Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/261 der Kommission vom 22. Januar 2014 über die Maßnahmen SA.32014 (2011/C), SA.32015 (2011/C), SA.32016 (2011/C) der Region Sardinien zugunsten von Saremar (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9101) (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D0261. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Dezember 2011 (sofortige Inbetriebnahme der Linie) Nicht bedient Sommersaison 2012 Beschluss 36/6 vom 1. September 2011 (15. Mai bis 15. September 2012) Beschluss 36/6 vom 1. September 2011 (15. Mai bis 15. September 2012) (52) Der vorab genehmigte Fahrplan wurde letztendlich jedoch nicht vollständig eingehalten. (53) Im Einzelnen bediente Saremar 2011 die Strecke Civitavecchia–Olbia (Golfo Aranci) in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September 2011 täglich. Zu dieser Zeit bedienten auch Moby, Tirrenia, Grandi Navi Veloci (GNV) und Forship (Sardinia Ferries) diese Strecke. (54) Im Jahr 2012 bediente Saremar die Strecke vom 16. Januar 2012 bis zum 15. September 2012. In der Sommersaison betrieb Saremar die Strecke vom 1. Juni 2012 bis zum 15. September 2012 täglich (anstatt ab dem 15. Mai 2012, wie es im Beschluss 36/6 festgesetzt worden war). Moby und CIN/Tirrenia waren auf dieser Strecke in der Sommersaison ebenfalls vertreten. Im Winter (16. Januar 2012 bis 30. Mai 2012) bediente Saremar die Strecke sechs Tage in der Woche (9). Auch Tirrenia bediente die Strecke aufgrund der im ursprünglichen Vertrag bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. In der Wintersaison war auf der Strecke kein privater Betreiber vertreten. (55) Saremar bediente die Strecke Vado Ligure–Porto Torres vom 22. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 und vom 1. Juni 2012 (anstatt vom 15. Mai 2012, wie im Beschluss 36/6 festgesetzt) bis zum 15. September 2012 an vier Tagen in der Woche (10). Moby, Tirrenia und GNV waren auf der Strecke 2011 vertreten. Moby, CIN/Tirrenia und GNV waren 2012 auf der Strecke vertreten. (56) Der Betrieb auf beiden Strecken wurde am 15. September 2012 eingestellt. 2.2.1.3.    Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (57) Die Region Sardinien macht geltend, dass hinsichtlich der von Saremar auf den beiden Festlandsstrecken erhobenen Fährpreise gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt worden seien. Die der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zugrunde liegende Rechtfertigung betrifft die zum Nachteil der sardischen Gemeinschaft vorgenommene Preiserhöhung, die auf die zwischen den privaten Betreibern der betroffenen Strecken getroffene, wettbewerbswidrige Vereinbarung zurückzuführen ist. (58) Die in den Betrauungsakten enthaltenen, besonderen Bestimmungen bezüglich der Fährpreise werden nachfolgend im Detail aufgeführt. a) Beschluss 20/57 enthält keine ausdrückliche Bestimmung zu den Fährpreisen, die Saremar auf den vorgeschlagenen Strecken zu erheben hat. b) Mit Beschluss 25/69 wurde der von Saremar auf der Strecke Golfo Aranci–Civitavecchia vom 15. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 anzuwendende Tarif genehmigt. Mit vorheriger Mitteilung an die Region Sardinien konnten der Betreiber die Fährpreise ändern. So sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb kostendeckend arbeitet und höchste Kundenzufriedenheit gewährleistet. c) Mit Beschluss 27/4 wurde der von Saremar auf der Strecke Vado Ligure–Porto Torres vom 22. