Europäische Union

2002/350/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. April 2002 zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1132)

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Avis juridique important | 32002D0350 2002/350/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. April 2002 zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1132) Amtsblatt Nr. L 125 vom 13/05/2002 S. 0001 - 0855 Entscheidung der Kommission vom 3. April 2002 zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1132) (2002/350/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten(1), insbesondere auf Artikel 17 Buchstaben a) und b), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 war es erforderlich, ein Handbuch mit Angaben über die Empfangsstellen nach Artikel 2 dieser Verordnung zu erstellen und zu veröffentlichen. (2) Gemäß Artikel 17 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 war darüber hinaus ein Glossar in den Amtssprachen der Europäischen Union über die Schriftstücke zu erstellen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 zugestellt werden können. (3) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 wurde die Entscheidung 2001/781/EG der Kommission vom 25. September 2001 zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können(2) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. (4) Das Handbuch und das Glossar sind aufgrund der von Deutschland der Kommission mitgeteilten Angaben zu ergänzen. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I der Entscheidung 2001/781/EG (Handbuch nach Artikel 17 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000) wird gemäß Anhang I dieser Entscheidung geändert. Artikel 2 Anhang II der Entscheidung 2001/781/EG (Glossar nach Artikel 17 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000) wird gemäß Anhang II dieser Entscheidung geändert. Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 3. April 2002 Für die Kommission Antonio Vitorino Mitglied der Kommission (1) ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 37. (2) ABl. L 298 vom 15.11.2001, S. 1. ANHANG I HANDBUCH MIT ANGABEN ÜBER DIE EMPFANGSSTELLEN 1. INHALTSVERZEICHNIS: Die Worte "Deutschland: siehe ABl. C 151 vom 22.5.2001, S. 4" werden ersetzt durch: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. Der folgende Abschnitt wird nach den Angaben Belgiens eingefügt: ALEMANIA - /TYSKLAND - /DEUTSCHLAND - /ΓΕΡΜΑΝΙΑ - /GERMANY - /ALLEMAGNE - /GERMANIA - /DUITSLAND - /ALEMANHA - /SAKSA - /TYSKLAND >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG II GLOSSAR DER ZUSTELLBAREN SCHRIFTSTÜCKE 1. INHALTSVERZEICHNIS: Die Worte "Deutschland: siehe ABl. C 151 vom 22.5.2001, S. 4" werden ersetzt durch: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2. Der folgende Abschnitt wird nach den Angaben Belgiens eingefügt: ALEMANIA - /TYSKLAND - /DEUTSCHLAND - /ΓΕΡΜΑΝΙΑ - /GERMANY - /ALLEMAGNE - /GERMANIA - /DUITSLAND - /ALEMANHA - /SAKSA - /TYSKLAND >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.