Europäische Union

Beschluss 2005/680/GASP des Rates vom 12. August 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL Kinshasa)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0680. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en. Die Kündigung wird 60 Tage nach ihrem Eingang bei der anderen Partei wirksam. (5)   Die Beendigung oder die Kündigung dieses Abkommens berühren nicht die Rechte und Pflichten, die aus seiner Durchführung vor der Beendigung oder der Kündigung erwachsen sind. Geschehen zu Kinshasa am 1. September 2005 in zweifacher Urschrift in französischer Sprache ausgefertigt. Für die Europäische Union Für die Demokratische Republik Kongo (1)   ABl. L 367 vom 14.12.2004, S. 30.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.