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 für kombinierte Dienste (Passagiere und Fracht) anzuwendende Tarif genehmigt. Für Einwohner Sardiniens sollte ein Rabatt von 15 % gelten. Die Fährpreise konnten nach vorheriger Mitteilung an die Region Sardinien vom Betreiber angepasst werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb kostendeckend arbeitet und höchste Kundenzufriedenheit gewährleistet. d) Beschluss 36/6 bezieht sich nicht auf Fährpreise. e) Mit Beschluss 48/65 wurde Saremar angewiesen, den Betrieb der Strecke Olbia–Civitavecchia mit sofortiger Wirkung wiederaufzunehmen. Als Standardfährpreis wurde der von Saremar 2011 erhobene Fährpreis für die Nebensaison eingeführt. Der betreffende Fährpreis konnte von Saremar nach vorheriger Mitteilung an die Region Sardinien angepasst werden, um die tatsächliche Nachfrage angemessen zu berücksichtigen und das Ziel des wirtschaftlichen Gleichgewichts sicherzustellen. f) Im Beschluss 12/28 wird Saremars Vorschlag genehmigt, im Sommer 2012 auf der Strecke Olbia–Civitavecchia verschiedene Fährpreise anzuwenden und dabei zwischen der Nebensaison (Werktage im Juni und Juli), den Wochenenden und der Hochsaison (August) zu unterscheiden. In dem Beschluss werden auch die drei Alternativen zur Kenntnis genommen, die Saremar hinsichtlich des in der Hochsaison geltenden Fährpreises vorschlug. In dem Regionalbeschluss wurden die genauen, vom Betreiber vorgeschlagenen Fährpreise nicht im Einzelnen angegeben. Die Region Sardinien entschied sich auch nicht für eine der drei von Saremar für die Hochsaison vorgeschlagenen Alternativen. Stattdessen wies die Region Sardinien die Saremar an, denjenigen Fährpreis einzuführen, der am besten ein Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und dem Ziel der wirtschaftlichen Rentabilität herstellt. Laut Beschluss 12/28 sollte der mit Beschluss 48/65 festgelegte Standardfahrpreis von Saremar bis Ende April 2012 beibehalten werden. g) Mit Beschluss 22/14 wird Saremars Vorschlag gebilligt, auf der Strecke Porto Torres–Vado Ligure in der Nebensaison (erste Junihälfte und erste Septemberhälfte), der Zwischensaison (Mitte Juni bis Mitte Juli) und der Hochsaison (Mitte Juli bis 2. September) in der Saison 2012 unterschiedliche Fährpreise anzuwenden. In dem Regionalbeschluss wurden die genauen, vom Betreiber vorgeschlagenen Fährpreise nicht im Einzelnen angegeben. Er bestimmt jedoch, dass für Einwohner Sardiniens ein Rabatt von 15 % gelten solle. (59) Was den Betrieb der beiden Strecken im Jahr 2012 betrifft, so übermittelte die Region Sardinien der Kommission im Zuge der Prüfung die Briefe, mit denen Saremar die 2012 auf den Strecken zu erhebenden Fährpreise mitteilte. Diese wurden von der Region Sardinien mit den Beschlüssen 12/28 und 22/14 förmlich erlassen. Bezüglich der Strecke Olbia–Civitavecchia teilte Saremar mit, dass diese Strecke parallel von Tirrenia, Moby und GNV zu je nach Saison unterschiedlichen Fährpreisen bedient werden würde. Saremar bestätigte auch, dass Tirrenia unter diesen Betreibern derjenige mit den besten Preisangeboten war. In dem Schreiben werden die im Sommer 2012 in der Nebensaison, an Wochenenden und in der Hochsaison auf der Strecke geltenden Preisen detailliert aufgeführt. Dabei werden für die Hochsaison drei Vorschläge unterbreitet (einer zur Beibehaltung des Tarifs von 2011 und der zweite und der dritte zur Erhöhung des Preises pro Kabinenplatz um 5 EUR bzw. 10 EUR). Es