Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/261 der Kommission vom 22. Januar 2014 über die Maßnahmen SA.32014 (2011/C), SA.32015 (2011/C), SA.32016 (2011/C) der Region Sardinien zugunsten von Saremar (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9101) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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22.2.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 49/22 BESCHLUSS (EU) 2018/261 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2014 über die Maßnahmen SA.32014 (2011/C), SA.32015 (2011/C), SA.32016 (2011/C) der Region Sardinien zugunsten von Saremar (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9101) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach der bzw. den oben genannten Bestimmung(en) (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit ihrem am 5. Oktober 2011 erlassenen Beschluss C(2011) 6961 final leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren (2) bezüglich mehrerer, von Italien erlassener Maßnahmen zu Gunsten der Unternehmen der früheren Tirrenia-Gruppe (3) ein (im Folgenden „Beschluss von 2011“). Der Beschluss von 2011 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Übermittlung ihrer Stellungnahmen zu den unter den Beschluss von 2011 fallenden Maßnahmen auf. (2) Die italienischen Behörden übermittelten ihre Anmerkungen zum Beschluss von 2011 am 15. November 2011. Die Kommission erhielt Stellungnahmen Beteiligter. Diese wurden an die italienischen Behörden weitergeleitet, die Gelegenheit zur Reaktion erhielten. Die Bemerkungen der italienischen Behörden zu den Stellungnahmen der Beteiligten gingen mit den Schreiben vom 24. April und 4. Mai 2012 ein. (3) Am 4. Oktober 2011, 19. Oktober 2011, 2. Dezember 2011, 27. Januar 2012, 17. Februar 2012 und 28. Februar 2012 gingen bei der Kommission weitere Beschwerden über Beihilfen ein, die Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe bzw. deren Käufer angeblich erhalten hatten. In einigen dieser Beschwerden wurde geltend gemacht, dass der Saremar — Sardegna Regionale Marittima (im Folgenden „Saremar“) von der Region Sardinien neue Beihilfen gewährt worden seien. (4) Am 17. November 2012 weitete die Kommission das Prüfverfahren unter anderem auf bestimmte Stützungsmaßnahmen aus, die der Saremar von der Region Sardinien gewährt worden waren. Mit Beschluss C(2012) 9452 final vom 19. Dezember 2012 erließ die Kommission eine Änderung des Beschlusses zur Ausweitung des Prüfverfahrens (im Folgenden „Beschluss von 2012“) (4). Der Beschluss von 2012 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission lud die Beteiligten ein, ihre Stellungnahmen zu den zu prüfenden Maßnahmen zu übermitteln. (5) Die Stellungnahmen der Region Sardinien zu den Saremar betreffenden Maßnahmen gingen am 13. Dezember 2012 und am 26. Februar 2013 ein. (6) Insbesondere hinsichtlich dieser Maßnahmen erhielt die Kommission Stellungnahmen vom Empfänger und von Wettbewerbern. Diese wurden an die italienischen Behörden weitergleitet, die Gelegenheit zur Reaktion erhielten. Die italienischen Behörden gaben zu den Bemerkungen Beteiligter hinsichtlich der Maßnahmen, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses bilden, keine Stellungnahme ab. (7) Mit Schreiben vom 14. Mai 2013 ersuchte die Region Sardinien die Kommission, die Saremar betreffenden Maßnahmen von dem mit den