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Beschluss (EU) 2023/992 des Rates vom 16. Mai 2023 zur Ernennung von 16 Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-05-23

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02023D0992 — DE — 23.05.2023 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2023/992 DES RATES vom 16. Mai 2023 zur Ernennung von 16 Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ▼B (ABl. L 135 vom 23.5.2023, S. 116) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 141 vom 31.5.2023, S.  67 ((EU) 2023/992) ▼B ▼C1 BESCHLUSS (EU) 2023/992 DES RATES vom 16. Mai 2023 zur Ernennung von 16 Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Artikel 1 Folgende Personen werden für eine zweite Amtszeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2027 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt: —  Frau Ingrid BORG, Malta, —  Frau Claudia-Sorina DUMITRU, Rumänien, —  Frau Tasoula KYPRIANIDOU-LEONTIDOU, Zypern, —  Frau Anna Katarzyna LEWANDOWSKA, Polen, —  Frau Donata PIPIRAITĖ-VALIŠKIENĖ, Litauen, —  Frau Teodora VALKOVA, Bulgarien, —  Herr Axel Otto VORWERK, Deutschland, —  Frau Sofia ZISI, Griechenland. Artikel 2 Folgende Personen werden für eine erste Amtszeit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2027 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt: —  Frau Catheline Irène DANTINNE, Belgien, —  Frau Kristīne KAZEROVSKA, Lettland, —  Frau Agnès LEFRANC, Frankreich, —  Frau Dilia Maria LIMA JARDIM, Portugal, —  Frau Annemari LINNO, Estland, —  Frau Yvonne Marie MULLOOLY, Irland, —  Frau Charlotta Amalia WALLENSTEIN, Dänemark, —  Frau Katarína ZGALINOVIČOVÁ, Slowakei. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.