wird bestätigt, dass, wie im Jahr 2011 auch, für Einwohner kein ermäßigter Fährpreis gelte. Saremar bestätigt darüber hinaus, dass ihr Tarif auf einer Vergleichsgröße mit den Fährpreisen Tirrenias beruhe. Bezüglich der Strecke Porto Torres–Vado Ligure gab Saremar bekannt, dass der Betriebsbeginn der Dienste im Jahr 2012 auf der Grundlage der 2011 festgestellten, positiven Ergebnisse beschlossen wurde. Es wurde eine moderate Erhöhung der Fährpreise in der Zwischen- und der Hochsaison vorgeschlagen, die dem Unternehmen einen kostendeckenden Betrieb erlauben würde. (60) Der Vollständigkeit halber weist die Kommission darauf hin, dass in dem Beschluss 48/65 über den Start der Strecke Olbia–Civitavecchia im Januar 2012 erwähnt wird, dass Saremar die Strecke täglich mittels Kreuzfahrtfähren bedienen würde. Eine Prüfung der Betrauungsakte zeigt, dass Saremar außer der Erbringung eines kombinierten Dienstes (Passagiere und Fracht) keine weitere verbindliche Bedingung bezüglich des Betriebs der beiden Strecken (beispielsweise hinsichtlich der Häufigkeit) vorgeschrieben wurde. Auch übermittelten die italienischen Behörden im Zuge des förmlichen Prüfverfahrens keine Nachweise dafür, dass durch andere Rechtsakte Anforderungen gestellt wurden, die über die in den vorstehend genannten Betrauungsakten festgelegten Anforderungen hinausgehen. 2.2.1.4.    Ausgleichsleistung (61) In keinem der Betrauungsakte wird auf eine Saremar für den Betrieb der beiden Festlandsstrecken in den Jahren 2011 und 2012 zu gewährende Ausgleichsleistung Bezug genommen. Im Gegenteil sollten die Dienste auf der Grundlage der Bestimmungen der betreffenden Rechtsakte zu marktüblichen Bedingungen erbracht werden. Saremar wurde viel Spielraum zur Anpassung der Höhe der Fährpreise eingeräumt, damit sichergestellt ist, dass die beiden Strecken kostendeckend betrieben werden können. (62) Mit dem Regionalgesetz 15 vom 7. August 2012 wurde eine Subvention in Höhe 10 Mio. EUR aus dem Regionalhaushalt bewilligt, um „das eventuelle Defizit“ aus dem Betrieb der Festlandverbindungen durch Saremar decken. Geht man von öffentlich zugänglichen Informationen (11) aus, wurde die Ausgleichsleistung effektiv in zwei Raten am 6. November 2012 und am 3. Dezember 2012 an Saremar ausgezahlt. (63) Ausweislich der im Verlauf der Prüfung eingegangenen Informationen verzeichnete Saremar beim Betrieb der beiden Strecken 2011 einen Verlust von 214 000 EUR und 2012 einen Verlust von 13 440 220 EUR. 2.2.1.5.    Die Wettbewerbslage auf den Strecken (64) In der Wettbewerbslage auf den Verbindungsstrecken zwischen Sardinien und dem italienischen Festland traten in den Jahren 2011 und 2012 recht bedeutende Veränderungen ein. (65) Im Frühjahr 2011 waren auf den Strecken von und nach Sardinien zusätzlich zum öffentlichen Betreiber Tirrenia vier private Betreiber vertreten, nämlich Moby, Forship, SNAV (12) und GNV. (66) Moby wird von der Onorato Partecipazioni S.r.l. (im Folgenden „Onorato Partecipazioni“) kontrolliert. Moby ist auf dem Seeverkehrsmarkt mit Passagier- und Frachtdiensten im Mittelmeer aktiv. (67) GNV ist ein privater Betreiber, der sich im gemeinsamen Besitz der Marinvest, einer Holdingsgesellschaft von im Seeverkehr tätigen Unternehmen, und der Investitori Associati SGR befindet. Das Unternehmen bedient zahlreiche Strecken im Mittelmeer. (68) SNAV steht unter vollständiger Kontrolle der Marinvest und betreibt fast ausschließlich Passagierdienste auf verschiedenen