Beschlüssen von 2011 und 2012 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahren abzutrennen und diesen Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Privatisierung des Unternehmens Vorrang einzuräumen. (8) Die betreffenden Maßnahmen wurden in mehreren Gesprächen, die am 24. April 2012, 2. Mai 2013, 10. Juli 2013 und 10. Oktober 2013 zwischen der Kommission und Vertretern der Region Sardinien sowie der Saremar geführt wurden, und in Gesprächen, die am 27. Juli 2012, 20. November 2012 und 8. August 2013 zwischen der Kommission und den Beschwerdeführern stattfanden, erörtert. (9) Mit Schreiben vom 6. August 2013 ersuchte die Kommission die italienischen Behörden um zusätzliche Informationen über die zur Prüfung anstehenden Maßnahmen. Die italienischen Behörden beantworteten dieses Ersuchen am 26. September 2013 und 25. Oktober 2013. (10) Die Kommission erhielt am 3. September 2013, 24. Oktober 2013, 13. November 2013 und 21. November 2013 weitere Schriftsätze der Region Sardinien und der Saremar. (11) Der vorliegende Beschluss entspricht dem Ersuchen der Region Sardinien, die die Saremar betreffenden Maßnahmen vorrangig zu behandeln. 2.   DIE KRAFT DER BESCHLÜSSE VON 2011 UND 2012 ZU PRÜFENDEN MAẞNAHMEN (12) Das durch die Beschlüsse von 2011 und 2012 eingeleitete förmliche Prüfverfahren deckt folgende Maßnahmen ab: a) die Ausgleichsleistung für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Rahmen der Verlängerung der ursprünglichen Verträge; b) die Privatisierung der Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe einschließlich einer Gegengarantie an CdI, die Käuferin von Siremar, und des der CIN, der Käuferin von Tirrenia di Navigazione, eingeräumten Zahlungsaufschubs für den Kaufpreis; c) den Vorrang bei den Liegeplätzen; d) die Maßnahmen, die durch das Gesetz Nr. 163 vom 1. Oktober 2010 zur Umwandlung der Gesetzesverordnung Nr. 125/2010 vom 5. August 2010 festgelegt wurden. e) von der Region Sardinien zugunsten der Saremar erlassene zusätzliche Maßnahmen (die Ausgleichsleistung für den Betrieb von zwei Seestrecken zwischen Sardinien und dem italienischen Festland 2011/2012, das Projekt Bonus Sardo–Vacanza, das Darlehen von 3 Mio. EUR, die Patronatserklärungen und die Rekapitalisierung); f) die Zweckentfremdung einer Rettungsbeihilfe; g) die für die im Rahmen der künftigen Verträge bzw. der öffentlichen Dienstleistungsaufträge für die Erbringung vom Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu zahlenden Ausgleichsleistungen. (13) Der vorliegende Beschluss betrifft nur bestimmte, von der Region Sardinien zugunsten der Saremar erlassene Maßnahmen, die unten bezeichnet werden. Das Projekt Bonus Sardo–Vacanza wird einer getrennten Würdigung unterzogen werden. 2.1.   DIE EMPFÄNGERIN (14) Die Tirrenia-Gruppe bestand ursprünglich aus sechs Unternehmen, nämlich Tirrenia di Navigazione (im Folgenden „Tirrenia“), Adriatica, Caremar, Saremar, Siremar und Toremar. Die Unternehmen erbrachten Seeverkehrsdienstleistungen im Rahmen separater öffentlicher Dienstleistungsaufträge, die 1991 mit dem Staat geschlossen wurden und bis Ende 2008 in Kraft waren (im Folgenden „ursprüngliche Verträge“). Die Aktiengesellschaft Fintecna — Finanziaria per i Settori Industriale e dei Servizi S.p.A. (im Folgenden „Fintecna“) (5) hielt 100 % des Aktienkapitals der Tirrenia, die ihrerseits Eigentümerin der regionalen Unternehmen