laufenden Projekts 2019 eingerichtet wurde. 5.   Dauer Die geschätzte Gesamtlaufzeit des Projekts, einschließlich aller Maßnahmen im Rahmen seiner drei Säulen, beträgt 36 Monate. 6.   Berichterstattung Das UNODA wird im Einklang mit der ausgehandelten Vereinbarung regelmäßig Berichte erstellen. 7.   Gesamtkosten Die Mittel, um die die EU für die Durchführung von Phase II ersucht wird, belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt rund XXX EUR. (1)  https://www.smallarmssurvey.org/database/global-firearms-holdings (nur auf Englisch). (2)  https://smallarms.un-arm.org/international-assistance (nur auf Englisch). (3)  Präsentation des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) auf der siebten Zweijährlichen Tagung der Staaten mit dem Titel „Programme of Action on SALW. International Tracing Instrument. Trends, Challenges and Opportunities. Data from 2020 National Reports“ („Aktionsprogramm zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Das Internationale Rückverfolgungsinstrument. Trends, Herausforderungen und Chancen. Daten aus den nationalen Berichten 2020“), https://documents.unoda.org/wp-content/uploads/2021/07/BMS7-UNODA-Trends-challenges-opportunities.pdf (nur auf Englisch). (4)  Der SDG-Indikator 16.4.2 lautet: „Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oder abgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext im Einklang mit internationalen Übereinkünften von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde.“ (5)  Präsentation des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) auf der BMS7 mit dem Titel „Programme of Action on SALW. International Tracing Instrument. Trends, Challenges and Opportunities. Data from 2020 National Reports” (Aktionsprogramm zu Kleinwaffen und leichten Waffen. Das internationale Rückverfolgungsinstrument. Trends, Herausforderungen und Chancen, Daten aus den nationalen Berichten 2020) (nur auf Englisch). (6)  https://smallarms.un-arm.org/statistics (nur auf Englisch). (7)  https://undocs.org/A/CONF.192/BMS/2021/1 (nur auf Englisch), Absatz 50. Siehe auch Rn. 51, 52, 57 und 58. (8)  https://www.undocs.org/A/74/187 (nur auf Englisch). (9)  Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 und Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017. (10)  Beschluss 2014/912/GASP des Rates vom 15. Dezember 2014. (11)  Beschluss (GASP) 2018/2011 des Rates vom 17. Dezember 2018. (12)  https://meetings.unoda.org/section/poa-revcon3-2018_documents (nur auf Englisch). (13)  SDG-Zielvorgabe 16.4: „Bis 2030 die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen“. (14)  SDG-Indikator 16.4.2: „Anteil der beschlagnahmten, aufgefundenen oder abgegebenen Waffen, deren illegaler Ursprung oder Kontext im Einklang mit internationalen Übereinkünften von einer zuständigen Behörde rückverfolgt oder nachgewiesen wurde.“ (15)  www.un.org/disarmament/mosaic (nur auf Englisch) (16)  www.un.org/disarmament/salient (nur auf Englisch). (17)  Es sei darauf hingewiesen, dass die SICA-Staaten Belize und Dominikanische Republik an dem Fahrplan für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen beteiligt sind, wohingegen die Teilnahme Nicaraguas bestätigt werden muss. (18)  Beteiligung, Konfliktverhütung, Schutz und Unterstützung und Wiederaufbau.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.