Strecken im Mittelmeer. (69) Die von der französischen Gesellschaft Lotta Maritime S.A. kontrollierte Forship erbringt Passagier- und Fahrzeugbeförderungsleistungen im Mittelmeer, insbesondere von und nach Sardinien, wobei sie sich der Markenbezeichnungen Corsica Ferries und Sardinia Ferries bedient. (70) Im Mai 2011 wurden alle Betreiber (bis auf Tirrenia) von der nationalen Wettbewerbsbehörde (NCA) bezüglich einer möglichen Verletzung des Artikels 101 AEUV im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schifffahrtsstrecken zum italienischen Festland geprüft. Hierunter fielen auch die beiden 2011 und 2012 von Saremar betriebenen Strecken. Die nationale Wettbewerbsbehörde (NCA) schloss ihr Verfahren am 11. Juni 2013 ab (13). Sie entschied, dass die Erhöhung der Preise für Passagierbeförderungsleistungen durch die Parteien eine Artikel 101 AEUV verletzende, abgestimmte Verhaltensweise darstelle. Die Vertragsverletzung fand mindestens zwischen September 2010 und September 2011 statt. (71) Nach Aussage der nationalen Wettbewerbsbehörde waren Moby (bis zu 40 %) und Tirrenia (bis zu 35 %) in den Jahren 2009 und 2010 nach beförderten Passagieren die wichtigsten Betreiber auf der Strecke Civitavecchia–Olbia (Golfo Aranci). Im Jahr 2011 steigerte Tirrenia ihren Marktanteil zum Nachteil Mobys, während Saremar weniger als 10 % des Markts gewann (14). Die nationale Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass auf dieser Strecke: — Moby im Zeitraum von 2008 bis 2010 Verluste hatte (von weniger als 1 Mio. EUR) und 2011 einen Überschuss verzeichnet; — SNAV im Zeitraum von 2008 bis 2010 Verluste verzeichnet hatte, wenn auch mit nachlassender Tendenz; — auch Forship von 2008 bis 2011 negative Ergebnisse verzeichnet hatte. (72) Auf der Strecke Genua (Vado Ligure)–Porto Torres hielten Moby, Tirrenia und GNV von 2009 bis 2010 ähnliche Marktanteile. Tirrenias Marktanteil stieg im Jahr 2011 ebenfalls, während der Mobys sank. GNV verringerte ihre Marktpräsenz um mehr als die Hälfte. Saremar erlangte weniger als 10 % des Markts. Die nationale Wettbewerbsbehörde stellte außerdem fest, dass — Moby ihr Ergebnis nach einem leichten Verlust 2008 auf Gewinne im Jahr 2011 verbesserte. — GNV auf der Strecke in der Zeit von 2008 bis 2010 erhebliche Verluste verzeichnete. (73) Die privaten Betreiber hatten im Zuge der Prüfung durch die nationale Wettbewerbsbehörde die Preiserhöhung in der Sommersaison 2011 (generell um über 85 % gegenüber 2010 auf der Strecke Olbia–Civitavecchia und um 75 % auf der Strecke Genova–Porto Torres) mit dem erheblichen Anstieg der Kraftstoffkosten gerechtfertigt. Laut nationaler Wettbewerbsbehörde nahm Tirrenia gemäßigtere Preiserhöhungen vor, nämlich um bis zu 30 % auf der Strecke Civitavecchia–Golfo Aranci und um bis zu 15 % auf der Strecke Genua–Porto Torres. (74) Ausweislich der Entscheidung der nationalen Wettbewerbsbehörde wurden darüber hinaus im Frühjahr 2011 zwei Vereinbarungen zwischen Moby und GNV geschlossen. Im Einzelnen wurde von den beiden Unternehmen für den Zeitraum von April bis Dezember 2011 bezüglich der Strecke Civitavecchia–Olbia eine Code-Sharing-Vereinbarung geschlossen, kraft der die beiden Unternehmen die Strecke gemeinsam betrieben und nach einem vorab festgelegten Prozentsatz, unabhängig von den verkauften Fahrscheinen, am Ergebnis teilhatten. Auf der Grundlage einer zweiten Vereinbarung konnte GNV auf der Strecke Genova–Porto Torres von Juni bis