Adriatica, Caremar, Saremar, Siremar und Toremar war. (15) 2004 fusionierte Tirrenia mit Adriatica. Mit Wirkung ab 2004 wurde aus Tirrenia, Caremar, Saremar, Siremar und Toremar die Tirrenia-Gruppe gebildet. (6) (16) In Artikel 19ter (19b) der Gesetzesverordnung Nr. 135/2009, die in das Gesetz Nr. 166/2009 (im Folgenden „Gesetz von 2009“) umgewandelt wurde, wurde unter anderem festgelegt, dass die regionalen Unternehmen Caremar, Saremar und Toremar im Hinblick auf ihre Privatisierung an die Regionen Kampanien, Sardinien und Toskana übertragen werden sollten. In dem Gesetz wurde auch festgelegt, dass zwischen dem italienischen Staat und Tirrenia sowie Siremar bis zum 31. Dezember 2009neue Verträge geschlossen werden sollten. Gleichermaßen sollte die Erbringung regionaler Dienstleistungen in neuen öffentlichen Dienstleistungsverträgen verankert werden, die bis zum 31. Dezember 2009 bzw. 28. Februar 2010 zwischen Saremar, Toremar und Caremar und den jeweiligen Regionen geschlossen werden sollten. Die neuen Verträge bzw. die neuen öffentlichen Dienstleistungsverträge würden dann mit der Privatisierung der einzelnen Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe in Kraft treten (7). (17) Die Saremar wurde folglich kraft des Gesetzes von 2009 an die Region Sardinien übertragen. Das Unternehmen betreibt traditionell ausschließlich örtliche Kabotage-Verbindungen zwischen Sardinien und den nordöstlich und südwestlich von Sardinien gelegenen Inseln sowie im Rahmen des ursprünglichen Vertrags mit dem Staat eine internationale Verbindung nach Korsika. Die Saremar entwickelte keine unsubventionierten Tätigkeiten. (18) Kraft des regionalen Gesetzes Nr. 18 vom 26. Juli 2013 wurde die Veröffentlichung der Ausschreibung zur Privatisierung der Saremar auf den 31. Dezember 2013 verschoben. Diese Entscheidung berührt weder den Standpunkt der Kommission zu anderen, Saremar begünstigenden Maßnahmen noch ihren Standpunkt zu möglicherweise durch die Privatisierung des Unternehmens entstehende beihilferechtliche Probleme. Alle verbleibenden, durch die Beschlüsse von 2011 und 2012 abgedeckten Maßnahmen einschließlich des Projekts Bonus Sardo–Vacanza werden derzeit im Rahmen der Beihilfesachen SA.32014, SA.32015 und SA.32016 geprüft und fallen daher nicht unter den vorliegenden Beschluss. 2.2.   DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER UNTER DEN VORLIEGENDEN BESCHLUSS FALLENDEN MAẞNAHMEN (19) Die Region Sardinien erließ 2011 und 2012 mehrere Maßnahmen zur Förderung des Tourismus und der Regionalentwicklung und zur Sicherstellung der territorialen Kontinuität. Nach Aussage der Region Sardinien wurden diese Initiativen vor allem durch zwei bedeutende Entwicklungen gerechtfertigt, die 2011 auf dem Markt für Beförderungsleistungen zu dieser Insel eintraten. (20) Erstens erwarb die Compagnia Italiana di Navigazione (CIN), obgleich die Muttergesellschaft Tirrenia bereits 2010 zum Verkauf ausgeschrieben worden war, das Unternehmen erst im Juli 2012 und unterzeichnete den neuen Vertrag erst dann. Bis zu dem Tag, an dem der neue Vertrag unterschrieben wurde, war scheinbar ungewiss, ob die Seeverkehrsdienstleistungen zwischen Sardinien und dem italienischen Festland weiterhin subventioniert würden und ob im Rahmen des neuen Vertrags mit der Käuferin der Tirrenia der Umfang der öffentlichen Dienstleistung verringert würde. (21) Zweitens wurde gegen