Dezember 2011 Fahrscheine von Moby verkaufen. Tatsächlich leitete GNV im Bezugszeitraum Nachfrage, die sie nicht selbst erfüllen konnte, zum Nachteil von Tirrenia und Saremar, Moby zu. Die nationale Wettbewerbsbehörde gelangte zu dem Schluss, dass für die beiden Unternehmen auf der Basis dieser Vereinbarungen kein Anreiz bestand, auf den betreffenden Strecken einen preislichen Wettbewerb miteinander zu führen. Im Jahr 2012 schlossen die genannten Unternehmen ähnliche Vereinbarungen. (75) Im Wege des Erwerbs der Tirrenia unterzeichnete CIN am 18. Juli 2012 den neuen Vertrag mit dem italienischen Staat (siehe Erwägungsgrund 16), durch den das Unternehmen mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, unter anderem auf den Strecken Civitavecchia–Olbia und Genova–Porto Torres betraut wurde. CIN ist ein Konsortium, das zu der Zeit, als Tirrenia zum Verkauf ausgeschrieben wurde, aus Moby, SNAV und GNV (die beiden letztgenannten über Marinvest) und Grimaldi Compagnia di Navigazione bestand, also den Hauptwettbewerbern der Tirrenia auf den Strecken, die traditionell nach der Regelung öffentlicher Dienste betrieben wurden (15). (76) Der Erwerb der Tirrenia durch CIN wurde der Kommission gemeldet und am 18. Januar 2012 beschloss die Kommission, ein Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (16) einzuleiten. Das Vorhaben wurde anschließend von den Parteien zurückgezogen und bei der nationalen Wettbewerbsbehörde wurde ein neues Vorhaben mit einer neuen Beteiligung der CIN angemeldet. Die neue Fusion wurde von der nationalen Wettbewerbsbehörde am 21. Juni 2012 in einer mit Auflagen verbundenen Entscheidung genehmigt (17). (77) GNV und Forship stellten 2012 den Betrieb der Strecke Civitavecchia–Olbia ein. In ihrer im Zuge der Prüfung übermittelten Stellungnahme machte die GNV geltend, dass ihr Ausscheiden aus dem Markt die unmittelbare Folge der Stützung gewesen sei, die die Region Sardinien der Saremar gewährte und die Saremar in die Lage versetzt habe, mit nicht kostendeckenden Fährpreisen zu arbeiten (siehe Erwägungsgrund 135). (78) Die Wettbewerbslage auf den beiden Strecken sah zur Zeit des Markteintritts Saremars wie folgt aus: Tabelle 2 Die Wettbewerbslage auf den Strecken   Golfo Aranci (Olbia)–Civitavecchia Vado Ligure–Porto Torres Sommersaison 2011 (Juni bis September) Moby, Tirrenia, GNV (18), Forship (Sardinia Ferries) Moby, Tirrenia, GNV Wintersaison 2012 (Januar bis Mitte März) CIN/Tirrenia Nicht bedient Sommersaison 2012 (Mitte Mai bis September Moby, CIN/Tirrenia Moby, CIN/Tirrenia, GNV (79) Die nationale Wettbewerbsbehörde eröffnete mit ihrer am 18. Juni 2013 erlassenen Entscheidung (19) das förmliche Prüfverfahren bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen die von der nationalen Wettbewerbsbehörde in ihrer Entscheidung zur Bewilligung der Fusion von Tirrenia und CIN gemachten Auflagen durch Moby und CIN. Hierbei ging es unter anderem um die Auflage, Preiserhöhungen (gegenüber Mobys Fährpreisen aus dem Jahr 2009) auf den drei Verbindungsstrecken zwischen Sardinien und dem Festland, unter Einschluss der in der vorliegenden Rechtssache geprüften beiden Strecken, auf den Anstieg der Kraftstoffkosten zu begrenzen. 2.2.2.   