Privatunternehmen, die Strecken zwischen Sardinien und dem Festland bedienten, wegen einer erheblichen Erhöhung der Beförderungspreise auf bestimmten Strecken zwischen Sardinien und dem italienischen Festland von der nationalen Wettbewerbsbehörde Italiens (NCA) ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Verletzung von Artikel 101 AEUV geführt. Die nationale Wettbewerbsbehörde (NCA) schloss ihr Verfahren am 11. Juni 2013 ab (8). Die von den Parteien im Sommer 2011 vorgenommene Erhöhung der Preise für Beförderungsleistungen (im Passagierverkehr) wurde als Artikel 101 AEUV verletzende abgestimmte Verhaltensweise bewertet. Nach Auskunft der nationalen Wettbewerbsbehörde (NCA) fand der Verstoß mindestens zwischen September 2010 und September 2011 statt. (22) Bezüglich einiger, von der Region Sardinien in diesem Zusammenhang erlassener Maßnahmen leitete die Kommission mit ihrem Beschluss von 2012 ein förmliches Prüfverfahren ein. Nachfolgend wird die Kommission die geprüften Maßnahmen im Einzelnen darstellen. 2.2.1.   AUSGLEICHSLEISTUNG FÜR DIE BEDIENUNG DER BEIDEN STRECKEN ZWISCHEN SARDINIEN UND DEM ITALIENISCHEN FESTLAND 2.2.1.1.    Gesetzlicher Rahmen (23) Die Region Sardinien geht davon aus, dass die Bedienung der beiden Verbindungsstrecken zwischen Sardinien und dem italienischen Festland durch Saremar, nämlich Olbia (Golfo Aranci)–Civitavecchia und Vado Ligure–Porto Torres in den Jahren 2011 und 2012, als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einzustufen ist, die dem Betreiber mittels mehrerer Regionalverwaltungsbeschlüsse rechtmäßig übertragen wurde (die Betrauungsakte). Diese werden nachfolgend genauer dargestellt. Regionalbeschluss 20/57 vom 26. April 2011 (24) Nach Auskunft der Region Sardinien erhöhten Privatunternehmen, die Verbindungen nach und von Sardinien betrieben, im Frühjahr 2011 die Preise auf ein unhaltbares Niveau. Im Regionalbeschluss 20/57 vom 26. April 2011 (im Folgenden „Beschluss 20/57“) wurde daran erinnert, dass seit dem 1. März 2011 mit den wichtigsten, auf diesen Strecken vertretenen Betreibern auf technischer Ebene Gespräche über Möglichkeiten „zur Stabilisierung der Fährpreise auf einem akzeptablen Niveau“ geführt würden. Nach Aussage der Region Sardinien bestand bei den privaten Betreibern jedoch keine Bereitschaft, auf den Aufruf der Region Sardinien zu „gemeinsamen Anstrengungen zur Steigerung der Touristenströme“ mittels Erhebung geringerer Fahrpreise auf diesen Strecken einzugehen. (25) In Anbetracht des erheblichen Rückgangs der Nachfrage durch Touristen und der von den produktiven Branchen erhobenen Bedenken bezüglich bezahlbarer Festlandsverbindungen sah sich die Region Sardinien der Notwendigkeit gegenüber „dringende Maßnahmen zur Sicherstellung einer konkurrenzfähigen Alternative zu den von privaten Betreibern erhobenen Fährpreisen“ treffen zu müssen. Sie beschloss, dass Saremar den Betrieb von Festlandsverbindungen und internationalen Verbindungen „auf den wichtigsten touristischen und gewerblichen Strecken“ von und nach Sardinien „zu Marktkonditionen“ beginnen solle. Zur Gewährleistung eines wirtschaftlichen Gleichgewichts werde eine gesonderte Buchführung geführt werden und so die Nachfrage nach Beförderungsleistungen mit der wirtschaftlichen Rentabilität der Aktivität ausgeglichen. (26) Saremar werde insbesondere die Möglichkeit einer versuchsweisen Betriebsaufnahme vom 15. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 auf mindestens zwei der folgenden Verbindungen (kombinierte Dienstleistungen) prüfen: a) Nordost-Sardinien (Olbia oder Golfo Aranci)–Mittel- oder Süditalien (Civitavecchia oder Neapel) und zurück; b) Nordost-Sardinien (Olbia oder Golfo Aranci)–Mittel- oder Norditalien (La Spezia, Carrara oder Livorno) und zurück; c) Nordwestsardinien (Porto Torres)–Norditalien (Genua oder Savona) und zurück. (27) Saremar konnte zudem die Anzahl internationaler Verbindungen frei erhöhen. Regionalbeschluss 25/69 vom 19. Mai 2011 (28) Mit dem Regionalbeschluss 25/69 vom 19. Mai 2011 (Beschluss 25/69) wurde der Tarif genehmigt, den Saremar vom 15. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 für Fahrgast- und Frachtdienste auf der Strecke Golfo Aranci–Civitavecchia anwenden sollte. Die betreffende Strecke war vermutlich als „zu den am stärksten nachgefragten Strecken zählend“ ermittelt worden. (29) Die Fährpreise konnten vom Betreiber geändert werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb kostendeckend arbeitet und höchste Kundenzufriedenheit gewährleistet. Derartige Änderungen mussten bei der Region Sardinien vorher angemeldet werden. In der Haupt- und der Nebensaison galten unterschiedliche Sätze. Die Fährpreise galten für Einwohner und Nichteinwohner in gleicher Weise. Regionalbeschluss 27/4 vom 1. Juni 2011 (30) Mit dem Regionalbeschluss 27/4 vom 1. Juni 2011 (Beschluss 27/4) wurde der Tarif genehmigt, den Saremar vom 22. Juni 2011 bis zum 15. September 2011 für Fahrgast- und Frachtdienste auf der Strecke Vado Ligure–Porto Torres anwenden sollte. (31) Darüber hinaus war ein Rabatt von 15 % für Einwohner Sardiniens vorgesehen. Saremar konnte die Fährpreise ändern, um sicherzustellen, dass der Betrieb kostendeckend arbeitet und höchste Kundenzufriedenheit gewährleistet. Regionalbeschluss 36/6 vom 1. September 2011 (32) Im Regionalbeschluss 36/6 vom 1. September 2011 (Beschluss 36/6) wurde daran erinnert, dass die Erhöhung der Beförderungspreise auf den Strecken zum Festland im Nachgang zum Verkauf der ehemaligen Muttergesellschaft Tirrenia erfolgte (siehe Erwägungsgrund 75). (33) In diesem Sinne werde sich die Region Sardinien für die Annullierung des Verkaufsverfahrens und die Abtrennung des Verkaufs der Tirrenia vom öffentlichen Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des neuen Vertrags und somit für die Vermeidung eines De-facto-Monopols bei der Kabotage im Seeverkehr von und nach Sardinien einsetzen. Man werde Maßnahmen zur Sicherstellung offener Ausschreibungsverfahren bezüglich der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen treffen, damit das nach Anzahl der Strecken und Häfen, Häufigkeit, Geschwindigkeit, Qualität der Dienstleistung und nach Fährpreisen sowohl für Passagiere als auch Fracht beste Angebot ausgewählt werden könne. (34) Unterbräche Saremar den Betrieb der Festlandsstrecken, würde dies effektiv die vorherige Monopolsituation wiederherstellen. Längerfristig bestünde das Hauptziel auf regionaler Ebene darin, einen wirkungsvollen Wettbewerb auf dem Kabotagemarkt zu erhalten. Dies würde dadurch erreicht, dass denjenigen Betreibern, die die besten Bedingungen für die Dienstleistung bieten, auf den für die Insel als strategisch wichtig erachteten Hauptstrecken gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt werden. (35) Im Beschluss 36/6 wird festgelegt, dass Saremar auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans die Rentabilität des Betriebs versuchsweise für den Zeitraum vom 30. September 2011 bis zum 30. September 2012 auf mindestens einer der folgenden kombinieren Strecken prüfen solle: Olbia–Livorno, Porto Torres–Livorno oder Cagliari–Piombino. (36) Ebenso solle Saremar vom 15. Mai 2012 bis zum 15. September 2012 den Betrieb auf der Linie Golfo Aranci (oder Olbia)–Civitavecchia und der Linie Porto Torres–Vado Ligure (oder Genua) wiederaufnehmen. Die Strecken würden mit zwei neu geleasten Kreuzfahrtfähren bedient. (37) Im Beschluss 36/6 wird auch festgelegt, dass Saremar in Höhe eines ihrer Forderung gegen die unter Insolvenzverwaltung stehende Tirrenia entsprechenden Betrags rekapitalisiert werden solle (siehe Erwägungsgrund 89 und folgende). Regionalbeschluss 48/65 vom 1. Dezember 2011 (38) Im Einklang mit Beschluss 36/6 handelnd prüften die Region Sardinien und Saremar die Rentabilität des Betriebs der kombinierten Linien Olbia–Livorno, Porto Torres–Livorno oder Cagliari–Piombino während des Zeitraums vom 30. September 2011 bis zum 30. September 2012. Insbesondere wurden die aktuelle und die vorausberechnete Nachfrage nach kombinierten Diensten, die Fährpreise, die prognostizierten Kosten und Einnahmen sowie die Ertragskraft alternativer Dienste bewertet. Die Analyse ergab Folgendes: a) ein hohes Risiko für wirtschaftliches Ungleichgewicht, Nachfrageschwankungen und Wettbewerbsdruck durch geeignete Ersatzdienstleistungen auf den Strecken Cagliari–Piombino und Porto Torres–Livorno; b) auf der Strecke Olbia–Livorno wäre es trotz der Wahrscheinlichkeit, dass der Wettbewerb Druck auf die Preise ausübt, trotzdem möglich, ein wirtschaftliches Gleichgewicht zu erreichen; c) auf der Strecke Olbia–Civitavecchia wäre ein wirtschaftliches Gleichgewicht erreichbar. (39) In Beschluss 36/6 wird angemerkt, dass die „Verpflichtung zur Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zur Vermeidung der Gewährung unvereinbarer staatlicher Beihilfen den sofortigen Start weiterer Strecken nicht erlaubt“. Die Bedienung von Strecken, die auf kurze Sicht gute Aussichten für die Rentabilität boten und die Aufnahme von Hochsaisonlinien, die bereits im Erprobungszeitraum mit positivem Ergebnis getestet worden waren, wurde für notwendig erachtet. (40) Dementsprechend wurde Saremar angewiesen, die kombinierte Linie Olbia–Civitavecchia umgehend in Betrieb zu nehmen. Die Strecke sollte täglich mit den von Saremar 2011 in Dienst genommenen Fähren bedient werden. Der Fährpreis für die Nebensaison, den Saremar 2011 erhoben hatte, wurde als Standardfährpreis genehmigt. Saremar durfte diesen Preis verändern, um die Nachfrage angemessen berücksichtigen und das Ziel des wirtschaftlichen Gleichgewichts sicherstellen zu können. (41) Es sollten mindestens drei Kreuzfahrtfähren mit hoher Kapazität geleast werden, um die Kapazitäten auf den Strecken Olbia–Civitavecchia und Porto Torres–Vado Ligure (oder Genua) von Mai bis September 2012 zu erhöhen. (42) Saremar sollte einen Standardfährpreis für alle Linien, ohne Rücksicht auf die Saison, festlegen, damit das Unternehmen das zweifache Ziel des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Betriebs und höchster Kundenzufriedenheit erreichen konnte. Regionalbeschluss 12/28 vom 20. März 2012 (43) Mit dem Regionalbeschluss 