VERKAUFSFÖRDERUNGSAKTIVITÄTEN (80) Kraft des Regionalbeschlusses 20/58 vom 26. April 2011 (Beschluss 20/58) sollte die Agenzia Sardegna Promozione (im Folgenden „Agentur“) die Vermarktung des sogenannten Bonus-Sardo-Vacanza-Projekts mit 3 Mio. EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) finanzieren (20). (81) Die Regionalverwaltung Sardinien beauftragte Saremar im Regionalbeschluss 25/53 vom 19. Mai 2011 (Beschluss 25/53) mit der Durchführung von Verkaufsförderungsarbeiten. Diese bestanden im Wesentlichen in der Darstellung von Logos und Werbung auf Schiffen der Saremar mit dem Ziel, Sardinien als touristisches Ziel zu bewerben, ohne jedoch ausdrücklich das Bonus-Sardo-Vacanza-Projekt zu fördern. Im Beschluss 25/53 wurde die Agentur außerdem angewiesen, Saremar den im Beschluss 20/58 vorgesehenen Betrag von 3 Mio. EUR mit einer sofortigen Anzahlung von 80 % zuzuweisen. 2.2.3.   DARLEHEN ÜBER 3 MIO. EUR UND ERSTE PATRONATSERKLÄRUNG (82) Mit Regionalbeschluss 23/2 vom 12. Mai 2011 (Beschluss 23/2) wurde Saremar ermächtigt, zur Erfüllung ihres Liquiditätsbedarfs ein Darlehen über 3 Mio. EUR zu „marktüblichen“ Zinsen mit einer vorläufigen Laufzeit von acht Monaten aufzunehmen. (83) Mit dem Regionalbeschluss 31/24 vom 20. Juli 2011 (Beschluss 31/24) stellte die Region Sardinien als Alleingesellschafterin der Saremar eine Patronatserklärung zugunsten der Banco di Sardegna S.p.A (im Folgenden „BS-Bank“) aus. Dies war eine Voraussetzung für die Bewilligung der Kreditlinie. (84) In der Patronatserklärung verpflichtet sich die Region Sardinien, die BS-Bank über jede mögliche Veränderung in ihrem Gesellschaftsanteil vorab zu informieren und sich um eine effiziente Führung des Unternehmens zu bemühen. (85) Mit dem Regionalbeschluss 12/15 vom 20. März 2012 (Beschluss 12/15) gab die Region Sardinien bekannt, dass die mit dem Beschluss 23/2 gebilligte Kreditlinie über 3 Mio. EUR von Saremar letztendlich nicht in Anspruch genommen worden sei. Die mit Beschluss 31/24 genehmigte Patronatserklärung lief schließlich aus. 2.2.4.   ZWEITE PATRONATSERKLÄRUNG (86) Mit dem Regionalbeschluss 52/119 vom 23. Dezember 2011 (Beschluss 52/119) billigte die Region Sardinien eine zweite Patronatserklärung, um Saremar die Beschaffung einer Überziehungsfazilität über 5 Mio. EUR zu ermöglichen, damit mit sofortiger Wirkung ausreichend liquide Mittel für die Bedienung der Festlandsverbindungen sichergestellt waren. Die Bank Monte dei Paschi di Siena (im Folgenden „MPS-Bank“) hatte als Voraussetzung für die Bewilligung der Fazilität eine Sicherheitsleistung erbeten. (87) In der Patronatserklärung wird daran erinnert, dass sich die Saremar im alleinigen Besitz der Region Sardinien befinde, dass eine Rekapitalisierung um 11,5 Mio. EUR genehmigt worden sei und dass das Unternehmen den Betrieb der Festlandsverbindungen fortsetzen werde. Die Region Sardinien verpflichtet sich, den Darlehensgeber über jede mögliche Veränderung in ihrem Gesellschaftsanteil vorab zu informieren und sich um eine effiziente Führung des Unternehmens zu bemühen. (88) Die Region Sardinien erklärte, dass die mit Beschluss 52/119 genehmigte Patronatserklärung letztendlich nicht ausgestellt wurde und dass die MPS-Bank eine Kreditlinie über 2,5 Mio. EUR zu Marktsätzen, ohne Sicherheitsleistung der Region Sardinien, gewährt habe. Mit ihrer Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss von 2012 übermittelte die Region Sardinien der Kommission die Kreditlinienvereinbarung mit der MPS-Bank. In dem Vertrag wird eine Kreditlinie bis zu 2,5 Mio. EUR zu einem variablen Zinssatz auf der Grundlage des Einmonats-EURIBOR + 5 % festgelegt. 2.2.5.   