12/28 vom 20. März 2012 (Beschluss 12/28) nimmt die Region Sardinien Saremars Vorschlag für einen Tarif für die Sommersaison 2012 auf der Strecke Olbia–Civitavecchia zur Kenntnis, dem eine vom Unternehmen durchgeführte Marktuntersuchung zugrunde lag. (44) Beim Fährpreis sollte zwischen Nebensaison, Wochenenden und Hochsaison unterschieden werden. Hinsichtlich des in der Hochsaison (August) anzuwendenden Fährpreises schlug Saremar drei Alternativen vor, nämlich das Niveau des Fahrpreises aus der Hochsaison 2011 beizubehalten, oder den Fährpreis für „posto letto“ [Schlafplätze] um 5 EUR oder alternativ um 10 EUR zu erhöhen. (45) Mit Beschluss 12/28 wird Saremar ermächtigt, denjenigen der vorgeschlagenen Fährpreise einzuführen, der die Ziele des öffentlichen Interesses am besten mit der Notwendigkeit der Sicherstellung des wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewichts des Betriebs in Übereinstimmung bringt. Regionalbeschluss 22/14 vom 22. Mai 2012 (46) Mit dem Regionalbeschluss 22/14 vom 22. Mai 2012 (Beschluss 22/14) nimmt die Region Sardinien Saremars Vorschlag für einen Tarif für die Sommersaison 2012 (1. Juni 2012 bis 15. September 2012) auf der Strecke Porto Torres–Vado Ligure zur Kenntnis, dem eine vom Unternehmen durchgeführte Marktuntersuchung zugrunde lag. (47) Das Unternehmen gab an, dass es drei unterschiedliche Fährpreise für die Nebensaison (1. bis 14. Juni und 3. bis 15. September), die Zwischensaison (15. Juni bis 13. Juli) und die Hochsaison (14. Juli bis 2. September) festsetzen werde. Für Einwohner Sardiniens sollte ein Rabatt von 15 % gelten. (48) In dem Beschluss werden jedoch die genauen Fährpreise, die von Saremar auf der Strecke zu erheben sind, nicht im Einzelnen angegeben. Das Unternehmen wurde angewiesen, die Entwicklung des Markts ständig zu beobachten und die Fährpreise so anzupassen, dass ein optimales Gleichgewicht zwischen den Zielen des öffentlichen Interesses und dem Erfordernis, ein wirtschaftliches und finanzielles Gleichgewicht für den Betrieb anzustreben, hergestellt wird. Die Region Sardinen nahm außerdem zur Kenntnis, dass die Fähre Coraggio für den Einsatz auf der Strecke in der Zeit vom 1. Juni bis zum 15. September 2012 geleast wurde. Regionalgesetz 15 vom 7. August 2012 (49) Im Regionalgesetz 15 vom 7. August 2012 (im Folgenden „Regionalgesetz“) wird unter anderem die sofortige (innerhalb von 60 Tagen nach dem Inkrafttreten des Regionalgesetzes) Veröffentlichung der Ausschreibung für die Privatisierung der Saremar festgesetzt. (50) Das Regionalgesetz legt auch fest, dass die Region Sardinen ein eventuelles Defizit aus dem Betrieb der Festlandsverbindungen durch Saremar zu tragen hat. Zu diesem Zweck wurde eine Subvention in Höhe von 10 Mio. EUR bewilligt. 2.2.1.2.    Laufzeit (51) Saremar wurde durch die in der nachfolgenden Tabelle im Detail aufgeführten Rechtsakte mit dem Betrieb der beiden Verbindungsstrecken zwischen Sardinien und dem italienischen Festland beauftragt. Tabelle 1 Regionalverwaltungsbeschlüsse zur Betrauung Saremars mit dem Betrieb der beiden Strecken   Golfo Aranci (Olbia)–Civitavecchia Vado Ligure–Porto Torres Sommersaison 2011 Beschluss 25/69 vom 19. Mai 2011 (15. Juni bis 15. September 2011) Beschluss 27/4 vom 1. Juni 2011 (22. Juni bis 15. September 2011) Wintersaison 2012 Beschluss 48/65 vom 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.