DIE REKAPITALISIERUNG (89) Ausweislich des Beschlusses 36/6 war die Forderung Saremars gegen die in Insolvenz befindliche Tirrenia in Höhe von 11 546 403,59 EUR von der Insolvenzkammer des Zivilgerichts Rom ordnungsgemäß registriert und am 1. April 2011 für vollstreckbar erklärt worden. Die Herabschreibung des Kredits um EUR 5 773 201,80 EUR, d. h. um 50 %, bei der Feststellung der Bilanz führte 2010 zu einem Verlust von 5 253 530,05 EUR Am 28. März 2012 beschloss die Gesellschafterversammlung der Saremar, den auf 2012 vorgetragenen Verlust von 4 890 950,36 EUR (21) durch eine Senkung des Kapitals von 6 099 961 EUR auf 1 209 010,64 EUR aufzufangen. (90) Nach italienischem Zivilrecht müssen Gesellschafter eine Gesellschaft rekapitalisieren, wenn deren Kapital um mehr als ein Drittel gefallen ist. Demzufolge beschloss die Gesellschafterversammlung am 15. Juni 2012, das Kapital der Saremar von 1 209 010,64 EUR auf 6 099 961 EUR zu erhöhen. Am 11. Juli 2012 wurden davon 824 309,69 EUR, also der Betrag, der mindestens erforderlich ist, damit das Kapitel den gesetzlichen Anforderungen entspricht, eingezahlt. Die restliche Einzahlung sollte vorbehaltlich einer vorherigen Anmeldung der Maßnahme bei der Kommission durchgeführt werden. (91) Bisher ist die Kommission über keine weiteren Kapitalzuführungen informiert worden. 3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS 3.1.   AUSGLEICHSLEISTUNG FÜR DEN BETRIEB DER BEIDEN STRECKEN ZWISCHEN SARDINIEN UND DEM ITALIENISCHEN FESTLAND 3.1.1.   EINSTUFUNG ALS BEIHILFE (92) In ihrem Beschluss von 2012 vertrat die Kommission die vorläufige Auffassung, dass die Rechtsakte zur Betrauung der Saremar mit dem Betrieb der beiden Festlandsstrecken die betreffenden Dienste nicht ausdrücklich als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einstuften. Auch wurde keine Ausgleichsleistung an Saremar für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen genannt. Die Kommission nahm auch zur Kenntnis, dass die der Saremar gewährte Ausgleichsleistung von 10 Mio. EUR auf der Grundlage der in dem betreffenden Stadium verfügbaren Informationen die Betriebsverluste zu übersteigen schien. (93) Die Kommission vertrat auch die vorläufige Auffassung, dass die vierte „Altmark-Bedingung“ (22) insofern nicht eingehalten wurde, als die Bedienung der beiden zusätzlichen Strecken, mit der Saremar 2011 beauftragt wurde, nicht ausgeschrieben worden war. Darüber hinaus lag der Kommission kein Nachweis zur Stützung des Arguments vor, dass Saremar den Dienst tatsächlich zu den für die Allgemeinheit geringsten Kosten erbracht hatte. 3.1.2.   VEREINBARKEIT (94) Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Beihilfe in Form einer öffentlichen Ausgleichsleistung an Saremar nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft und weder nach der Entscheidung 2005/842/EG der Kommission (23) (im Folgenden „Kommissionsentscheidung von 2005 über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“) noch nach dem Beschluss 2012/21/EU der Kommission (24) (im Folgenden „Kommissionsbeschluss von 2011 über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“) von der Meldepflicht befreit werden könnte. (95) Die Kommission äußerte Zweifel, ob die Ausgleichsleistung auf der Grundlage des Rahmens der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2011) (25) (im Folgenden „Rahmen von 2011 für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen“) in Anbetracht der betreff

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.